Was genau bedeuten die Luftraumklassen und Warnzonen bei der Mavic Mini

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Was genau bedeuten die Luftraumklassen und Warnzonen bei der Mavic Mini

      Ich möchte mir eine DJI Mavic Mini für private Flüge zulegen. Ich habe mir vor Jahren mal eine Spielzeugdrohne für 100 Euro gekauft, ohne GPS oder Sensoren. Bei Wind sehr schwer zu steuern, aber unterm Strich konnte ich wertvolle Erfahrungen sammeln. Damals war die Rechtslage schon nicht mehr ganz so sicher. Es hieß Drohnen werden in Zukunft nur noch in erlaubten Regionen aufsteigen können.

      Also habe ich mir die App "DJI Fly" auf meinem Smartphone installiert und siehe da, ich befinde mich in keiner Verbotszone. Wenn ich aber auf das Info-Symbol in der App klicke und die "Warnzone" aktiviere (die standardmäßig deaktiviert ist) dann befinde ich mich plötzlich umgeben von Warnzonen bzw. in der Luftraumklasse D. Da diese aber standardmäßig deaktiviert sind, gehe ich davon aus das sie auf jeden Fall nicht den Aufstieg von der Mavic Mini verbieten (wenn doch, warum sind die Warnzonen dann deaktiviert?). Ich habe mich ausführlich mit den Gesetzen für Drohnenpiloten auseinandergesetzt. Hier wird ja ganz klar geregelt das man sich Flughäfen, Krankenhäusern, Wohngebieten, Menschenmassen, usw. nicht mehr als 100m nähern darf. Das ist für mich leicht verständlich und auch leicht einzuhalten. Es wird aber nicht ein mal auf die Luftraumklassen eingegangen.

      Was genau darf ich denn jetzt in der Luftraumklasse D mit einer Mavic Mini machen? Ich lese teilweise das man hier nicht höher als 30m aufsteigen kann. Das wäre doof aber OK, dann muss ich nicht viele Kilometer weit mit dem Auto fahren um für ein paar Minuten meine Drohne zu fliegen. Welche Regelungen gibt es für Drohnen unter 250g in der Luftraumklasse D? Hierzu konnte ich nichts finden. Manche schreiben auch das sie den Tower anrufen und nach einer temporären Genehmigung fragen. Völlig übertrieben für eine Drohne die sich in der Spielzeugklasse befindet.
    • Zunächst einmal sind die durch DJI angezeigten Zonen eine erste, sehr vereinfachte Hilfestellung, sie haben aber rechtlich keine Bedeutung, da sie nicht zwingend mit den realen Luftraumbeschränkungen übereinstimmen müssen (und es auch oft nicht tun).

      Luftraum D ist die sogenannte CTR-Zone rund um größere Flughäfen. Hier darfst Du bis maximal 50 m aufsteigen, vorausgesetzt, Du hältst mindesetens 1,5 km Abstand zur Begrenzung des Flughafengeländes ein. Die genauen Abmessungen der CTR Zonen und der Flughafengrenzen siehst Du in der DFS App, die Du dir am besten mal herunter lädst.
    • Hallo im Forum.

      MirkoKay schrieb:

      Ich kenne die Regeln, die kenne die Websites, ich kenne die Apps. Aber ich habe eine ganz explizite Fragen zur Mavic Mini bzw. Drohnen unter 250g und der Lufraumklasse D gestellt.
      Wirklich?
      Dort gibt es aber keine Spielzeugdrohnenklasse. Unter 250g brauchst du lediglich keine Plakette, sonst ist alles gleich bis 2kg. Was im kontrollierten Luftraum (D) gilt steht in LuftVO §21. Die großen Flughäfen verzichten auf eine explizite Flugfreigabe unter 30m. Aber das sagt dir auch z.B. die DFS App wenn du da starten willst.
    • MirkoKay schrieb:


      ... Völlig übertrieben für eine Drohne die sich in der Spielzeugklasse befindet.
      Erst einmal vorne weg: Die Mavic Mini ist kein Spielzeug! Sobald eine Drohne im öffentlichen Luftraum betrieben wird, stellt sie ein Luftfahrzeug dar, welches sich an die Regelungen des Luftverkehrsgesetze (LuftVG, LuftVZO und vor allem LuftVG) halten muss! Hierunter fällt z.B. auch die Tello, welche nur 80 gr wiegt.

      MirkoKay schrieb:

      ....

