Morgen,
Es ist wirklich verwirrend. In der FAQ vom LBA steht zu nicht zertifizierten Drohnen:
1.3. unter 2 kg:
Es wird ein EU-Fernpiloten-Zeugnis benötigt, sofern die Drohne nicht in der Unterkategorie A3 betriebenwerden soll. Die Drohne darf nicht näher als 50 m (horizontal) an Menschen herangeflogen werden. Wenn eine Drohne in der Unterkategorie A3 betrieben soll, wird hierfür ein EU-Kompetenznachweis, alternativ bis zum 1.1.2022 ein Kenntnisnachweis oder eine Einweisungsbescheinigung, benötigt.
Auch steht dort, dass Drohnen nicht nachzertifiziert werden können.
Ebenfalls steht dort, dass der DE-Kenntnisnachweis umgeschrieben werden kann.
Heißt wohl erstens, dass die Mavic Pro nur mit DE-Kenntnisnachweis oder mit EU-Kompetenznachweis geflogen werden darf.
Und zweitens, dass selbst Drohnen, die später vielleicht noch mit Klassifikation verkauft werden, als unklassifiziert gelten, wenn das Wapperl fehlt, weil die Drohne früher gekauft wurde.
Ich denke, da hilft nur abwarten und Bier trinken
senfzeit
Es ist wirklich verwirrend. In der FAQ vom LBA steht zu nicht zertifizierten Drohnen:
1.3. unter 2 kg:
Es wird ein EU-Fernpiloten-Zeugnis benötigt, sofern die Drohne nicht in der Unterkategorie A3 betriebenwerden soll. Die Drohne darf nicht näher als 50 m (horizontal) an Menschen herangeflogen werden. Wenn eine Drohne in der Unterkategorie A3 betrieben soll, wird hierfür ein EU-Kompetenznachweis, alternativ bis zum 1.1.2022 ein Kenntnisnachweis oder eine Einweisungsbescheinigung, benötigt.
Auch steht dort, dass Drohnen nicht nachzertifiziert werden können.
Ebenfalls steht dort, dass der DE-Kenntnisnachweis umgeschrieben werden kann.
Heißt wohl erstens, dass die Mavic Pro nur mit DE-Kenntnisnachweis oder mit EU-Kompetenznachweis geflogen werden darf.
Und zweitens, dass selbst Drohnen, die später vielleicht noch mit Klassifikation verkauft werden, als unklassifiziert gelten, wenn das Wapperl fehlt, weil die Drohne früher gekauft wurde.
Ich denke, da hilft nur abwarten und Bier trinken
senfzeit