@gt16: Wie kommst Du darauf, dass das Landratsamt bei Deiner KFZ-Versicherung nachfragt. Das wäre mir neu. Ich bringe bei meiner KFZ-Anmeldung eine Versicherungsbestätigung mit. Durch die Mitteilung meiner E-Nr. für die Versicherungsbestätigung gestatte ich der Zulassungstelle die benötigten Informationen für die Zulassung von einer Tauschplattform abzurufen. Die Versicherung ist beim Erlöschen des Schutzes verpflichtet das zuständige LRA zu informieren.
Das ist vom Procedere etwas Ganz anderes als das übers LRA. Ohne Deine Zustimmung dürfen die nicht bei dDeiner Versicherung anfragen.
Das ist vom Procedere etwas Ganz anderes als das übers LRA. Ohne Deine Zustimmung dürfen die nicht bei dDeiner Versicherung anfragen.