      Was genau darf ich denn jetzt in der Luftraumklasse D mit einer Mavic Mini machen? Ich lese teilweise das man hier nicht höher als 30m aufsteigen kann. Das wäre doof aber OK, dann muss ich nicht viele Kilometer weit mit dem Auto fahren um für ein paar Minuten meine Drohne zu fliegen. ...
      Auf der einen Seite redest Du von Spielzeug, auf der anderen Seite möchtest Du über 30 m Höhe aufsteigen. M.M.n. widerspricht sich das. In Nachbarländern gibt es die Definition der Spielzeugklasse auch im Zusammenhang mit 250 gr. schließt aber dann auch Drohnen mit einer Kamera aus. Das aber nur so nebenbei, denn in Deutschland und auch in der neuen EU-Verordnung gibt es eine solche Klasse für den Mavic Mini nicht.

      In dem von Dir genannten Luftraum D, gilt dasselbe wie in allen kontrollierten Lufträumen. Zum einen benötigst Du für das Aufsteigen über 50 m lt. LuftVO eine Erlaubnis durch die Landesluftfahrtbehörde. Zusätzlich benötigst Du im kontrollierten Luftraum (bereits ab Grund) eine Luftverkehrsfreigabe durch die Zuständige Aufsicht. In den für Dich relevanten Höhen ist das i.a.R. der nächstgelegene Tower. Die meisten der deutschen Verkehrsflughäfen haben eine generelle Flugverkehrsfreigabe für Flugmodelle/UAS bis zu einer Höhe von 50 m herausgegeben. Aber unbedingt klären, ob der betroffene Flughafen da mit inbegriffen ist, z.B. sind Militärflughäfen meist ausgeschlossen. Unabhängig davon, darfst Du nach LuftVO §21b innerhalb eines Bereichs von 1,5 km rund um einen Flughafen, Flugplatz, Hubschrauberlandeplatz (z.B. an Krankenhäusern) etc. p.p. nicht fliegen.

      Schau Dir aber auch mal die LuftVO §21b genauer an, da steht noch einiges mehr drin, was Du auch mit Deinem vermeintlichen Spielzeug, alles nicht darfst.
    • #Wenn ich aber auf das Info-Symbol in der App klicke und die "Warnzone" aktiviere (die standardmäßig deaktiviert ist) #


      Wird erst aktiviert wenn die Mini verbunden ist.
      Rot ist Blau und Plus ist Minus.
    • Hier die entsprechenden Dokumente „Nachrichten für den Luftfahrer“ wo alle die Kontrollorganisatoren und deren Flughäfen/-plätzen aufgeführt sind, die eine solche Regelung (Allgemeinverfügung) erteilt haben.

      DFS-Flughafenservice: NfL 1-1197-17
      DFS Aviation Services: NfL 1-1199-17
      Austro Control: NfL 1-1353-18
    • Wow, so viele hilfreiche Antworten. Vielen Dank! Auch danke für die Aufnahme hier im Forum.
      Ich habe die Mavic Mini noch nicht, aber sie wird bald eintreffen. Ich denke ich sollte einfach mal mit der Mini dahin wo ich aufsteigen will und dann gucken was DJI Fly sagt. Ich habe mir nun vier Apps (UAV Forecast, DFS Drohnen, AirMap, Map2Fly) installiert um mich auf den Flug vorzubereiten. Natürlich brauche ich nicht so viele Apps, aber ich wollte einfach mal den Unterschied sehen. Ich werde jetzt mal selbst meine Erfahrung sammeln welche App mir zusagt. Bei DFS Drohnen finde ich super das man auch angeben kann in welcher Gewichtsklasse man fliegt. Leider ist keine Zone bei mir im grünen Bereich, egal wie weit ich von meinem Heimatort weggehe. Klar, Zuhause ist Flug verboten, da Wohnort. Wenn ich jetzt auf ein Feld klicke was ungefähr 2km von mir entfernt ist (da kann ich also "schnell" mal hin zum testen) habe ich "gelbes" Licht mit dem Hinweis "Achtung". Wenn ich auf Achtung klicke kriege ich folgende Information:



      Diese Information kriege ich wie gesagt überall in meiner Umgebung. Da aber alle Symbole gelb bzw. grün sind, sind es nur Warnungen, der Flug ist also nicht verboten. Richtig? Wenn ich auf "Lufträume" klicke erhalte ich folgend Information:



