Hallo,
ich nutze normalerweise für Flüge die Allgemeinverfügung BW und informiere die Polizei vorher über mein Vorhaben.
Das habe ich in einer kleineren Gemeinde auch für ein Vorhaben morgen gemacht, wo eine Laufveranstaltung stattfindet, und ich für die Laufgruppe ein paar Aufnahmen machen möchte. Nun habe ich direkt folgende Mail zurückerhalten:
wir bestätigen die Anmeldung des Drohnenflugs für die Gemarkung xxx. Wie Ihnen sicher bekannt ist, muss der Start- und Landeplatz ausreichend abgesichert werden. Auf öffentlichen Flächen stellt dies eine genehmigungspflichtige Sondernutzung und einen Eingriff in den Straßenverkehr dar, welcher eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO erfordert. In Ihrer Email sind keine konkreten Stellen unter Angabe der genauen Beeinträchtigung genannt worden. Daher gilt folgendes: Einem Start / einer Landung auf öffentlichem Verkehrsgrund auf Gemarkung xxx wird nicht zugestimmt, da die Beeinträchtigungen nicht geprüft und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen nicht beauflagt werden konnten. Start- und Landevorgänge auf Privatgrund (mit Zustimmung des Grundstückseigentümers) sind hiervon nicht betroffen. Wir bitten um Verständnis.
-> Ich gebe zu, daß ich mir da bisher wenig Gedanken gemacht habe, wenn ich von irgendeinem Feldweg aus meine Mavic Air 2 gestartet habe. Auch nicht, wenn es irgendein Park o.ä. war, wenn niemand in der Nähe war. Wie handhabt ihr das mit dem Starten / Landen ?
Bisher kannte ich nur die Antwort nach dem Motto "OK, dann wissen wir Bescheid"...
ich nutze normalerweise für Flüge die Allgemeinverfügung BW und informiere die Polizei vorher über mein Vorhaben.
Das habe ich in einer kleineren Gemeinde auch für ein Vorhaben morgen gemacht, wo eine Laufveranstaltung stattfindet, und ich für die Laufgruppe ein paar Aufnahmen machen möchte. Nun habe ich direkt folgende Mail zurückerhalten:
wir bestätigen die Anmeldung des Drohnenflugs für die Gemarkung xxx. Wie Ihnen sicher bekannt ist, muss der Start- und Landeplatz ausreichend abgesichert werden. Auf öffentlichen Flächen stellt dies eine genehmigungspflichtige Sondernutzung und einen Eingriff in den Straßenverkehr dar, welcher eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO erfordert. In Ihrer Email sind keine konkreten Stellen unter Angabe der genauen Beeinträchtigung genannt worden. Daher gilt folgendes: Einem Start / einer Landung auf öffentlichem Verkehrsgrund auf Gemarkung xxx wird nicht zugestimmt, da die Beeinträchtigungen nicht geprüft und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen nicht beauflagt werden konnten. Start- und Landevorgänge auf Privatgrund (mit Zustimmung des Grundstückseigentümers) sind hiervon nicht betroffen. Wir bitten um Verständnis.
-> Ich gebe zu, daß ich mir da bisher wenig Gedanken gemacht habe, wenn ich von irgendeinem Feldweg aus meine Mavic Air 2 gestartet habe. Auch nicht, wenn es irgendein Park o.ä. war, wenn niemand in der Nähe war. Wie handhabt ihr das mit dem Starten / Landen ?
Bisher kannte ich nur die Antwort nach dem Motto "OK, dann wissen wir Bescheid"...