Fliegen auf eigenen Firmengrundstücken

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Fliegen auf eigenen Firmengrundstücken

      Hallo zusammen,

      ich bin am überlegen eine DJI Mini zu erwerben. Was mich noch davon abhält, ist die Flugerlaubnis in bestimmten Gebieten. Ich wohne in Frankfurt / Offenbach, hier ist eigentlich alles rot.
      Ich nutze die Drohne primär um Aufnahmen in 2-5m Höhe zu machen.
      Wenn ich meine Gebiete bei map2fly anschaue bin ich mir nicht sicher ob und wo ich aufsteigen darf. Es handelt sich um folgendes Gebiet:
      Flynex screenshot
      Meine Frage, darf ich auf einem eigenem gewerblichem Gelände auf geringer Höhe (bis 5m) auch in einer "roten Zone" fliegen?

      Danke & Liebe Grüße
    • In map2fly sind alle Städte erstmal großräumig rot markiert, in der Annahme, dass dort Wohngrundstücke sind. Fliegst du also auf deinem Gelände und auf der Map steht in den Details, dass du dort wegen Wohngrundstücken nicht fliegen darfst, dann darfst du es trotzdem.
      ABER du musst auch auf deinem eigenen Grundstück andere Flugverbote beachten, in dem Fall könnte dir der Main im Weg sein.
    • Danke für die schnellen Antworten.

      Darf ich auf der gekennzeichneten Aufstiegstelle abheben und über die roten Bereiche fliegen?

      MrSpok schrieb:

      Die Höhe ist irrelevant. Schau mal, was in der Beschreibung steht und ob das auch für Drohnen gilt.
      Das Verbot zum Aufstieg wegen Corona z.B. betrifft nur Flugzeuge, die ins Ausland fliegen oder von dort kommen.
      In welcher Beschreibung?
    • Wenn es keinen triftigen Grund gibt der für einen Kopter spricht, dann würde ich definitv mit den Möglichkeiten arbeiten, die man schon lange vor der Verbreitung der Multikopter genutzt hat.
      Dies hat auch den Vorteil, dass auch große und schwere Kameras - zum prof. Filmen auch mit Gimbal - genutzt werden können, falls dies bei dieser Aufgabenstellung ein Vorteil sein könnte.
      Hochstative gibt es für jeden Zweck, eine hohe Standleiter vom Hausmeister ist oft ein guter Ersatz, ein Gabelstapler oder ein echter Steiger/Hebebühne dann die "Krönung".

      Für bestimmte Videos hab ich in den 80er Jahren schon einmal eine Art CableCam selbstgebaut und diese von einem Hausdach zu einem Stapler montiert, gut das war ne Bastelei - alles mechanisch, ging aber ganz gut. Nur die Qualität der damaligen Videokameras - VHS - ist heute nicht mehr präsentabel ;-
    • MatMatMat schrieb:

      Darf ich auf der gekennzeichneten Aufstiegstelle abheben und über die roten Bereiche fliegen?
      Ich habe nochmal in der DFS Drohnen-App nachgesehen. Demnach musst du nur genug Abstand zur Energieverteilungsanlage (auf der Karte steht dort EVO) halten. Mehr steht auf der App der deutschen Flugsicherung nicht und falls sich irgendjemand beschwert würde ich mich darauf beziehen (ist ja schließlich die App des zuständigen Bundesamtes).

      Was man für Bußgelder erhält, würde ich und viele andere hier in dem Forum auch gerne wissen. Oft scheint dies also nicht vorzukommen. Ich würde mir über deinem Grundstück wenig Gedanken machen.
    • Hab ich was verpasst? Es geht um eigene Gewerbegrundstücke, wenn ich das richtig verstanden habe. Natürlich darf er das, wenn er nicht irgendwelche andere Vorschriiften verletzt (§201a StGB beachten)
    • MatMatMat schrieb:

