Eure Erfahrungen mit dem Phantom 2 / Vision bei Reisen ins Ausland

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Eure Erfahrungen mit dem Phantom 2 / Vision bei Reisen ins Ausland

      Hat jemand schon seinen Phantom (Vision) mit ins europäische und nicht europäische Ausland mit genommen?
      Wenn ja, wie sind Eure Erfahrungen mit Aus- und Einreise bzw. dem Zoll.
      Kann mir Vorstellen, dass dies nicht ohne Probleme ab läuft.
    • Meine Intention des Themas war an sich der Erfahrungsaustausch bzgl. Reisen. Natürlich sollte sich jeder vor der Reise in der Botschaft individuell informieren. Nur ist ja interessant ob dann vor Ort am Flughafen / Zoll das auch zu trifft, was man da erfahren hat oder auch nicht. Außerdem ist das Thema sicherlich für alle (auch ohne geplante Reise) interessant zu verfolgen. Denn ich kann mir vor stellen, dass es einige Länder gibt in denen man als Ausländer mächtig Ärger zwecks einer Drohne mit Kamera bekommt (Spionageverdacht, etc.).
      Von daher ist es ja nicht zweckmäßig einfach mal bei einer Botschaft an zu fragen (ohne konkretes Reiseziel). Vielmehr ist hier interessant, wer hat dies schon mal getan und was sagen die Botschaften dazu. bzw. wie sind die Erfahrungen hierzu. Bin mir nicht mal sicher, ob die Botschaften das so frei weg beantworten können oder wollen (ist ja keine alltägliche Frage).

      Grüße
      Jochen
    • Dachte du meinst ein spezielles Land.
      Natürlich sind Reiseberichte und Erfahrungen interessant, aber ich persönlich würde vor Reiseantritt wirklich die jeweilige Botschaft oder das Konsulat per Mail befragen.
      Wenn die Möglichkeit besteht, einen Kopter einzuführen hast du dann wenigstens das Antwortschreiben der Landesvertretung bei dir und kannst es gegebenenfalls vorweisen.

      Auf reine Umfragen im Internet würde ich mich in diesem Fall nicht verlassen, da derartige Quellen sich oft als unzuverlässig herausstellen.

      Ich habe bei Botschaftskontakten die Erfahrunggemacht, dass diese meist sehr freundlich mit deinen Anliegen umgehen.

      Die Kontakte findest du u.A. hier:
      http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_diplomatischen_Vertretungen_in_Deutschland


      Auf ds Ergebnis der Anfrage wären sicher einige neugierig, Bitte veröffentlichen.
      LG

      Gerhard
    • Finde ich auch spannend. Noch besser wäre eine Sammlung von Informationen.

      Admin: (wenn er diesen Thread liest :) ) Würde eine Forenkategorie Rechtliches mit Unterkategorien für andere Länder Sinn machen, in denen solche Dinge konzentriert wären?
    • EU kein problem wenn ihr vorher das ganze anmeldet...der kopter ist nicht das problem-die akkus!da stellen sich manche an...aber wenn sie im lipobag verpackt sind geht es meistens klar....meistens....musste auch schon mal teuer meine akkus nachschicken lassen-bei der heimreise!...USA ,US teretorien,skandinavien kannste knicken!...Thailand geht auch nicht-naja wenn man schon mal da ist kauf ich mir das teil da für n appel und n keks und schick mir den dann per post nach hause :)....und nicht zu vergessen ob deine versicherung auch ausland abdeckt!

      mfg
    • du wirst auf jeden fall theater am zoll kriegen...nicht unbedingt beim einreisen sondern bei der ausreise-du könntest ja spionage damit betrieben haben...anders sieht es aus wenn du ein und ausreist über kambotscha-allerdings hast du dann meistens stop in den emiraten....nächstes theater-die sehen das gar nicht gern...warum auch immer...und wie ich schonmal erwähnt habe...die akkus sind das problem....wem schon mal nen lipo aufgeraucht ist kann verstehen das keine fluggesellschaft so ne mini bombe im frachtraum haben will...ausserdem bekommt man einen vision 2 in thailand auf spielwaren messen für ca 300 dollar-ohne cam...gopro dabei-weil die ist ja erlaubt...drunter schnallen und fertig....allerdings hab ich es schon selbst erlebt das speichermedien(laptop,speicherkarten usw vom zoll beschlagnahmt werden und erst nach der sichtung frei gegeben werden...das kann allerdings ewig dauern bis dir die geräte auf deine kosten nachgesendet werden

      ps.bei den unruhen die momentan oder bzw seit 50 jahren in thailand sind könntest du ja was aufzeichnen was nicht für das westliche auge bzw medien geeignet ist.... ansonsten botschaft kontaktieren und eine schriftliche genehmigung anfordern....aber bis du die hast gibts wahrscheinlich schon den vision 128 in 4d :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kopterkiller ()

    • Ich würde im EU Raum versuchen über die sogenannten Interessensvertretungen der Modellflieger (AEROCLUB usw.) Informationen über die nationalen Beschränkungen zu erfahren (EU weit gibt es leider nur gemeinsame Vorschriften ab der 150 kg Gewichtsklasse).

      In Österreich ist zB. das fotografieren mit einer Drohne/Kopter für jeden einzelnen Einsatzfall bewilligungspflichtig !

      Dabei fallen hohe Gebühren an !!

      Ausserdem werden Kopter ohne redundantes System (alle Systeme doppelt vorhanden) nur für Flüge im umbebauten bzw. unbesiedelten Gebiet zugelassen.

      Legales Spass-Kopterfliegen mit Kamera kannst du in Österreich damit vergessen.

