Hallo,
wenn ich hier im Forum nach dem Begriff "Hochspannungsleitung" suche, kommen sehr viele Themen welche technische Aspekte zum Inhalt haben ... (Ob das der Drohne schadet wenn man nahe ranfliegt usw ...).
Was mich mal interessieren würde (und vielleicht gab es dazu auch schon ein Thema, dann gerne verlinken wer weiß wo es steht - ich habe es dann nicht gefunden oder überlesen):
In der Luftfahrt-Verordnung (den genauen Namen habe ich gerade nicht im Kopf), steht ja sinngemäß, dass man zu allem Möglichen (u.a. Bundeswasserstraßen, Eisenbahnanlagen) und zu "Anlagen zur Energiegewinnung und Energieverteilung" 100 Meter Abstand halten muss. Das bedeutet ja, dass ich seitlich nicht näher als 100 Meter ranfliegen darf.
Betrifft das auch die ganzen Hochspannungsleitungen in der Landschaft? (Wenn man es genau nimmt, sind das ja keine Anlagen zur Energieverteilung, sondern die dienen "nur" dem Energietransport.).
Der Hintergrund der Frage:
Ich versuche mich beim Fliegen und Filmen/Fotografieren ja möglichst an die geltenden Regeln (und Gesetze sowieso) zu halten. Und hoffe dabei keine der ganzen Vorschriften bzw Einschränkungen zu übersehen oder nicht zu erkennen dass eine davon gerade anzuwenden wäre.
Vor kurzem ist mir dabei eben der Fall vorgekommen, dass ich eine Luftaufnahme von einer Wiese machen sollte/wollte auf der an Weihnachten ein Freiluft-Gottesdienst stattfinden soll (natürlich angemeldet und unter Beachtung eines behördlich genehmigten Hygienekonzeptes). Um den Aufbau der Veranstaltung zu planen habe ich daher ein senkrechtes Luftbild der Wiese gemacht - so kann man schön auf dem Papierausdruck den Aufbau der Bestuhlung, Bühne und Beleuchtung / Beschallung planen.
Über der Wiese verläuft nun aber eine Hochspannungsleitung (als Allgemeinbegriff - es könnte auch eine Mittelspannungsleitung sein). Natürlich ist mir diese beim Foto machen aufgefallen und ich habe sowohl seitlich als auch nach oben einen großen Abstand eingehalten (eher wegen Wind und dass die Drohne nicht reinfliegt) - aber es waren eben keine 100 Meter. Um das Foto senkrecht zu machen musste ich etwas näher an die Leitung ran (im freien Fallen wäre die Drohne aber nicht reingefallen, sondern dran vorbei).
Wie seht ihr das oder hat das sogar schon mal jemand rechtssicher klären müssen? Freileitungen - fallen die (rein rechtlich) unter die 100 Meter Abstandsregelung oder nicht?
Edit :das Bild habe ich dann gemacht (da mir die Frage erst danach gekommen ist) - ich habe es *) hier mal angehängt. Die fragliche Leitung sind die schräg durchs Bild laufenden Linien. Das auf dem Boden liegende "T" und die gelb/orangenen Punkte (das sind ausgelegte Warnwesten) habe ich auf dem Boden ausgelegt und vermessen um ein maßstäbliches Bild zu erhalten und dann die Flächen besser ausmessen zu können. Oben bei den drei Punkten kommt die Bühne hin ... das T entspricht etwa dem Zuschauerbereich.
Das ganze dient nur privater/ehrenamtlicher Arbeit ohne Entgeld und Gewinnabsicht. Ebenso liegt die Genehmigung des Grundstückeigentümers vor - allerdings bisher nicht vom Energieunternehmen ...
Danke für aufklärende Beiträge ...
*) es ist natürlich nur eine verkleinerte Vorschau - sollte aber zur Beurteilung ausreichen.
wenn ich hier im Forum nach dem Begriff "Hochspannungsleitung" suche, kommen sehr viele Themen welche technische Aspekte zum Inhalt haben ... (Ob das der Drohne schadet wenn man nahe ranfliegt usw ...).
Was mich mal interessieren würde (und vielleicht gab es dazu auch schon ein Thema, dann gerne verlinken wer weiß wo es steht - ich habe es dann nicht gefunden oder überlesen):
In der Luftfahrt-Verordnung (den genauen Namen habe ich gerade nicht im Kopf), steht ja sinngemäß, dass man zu allem Möglichen (u.a. Bundeswasserstraßen, Eisenbahnanlagen) und zu "Anlagen zur Energiegewinnung und Energieverteilung" 100 Meter Abstand halten muss. Das bedeutet ja, dass ich seitlich nicht näher als 100 Meter ranfliegen darf.
Betrifft das auch die ganzen Hochspannungsleitungen in der Landschaft? (Wenn man es genau nimmt, sind das ja keine Anlagen zur Energieverteilung, sondern die dienen "nur" dem Energietransport.).
Der Hintergrund der Frage:
Ich versuche mich beim Fliegen und Filmen/Fotografieren ja möglichst an die geltenden Regeln (und Gesetze sowieso) zu halten. Und hoffe dabei keine der ganzen Vorschriften bzw Einschränkungen zu übersehen oder nicht zu erkennen dass eine davon gerade anzuwenden wäre.
Vor kurzem ist mir dabei eben der Fall vorgekommen, dass ich eine Luftaufnahme von einer Wiese machen sollte/wollte auf der an Weihnachten ein Freiluft-Gottesdienst stattfinden soll (natürlich angemeldet und unter Beachtung eines behördlich genehmigten Hygienekonzeptes). Um den Aufbau der Veranstaltung zu planen habe ich daher ein senkrechtes Luftbild der Wiese gemacht - so kann man schön auf dem Papierausdruck den Aufbau der Bestuhlung, Bühne und Beleuchtung / Beschallung planen.
Über der Wiese verläuft nun aber eine Hochspannungsleitung (als Allgemeinbegriff - es könnte auch eine Mittelspannungsleitung sein). Natürlich ist mir diese beim Foto machen aufgefallen und ich habe sowohl seitlich als auch nach oben einen großen Abstand eingehalten (eher wegen Wind und dass die Drohne nicht reinfliegt) - aber es waren eben keine 100 Meter. Um das Foto senkrecht zu machen musste ich etwas näher an die Leitung ran (im freien Fallen wäre die Drohne aber nicht reingefallen, sondern dran vorbei).
Wie seht ihr das oder hat das sogar schon mal jemand rechtssicher klären müssen? Freileitungen - fallen die (rein rechtlich) unter die 100 Meter Abstandsregelung oder nicht?
Edit :das Bild habe ich dann gemacht (da mir die Frage erst danach gekommen ist) - ich habe es *) hier mal angehängt. Die fragliche Leitung sind die schräg durchs Bild laufenden Linien. Das auf dem Boden liegende "T" und die gelb/orangenen Punkte (das sind ausgelegte Warnwesten) habe ich auf dem Boden ausgelegt und vermessen um ein maßstäbliches Bild zu erhalten und dann die Flächen besser ausmessen zu können. Oben bei den drei Punkten kommt die Bühne hin ... das T entspricht etwa dem Zuschauerbereich.
Das ganze dient nur privater/ehrenamtlicher Arbeit ohne Entgeld und Gewinnabsicht. Ebenso liegt die Genehmigung des Grundstückeigentümers vor - allerdings bisher nicht vom Energieunternehmen ...
Danke für aufklärende Beiträge ...
*) es ist natürlich nur eine verkleinerte Vorschau - sollte aber zur Beurteilung ausreichen.
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Gruß aus dem Saarland, Jörg
Gruß aus dem Saarland, Jörg
Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Joerg Hemmerling ()