Gilt mein Flug als gewerblich oder privat?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Gilt mein Flug als gewerblich oder privat?

      Hallo liebes Forum,
      ich setze mich erst seit kurzem etwas intensiver mit dem Thema Drohne auseinander und blicke gerade nicht richtig durch. Privat besitze ich gemeinsam mit meinem Partner eine DJI Spark, die wir bisher auch ausschließlich privat nutzten. Die verpflichtende Beschriftung auf der Drohne läuft auf den Namen meines Partners.

      Nun möchte mein Arbeitgeber (Autohaus) Aufnahmen für den Social Media Auftritt der Firma haben und hat mich gefragt ob ich das machen könnte, da er weiß, dass wir eine Drohne besitzen.
      Da ich im Marketing Bereich arbeite und so die Erstellung der Aufnahmen quasi in meinen Aufgabenbereich fällt, werden die Aufnahmen logischerweise während der regulären Arbeitszeit erstellt und somit nicht extra vergütet.
      Diesbezüglich finde ich aber keine genauen Bestimmungen. Gilt der Flug somit als privat, da ich die Aufnahmen ja nicht verkaufe? Oder gilt der Flug dennoch als gewerblich und muss gesondert angemeldet werden? Wenn ja wo sollte meine Firma die Nutzung einer solchen Drohne anmelden?

      Außerdem finde ich im Bezug auf das Flugbuch unterschiedliche Angaben. Sollte mein Flug gewerblich sein, muss ich mit einer unter 2kg Drohne ebenfalls in Flugbuch führen? Sowie jeden einzelnen Flug anmelden? Auch darüber finde ich unterschiedliche Richtlinien.

      Ich hoffe jemand kann mir dabei weiterhelfen und bedanke mich schonmal im Voraus :)
    • Streifenhoerni schrieb:

      Gilt der Flug somit als privat, da ich die Aufnahmen ja nicht verkaufe? Oder gilt der Flug dennoch als gewerblich und muss gesondert angemeldet werden? Wenn ja wo sollte meine Firma die Nutzung einer solchen Drohne anmelden?

      Der Flug gilt nicht als "privat", da der Zweck des Aufstiegs nicht dem Freizeitvergnügen zuzuordnen ist.
      Angemeldet werden muss da aber nichts, ebenso musst Du kein Flugbuch führen. Diese Auflagen würden nur gelten, wenn Du eine Ausnahmegenehmigung beantragen müsstest, weil Du beispielsweise näher als 100m zu einer Bundesstrasse fliegen musst.

      Relevant ist der Zweck des Aufstiegs aber für die Versicherung. Je nachdem, wie Du versichert bist, zahlt die Versicherung nicht für Schäden bei nicht rein privaten Einsätzen. Das gilt vor allem bei einer Privathaftpflichtversicherung, wenn die die Drohne da mitversichert ist. Du benötigst also eine Versicherung, die auch gewerbliche Einsätze abdeckt. Die gibt es auch Tage- oder Wochenweise.
    • @Streifenhoerni, nochmal aufgrund der kruden Tipps zur Rechtsverletzungen:

      Wie auch immer Du es drehst und wendest, Du fliegst unversichert. Heißt, beschädigt die Drohne etwas oder verletzt sie jemanden, wirst Du letztlich auf den Kosten sitzen.
      In den seltensten Fällen denken Geschäftsführer oder Vereinsvorstände daran, wenn sie ihre Bekannten/Angestellten/Mitglieder um ein paar Drohnen-Aufnahmen bitten.
    • Die Versicherung würde natürlich selbstverständlich in dem Fall auch für gewerbliche Zwecke gelten. Aber ich dachte bevor ich etwas mehr für eine gewerbliche Versicherung zahle, kläre ich mal ab ob dieser Fall überhaupt richtig gewerblich ist.

