Wo darf ich starten und landen?

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    • Wo darf ich starten und landen?

      Hallo,
      ich nutze normalerweise für Flüge die Allgemeinverfügung BW und informiere die Polizei vorher über mein Vorhaben.

      Das habe ich in einer kleineren Gemeinde auch für ein Vorhaben morgen gemacht, wo eine Laufveranstaltung stattfindet, und ich für die Laufgruppe ein paar Aufnahmen machen möchte. Nun habe ich direkt folgende Mail zurückerhalten:

      wir bestätigen die Anmeldung des Drohnenflugs für die Gemarkung xxx. Wie Ihnen sicher bekannt ist, muss der Start- und Landeplatz ausreichend abgesichert werden. Auf öffentlichen Flächen stellt dies eine genehmigungspflichtige Sondernutzung und einen Eingriff in den Straßenverkehr dar, welcher eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO erfordert. In Ihrer Email sind keine konkreten Stellen unter Angabe der genauen Beeinträchtigung genannt worden. Daher gilt folgendes: Einem Start / einer Landung auf öffentlichem Verkehrsgrund auf Gemarkung xxx wird nicht zugestimmt, da die Beeinträchtigungen nicht geprüft und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen nicht beauflagt werden konnten. Start- und Landevorgänge auf Privatgrund (mit Zustimmung des Grundstückseigentümers) sind hiervon nicht betroffen. Wir bitten um Verständnis.

      -> Ich gebe zu, daß ich mir da bisher wenig Gedanken gemacht habe, wenn ich von irgendeinem Feldweg aus meine Mavic Air 2 gestartet habe. Auch nicht, wenn es irgendein Park o.ä. war, wenn niemand in der Nähe war. Wie handhabt ihr das mit dem Starten / Landen ?
      Bisher kannte ich nur die Antwort nach dem Motto "OK, dann wissen wir Bescheid"...
    • Da würde ich nicht lange diskutieren und mir flott einen geeigneten Platz auf Privatgelände suchen.

      Da Du es ja ehh gewerblich machst, kann eine Nutzungsgenehmigung vom Grundstücksinhaber ja mit Gegenleistungen angefragt werden:
      Ein Bild des Hotels zum Sonderpreis, da ja auch die Anfahrtkosten entfallen ;)
      oder, oder, oder...
    • mschumi schrieb:

      kleineren Gemeinde

      mschumi schrieb:

      für die Laufgruppe
      Ist das ein Verein, oder nur eine lose Gruppe?

      Weil, kleine Gemeinde, da sind in Vereinen ect. oft auch Leute, die im Gemeinderat sitzen oder einen gut kennen... Oft geht da auch auf dem kurzem Dienstweg was.

      Ansonsten sach ich mal platt: N' Acker wo Du nix kaputt machst. Normal kommt da nix vom Eigentümer und wenn doch kann man sich immer noch höflich entschuldigen und oft auch einigen.
    • @MrSpok, und ich nehme an, du hast noch nie eine Allgemeinverfügung gesehen, oder auch eine Einzelerlaubnis.

      _____

      Ansonsten, so viel zu den oft hier im Forum von Newbies zu lesenden Annahmen, die Polizei kenne sich ja eh nicht aus. :)

      @mschumi, ich sag es mal so, auch ohne diese konkrete Antwort der Polizei auf Deine Anfrage:
      Ohne dass alle Nebenbestimmungen eingehalten werden (siehe Abschnitt III, Punkt 3), ist keine Genehmigung erteilt, auch nicht via Allgemeinverfügung. Der wichtigste Faktor dabei ist, dass es versicherungsrechtliche Konsequenzen hätte, und natürlich bei einer Kontrolle oder Anzeige.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • mschumi schrieb:

