STOP Ackerporno: Allgemeinverfüg., Ausnahmeerlaunis, Ansprechpartner, usw

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • STOP Ackerporno: Allgemeinverfüg., Ausnahmeerlaunis, Ansprechpartner, usw

      Damit legales Drohnenfliegen nicht beim Ackerporno bleibt, kennen und nutzen Viele hier Allgemeinverfügungen,etc oder beantragten Ausnahmeerlaubnisse usw.
      Ich wußte nicht, dass z.b die HPA im Hh Hafen das Drohnenfliegen mit Auflagen erlauben soll und es Ausnahmeregeln für SH zu erwerben gibt.

      Wäre doch super, täte unserm Hobby gut.
      Hilfreiche Angaben wären
      Ansprechbehörde/Dezernet/evtl. Sachbearbeiter
      Jahr des Antrags
      Kosten
      Vorraussetzungen (z.b. privat/gewerblich oder nur Gewerbe, welche Papiere/Qualifikationen,...)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von sidjoker ()

    • Ich kann jetzt nur für BaWü sprechen.

      Da war das alles sehr angenehm, hab die Allgemeinverfügung beantragt und wurde dann vom RP in Stuttgart angerufen ob ich nicht auch den Haken bei "Ausnahme von Betriebsverboten" setzen möchte.
      O-Ton "Kost ja nicht mehr". BaWü ist da, im Vergleich zu anderen Bundesländern recht günstig. Für 2 Jahre kost die Genehmigung 50€.

      Bei mir war aber der Hintergrund die gewerbliche Fliegerei, da ist die Genehmigung meines Wissens zwingend.
      Man braucht aber kein Gewerbe um die Genehmigung zu kriegen.
    • Guenther J. schrieb:

      Es gibt auch eine für Bremen, umfangreicher als die hamburger Verfügung.
      Da haben die Bremer ja fast echten "Luxus" ^^ ;) :)
      Aber mal so 'ne Frage.
      Was sind "Grundsätzliche Sicherheitsüberlegungen (Sicherheitspolitik –Safety Policy)" und "(Standard-) Betriebsverfahren", welche man, neben der Verordnung, dabei haben muss und ggf. vorweisen soll!?
      Wie muss das aussehen, was muss da drin stehen? Gibt es da irgendwo Beispiele, oder besser noch, jemand der es genau weiß - z.B. ein Bremer? ;)
    • RC-Role schrieb:

      Wenn ihr Ausnahmen für den Betrieb eurer Drohne als "UAS" genehmigt kriegt, gilt eure Haftpflichtversicherung evtl. nicht mehr, wenn diese für "Flugmodelle" abgeschlossen worden ist.
      .........wo ihr eure Kreuze im Antrag macht.
      Aus welchem Grund soll die Versicherung nicht mehr gültig sein? Meine Haftpflicht vom DMFV gilt natürlich für Flugmodelle, was sonst? In dem Antrag für SH gibt es kein Kreuz bei Versicherungsangabe, nut eine Beschreibung.
      Antrag Abschnitt 7.
      Wo ist aus versicherungsrechtlicher Sicht der Unterschied zwischen einem Flugmodell und einer Drohne, solange sie ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken verwendet wird?
    • Jens Wildner schrieb:

      Ich habe da mal eine Auflistung gemacht. :)
      Danke dafür.
      Irgendwann habe ich irgendwo eine ähnliche Liste gesehen, in der gleich die Anträge verlinkt waren. Leider finde ich sie im Moment nicht wieder. Nur diese, in der wenigsten die Links für einige BL aufgeführt werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Guenther J. ()

    • Deine Drohne kann nur entweder ein UAS, oder ein Modellflieger sein. Wie du sie definierst kannst du für private Flüge quasi selbst entscheiden. Aber wenn du eine Allgemeinverfügung für UAS nutzen willst, dann musst du sie auch als UAS versichern, und nicht als Modellflieger.

