DJI Mavic MINI - Praxis-Test-Video auf Youtube!

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • DJI Mavic MINI - Praxis-Test-Video auf Youtube!

      Hallo zusammen,

      hier nun auch noch unser umfassendes Testvideo / unser Praxistest mit viel original Footage (2,7K) der DJI Mavic MINI!

      Gern auf Youtube KOMMENTIEREN und LIKEN! Das hilft uns sehr!! Und natürlich auch gern den Kanal ABONNIEREN!



      Viel Spaß beim Anschauen!

      Weitere Infos zur DJI Mavic MINI:

    • Interessanter/gut gemachter Bericht soweit - bin gerade am Anfang. Kleiner muss aber nicht immer besser sein - passt denn in die Halterung von der Funke noch mein Cubot Max, mit dem tollen großen Display? Geht beim Mavic Pro (1) ja noch locker ;)

      Edit:

      Dass DJI ne neue abgespeckte App für den Mini einführt ist IMO ne gute Idee.

      Edit 2 - Deine Konsequenten als/wie Dreher a la "ich bin mehr begeistert wie ich am Anfang dachte" würde ich fürs nächste Video noch patchen :D

      Zum Mini - klingt wirklich überzeugend. Scheint ein guter Wurf zu sein. Ich brauche das Teil wohl eher nicht, und warte nur darauf, dass irgendwann der Mavic 2 Pro als gaaanz pööööse (thx EU) und veraltet gilt, und dann im Preis rapide fällt. ;)
      Vorher nutze ich noch weiter das enorme Potential von meinem Mavic Pro (1), wo ich vielleicht gerade bei 60 Prozent angelangt bin 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Lutz G ()

    • Ich finde es, wie gesagt, schon gut, dass DJI für Einsteiger einen sowohl handlichen als auch preiswerten Kopter rausgebracht hat, und es ist echt ein hübsches Gerät. Dennoch kommt mir die Vorstellung von Jogi doch arg wie eine Jubelvorstellung vor, obwohl es sich jedes Mal so anhört, als ob die neue Drohne alle vorherigen Modelle überflüssig machen würde. Es bleibt z. B. abzuwarten, wie gut sich die Wifi-Verbindung schlägt, bei der Air kam ja nach manchen euphorischen Rezensionen auch schnell die Ernüchterung wegen mangelnder Verbindungsstabilität in schwierigeren Umgebungen. Immerhin, angesichts der Sichtweitenregel darf ich mit der Mini ohnehin nicht mehr so weit, da dürfte dann wirklich bei 200 m Schluss sein.
      Mich stören die fehlenden Kameraeinstellungen für das Filmen aber mehr. Gerade bei Flügen bei Sonnenauf- und -unter- -gang hat man oft sehr stark wechselnde Lichtverhältnisse, und da ist man wirklich froh, wenn man das manuell nachregeln kann. Ich habe relativ lange gebraucht, bis ich mich diesem Thema überhaupt gewidmet habe, mich gleichzeitig aber immer darüber geärgert, wenn der gleiche bunte Herbstwald je nach Kopterstellung in den Farben changierte, weil ich keine festen Einstellungen vorgenommen hatte und der Kopter ständig nachregelte. Viele der nützlichen Funktionen hätten wahrscheinlich kein zusätzliches Gewicht mit sich, wohl aber den kleinen Kopter zu nahe an die größeren Schwestermodelle gebracht. Man muss vielleicht wirklich mal kritische, unvoreingenommene Rezensionen über einen längeren Zeitraum abwarten. Zustimmen kann ich Jogi aber sicher darin, dass die Hindernissensoren kein großer Verlust sind, wenn man nicht gerade ständig an Hindernissen entlangfliegt. In meiner Praxis brauche ich sie nicht.
    • @Algirdas

      Ja - vor dem Kauf würde ich auf jeden Fall noch andere Videos abwarten. DJI achtet ja schon darauf wem sie vorab Kopter zur Verfügung stellt, und wie wohlwollend ihre Produkte behandelt werden - auch bezüglich der Auswahl der YouTuber beim nächsten (Vorab)Release ;->
      Ich sehe da auch noch Fragezeichen punkto Wifi...

      @GerdSt

      Beeindruckendes Video. Man sieht ja nix von dem Gezappel vom Mini beim sehr starken Wind im Clip (zumindest konnte ich auf dem Smartphone nix Negatives diesbezüglich sehen). Wird da echt nix digital stabilisiert? Nur mechanisch über die 3 Achsen vom Gimbal?
    • @Jogi

      Ganz lieben Dank für das umfassende und detailreiche Video!
      Hatte darauf gewartet :) (wie sicher manch Andere auch)

      DJI hat hier bzw. in den Foren den reinsten Bürgerkrieg angefacht :)
      Ich sehe das ganz gelassen. Ich bin eher begeistert.

      Mir geht es gar nicht mal' um den sehr günstigen Anschaffungspreis. Mich fasziniert, dass man es seitens DJI geschafft hat, in dieses winzig leichte Gehäuse so viel Sicherheitstechnik verbauen konnte und vor allem, dass hier eine herausragende Videoqualität gegeben ist. Und, dann ist das "kleine Ding" auch noch leiser als manch andere Drohnen. Was sollte man da bei Anschaffung verkehrt machen!?

      Ich mache Heimkino seit vielen Jahren mit einer Bildbreite von ca. 4,50 Meter. Ich bin da naturgemäß sehr empfindlich, was Bildqualtiät angeht. Selbst bei dieser Bildbreite ist der Sprung von 2,7K zu 4K nur noch marginal auszumachen.
      4K hat zudem den Nachteil von sehr hohen Renderzeiten. Und, selbst bei 32GB RAM und IntelQuadCore: eine flüssige Voransicht beim Schneiden MIT EFFEKTEN geht fast gar nicht. Setzt man Neat-Video oder ProDad Mercalli ein, bringt noch nicht mal das Nutzen von Proxy-Files eine flüssige Voransicht. Jedes Mal vorrenden....da bräuchte ich die X-fache Zeit bei der Videoerstellung.
      Selbst 1080p-Aufnahmen können heutzutage nach der Bearbeitung fast wie 2,7K oder gar 4K wirken. Es liegt naturgemäß an den Sensoren und nicht nur den Videoformaten, was Bildqualität ausmacht.
      Ich hatte übrigens nach 4 Wochen Neuseeland im Mix von 1080p und 2,7K bereits ca. 700GB Videodaten (Drohne, Camera, Auto-Dash-Cam). Man kann sich ausrechnen, dass ich bei 4K bei ca. 2TB rausgekommen wäre. Die wollen - zu Hause angekommen - erst einmal "bewegt werden" :)

      Ich glaube, Jemand dem die Größe und die Lautstärke der Drohne egal ist, wird nicht auf die Mini anspringen. Profi-Piloten, die z.B. für Agenturen filmen, werden sowieso mind. bei einer der großen Mavics bleiben.

      Auf alle Fälle polarisiert und provoziert die Mini bereits jetzt schon manche Gemüter :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bladerunner ()

    • Bladerunner schrieb:

      DJI hat hier bzw. in den Foren den reinsten Bürgerkrieg angefacht :)
      Ich sehe das ganz gelassen. Ich bin eher begeistert.

      Wie, wo, warum? Hab ich irgendwie verpasst ;)

      Punkto Begeisterung bin ich bei Dir bezüglich Miniaturisierung - was DJI da alles reingepackt hat...

      Braucht Ocusync eigentlich viel Platz? Sowas in der Größe mit dem großartigen Ocusync (oder gleichwertig) wäre der Hammer. Kommt bestimmt irgendwann.

      Auch punkto "nur" 2.7k bin ich bei Dir. Damit bin ich beim Mavic Pro (1) sehr zufrieden.
    • Ocusync braucht nicht nur viel Platz, sondern vor allem auch viel Strom. Und Kühlkörper.
      Schau Dir doch mal die alte Ocusync-Airunit oder die Airunut des neu entwickelten FPV-Systems an.
      Ich denke, damit würde sich die Flugzeit des Mavic Mini glatt auf die Hälfte verringern und das Gewicht wäre wohl auch nicht zu schaffen gewesen...

      Gruß Gerd
    • @HMaas

      Geht ja nicht nur um die reine Reichweite, sondern auch um die Robustheit der Verbindung bei Störquellen/Hindernissen. Irgendwo in der Pampa auf nem Feld ohne Hindernisse macht auch Wifi wenig Zicken ;)

      GerdSt schrieb:

      Ocusync braucht nicht nur viel Platz, sondern vor allem auch viel Strom. Und Kühlkörper.

      Ja sieht so aus. In der Zukunft wird da aber sicher noch optimiert (Größe, Stromverbrauch).
    • Alle Drohnen, die keine C-Klassifizierung entsprechend der EU-DrohnenVO haben (unabhängig vom Gewicht), dürfen ab 1.7.2022 nur noch in Unterkategorie A3 betrieben werden (Art. 20 lit. b DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 i.V. mit Anhang Teil A UAS.OPEN.040 ABS. 4 lit. b).
      Das bedeutet: Der UAS-Betrieb muss in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Fernpilot nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass innerhalb des Bereichs, in dem das unbemannte Luftfahrzeug während des gesamten UAS-Betriebs geflogen wird, keine unbeteiligte Person gefährdet wird (Abs. 1) aaO UND
      Der UAS-Betrieb muss einen horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten wahren Abs. 2 aaO).

      Eine Mavic Mini ohne C0 ist daher meiner Meinung nach ihr Geld nicht Wert.
    • Das ist nicht ganz richtig, es gibt auch ohne C-Klassifizierung eine Schranke bei 250g. Die Mavic Mini kann bzw. muss ohne C0-Klassifizierung dann aber auch bereits ab 1.7.20 nach UAS.OPEN.020 Satz 1 betrieben werden, ab 01.07.22 gilt für sie dann UAS.OPEN.020 vollständig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Nebelumo schrieb:

      Eine Mavic Mini ohne C0 ist daher meiner Meinung nach ihr Geld nicht Wert.
      Ich hoffe nicht, dass es so kommen wird. Allerdings will ich nicht so recht daran glauben, dass mit diesem Stichtag alle auch jetzt noch verkauften Kopter mit einem Schlag in die Pampa verjagt werden. Unmöglich ist das nicht nur vorstellen mag ich es mir nicht.

      Edit: Da die Mini unter 250 Gramm wiegt gilt nach dieem Stichtag die Unterkategorie A1 (also nicht Pampa :) ).

      DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 DER KOMMISSION schrieb:

      Artikel 20

      Besondere Bestimmungen für den Einsatz bestimmter UAS in der „offenen“ Kategorie

      UAS-Arten im Sinne des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (9), die der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen und die nicht privat hergestellt sind, dürfen unter den folgenden Bedingungen weiter betrieben werden, sofern sie vor dem 1. Juli 2022 in Verkehr gebracht wurden:

      a) in Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 250 g hat;

      b) in Unterkategorie A3 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg hat.


      UAS.OPEN.020 UAS-Betrieb in Unterkategorie A1

      Der UAS-Betrieb in Unterkategorie A1 muss allen folgenden Bedingungen genügen:

      (1) Die in Nummer 5 Buchstabe d genannten unbemannten Luftfahrzeuge müssen so betrieben werden, dass ein Fernpilot eines unbemannten Luftfahrzeugs keine Menschenansammlungen überfliegt und nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird. Werden unerwarteter Weise unbeteiligte Personen überflogen, verkürzt der Fernpilot die Zeit, in der das unbemannte Luftfahrzeug diese Personen überfliegt, soweit wie möglich.

      (2) Die in Nummer 5 Buchstaben a bis c genannten unbemannten Luftfahrzeuge müssen so betrieben werden, dass der Fernpilot des unbemannten Luftfahrzeugs unbeteiligte Personen, aber niemals Menschenansammlungen überfliegen darf.

      (3) Abweichend von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d müssen die unbemannten Luftfahrzeuge im eingeschalteten Follow-me-Modus bis zu einem Abstand von 50 m vom Fernpiloten betrieben werden.

      (4) Der UAS-Betrieb muss von einem Fernpiloten durchgeführt werden,

      a) der mit dem vom Hersteller des UAS erstellten Benutzerhandbuch vertraut ist,

      b) der im Falle eines unbemannten Luftfahrzeugs der Klasse C1 nach Teil 2 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 einen Online-Lehrgang absolviert und erfolgreich mit einer Online-Theorieprüfung abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde oder von einer Stelle durchgeführt wurde, die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der UAS-Betreiber registriert ist, anerkannt wurde. Die Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen, die sich angemessen auf die folgenden Themen verteilen:

      i) Flugsicherheit,

      ii) Luftraumbeschränkungen,

      iii) Luftrecht,

      iv) menschliches Leistungsvermögen und dessen Grenzen,

      v) Betriebsverfahren,

      vi) allgemeine Kenntnisse zu UAS,

      vii) Schutz der Privatsphäre und der Daten,

      viii) Versicherung,

      ix) Luftsicherheit.


      (5) Der UAS-Betrieb muss mit einem unbemannten Luftfahrzeug durchgeführt werden,

      a) das im Falle eines privat hergestellten UAS eine MTOM, einschließlich
      Nutzlast, von weniger als 250 g und eine Betriebshöchstgeschwindigkeit
      von unter 19 m/s hat, oder

      b) die Anforderungen von Artikel 20 Buchstabe a erfüllt,

      c) das als ein UAS der Klasse C0 gekennzeichnet ist und die Anforderungen
      dieser Klasse nach Teil 1 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU)
      2019/945 erfüllt, oder

      d) das als ein UAS der Klasse C1 gekennzeichnet ist und die Anforderungen dieser Klasse nach Teil 2 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 erfüllt und mit eingeschalteten und aktualisierten Systemen für die direkte Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung betrieben wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von Vertreter ()

    • gunnarmd schrieb:

      Allerdings will ich nicht so recht daran glauben, dass mit diesem Stichtag alle auch jetzt noch verkauften Kopter mit einem Schlag in die Pampa verjagt werden.
      Nun ja, ich bin da der Meinung, dass alle Kopterpiloten dies im Hinterkopf haben sollten, denn wozu gibt es denn die Zeit bis zum 1.7.2020? Man sollte sich auf jeden Fall darauf einstellen, dass man ab dem 1.7.2020 nur nach den neuen Regeln fliegen darf.

      Mir persönlich ist die Umstellung der Regel sogar ein Gewinn... ich muss nicht 330€ pro Jahr zahlen damit ich mit meinem Kopter auf unbebauten, unbesiedelten Gebiet fliegen darf.

      CIAO

      Mad
    • ChAG schrieb:

      Ich habe auch eine (dumme) Frage: Was ändert sich denn aktuell mit der 249g schweren Drohne? Keine Kennzeichnungspflicht, aber weiterhin Versicherung?
      Dumme Fragen gibt es keine. :) Eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall erforderlich.
    • liebe Leute wenn ich hier versuche durch die Vorschriften zu blicken was man jetzt darf und was man in Zukunft darf wird mir beim lesen schon leicht übel, wer blickt den da noch wirklich durch, ohne Rechts Studium?

      Mich interessiert, wie geht es für mich weiter nach der Tello? ich denke der nächste Schritt wird eine Mavik sein:-) (Sabber)

      Was ich mal so für mich bis jetzt mitgenommen habe ist:
      1. Haftpflichtversicherumg für die Schäden die eventuell durch die Drone verursacht werden
      2. Kennzeichnung der Drone bei über 250 gr durch ein Schild
      3. Flugverbotszonen beachten (verschiedene Apps, welche ist die richtige für Germany?)
      4-?
      5.?

      So nun bin ich gespannt :)
      Have a nice Day