Anfängerfragen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Anfängerfragen

      Hallo,
      ich bin, was Drohnen betrifft, absoluter Anfänger. Das ich jetzt eine besitze war ein Spontankauf.
      Mal eine bei Amazon auf die Wunschliste gesetzt, aus Langeweile ein paar Youtube Videos gesehen, zur gleichen Zeit gab es einen Warehouse Deal
      und zwei Tage später habe ich eine Air 2. Meine Frau war begeistert, mein Sohn von 3 Jahren erst recht, mit dem Unterschied das sie die Begeisterung unterschiedlich auslegen.

      Naja, da habe ich die Drohen, mache mir beim ersten Start in die Hosen da man so schnell mal knapp 800 Euro gegen die Wand fliegen kann.

      Ich habe das Forum die letzten Tage durchforstet aber trotzdem sind vor allem wenn es um die neuen Gesetze geht ein paar Fragen offen.
      Liebe Mods, ja mir ist klar das es da ein paar Themen gibt und ich habe mich auch in einige durchgelesen aber je mehr ich da lese um so mehr verstehe ich Bahnhof
      und frage mich....soll ich die Drohne wieder zurück senden?

      Zu meinem banalen Wissen gehört das ich zur Zeit eine Haftpflicht brauche und auf der Drohne meine Daten stehen müssen. Plakette hat bestimmte Vorschriften zu erfüllen.
      Sichtflug, Maximale Höhe.

      Je mehr ich also Videos schaue, um mich zu beruhigen das so eine Drohne nicht aus Zucker ist und die meisten Unfälle, nennen wir es mal, eigene Dummheit ist kommt auch der Zweifel wie es weiter geht.

      Wenn ich das richtig herauslesen konnte kann man noch nichts 100% sagen und bestätigen.
      Die Air 2 die ich jetzt besitze wird kein nachträgliches Zertifikat bekommen.

      Wenn ich auch richtig verstanden habe wird vermutlich die Air 2 unter Bestand laufen, muss so eine Kenntnisprüfung ablegen und darf mich Personen nicht näher als 50 Meter nähern.
      Etwas später wird das dann noch strenger. 150 Meter glaube ich gelesen zu haben bei Menschen und auch Häuser usw.

      Ich will jetzt hier kein neues Thema zu dem EU Gesetzt anfangen der so oder so gesperrt werden würde sondern will ggf etwas Infos für einen Anfänger habe
      da ich mir ggf. unnötig Gedanken mache für die Art wie ich als Anfänger die Drohne zur Zeit nutzen würde.

      - Wie ist das eigentlich mit den 50 bzw später 150 Meter gemeint? Angenommen ich will was Filmen oder zB mein Sohn "verfolgen" wie er Fahrrad fährt um schöne Erinnerungen zu haben
      und eine Person oder eine Gruppe von Personen kommt in den Bereich. Mach ich mich dann direkt strafbar oder geht es darum nicht
      gewollt, geplant über den Köpfen von Personen zu fliegen wie Spielplatz, Veranstaltungen usw?
      Ich persönlich sehe auch keinen Grund das ich bewusst über den Köpfen von fremden fliegen sollte oder über das Dach fremder nur um die zu nerven.

      - Wie ist es aber wenn ich zB auf eine Private Party, Hochzeit eingeladen werde und soll da Luftaufnahmen machen? Dürfte ich da ohne Probleme über den Köpfen fliegen
      da es ja alles Personen sind die zu der Party gehören und auch Informiert werden?

      - Gilt die Vorschrift auch wenn ich die Erlaubnis habe? Angenommen ich habe die Erlaubnis meiner Nachbarn das ich über ihrem Haus und Grundstück fliegen darf.

      - Wie ist es bei meinem Grundstück? Klar kann ich da nicht viel Fliegen aber kann ich da weiterhin ohne Angst zu haben starten und landen um ein paar Aufnahmen vom Haus und Garten zu haben?
      Oder mal zu den Nachbarn fliegen deren Grundstück direkt an unseres grenzt? Unterliegt das dann trotzdem den neuen Bestimmungen oder fällt das unter die Kategorie, es ist dein Grundstück
      oder des Nachbarn der es erlaubt hat...uns egal was du da machst?

      - Ich denke mal am Strand muss ich mir keine Gedanken machen. Da würde ich nur fliegen wenn es leer ist da ich keine anderen Nerven will. Da würde ich nur gerne
      mal schöne Aufnahmen von meiner Familie machen.

      - Bei den später folgenden 150 Meter. Wie ist es dann bei einem Sportplatz? Angenommen der Besitzer sagt das ich auf dem Sportplatz filmen darf (wenn keine Personen da sind oder die kein Problem damit haben)
      Muss ich mich dann trotzdem an die 150 Meter halten oder ist das wieder ein Punkt der vom Besitzer erlaubt wurde und ich da nichts beachten muss?