      Wie bei einem alten LKW: Man kann sich aussuchen ob man ihn als Oldtimer, oder als normalen LKW zulässt. Aber als Oldtimer zulassen, und als normalen LKW nutzen, geht halt nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

    • Guenther J. schrieb:

      Aus welchem Grund soll die Versicherung nicht mehr gültig sein? Wo ist aus versicherungsrechtlicher Sicht der Unterschied zwischen einem Flugmodell und einer Drohne, solange sie ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken verwendet wird?
      Bei 3. kannst du ankreuzen ob Flugmodell oder Unbemanntes Luftfahrtsystem (UAV). Bei dir ist der Antrag neutral, d.h. die Ausnahmen gelten für beide Typen. In BW und Bayern z.B. können die interessanten Ausnahmen nur für UAVs beantragt werden und dann gilt die Modellhaftpflicht für diese Ausnahmeflüge nicht mehr.
    • gsezz schrieb:

      Deine Drohne kann nur entweder ein UAS, oder ein Modellflieger sein.
      Der Begriff war nicht Modellflieger sondern Flugmodell. Unter drohnen-versicherung.com findet sich folgender Hinweis:

      Was unterscheidet ein Flugmodell von einem unbemannten Luftfahrtsystem?
      Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur grenzt die Begrifflichkeit zwischen einem Flugmodell und einem unbemannten Luftfahrtsystem ausschließlich über den Zweck der Nutzung ab. Wird die Drohne
      ausschließlich privat zu Hobby-, Sport- oder Freizeitzwecken verwendet, spricht man von einem Flugmodell.
    • Jens Wildner schrieb:

      Was sind "Grundsätzliche Sicherheitsüberlegungen (Sicherheitspolitik –Safety Policy)" und "(Standard-) Betriebsverfahren", welche man, neben der Verordnung, dabei haben muss und ggf. vorweisen soll!?
      Für mich persönlich interpretiere ich es so, dass diese Anforderung nur für UAS gilt. Unter 1.1 wird der Begriff eindeutig definiert.
      Noch etwas anderes: ich lese aus dieser Verfügung heraus, dass man auch nachts fliegen darf, wenn der Flug nicht ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken erfolgt.
      Wie teuer mag eine entsprechende Versicherung sein?
    • @Günther J.
      Mein Zitat hast Du wohl nicht oder missverstanden. ^^
      in der Verodnung steht u.a.:
      "...haben ein Betriebskonzept vorzuhalten, welches folgendes beinhaltet:
      -Informationen, insbesondere zu den Betriebsgrenzen des eingesetzten UASNr.49 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 9. März 201819
      -Grundsätzliche Sicherheitsüberlegungen (Sicherheitspolitik –Safety Policy)
      -(Standard-) Betriebsverfahren"

      Meine Frage zielt auf die letzten beiden Punkte!
      Also was soll in so einem Konzept enthalten sein bzw. was soll man da reinschreiben?
    • Jens Wildner schrieb:

      Meine Frage zielt auf die letzten beiden Punkte!
      Also was soll in so einem Konzept enthalten sein bzw. was soll man da reinschreiben?
      Die Frage kann ich dir nicht beantworten, da bin dann wohl der falsche Ansprechpartner. Die Verfügung ist mir irgendwann im Netz „über‘n Weg gelaufen“. Vielleicht findest du ja etwas in den Links von B69.
    • @'Guenther J.
      Hier findest du deine Liste: www.dfs.de
      Echt 6 Seiten Antrag ausfüllen in Bayern war mit 3 Seiten alles erledigt.
      Ausfüllen und per Mail abgeschickt nach 2 Tagen war die Erlaubnis mit Kostenrechnungen im Mail-Postfach
      Und in Bayern kannst du unter der Frage:als was wird das Fluggerät genützt beides ankreuzen, also als
      Flugmodell und als unbemanntes Luftfahrtsystem.
      Und bei der Frage nach der Startmasse des Fluggeräts hast du die Auswahl zwischen:
      ausschließlich bis 2Kg oder auch mehr als 2Kg bis maximal 25 Kg
      Wer Sucht der findet
      Wer nicht findet Sucht nicht
    • Wofür sind diese Allgemeinverfügungen für einen Privatflieger gut?

      Ich habe mal geschaut.
      rp.baden-wuerttemberg.de/Theme…_Allgemein_UAS.pdf#page12
      Das heißt ja dann quasi, wenn ich Diese bekomme, dann darf ich wieder fast überall fliegen?

      Sogar über Wohngrundstücken, sofern (siehe Link), zur Erfüllung eines Zwecks. Mein Zweck ist ja, dass ich fliege.
      DJI Mavic Air 2 - Fly More Combo
      DJI Mini 3 Pro - Fly More Combo
      DJI Osmo Mobile 6
      DJI Osmo Action 4 Adventure Combo
      iOS only (u.a. iPhone 15 Pro Max)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sackelrapp ()