Versicherungsnachweis bei Privathaftpflicht

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • @gt16: Wie kommst Du darauf, dass das Landratsamt bei Deiner KFZ-Versicherung nachfragt. Das wäre mir neu. Ich bringe bei meiner KFZ-Anmeldung eine Versicherungsbestätigung mit. Durch die Mitteilung meiner E-Nr. für die Versicherungsbestätigung gestatte ich der Zulassungstelle die benötigten Informationen für die Zulassung von einer Tauschplattform abzurufen. Die Versicherung ist beim Erlöschen des Schutzes verpflichtet das zuständige LRA zu informieren.

      Das ist vom Procedere etwas Ganz anderes als das übers LRA. Ohne Deine Zustimmung dürfen die nicht bei dDeiner Versicherung anfragen.
    • Hallo zusammen, ich brauch bitte nochmals Eure Hilfe.

      Ich habe nun von meiner Versicherung eine ganz tolle Bestätigung erhalten.

      Bezweifle aber mal ganz stark dass diese bei einer Kontrolle akzeptiert wird.

      Was meint Ihr hierzu ??

      Danke im Voraus für Eure Hilfe & Antworten !
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    • DJBeatMaster schrieb:

      Bezweifle aber mal ganz stark dass diese bei einer Kontrolle akzeptiert wird.
      Das bezweifele ich auch. Das ist nur die Antwort auf eine Frage. Aber es fehlen wichtige Details.

      Ich habe von meiner Versicherung (GetSafe) einen "Versicherungsschein". Da steht u.a. drin, daß es sich um eine Drohnenversicherung handelt, Nama und Adresse sowieso, Versicherungsnummer, Versicherungszeitraum und und und.
      Außerdem bestätigt mir die App, daß der Versicherungsschutz aktuell auch besteht.
      Fly long and prosper.
    • Diabolic_Sign schrieb:


      Also so sieht’s bei mir aus...
      Leider stellt die HUK24 keine so gute Bestätigung aus wie die HUK selbst: Auf meiner Bescheinigung sind nur Informationen, welche Fluggeräte versichert sind und dazu dann Verweise auf die Abschnitte in den Versicherungsbedingungen. Keine Information zur Deckungssumme oder der Laufzeit. Muss dann wohl die kompletten Versicherungsbedingungen als Ausdruck mitnehmen bzw. die entsprechenden Passagen.
      It's never so bad that it can't get worse
    • Hast du das Kind auch beim Namen genannt?
      Also ich würde mal explizit nach der "Versicherrungsbestätigung für Flugmodelle" fragen. Die HUK24 erfindet doch nicht alle neu, sondern greift auf die selben Formulare wie die HUK zurück würde ich denken...
      wenn Microsoft die Lösung ist, will ich das Problem zurück.
    • Von der Allianz habe ich soeben folgende Info erhalten: Okay Herr D, in der aktuellen SicherheitsPlus-Deckung sind die Drohnen nicht mitversichert. Sie benötigen hierfür die SicherheitsBest-Deckung. Der Jahresbeitrag würde sich dadurch von aktuell 79,48 auf 92,49 Euro erhöhen. Versichert sind jedoch nur die Drohnen, für welche vom Hersteller aus keine separate Luftfahrtversicherung erforderlch ist.

      Das heisst, doch in Folge, dass ich die Drohne extra wo anders versichern muss, oder?
      Grüsse aus München
      Theo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dori ()

    • Ich bin auch bei der HUK24 und ich habe innerhalb von 7 Minuten folgendes bekommen.
      Das müsste doch eigentlich so ok sein oder?
      Ich hab bei der Anfrage den Link aus dem Thread mitgeschickt (gesetze-im-internet.de/luftvzo/__106.html), dass ich dafür gerne eine Bestätigung hätte.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alex H. ()

    • Allianz kann ich aus eigenen Recherchen mitteilen, dass Sie keine Fluggeräte die Versicherungspflichtig sind, in Ihrer PHV mitversichern. Selbst im besten Tarif nicht. Das entspricht also nicht den Anforderungen einer Luftfahrtversicherung. Auch die anderen Schreiben der HUK24, u.a. geben in Ihren Schreiben nur wieder, was in den AGBs steht. Das entspricht nicht der geforderten Bestätigung lt. LuftVZO §106 und nicht der Anforderung an eine Luftfahrtversicherung lt. LuftVG §43.

      Klarer Anspruch an eine solche Versicherung. Die Versicherung muss nicht den Betrieb sondern den Besitz bzw. das Halten eines unbemannten Luftfahrzeuges, oder (für den reinen Zweck zu Sport- und Freizeitgestaltung) eines Flugmodells absichern. Dann ist auch der Schutz der Gefährdungshaftung gegeben. Dazu muss die Versicherung eine dedizierte Bestätigung des Versicherungsschutzes ausgeben, wo eine verbindliche Gültigkeitsdauer und der Leistungsumfang hervorgeht, ausgeben. Am besten mit Hinweis auf die einschlägigen Luftfahrtgesetze. Macht Sie das nicht, handelt es sich auch nicht um eine geforderte Versicherung lt. LuftVG.

      Leider beziehen die Versicherer da keine eindeutige Position, dass der zwar beschriebene Schutz nicht dem der gefordert wird, entspricht. Es gibt leider nur wenige PH-Versicherer die eine solche Leistung tatsächlich mit einschließen.
    • Oh ok... Das heißt die Bestätigung kann ich direkt weg werfen und eine neue Versicherung abschließen? Ich dachte das würde so reichen.