      Ich darf also bis Maximal 50m Aufsteigen, richtig? Ich weiß, ein Feld hat immer einen Besitzer/Pächter. Den muss ich auch noch um Erlaubnis fragen. Da ich mich an einem Landschaftschutzgebiet befinde, muss ich auch von der zuständigen Behörde die Erlaubnis einholen ob hier Drohnen generell verboten sind. Aber jetzt mal nur auf den Luftraum bezogen. Darf ich hier dann starten? Also wenn ich unter 50m bleibe. Andere Apps (z.B. Map2Fly) geben mir Ähnliche Informationen. Es ist nur die Menge die mich etwas überfordert. Deswegen finde ich die "DFS Drohne" App so gut, da sie ganz klar Rot, Gelbes oder Grünes (das habe ich aber noch nie gesehen) Licht gibt. Reicht also Gelbes Licht, mit Einschränkungen, aus zum starten?
    • Unser Hobby ist sehr Sensibel und auch vom Umfang her sehr vielfältig. Von daher gibt es eigentlich kein Fleckchen, wo man nicht irgend etwas beherzigen müsste. Ein generelles Grün wird es deshalb nicht geben. Nur in den einzelnen Bereichen, z.B. der von Dir aufgeführte Luftraum zeigt grün, aber auch nur, weil Du vermutlich nur max. 50 m als Flughöhe eingegeben hast. Gelb heißt, „schau Dir mal die jeweiligen Auflagen an“. Kommst Du mit denen nicht in Konflikt, kannst Du nach Auffassung der App starten. Ich schreibe Bewusst nach Auffassung der App. Es gibt keine der Apps, die 100%ig das Luftrecht, sowie die Drohnenverordnung abbildet. Diese Apps, allen voran die DFs-App ist ein gutes Hilfsmittel, letztendlich bist Du aber selbst auf das einhalten der Vorschriften Verantwortlich und kannst Dich nicht auf die App berufen. Vielleicht auch daher, dass es eigentlich keinen Grünen Fleck gibt.

      Darüber hinaus gibt die App auch nur die Gesetzeslage hinsichtlich der Luftgesetze wieder. Was die App nicht berücksichtigt, ist z.B. die Luftverkehrskontrollfreigabe in dem Gebiet. Auch wenn die DFS-App sogar in Grün jetzt sagt, hier kannst Du bis 50m aufsteigen, brauchst Du eben in einem kontrollierten Luftraum eine Luftverkehrskontrollfreigabe durch die zuständige, aufsichtführende Organisation. Diese kannst Du beim nächsten Tower einholen oder Du findest Deinen Flughafen/-platz in einem der 3 NfLs aus meinem Posting #8. Dann gibt es eine allgemeine Luftverkehrskontroolfreigabe bis 50m (soweit Du mehr als 1,5 km von der Flughafen-Abgrenzung entfernt bist). Aber es gibt beim Fliegen mit Video-Drohnen auch noch diverse andere Gesetze zu Beachten. Viele gelten auch beim normalen Foto-/Videografieren, bekommen aber mit der Drohne eine ganz andere Brisanz. Dazu sind vor allem die Persönlichkeitsrechte, das Kunsturheberschutz-Gesetz, die DSGVO u.s.m.m. zu nennen.

      Das wurde hier im Forum aber schon zu Hauf durchexerziert und durchgekaut, hier wie auch zu den Liftrechten einfach auch mal die Suchfunktion bemühen und in den bereits mannigfaltigen Threads suchen bzw. dort das Thema fortsetzen.
    • Perfekt zusammengefasst. Vielen Dank. Also ohne Freigabe vom Tower lieber nicht aufsteigen. Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Top!
      Das Thema kann geschlossen werden.
    • Erst mal schön, dass Du dich so gut vorbereitest, @MirkoKay! :thumbup:

      MirkoKay schrieb:

      Also ohne Freigabe vom Tower lieber nicht aufsteigen.
      Das ist nicht gesagt. Das gilt nur, wenn der Flughafen, um den es geht, nicht in den Algemeinverfügungen in Beitrag #8 zu finden ist.
      Ist er dort zu finden, hast Du auch eine allgemeine Freigabe bis 50m (ausserhalb von 1,5 km zum Flughafengelände), ohne Dir eine explizite Freigabe holen zu müssen.
    • @MirkoKay: Um welchen Flughafen/-platz handelt es sich denn bei Dir? Dann können wir Dir weiterhelfen und mitteilen was Du beachten solltest.

      Noch ein Nachsatz zu den Gesetzen: Das hört sich jetzt alles sehr komplex an. Ist es letztendlich auch, erst recht für einen Neuling. Aber Du musst Dich da erst mal für Deine Region durchkämpfen, dann hast Du recht schnell drauf was Du wo darfst und wo Du Dich am besten fern hältst. Gern helfen wir da auch dabei. Wenn Du die genaue Position nicht öffentlich bekanntgeben möchtest, gibt es auch noch die persönliche Konversation. Bist Du mal mit Deiner Region durch, wird es Dir immer einfacher fallen weitere Startplätze und Regionen zu realisieren.

