Hallo,
unter meinem Weihnachtsbaum lag eine Anfängerdrohne Holy Stone 120D. Diese ist laut Angabe des Herstellers, obwohl für "Kinder" ab 14 entworfen, und trotz einer Kamera dennoch konform zur Spielzeugrichtlinien (EU 2009/48/EC) und leichter als 250 g.
Hab mich die letzten 2 Tage deshalb durch Beiträge zur EU Drohnenverordnung und Versicherungsthemen gewühlt, und Ausnahmen für die Geräte aus der Spielzeug - Richtlinie gibt es ja einige. Könnt ihr bitte nochmal bestätigen, dass ich es mir richtig zusammengereimt habe:
Wenn ich es jetzt recht gelesen habe, muss ich mich also nicht registrieren und brauche keine Plakette. Die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung besteht aber dennoch, und zumindest bei meiner Privathaftpflicht sind "versicherungspflichtige" Luftfahrtzeuge auch rausgenommen. Telefonier ich aber nochmal nach, ob die das "Spielzeug" nicht noch aufnehmen können (und entsprechende Bescheinigung mit austellen).
unter meinem Weihnachtsbaum lag eine Anfängerdrohne Holy Stone 120D. Diese ist laut Angabe des Herstellers, obwohl für "Kinder" ab 14 entworfen, und trotz einer Kamera dennoch konform zur Spielzeugrichtlinien (EU 2009/48/EC) und leichter als 250 g.
Hab mich die letzten 2 Tage deshalb durch Beiträge zur EU Drohnenverordnung und Versicherungsthemen gewühlt, und Ausnahmen für die Geräte aus der Spielzeug - Richtlinie gibt es ja einige. Könnt ihr bitte nochmal bestätigen, dass ich es mir richtig zusammengereimt habe:
Wenn ich es jetzt recht gelesen habe, muss ich mich also nicht registrieren und brauche keine Plakette. Die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung besteht aber dennoch, und zumindest bei meiner Privathaftpflicht sind "versicherungspflichtige" Luftfahrtzeuge auch rausgenommen. Telefonier ich aber nochmal nach, ob die das "Spielzeug" nicht noch aufnehmen können (und entsprechende Bescheinigung mit austellen).