      ...ich nutze normalerweise für Flüge die Allgemeinverfügung BW und informiere die Polizei vorher über mein Vorhaben...
      Wer viel fragt...
      Ist aber sicher auch eine andere Betrachtungsweise wenn man reiner Hobbyflieger ist.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Die Frage war durchaus ernst gemeint, @skyscope. ;)
      Stelle Dir einen öffentlichen Parkplatz vor ...
      Dann müsste u.a. weiter geklärt sein, bis zu welcher Höhe über Grund gilt das Start- und Landeverbot? ^^
      Der Überflug scheint ja nicht verboten, insofern schließt sich dann der Frage-Kreis, m.M.n..
      Versagungsgrund zielt ja auf die Unversehrtheit Unbeteiligter ab, also sollte einem Start von erhöhter Position nichts im Wege stehen, da eben einem Überflug nicht gleichfalls widersprochen wurde.
    • OK, dann sezieren wir mal. :)

      Es ist ja immer die Rede von "Start- und Landestelle", rechtlich noch unbestimmter als "Start- und Landeplatz". Das mag nun jeder für sich selbst auslegen.
      Ich persönlich würde darunter die Stelle verstehen, an denen ein Start oder eine Landung stattfindet, unabhängig davon, ob das von/auf dem Boden, oder auch von/auf beispielsweise einem Landepad, einem Tisch, Koffer oder Fahrrad oder Leiter, oder eben auch auf/von der Hand aus vorgenommen wird.

      Ich halte es für wahrscheinlich, dass diese Auslegung auf Seiten der Ordnungsbehörden auch eine gewisse Anhängerschaft finden würde. ;)
      Nein ernsthaft, alles andere macht doch auch keinen SInn, auch nicht hinsichtlich des Schutzzwecks dahinter. Ob eine Drohne nun auf dem Boden oder in Armhöhe landet, ist doch relativ egal wenn etwas dabei schief geht, und 1 Meter daneben unbeteiligte Personen stehen, laufen, fahren...

      ___

      Zu treffende Sicherungsmaßnahmen gegen das Betreten der Stelle bedeutet auch nicht, dass man hier groß absperren müsste.
      Es reicht auch einfach eine zweite Person, die nichts anderes zu tun hat, als dafür Sorge zu tragen. Das hatten wir auch hier schon mal: Absicherung Start- und Landeplatz

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Du bischt mir ä Pathologe. ;)

      Im Ernst, gängige Rechtsprechung oder Deine persönliche Leseweise?

      Ja, ja, habe das unterstrichene "persönlich" gelesen. :D
      Jetzt mag ich's aber genau wissen. Im Grunde gebe ich Dir ja recht, aber so bisschen Graubereichs-Geschmäckle bleibt halt.(siehe auch Deinen verlinkten Thread)

      Lande-Platz / Lande-Stelle -> es wird ja immer grauer :S

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dieselfan ()

    • Dieselfan schrieb:

      Im Ernst, gängige Rechtsprechung oder Deine persönliche Leseweise?
      Meine persönliche Auslegung, wie gesagt. Eine Rechtssprechung ist mir nicht bekannt, und wird es da erst geben, wenn jemand dumm experimentierfreudig genug wäre, sich gegen einen Verweis zu wehren oder gegen ein entsprechendes Bußgeld Widerspruch einzulegen. ;)

      Oder wenn eine Versicherung Regress nimmt (oder im Falle einer PHV erst gar nicht zahlt), weil Auflagen nicht erfüllt und der Flugeinsatz nicht rechtmäßig durchgeführt wurde. Aber auch davon wird man in der Regel nichts erfahren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Man kann getrost davon ausgehen, das eine den Gemeingebrauch übersteigende Sondernutzung nicht allein schon deswegen nicht entsteht, weil man was unterlegt. ^^

      ...egal ob Koffer, Auto oder Landepad.

      Wenn ich einen Kran in einer Parkanlage aufstellen will wird das ja auch nicht schon deswegen genehmigungsfrei, weil ich eine Picknick-Decke unterlege, oder?
    • Eine Lösung könnte es noch sein, auf der Abdeckung des Pkw-Anhängers (wer einen hat) zu starten und zu landen.
      Meiner ist aus Alu und die Abdeckung ist die übliche Kst.-Plane. Außerdem lässt er sich auch leicht abgekoppelt von Hand bewegen.

      Der von mir geflogene DJI M2P bekommt es problemlos hin von da autom. zu starten und zu landen aber die Fläche ist auch groß genug es ohne Autom. zu schaffen.

      Klar, das man da auch die Bestimmungen betr. Umgebung zu beachten hat.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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