      Danke
      lg
    • CoregaTab schrieb:

      darf mich Personen nicht näher als 50 Meter nähern.
      Stand da nicht was von "unbeteiligten Personen"?
      Wenn Du im Familienkreis filmst, wissen diese Personen (Deine Familie und Freunde) ja Bescheid und sind nicht mehr unbeteiligt.


      CoregaTab schrieb:

      Angenommen ich habe die Erlaubnis meiner Nachbarn das ich über ihrem Haus und Grundstück fliegen darf.
      Vorausgesetzt, dort existiert keine Flugverbotszone (Krankenhaus, Flughafen, Autobahn in der Nähe), kannst Du Fliegen. Wichtig ist, daß Du nicht in Grundstücke filmen kannst von Mitbürgern, die nicht ihre Zustimmung gegeben haben. Ob Du da wirklich auch filmst, ist zweitrangig.


      CoregaTab schrieb:

      die meisten Unfälle, nennen wir es mal, eigene Dummheit ist kommt auch der Zweifel wie es weiter geht.
      Vor Unfällen ist Keiner gefeit, auch kein Super-Profi. ;)
      Da hilft nur üben, üben, üben.
      Such Dir einen weitläufig freien Platz ohne Publikumsverkehr und übe dort. (Denke an die Plakette und an die HPV)
      Ich hatte mir mal eine ganz kleine Billigdrohne mit Propguards für Indoor gekauft (30€) und habe dann in der Wohnung die Bedienung der Sticks geübt. Sowas ist vor Allem im Winter gut, um nicht aus der Übung zu kommen. Und selbst wenn die mal auf den Fußboden oder gegen eine Vase kracht, entsteht kein Schaden.
      Traue Dir auf jeden Fall am Anfang nicht zu viel zu. Fuchse Dich langsam in die Materie und in die Handhabung ein. Dann ist das auch kein Problem.

      Wünsche Dir auf jeden Fall viel Spaß und Freude mit Deinem neuen Spielzeug. Und wenn Du dann zu Hause die Filmchen zeigst, ändert sich sicher auch die Begeisterung Deiner Frau. :D
      Fly long and prosper.
    • CoregaTab schrieb:

      . Mach ich mich dann direkt strafbar oder geht es darum nicht
      Du machst dich gar nicht strafbar. Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten.

      bei der Menge der Fragen wird das eben doch wieder eine lange Diskussion zu gültigen und vielleicht demnächst gültigen Regeln. Da kommst du um die Mühe nicht drumrum sie Stück für Stück zusammen zu tragen.

      Für Tipps als Anfänger musst du Regelungen, die dich in Jahren betreffen, noch nicht kennen.
      Wenn deine Sorge, dass du die Drohne früher oder später crashen wirst, berechtigt ist, hast du mit neuen Gesetzen ja keine Schwierigkeiten ;)

      ein Drohnen Kennzeichen zu besorgen, ist über das Internet überhaupt kein Problem, und wenn deine haftpflichtversicherung noch keine Drohnen abdeckt, ist es vielleicht ein guter Zeitpunkt, mal über den Wechsel der Versicherung nachzudenken.

      Vor dem Fliegen solltest du nicht so eine Angst haben.
      Die ma2 ist maximal idiotensicher.
      Wenn man keine Risiken eingeht, ist es auf einer freien Fläche fast unmöglich zu crashen.
      Dann dann kann man sich an andere flugmanöver herantasten. Aber es ist in keinster Weise vergleichbar mit dem RC Modellflug, wo man wirklich fliegen können muss.
      Wenn du ohne enge Hindernisse mal nicht weiter weißt lässt du die Hebel los, und das Ding steht wie eine Eins in der Luft.


      Glaube mir, bei jemandem, der die Drohne auf einer freien Fläche nicht fliegen kann, fragt man sich, wie er es überhaupt heile auf die Wiese geschafft hat.

      Tip: mache die ersten Versuche im tripod Modus mit dem Schalter an der Fernbedienung. Und lasse die Finger von Sport.

      lasse sie mit der App automatisch abheben, und lasst sie schweben. Das Gefühl sollte man eine Weile auf sich wirken lassen, und dann die Zeit nutzen in der App die Einstellungen durchzuspielen. Dann geh auf eine Höhe von 7 oder 8 m, und fliege einfach ein Stück geradeaus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Andro-IT ()

    • @CoregaTab
      Nicht verrückt machen (lassen). Aber immer auch daran denken, das Luftrecht betrifft nur das Fliegen, nicht das Aufnehmen/Übertragen mit der Kamera. Hier werden noch einige andere Rechtsbereiche tangiert.