      Edit: bei der huk24 steht im ersten Abschnitt, dass man als Halter versichert ist. Ich bin jetzt total verunsichert, ob ich eine zusätzliche Versicherung brauche oder nicht. Ich hab jetzt gegoogelt und die AGB bzw die Bestätigung gelesen und würde eigentlich denken, dass es reicht aber bin mir sehr unsicher

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alex H. ()

    • Alex H. schrieb:

      Oh ok... Das heißt die Bestätigung kann ich direkt weg werfen ...
      Dein Vertrag an sich Versichert versicherungspflichtige Luftfahrzeuge bis 250 gr. als Halter mit. Für Deine Mini 2 sollte das Reichen, wenn Du auch wirklich darauf achtest, dass 250 gr Startmasse nicht überschritten wird. Soweit erst einmal alles i.O.

      Einziges Problem, die Bestätigung. Versicherungsumfang steht drin. Aber der Versicherungszeitraum. Hier steht nur der Versicherungsbeginn drin, nicht wie lang diese in jedem Fall gilt. Den Passus mit der stillschweigenden Verlängerung ist eine Vertragsklausel jedoch keine Bestätigung, dass der Vertrag noch gültig ist. Die Versicherung müsste Dir anhand des aktuellen Beitrags die Versicherungslaufzeit bestätigen und jeweils nach Verlängerung eine beue Bestätigung ausstellen.
    • Vielen dank. Das hilft mir schon mal weiter. Im Moment hab ich nur die Mini 2 und achte auch auf das Gewicht. Das heißt ich schreib die morgen an und bitte darum, dass man das Enddatum dazu schreibt.

      Wenn man neu in dem Thema ist, dann ist es echt kompliziert was man alles braucht bzw. beachten muss. Danke für die Hilfe :)
    • Bei den Haftpflichthelden kann man sich jederzeit in seinem Account anmelden und sich die vollständige individualisierte Versicherungsbestätigung automatisiert per email zuschicken lassen, mit Gültigkeitszeitraum, Deckungssummen, und allem anderen PiPaPo, auf Deutsch und Englisch. Kommt innerhalb weniger Sekunden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Carsten Kurz ()

    • Ich habe eine Privathaftpflicht bei der Versicherung mit dem großen A. Da sind beim Komfort-Tarif auch Drohnen mitversichert. So steht es in einer extra Broschüre, die es auch online gibt.
      Mein Berater hat sich mit der Zentrale in Verbindung gesetzt und das abgeklärt.

      Ich bin mir nicht sicher, ob man so eine Bestätigung mitführen muss. Das ist ja auch nicht der Fall wenn ich rausgehe.. Da kann immer mal was passieren, das diese Versicherung abdeckt - die Police muss ich aber nicht mitführen, nur bei Bedarf nachweisen können. Meine Meinung :)
      Schweben ist der erste Schritt auf dem Weg zum Fliegen
    • Bruch-Pilot schrieb:

      Ich bin mir nicht sicher, ob man so eine Bestätigung mitführen muss.
      Zur Allianz lies mal Beitrag #8, und zum Erfordernis einer geeigneten Bestätigung einschließlich aller diesbezüglichen Bestimmungen hier:

      Versicherungsbestätigung nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

      Kurz zusammengefasst besteht seitens einer adäquaten Versicherung die Verpflichtung, einen Schaden verschuldensunabhäng zu decken. Demgegenüber zahlen PHVs i.d.R. aber erst nach Prüfung der Schuldfrage.
      Deshalb bekommt man bei PHVs und allen PHV-ähnlichen "Drohnenversicherungen" auch auf explizite Anfrage keine Bestätigung einer Versicherung nach den Bestimmungen für eine Pflichtversicherung, wie rechtlich aber erforderlich (§ 43 Abs. 3 LuftVG). Dem möchten sich PHVs aber nicht unterwerfen, denn dass würde u.a. einen Direktanspruch des Geschädigten an die Versicherung verbriefen (§ 115 VVG).

      Das ist auch der Grund, warum Luftämter eine abgeschlossene Luftfahrthaftpflichtversicherung voraussetzen, und keine Ausnahmeanträge von Betreibern mit PHVs genehmigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Alex H. schrieb:

      bei der huk24 steht im ersten Abschnitt, dass man als Halter versichert ist. Ich bin jetzt total verunsichert, ob ich eine zusätzliche Versicherung brauche oder nicht. Ich hab jetzt gegoogelt und die AGB bzw die Bestätigung gelesen und würde eigentlich denken, dass es reicht aber bin mir sehr unsicher
      Das ging mir ähnlich. Ich habe jetzt bei den helden.de meinen Vertrag bei der HUK24 über den Wechselservice kündigen lassen. Es braucht nur den alten Versicherer Namen. Die neue Versicherung ist sofort gültig. Bezahlen muß man erst beim Ablauf des alten Vertrages:



      Mit dem Code von Drohnen.de sind aus den 55 EUR Jahresbeitrag für die PHV bei der HUK24 nun 66 EUR geworden. Den Versicherungsnachweis konnte ich auch bereits ausdrucken, obwohl die Bestätigung der Kündigung noch aussteht. Damit hat sich diese Unsicherheit für mich erledigt. :thumbup:
      Gruß Brubaker
    • Diabolic_Sign schrieb:

      Hast du das Kind auch beim Namen genannt?
      Eigentlich schon....muss ich nochmal nachhaken...denn ich habe nur das hier erhalten, was mehr nach einem normalen Schriftverkehr als nach einer Bestätigung aussieht. Zudem seltsam, dass zuerst von Flugmodellen bis 250g mit rein elektrischem Antrieb gesprochen wird und dann nochmals separat elektrische Flugmodelle mit Startmasse 250g - 5kg erwähnt werden.
      It's never so bad that it can't get worse