      Verstehe ich das richtig, dass ich also lediglich meine Versicherung auf gewerblich umstellen muss und somit komplett nach Laune für die Firma Aufnahmen machen darf ohne diese irgendwo nochmal zu melden, es sei denn es handelt sich um spezielle Sonderflüge (Höher als 100m, Bundesstraße etc..)
    • Streifenhoerni schrieb:

      Verstehe ich das richtig, dass ich also lediglich meine Versicherung auf gewerblich umstellen muss und somit komplett nach Laune für die Firma Aufnahmen machen darf ohne diese irgendwo nochmal zu melden, es sei denn es handelt sich um spezielle Sonderflüge (Höher als 100m, Bundesstraße etc..)
      Richtig. Idealerweise sollte die gewerbliche Versicherung auf den Namen des Besitzers ausgestellt sein, also auf deinen Partner, wenn seine Adresse auf der Drohne steht.
    • skyscope schrieb:

      Bevor du hier Tipps zu Versicherungsbetrügereien gibst, würde ich mir an deiner Stelle noch mal kurz aneignen, was Halterhaftpflicht denn so bedeutet. Unter anderem. :rolleyes:
      Niemand bescheißt die Versicherung dabei.
      Nur ich als Pilot bin versichert, nicht der, dem ich meine Drohne leihe.
      Wenn jemand mit einer geliehenen Drohne einen Crash baut ist das sein Problem, nicht das Problem von mir oder meiner Versicherung.
      Anders als etwa bei Autos, da ist das Auto an sich versichert, nicht der Fahrer.
      Bei Kopter-Versicherungen ist der Pilot versichert, egal mit wessen Kopter er gerade unterwegs ist.
    • Streifenhoerni schrieb:

      Verstehe ich das richtig, dass ich also lediglich meine Versicherung auf gewerblich umstellen muss und somit komplett nach Laune für die Firma Aufnahmen machen darf
      M.E. nicht so ganz, denn bei gewerblicher Nutzung brauchst Du zusätzlich einen Gewerbeschein der Handwerkskammer (bzgl. Fotograf(ieren))! :(
      Zumindest ist das in Hamburg so! :(

      einecrew schrieb:

      Nur ich als Pilot bin versichert, nicht der, dem ich meine Drohne leihe.
      Das stimmt m.E. so pauschal nicht! In meinen Versicherung-Bedingungen steht z.B.:
      "...
      1. Der Versicherungsschutz umfasst auch die persönliche gesetzliche
      Haftpflicht
      - des Halters sowie aller Personen, die mit Wissen und Willen des
      Halters an der Führung und Bedienung der Luftfahrzeuge beteiligt
      sind, einschließlich der Personen, die berechtigt sind, die
      Fernsteuerungsanlage eines Flugmodells zu bedienen;
      ..."

      und im Versicherungsschein steht:

      "...
      Eingeschlossen ist die gelegentliche Benutzung fremder unbemannter Fluggeräte mit
      gleichem Verwendungszweck und gleicher maximaler Startmaße sowie von Drachen.
      Der Versicherungsschutz durch eine bestehende Halterhaftpflicht-Versicherung geht vor

      ..."

      Außerdem solltest Du, wenn es bei Dir so wie geschrieben ist/wäre, m.E. den Nutzer darauf hinweisen, das er eine Versicherung benötigt!
      Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass der Dir ggf., zumindest wegen Fahrlässigkeit und/oder (Hinweis)Unterlassung, ans Bein pinkeln könnte, da Du es ja gewusst hast. Das ist aber eben nur (m)eine Ansicht und Vermutung, ohne Wissen.

      Wie dem auch sei, m.E. heben zumindest meine Versicherungsbedingungen Deine Aussage auf!

      einecrew schrieb:

      Einen Gewerbeschein beantragt man beim Gewerbeamt, nicht bei der Handwerkskammer.
      Habe ich das geschrieben?
      Nein! "braucht man einen der... " ist wohl was anderes als " beantragt man bei..." - Also bitte!

      @Streifenhoerni
      Egal ob man per Auftrag für eine Firma, oder als Angestellter einer Firma für diese fliegt - es ist gewerblich! Erst recht, wenn schon vorher klar ist, dass das Ergebnis gewerblich genutzt werden soll!