      Aktuell in 2020:
      • Halte dich an § 21 a und b der LuftVO.
      • Achte darauf, keine Personen erkennbar zu filmen, die dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
      • Fliege auf deinem Grundstück nicht so hoch, dass ein Nachbar meinen könnte, er würde gefilmt. Sprich es idealerweise mit den Nachbarn ab. Ansonsten ist Ärger vorprogrammiert.
      • Fliege auch ansonsten nie so nah an andere Wohngrundstücke, dass der Eigentümer/Mieter meinen könnte, du würdest in seinen Garten / durch seine Fenster filmen. Ansonsten ist Ärger vorprogrammiert.
      Zukünftig mit EU-VO:
      • Es geht um Unbeteiligte Personen, und das sind nach EU-Verordnung Personen, die nicht am UAS-Betrieb beteiligt sind oder die die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften des UAS-Betreibers nicht kennen. Bedeutet für eine private Gartenparty im überschaubaren Rahmen, dass es sich hierbei nicht um unbeteiligte Personen im Sinne der VO handeln dürfte.
      • Zu den 150m: Das tritt ja frühestens 2023 auf den Plan und bleibt erst mal abzuwarten, bis dahin kann (und meiner Ansicht nach wird) sich noch so manches ändern. Aber so wie es momentan definiert ist, bedeutet eine ABstandregelung zu Wohngebieten auch das private Grundstück sowie Grundstücke, wo man eine Erlaubnis hätte zu fliegen und aufzunehmen, ja.


      ____

      Andro-IT schrieb:

      Du machst dich gar nicht strafbar. Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten.
      Was das Luftrecht angeht, in der Regel ja (ausser § 315 StGB).
      Ansonsten kann es schon mit dem Nachbarn schwierig werden (§ 201a StGB). Müssen wir hier aber ja nicht wieder aufrollen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Andro-IT schrieb:

      Glaube mir, bei jemandem, der die Drohne auf einer freien Fläche nicht fliegen kann, fragt man sich, wie er es überhaupt heile auf die Wiese geschafft hat.
      :thumbsup: :thumbsup:
      Oder anders gesagt: Wir haben's ja auch begriffen. Warum solltest Du das nicht schaffen? :)

      Andro-IT schrieb:

      Du machst dich gar nicht strafbar. Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten.
      Sollte man aber trotzdem vermeiden. ;)
      Fly long and prosper.
    • Andro-IT schrieb:

      Vor dem Fliegen solltest du nicht so eine Angst haben.
      Die ma2 ist maximal idiotensicher.
      Wenn man keine Risiken eingeht, ist es auf einer freien Fläche fast unmöglich zu crashen.
      Dann dann kann man sich an andere flugmanöver herantasten. Aber es ist in keinster Weise vergleichbar mit dem RC Modellflug, wo man wirklich fliegen können muss.
      Kann ich bestätigen - im Zusammenhang mit dem was wir hier so machen, spreche auch gerne von GPS-Schubsen ;)

      Würde man mit den GPS-Koptern genauso fliegen können müssen, wie bei den Flächenfliegern, hätte ich dieses
      grandiose Hobby gar nicht aufgenommen.

      Also ne XLL-Wiese ohne Hindernisse suchen, und sich laaangsam an die Bedienung vom Kopter rantasten, ihn ausführlich
      erstmal wochenlang kennenlernen. Dann wirste laaaange ohne Kaltverformung Deinen Spaß haben.
      Ist alles echt nicht so schwierig.

      Noch ein Tipp - verlasse Dich nicht zu sehr auf die Automatismen wie automatische Flugmodi, etc. Diese Autofunktionen können tückisch sein.
      Viele denken - ich tippe mal auf einen Button, dann wird der Kopter schon wie auf Schienen alles machen wie befohlen.
      Aber oft können da noch viele andere Faktoren mit reinspielen. Auch würde ich RTH nicht als regulären Flugmodus nutzen, sondern immer per Hand zurückfliegen. An dieser Stelle käme eigentlich auch noch ne Empfehlung mal mit Atti zu üben, aber das hat DJI ja gestrichen. Völlig unverständlich, da man es als drop back mode, wenn GPS rumzickt dann auf einmal doch völlig ungeübt beherrschen soll. Vielleicht gibts ja auch für den Air 2 mal ne Edit Möglichkeit, wie beim Mavic Pro (1), Mavic 2 Pro/Zoom, dass man sich Atti zum selbst wählen/üben zurückholen kann.


      Anyway - immer locker bleiben und viel Spaß :thumbup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lutz G ()