      Wenn ich nun unwissentlich in oder über eine verbotene Zone fliege
      Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Aber dafür müsste Dich erstmal jemand erwischen bzw. anzeigen, oder Du stellst sichtlich "falsche" Bilder ins Netz und jemand findet die und zeigt Dich daraufhin an.
      Du solltest Dir klare Orientierungsmarken suchen, die auf Deinem Grundstück sind und innerhalb Deines Grundstücks bleiben!
      Auf Deinem Grundstück darfst Du starten und fliegen, solange kein anderes Verbot dagegen spricht - wie schon genannt, z.B. der Main - mind. 100 Abstand, der ja, lt. Deiner Markierung, in Dein Grundstück reicht. Ich glaube aber kaum, dass der Main, wie eingezeichnet, zu Deinem Grundstück gehört!? Aber auch das würde, bzgl. Wasserstr., m.E. nichts ändern.
      Wenn keine Industrie da ist, dann brauchst Du m.E. auch keinen Abstand dazu halten. Ggf. kannst Du das aber bei der LF-Behörde nachfragen. Da solltest Du aber genaue Daten der betroffenen Gebiete angeben können und denen sagen, dass die nicht (mehr) bebaut sind.
      Wenn Du Dich bei M2F kostenlos registrierst, dann kann Du, nach Rechtsklick auf den Ort, auch sehen, welche Auflagen, ggf. für Deinen Startpunkt, gelten.
      Grundsätzlich solltest Du aber die Drohnenverordnung kennen um, anhand der Auskünfte von M2F, DFS, etc., die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • red schrieb:

      Hab ich was verpasst? Es geht um eigene Gewerbegrundstücke, wenn ich das richtig verstanden habe. Natürlich darf er das, wenn er nicht irgendwelche andere Vorschriiften verletzt (§201a StGB beachten)
      Anscheinend ja. Nur weil es dein eigenes Grundstück ist, heißt es nicht, dass du machen kannst, was du willst. Man muss sich trotzdem an die Drohnenverordnungen halten, also auch Abstände zu anderen Gebäuden (o.Ä.)
    • Unter Umständen darfst du vielleicht in diesem kleinen grünen Bereich fliegen. Wenn auf diesem Industriegelände nichts steht was sich als Industrieanlage qualifiziert.
      Du musst Abstand halten zum Main, zur 661, zum Umspannwerk, zur Hafenanalge, und zu den eingezeichneten Industrieanlagen in der Nachbarschaft.
      Das schlussfolgere ich jetzt aber auch nur aus dem Screenshot. Man müsste schon mal auf diese Stelle klicken, und schauen ob sich dort noch weitere Verbotszonen überlagern die man so vielleicht nicht wahrnimmt.
      Der Rest von deinem roten Rechteck ist durch den Main und das Umspannwerk gesperrt.

      Meine Einschätzung gilt aber auch nur für private Flüge. Für gewerbliche Flüge mag man vielleicht AUsnahmegenemigungen bekommen.
    • @MatMatMat ich würde mir wirklich nicht allzugroße Gedanken machen. Sonst kommst du bei den ganzen Vorschriften nirgendswo zum Fliegen.
      (Das heißt natürlich nicht, dass du auf alle Regeln scheißen sollst. Kurz auf DFS-Drohnen-App nachschauen, was du beachten solltest, ist immer ein Muss).

      Aber generell gilt: in Städten ist es in Deutschland (zurecht) schwierig mit der Drohne zu starten. Du solltest dir also auf jeden Fall überlegen, ob du dir dann immernoch eine Drohne anschaffen willst (gerade in der von dir genannten Höhe halte ich es für nicht wirklich erforderlich)
    • johschEleven schrieb:

      Anscheinend ja. Nur weil es dein eigenes Grundstück ist, heißt es nicht, dass du machen kannst, was du willst. Man muss sich trotzdem an die Drohnenverordnungen halten, also auch Abstände zu anderen Gebäuden (o.Ä.)
      Nicht nur an die Drohnenverordnung. Aber das habe ich ja so geschrieben. Ein eigenes Grundstück enbindet nicht von vorgeschriebenen Abständen. Aber nur weil das eigen Grundstück als Gewerbegebiet in map2fly dargestellt wird, heißt das nicht, dass man da nicht fleigen darf.
    • Vielen Dank für alle eure Antworten, ihr habt mir damit erheblich weitergeholfen.
      Ich werde die Sache nochmal 1-2 Tage überlegen und dann zu einer Entscheidung kommen.

      Da die Frage hier öfter aufgekommen ist, ja es handelt sich um ein gewerbliches Grundstück.

      Danke & Liebe Grüße