      Toll jedenfalls, dass Du Dich so für Dein Hobby vorbereitest. :thumbsup:
    • Ich bedanke mich für die vielen lieben Worte. Ich bin 37 Jahre alt und habe schon einige Fehler in meinem Leben gemacht. Eins habe ich immer wieder lernen müssen, Geduld und Vorbereitung ist das A und O. Natürlich klappt das nicht immer, aber meistens. Die 100 Euro Spielzeugdrohne vor ein paar Jahren war genau der richtige Schritt. Ich habe viele Stürze gehabt, habe Motoren ausgetauscht. Am Ende habe ich die Drohne perfekt beherscht. Das war ein guter Grundstein für die erste "gute" Drohne. Zudem spiele ich seit ich 14 bin Videospiele und kann einen "Kontroller" gut bedienen. Ich habe auch die ganze Debatte mit den Video-Drohnen über Jahre mitverfolgt. Es ist einfach was ganz anderes sich auf dem Boden aufzuhalten oder in den kontrollierten Luftraum aufzusteigen.

      Ich komme aus Ludwigshafen am Rhein (Stadteil Gartenstadt). Hier gibt es einen kleinen Flughafen in Mannheim. Die habe ich nun angerufen und um eine Starterlaubnis gefragt. Die waren etwas überfordert. Genau in der Zeit in der ich aufsteigen wollte (14-16 Uhr), haben die eh aktuell wegen Corona geschlossen. Haben mich aber auf die Polizei verwiesen um weiteres zu klären. Das habe ich erst mal noch nicht gemacht.

      Ich bleibe unter 50 bzw. 100m und fliege nur über Felder, weit weg vom Wohngebiet. Ich orientiere mich an der DFS, DJI Fly und an der UAV Forcast App ob ich aufsteigen "darf".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MirkoKay () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

    • O Ohhh, da hast Du Dir fast den denkbar ungünstigsten Flughafen ausgesucht.

      Erst einmal vorne weg, die Polizei wird Dir In Sachen Flugverkehrskontrolle überhaupt nicht weiter helfen können. Das ist eine absolute Fehlinformation, dass kannst Du Dir sparen. Es gibt einen Hinweis, dass in Baden-Württemberg (andere Bundesländer haben bestimmt ähnliche Regelungen) bei Flügen innerhalb von geschlossenen Ortschaften, die örtlichen Ordnungsorgane (Polizei und/oder Ordnungsamt) von einem solchen Fliegen informiert werden sollen. Das hat vor allem den Hintergrund, dass wenn Rückfragen durch Anwohner kommen, sie diese entsprechend Informieren können. Sie selbst haben erst einmal nicht die Möglichkeit, den Flug zu unterbinden, es sei denn, er verstößt Offensichtlich gegen national-, regionale- oder auch kommunale Bestimmungen. Sie können aber nicht sagen, Du ja und Du eben nicht. In aller Regel ist das bei Flügen als UAS (also nicht zu Sport- und Freizeitzwecken) erforderlich, macht aber auch für das fliegen als Flugmodell durchaus Sinn.

      Bzgl. Luftverkehrskontrollfreigabe, wird der Flughafen Mannheim City nicht von einem der 3 Kontrollorgansationen aus meinem Beitrag #8 sondern verfügt (lt. Wikipedia) als einzigster deutscher Verkehrs-Flughafen über eine eigene, zugelassene Flugverkehrskontrolle. Und dafür gibt es wohl keine eigene NfL (Nachricht für den Luftfahrer bzw. NOTAM) über eine generelle Flugverkehrskontrollfreigabe wie von den anderen 3 Kontroll-Organisationen.

      Da der Flughafen Mannheim City jedenfalls einen eigenen CTR sprich kontrollierten Luftraum hat,



      benötigst Du dafür eben auch eine solche Flugverkehrskontrollfreigabe welche durch keine Allgemeinverfügung pauschal für uns bis 50 m freigegeben wurde. Heißt soviel, Du benötigst für jeden Flug (sobald Deine Drohen vom Boden abhebt) eine eigene Freigabe mit Angaben des Zeitraums, Deiner Position sowie dem Areal mit Angaben der max. Höhe in dem Du fliegen möchtest. In aller Regel benötigst Du dann auch eine telefonischer Erreichbarkeit für den Fall aller Fälle.