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Jens Wildner schrieb:

      M.E. nicht so ganz, denn bei gewerblicher Nutzung brauchst Du zusätzlich einen Gewerbeschein der Handwerkskammer (bzgl. Fotograf(ieren))! :( Zumindest ist das in Hamburg so! :(
      Einen Gewerbeschein beantragt man beim Gewerbeamt, nicht bei der Handwerkskammer. Auch in Hamburg. ;) hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11258072/
      Die Handwerkskammer will dann aber natürlich auch noch ihren Mitgliedsbeitrag haben, wenn du ein Gewerbe führst. ;)
    • Bevor das jetzt wieder losgeht mit dem Gewerbe:
      Hier geht es nicht darum. Ebenfalls geht es im Luftrecht nicht darum. Es geht auch nicht darum, ob Geld fließt oder nicht.

      Es geht wie immer ausschließlich darum, ob die Drohne "zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird".
      Falls Ja: Drohne ist "Flugmodell", Versicherung über Privathaftpflich manchmal möglich.
      Falls nein, so wie hier: Drohne wird zum "Unbemannten Luftfahrtsystem", explizit Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung erforderlich.

      ___

      einecrew schrieb:

      Wenn jemand mit einer geliehenen Drohne einen Crash baut ist das sein Problem, nicht das Problem von mir oder meiner Versicherung.
      Da hast Du meinen Tipp offenbar nicht beherzigt, dich ein wenig schlau zu machen.
      Das ist jedenfalls völliger Blödsinn, auch ziemlich allseits bekannt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Airtohome schrieb:

      Ich würde die Kirche im Dorf lassen und am Sonntag ( als Privatperson ) mit der Erlaubnis meines Chefs (Grundstück-Besitzer) die Aufnahmen machen.
      Ach komm, ein bisschen anstrengen könntest du dich schon hier Tipps entsprechend den geltenden Drohnenregeln zu geben, wir sind hier doch kein Bemberles-Forum.
      Zumal die richtige Lösung hier jetzt mal wirklich einfach ist.
    • Airtohome schrieb:

      .........am Sonntag ( als Privatperson ) mit der Erlaubnis meines Chefs (Grundstück-Besitzer) die Aufnahmen machen.
      Und am Montag ..........
      Erstens: du brauchst keine Erlaubnis vom Eigentümer.
      Zweitens: wir sind hier im Forum Recht. Und wenn du hier Anregung zu strafbarem Verhalten gibst, dann solltest du auch den TE darauf hinweisen.
    • Das wirklich Besondere ist hier mal wieder nur, dass die Leute immer wieder nicht um die nächste Ecke denken. Das wird sich offenbar auch nie ändern.

      Szenario:
      Autohaus - Drohne fliegt gegen Auto - 2.500 € Schaden.
      PHV prüft im Gegensatz zur LHV immer vor Regulierung, der Schadenssachbearbeiter lehnt diese völlig überraschend :) ab, weil Steuerer Mitarbeiter des Autohauses, interessanterweise bleibt er das auch Sonntags.

      Und dann?
      Dann überzeugt man eben einen Richter von seine Geschichte, und hofft einfach das Beste, weil man ja so viel cleverer als der Rest der Welt ist. :)
    • Warum kann hier niemand dazu stehen und auch dafür die entsprechenden Grundlagen herstellen, für das was er dann auch machen möchte? Immer wird irgendwie „Drumrumgeredet“ wie der eine oder andere etwas sieht, warum mir das Handeln über Grenzen hinaus so oder so niemand nachweisen kann, usw. usw.. Sorry, da kommt mit die G....e hoch. Sind doch alle so Clever? Ne, ganz und gar nicht, die können noch nicht mal von 12Uhr bis Mittag denken!

      -> Fliegen nicht zum „Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung“ (egal ob mit und ohne Entlohnung) mit einer Versicherung ausschließlich für Flugmodelle (also nicht für UAS)

      = Fliegen ohne Versicherungsschutz
      = Unerlaubtes Fliegen.

      Also nicht nur, dass die Versicherung im Fall der Fälle nicht zahlt, sondern bereits wenn einen jemand anschwärzt wird eine deftige Ordnungswidrigkeit fällig.

