Hi, ich möchte einen Kenntnisnachweis nach §21e erlangen.
Nun bin ich mir aber nicht sicher ob der kleine Nachweis nach §21e ausreicht oder nicht. Brauche ich, um Sondergenehmigungen bei Behörden einzuholen unbedingt den Nachweiß nach §21d den "großen Drohnenführerschein". Sofern ich eine plausible Begründung, wie eine Hochzeit eines Freundes habe sollte doch der kleine ausreichen oder? Ich habe in diesem Video () erfahren dass Sondergenehmigungen nur mit dem großen Führerschein eingeholt werden können. Allerdings finde ich keine Gesetzestexte die diese These untermauern.
Bei der Drohne handelt es sich um die Mavic Zoom mit 905gr. Gewicht. Ich möchte damit Luftaufnahmen fertigen.
Die Drohne soll ausschließlich für den privaten Zwecken genutzt werden. Die Hochzeit steht Ende April bevor und die Zeit drängt etwas.
Vielen Dank im Voraus.
Nun bin ich mir aber nicht sicher ob der kleine Nachweis nach §21e ausreicht oder nicht. Brauche ich, um Sondergenehmigungen bei Behörden einzuholen unbedingt den Nachweiß nach §21d den "großen Drohnenführerschein". Sofern ich eine plausible Begründung, wie eine Hochzeit eines Freundes habe sollte doch der kleine ausreichen oder? Ich habe in diesem Video () erfahren dass Sondergenehmigungen nur mit dem großen Führerschein eingeholt werden können. Allerdings finde ich keine Gesetzestexte die diese These untermauern.
Bei der Drohne handelt es sich um die Mavic Zoom mit 905gr. Gewicht. Ich möchte damit Luftaufnahmen fertigen.
Die Drohne soll ausschließlich für den privaten Zwecken genutzt werden. Die Hochzeit steht Ende April bevor und die Zeit drängt etwas.
Vielen Dank im Voraus.