      In allgemeinen geht das recht einfach mit einem Anruf beim jeweiligen Tower. Ich vermute jetzt mal, dass Du nicht bei der Flugsicherung im Tower sondern in der allgemeinen Flughafenzentrale angerufen hast. Es währe sonst eine Schande, wenn die Kollegen im Tower mit Deiner Anfrage überfordert währen und die an die örtliche Polizei verweisen. Hier mal die direkte Telefonnummer von der Flugsicherung in Mannheim. Tel.: 0621-4193966 die müssen Dir weiter helfen können. Erweise einfach auch mal auf die oben genannten NfL mit den jeweiligen Allgemeinverfügungen für die Freigabe bis 50m. Sollte Sie sich da anschließen wollen, lass Dir das zumindest in einer Mail schriftlich bestätigen. Evtl. gehst Du denen derart auf die Nerven, dass sie sogar eine eigene NfL über die DFS heraus bringen. :D

      Ohne eine solche Freigabe kannst Du Dir ganz schnell die Finger verbrennen und es kann ziemlich teuer werden. Denke immer daran, nich jeder Deiner Mitmenschen ist von unserem Hobby erfreut und mutiert recht schnell zum Denunzianten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • skyscope schrieb:

      Auf der anderen Seite kann es in BW unter bestimmten Bedingungen aber auch näher als 1,5km zur Flughafengrenze gehen,...
      Ich habe jetzt diese Bedingung nicht gleich ausfindig machen können, aber gerade die Allgemeinverfügung von Baden-Württemberg, schließt die Befreiung von einem Verbot nach LuftVO §21b für Flugmodelle, explizit aus. Kaum ein Ausschluss der auch für den Sport- und Freizeitpiloten gilt.

      Und Achtung, der Mannheimer Flughafen liegt in Baden-Württemberg. Der dazugehörige CTR ragt über den Rhein und liegt somit zum Teil im Bereich von Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz.
    • MrSpok schrieb:

      MirkoKay schrieb:

      Die 100 Euro Spielzeugdrohne vor ein paar Jahren war genau der richtige Schritt.
      Ja, so in etwa bin ich auch vorgegangen. ;) Was hattest oder hast (noch) für eine 100€ Drohne? War das die Tello? Würde passen vom Preis her.
      Nein, keine Tello. Die Marke heißt "Rayline" und die Drohne heißt R250. Super billiges Ding, hält aber verdammt viel aus. Nur die Bürsten-Motoren waren super lästig. Wenn man die länger als 10 Minuten nutzt brennen die sofort durch und sind defekt.

      Uff, das ist schon heftig mit den ganzen Regelungen. Wer blickt da noch durch. Besonders die Zielgruppe der Mavic Mini sind ganz sicher keine Modelflugexperten. Ich bin in einer Mavic Mini Facebook Gruppe beigetreten. Da sieht man ganz schnell wer diese Drohne so fliegt. Ich meine DJI bewirbt die Drohne ja auch so. Auspacken und losfliegen. Naja, aber wie schon mehrmals geschrieben, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
      Ich mache es jetzt einfach so, ich fliege nur noch außerhalb des Mannheimer Flughafen CTR. Ziemlich umständlich, da ich da jetzt immer sehr weit hinlaufen oder fahren muss.



      Heute bin ich mitten im Wald auf einem einsamen, kaum genutztem Weg geflogen, umgeben von Bäumen. Aber eben trotzdem innerhalb des CTR Mannheim. Da kein Flugzeug/Hubschrauber in Wäldern fliegt sollte es hier ja eigentlich keine Probleme geben. Vom Gesetz her verboten, das ist mir klar. Aber manche Gesetze sind einfach zu allgemein gehalten und sind in der Realität kaum durchzusetzen. Man sollte sich mit dem Gesetz auseinandersetzen und dann selbst für sich entscheiden wann man es vielleicht auch mal bricht. Wir sind alle nur Menschen, wir sind nicht perfekt.
    • MirkoKay schrieb:

      Man sollte sich mit dem Gesetz auseinandersetzen und dann selbst für sich entscheiden wann man es vielleicht auch mal bricht.
      Natürlich, einfach mit dem berühmten gesunden Menschenverstand. Geht besonders gut, wenn man von Nichts nen Plan hat.
      Hofft man einfach, dass beim nächsten Flyaway die Drohne schön niedrig wegfliegt Oder man denkt gar nicht dran, passiert eh immer nur den anderen... :rolleyes: :thumbdown: