UAS für Praktisches Selbststudium A2 nach UAS.OPEN.040

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    • UAS für Praktisches Selbststudium A2 nach UAS.OPEN.040

      Hallo allerseits!

      Nach (EU)2019/947 in UAS.OPEN.030(2)b) muss jeder, der die A2-Prüfung zum Erlangen des Fernpilotenzeugnisses ablegen will, eine Erklärung des Abschlusses des praktischen Selbststudiums abgeben.

      Der Ablauf dieses Selbststudiums ist in den "Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM) to Part-UAS" sehr genau beschrieben. Ich spare mir jetzt, das alles hier wiederzugeben, es ist hier nachzulesen (easa.europa.eu/document-librar…s/amc-gm-part-uas-issue-1)

      Es sind dabei folgende Punkte von besonderer Bedeutung:
      • In Punkt (e)(ii): "manage a situation when the UAS positioning equipment is impaired;"
      • In Punkt (d)(viii): "deal with a situation of a loss of attitude or position control generated by external phenomena;"
      Viele neuere UAS (wie viele DJI-Kopter) können manuell überhaupt nicht in Betriebszustände versetzt werden, mit denen man diese Punkte simulieren könnte. Somit können die Benutzer dieser Geräte dieses auf ihren eigenen Systemen überhaupt dieses Selbststudium nach den o.g. Kriterien eigentlich nicht durchführen, und damit auch keine Erklärung zum erfolgreichen praktischen Selbststudium abgeben.
      Wir beispielsweise, haben für solche Situationen extra Übungs-UAS im Gebrauch, bei denen man diese Situationen simulieren kann.

      Genau dies habe ich beim LBA nachgefragt, und die schriftlich Antwort erhalten, dass Fernpiloten, deren eigenes UAS nicht die Anforderungen für die Durchführung des praktischen Selbststudiums erfüllen (bestimmte Modi nicht wählbar/simulierbar), sich müssen zwecks Durchführung des Selbststudiums an eine entsprechende Organisation (z. B. PStF) wenden, um das Training mit einem entsprechenden Gerät absolvieren zu können. Alternativ müsste sich der Betroffene ein UAS von einem Bekannten / Freund oder sonstigen besorgen, das für das praktische Selbststudium geeignet ist.

      Ist diese Vorgabe bekannt, und wie ist Eure Beurteilung?
      Welche UAS sind denn bekannt, bei denen nach diesen Vorgaben dieses Selbststudium überhaupt möglich ist? Sprich, welche UAV haben noch die Möglichkeit, z.B. manuell einen Nicht-GPS-Modus (wie ATTI) zu schalten?

      Danke,
      Stefan
    • interessant, Danke für den Hinweis.

      Wer keine entsprechende Einstiegs-Zimmer-Hummel bereits im Hangar hat und auch keinen Bekannten der ihm leihweise dafür sein Modell überlässt kann den Punkt mit einem Billig-Kopter ohne GPS etc. lösen ... man weiß ja noch nicht was das Fernpilotenzeugnis kosten wird aber ich vermute mal ganz stark dreistellig wird es schon werden und dann kommen halt noch mal 20/30 Euro oben drauf ... irgendwas günstiges ohne GPS etc. halt wie z.b. Link zum Amazon-Produkt uvm.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • weil wir oben über die Erklärung zum Selbststudium sprachen, hier ein draft des LBAs dazu: lba.de/SharedDocs/Downloads/DE…laerung_Selbststudium.pdf

      Bzgl. des auch angesprochenen "Nicht-GPS-Modus (wie ATTI)" siehe in dem pdf das Kapitel 2.3 "Flug unter abnormalen Bedingungen" und dort der zweite Punkt "Navigationsausrüstung des UAS beeinträchtigt" --> also ja, wenn GPS ausfällt ist die Navigationsausrüstung beeinträchtigt, keine Frage, gilt gleiches auch wenn z.B. das VPS ausfällt oder der Kompass oder ... vermutlich ja?

      Und jetzt wird es spannend: die Fly app z.B. zeigt doch unten 1. links die kleine Karte und 2. in der Mitte diesen Halbkreis an dem die Ausrichtung des Senders zum Kopter angezeigt wird

      Beides könnte man jetzt doch auch als "Navigationsausrüstung" werten? Weiß das jemand? Ja/Nein/Vielleicht?