      Da ich jedoch mit dem selben Gerät ohne Kamera als Modellflieger ohne Genehmigung starten darf (unter Befolgung aller anderen Voraussetzungen) stellt sich mir die Frage, ob diese "Fotogebühr" welche von der Luftfahrtbehörde eingehoben wird nicht illegal ist.

      Ich nehme an, dass sich das in naher Zukunft durch ein Grundsatzurteil klären wird.

      LG

      Gerhard
    • Flugrecht in Frankreich

      Hallo, bin mit meiner DJI P2V+ gerade in Südfrankreich. Ist hier noch ausserhalb der Saison, der Strand daher noch nahezu menschenleer und riesig groß (Google Maos / Google Earth: Gruissan, Les Ayguades, oder Gruissan, Les Mers du Sud)
      Bin in den letzten 10 Tagen (habe die P2V+ hier bei einem franz. Händler per Versand gekauft) problemlos am Strand geflogen. Erst heute sprach mich der ältere Bewohner eines Ferienhauses freundlich am Strand an, das "sirrende Propellergeräusch" würde ihn in seiner Urlaubsruhe stören (Entfernung zur Wohnanlage ca. 30m) und bat mich, ob ich nicht ca. 250 m weiter weg (freier Strand ohne jegliche Bebauung) fliegen könnte. Er war weiterhin der Meinung, dass Modellfliegen außerhalb von Modellflugpätzen nicht erlaubt sei, ohne aber dabei belehrend oder auf "Flugverbot" hinweisend zu wirken. Er erwähnte auch, dass lt Pressebericht kürzlich in Nantes ein Mann wegen Copterfliegens in der Stadt "verurteilt" worden sei (war sicherlich auch eine ganz andere Ausgangslage). Da ich es vom Grundsatz her etwas besser wusste, habe ich ihm höflich und freundlich erklärt, dass das nicht kommerzielle Freizeit-Fliegen im Sichtbereich des Fernsteuernden < 100m und Höhen < 150m für Drohnen unter 25 kg (! in der BRD sind's 5kg) in Frankreich erlaubt sei, unter Beachtung der üblichen Einschränkungen (Luftraumbeschränkungen, nicht über Menschenansammlungen etc). Obwohl ich am sehr weitläufigen
      Strand rechtlich auf der sicheren Seite war (nach meinem Kenntnisstand jedenfalls), wollte ich nicht darauf beharren und ein Bild abgeben, dass in negativer Hinsicht auf alle Drohnenflieger zurückgefallen wäre, und habe im weiterhin sehr freundlichen Gespräch NATÜRLICH und gern zugestimmt, die paar hundert Meter weiter zu gehen, um dann die Phantom nun WIRKLICH weitab von Bebauung und jeglicher Lärmbelästigung Dritter zu fliegen. Wir haben uns freundlich verabschiedet.
      Nachdenklich geworden, habe ich dann in Foren und auf der Webseite des franz. Ministeriums recherchiert, und dort eine einfache Übersicht gefunden, welche für "Szenarien 1-4" beim Fliegen von Drohnen (unterschiedliche Gewichtsklassen, unterschiedliche Flugbedingungen) die Voraussetzungen zum Fliegen darstellt. Danach bin ich mit der P2V+ (Gewicht <2kg) in der Klasse D/E, und kann unter den o.g. Einschränkungen hier erlaubnisfrei Fliegen. Da Französisch nicht meine Muttersprache ist, und mein Abiturfranzösisch bereits reichliche 40 Jahre zurückliegt, bitte ich auf diesem Wege ggf. nochmals um Kontrolle der angehängten originalsprachlichen Übersicht durch einen Sprachkundigen auf die Richtigkeit meiner Aussage.

      Für Rückmeldungen/Korrekturen u.a.m. wäre ich dankbar.

      mfg Uwe

      (Webadresse ist auf 1. Anlage mit eingeblendet)

      Foto des wirklich riesigen Strandareals s.u.
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    • Eure Erfahrungen mit dem Phantom 2 / Vision bei Reisen ins Ausland

      Griechenland: Kein Problem gehabt. Copter war im Handgepäck und wurde von den dt. Securitasleuten am Flughafen nur nach Sprengstoff hin überprüft (ich war wohl auch der erste, der ihnen mit so einem Gerät untergekommen ist). Akkus hatte ich im Handgepäck, Easyjet erlaubt die dort auch nur. Fliegen selber bis jetzt problemlos. Rückreise lasse ich noch auf mich zukommen - ich erwarte aber entspanntes griechisches Sicherheitspersonal.
    • Thailand war auch ganz easy - hatte alles im Handgepäck (Kopterrucksack mit 4 Akkus )...nur am Muc Flughafen wollten sie das Ding sehen und haben auch Sprengstoff geschnüffelt) . Bin insgesamt durch 8 Sicherheitschecks (diverses Umsteigen in Abu Dhabi, Bangkok und Phuket und alles wieder zurück) aber hat mich sonst keiner näher kontrolliert oder Rucksack aufmachen lassen.
      Das Fliegen war auch kein Problem - alle Leute freundlich und neugierig und winken in die Kopterkamera.

      LG
      Skipper
    • Hallöchen,

      ich hatte die P2V im Rucksack im Handgepäck nach USA. Vorher hatte ich mich schlau gemacht. Akkus bis 300 Wh kein Problem, der von der Vision hat ca 58Wh. Aber zwingend im Handgepäck.
      Die Security hat den Rucksack praktisch immer genau untersucht, gibt aber keine Probleme damit.

      Fliegen ist in USA kein Problem, wenn man den gesunden Menschenverstand einschaltet. Mitten in New York würde ich z.B. eher nicht fliegen wollen oder da wo sehr viele Menschen sind. Immer nach dem Motto "wo kein Kläger auch kein Richter"

      VG
      Andreas