      Dabei ist es doch so einfach! Es gibt auch Kurzzeitversicherungen die einen solchen gewerblichen Flug für einen Tag, für eine Woche, oder für einen Monat versichern.

      hdi.global/apps/drohnen-haftpflicht/#/product-detail

      Geht unkompliziert, online und schnell und das Ganze für eigentlich kleines Geld welches solche Überlegungen und Aussagen wie hier im Thread eifach ad absurdum führt. Also einfach Manns genug sein und das Versichern was man auch machen möchte. Den Beitrag sollte es den Empfänger solcher Aufnahmen dann auch wert sein, ansonsten soll er sich das Ganze selber machen!
    • Jens Wildner schrieb:

      @Streifenhoerni
      Egal ob man per Auftrag für eine Firma, oder als Angestellter einer Firma für diese fliegt - es ist gewerblich! Erst recht, wenn schon vorher klar ist, dass das Ergebnis gewerblich genutzt werden soll!
      Ja, soweit schon nachvollziehbar. Aber ich melde doch kein Gewerbe an, wenn ich das ja gar nicht abrechne? Und mein AG hat ja bereits ein Gewerbe... aber eben nicht für Drohnenvideographie. Ich verkaufe meine Bilder ja nicht an ihn, ich werd ja während meiner Arbeitszeit sowieso bezahlt. Aber muss er dann irgendwo melden, dass er nun jemanden beschäftigt, der Drohnenvideos macht? Ich finde das irgendwie ein bisschen undurchsichtig. Ich kann ja auch während meiner Arbeitszeit einfach meine normale Foto- oder Videokamera mitnehmen und damit Aufnahmen machen, dafür melde ich ja auch kein Gewerbe an?
      Weil wenn ich damit nebenberuflich zusätzlich Geld verdienen will, melde ich ein Gewerbe/Nebengewerbe mit Aufgabenbereich Drohnenaufnahmen an.
      Wenn ich nur für mich oder privat für Freunde fliege, dann nicht. Aber wenn ich während der Arbeitszeit für meinen Chef fliege, der mich nicht extern dafür vergütet?

      Ich werde jetzt auf jeden Fall eine gewerbliche Versicherung abschließen, damit wäre man dbzgl. vermutlich schonmal sicher.
      Aber kann mir echt niemand ans Bein pissen, nur weil irgendwo irgendwas nicht irgendwie doch gemeldet wurde?
      Sorry, wenn ich mich gerade echt doof anstelle.
    • Streifenhoerni schrieb:

      Aber kann mir echt niemand ans Bein pissen, nur weil irgendwo irgendwas nicht irgendwie doch gemeldet wurde?
      Nur, wenn Du gegen einen der Verbotsbestände des § 21b LuftVO verstösst. Ob das der Fall ist, hängt insbesondere von der Örtlichkeit ab, das kannst also nur Du beantworten. Ist das nicht der Fall, kannst Du mit Erlaubnis des Eigentümers des AH aufsteigen, ohne irgendwas anmelden oder irgendwen benachrichtigen zu müssen.

      Im Übrigen hat Dein AG mit deinem Drohnenvorhaben gar nichts zu tun. Weder ist relevant, ob er ein Gewerbe hat, ob er gegen irgendwas versichert ist, oder alles sonstige. Er kann auch Dich nicht für Dein Vorhaben versichern. Der Drohnenflug betrifft ausschließlich Dich unnd Deine Spähre, daher hast Du auch für eine adäquate Versicherung Sorge zu tragen.

      Anders sähe es aus, wenn Dein AG eine eigene Drohne hätte, die Du nur nutzt. Dann müsste er die Drohne entsprechend versichern. Wie gesagt, es besteht Halterhaftpflicht. Das ist aber hier offenbar nicht der Fall, und lässt sich auch mit Deiner Drohne nicht konstruieren. Versicherungen respektive ihre Mitarbeiter sind nicht dämlich.

      Was den Rest angeht, Geld, Gewerbe, Verdienst, Arbeitszeit, angestellt sein, usw., siehe Beitrag 15. Es spielt keine Rolle. Ausschließlich auf den Zweck kommt es an.

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