      Falls ja, wäre es dann denkbar die Anzeigen z.B. mit einem post-it etc. abzukleben und damit die Übungen erfolgreich zu absolvieren ... FüF ?(

      PS: und um Missverständnissen gleich vorzubeugen, ich suche hier weder ein Schlupfloch noch will ich irgendwelche Regularien beugen; das braucht kein Mensch da man sich wie in #3 schon geschrieben für kleines Geld bereits ein Modell ohne GPS etc. besorgen kann !
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

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    • Wie viel bringt es denn eigentlich sowas mit einem fremden Kopter zu üben?
      Ich meine, ich fühle mich pudelwohl im acro Modus, ganz ohne irgend eine Form von Lagekontrolle. Aber wenn mir jemand einen DJI Kopter im Atti in die Hand drücken würde, wäre ich aufgrund der völlig anderen Steuerung sicher mindestens genau so aufgeschmissen wie jeder andere.
      Verhalten sich die Kopter verschiedener Hersteller überhaupt so ähnlich das man es übertragen könnte?
    • @Dieselfan, genau das genau ist ja die Frage ... in der Veröffentlichung des LBA (#6) und der EASA (#1) ist ja nirgends die Rede vom GPS-Modus oder ATTI-Modus.

      Die EASA schreibt, wie @fingadar oben zitiert hat, von "Positionsierungssystem beeinträchtigt" bzw. "Verlust der Lage- oder Positionskontrolle" und beim LBA ist die Rede von "Navigationsausrüstung" ... wie gesagt, GPS ist eine Komponente des Positionierungssystems, der Positionskontrolle, der Navigationsausrüstung, aber eben nur eine von mehreren.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Ein Tip:
      ich würde mir zur Prüfungsvorberetung oder als "Vorführkopter" einen preiswerten Kopter wie zB. den Eachine E58 Live für 70 Euro als "Zweitkopter" zum Rumtoben zulegen. Damit entdeckt man das Modellfliegen neu. Bei der Prüfung geht es wohl vorwiegend darum, zu zeigen das du in der Lage bist den Kopter im Notfall manuell aus einer Gefahrenzone heraus zu fliegen.
      GGf. einfach nach der Prüfung bei ebay verkaufen.
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE

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    • bekommt man auch günstiger, siehe #3 ;)

      Das ganze macht aber nur Sinn wenn die Verantwortlichen Modelle, bei denen entsprechende Positions- bzw. Navigationssysteme von vornherein nicht verbaut sind, überhaupt als zulässig erachten !

      Denn: sowohl bei den Ausführungen der EASA als auch des LBA ist das Wort "beeinträchtigt" dabei und beeinträchtigt heißt ja (zumindest so wie ich das verstehe und wenn ein Rechtskundiger das bestätigen oder widerlegen kann dann bitte gerne, Danke) das etwas mal a, vorhanden war, b, funktioniert hat und c, dann entsprechend nicht mehr ... ob unter "beeinträchtigt" sowas wie war-nie-da auch gilt, gilt es noch zu klären.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Meiner Meinung nach reicht das Fliegen ohne Kompass aus, um dieser Anforderung genüge zu tun.
      Weshalb redet niemand über diese Forderung:
      Rückkehr des UA zum Fernpiloten, nachdem sich das UA in einer Entfernung befand, in der es, im Falle eines Multi-Rotor UA, nicht mehr möglich ist, dessen Orientierung zu bestimmen?
    • Das geht nur, wenn man wie ein alter Modellpilot gewohnt ist, aus der Flugrichtung eines kleinen Punkts am Horizont dessen Lage zu bestimmen und das Modell aus dem Bauchgefühl heraus nach Hause steuert. Allerdings braucht man dazu jahrelange Erfahrung und Erlebnisse die man oft nur 1 mal pro Jahrzehnt hatte. Also mein Tip "nicht dem elektronischen System des Kopters den Flug überlassen, sondern so viel wie möglich selber steuern."
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE
    • Man kann doch die meisten Drohnen temp. in den ATTI hacken.
      Meine M2P hat auf der T Position den ATTI Mode.
      Geht auch bei anderen Drohnen denke ich.
      Außerdem besitze ich die FPV Kopter.
      Die Frage wäre eher, in welche Form und auch bei wem gebe ich die Erklärung ab?

      Oder muss ich jetzt eine praktische Prüfung ablegen, in der mir die Schule bescheinigt, was ich kann?

      Wieso heißt es dann Selbsterklärung?
    • Michael67 schrieb:

      Man kann doch die meisten Drohnen temp. in den ATTI hacken.
      Meine M2P hat auf der T Position den ATTI Mode.
      Geht auch bei anderen Drohnen denke ich.
      Deshalb hätte ich mich gefreut, wenn mal jeder schreiben würde, ob sein UAV noch einen manuell auswählbaren ATTI-Modus hat oder nicht. Den haben z.B. nicht mehr alle DJI's, ich habe aber etwas den Überblick verloren, um ehrlich zu sein.

      Guenther J. schrieb:

      Jetzt braucht das LBA nur noch eine Liste der benannten Prüfstellen für Fernpiloten (PStF) zur Verfügung stellen.
      Dazu müssten sie erst mal welche benennen :)