Hallo,
Ich habe eine sehr spezifische Frage.
Und zwar fliege ich in der Kategorie A3 bei der ich Abstand zu Wohngebieten, Gewerbegebieten und auch "Erholungsgebieten" halten.
Allerdings bin ich bei uns im Wald um die Ecke sehr oft bereits geflogen, was bis jetzt gesetzlich kein Problem war. Allerdings ist der besagte Wald ein Walderlebenispfadmit vielen Stationen etc.
Mir ist natürlich klar das man nicht an stark besuchten Seen oder Schwimmbädern fliegen darf da das relativ klare "Erholungsgebiete" sind.
Aber denkt ihr ein Wald mit Stationen und angelegtem Spielplatz samt Biergarten ist ein "Erholungsgebiet"? Und wenn ja denkt ihr der Förster könnte mir trotzdem eine Erlaubnis erteilen.
LG Flo
Ich habe eine sehr spezifische Frage.
Und zwar fliege ich in der Kategorie A3 bei der ich Abstand zu Wohngebieten, Gewerbegebieten und auch "Erholungsgebieten" halten.
Allerdings bin ich bei uns im Wald um die Ecke sehr oft bereits geflogen, was bis jetzt gesetzlich kein Problem war. Allerdings ist der besagte Wald ein Walderlebenispfadmit vielen Stationen etc.
Mir ist natürlich klar das man nicht an stark besuchten Seen oder Schwimmbädern fliegen darf da das relativ klare "Erholungsgebiete" sind.
Aber denkt ihr ein Wald mit Stationen und angelegtem Spielplatz samt Biergarten ist ein "Erholungsgebiet"? Und wenn ja denkt ihr der Förster könnte mir trotzdem eine Erlaubnis erteilen.
LG Flo