Flugweite bei Bundesstraße

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    • Flugweite bei Bundesstraße

      Moin Moin,

      ich habe vor, mir eine Dji Mini 2 zu holen. Ich habe mich vorher natürlich über Bestimmungen etc. informiert und habe festgestellt, dass ich nur 100m entfernt von einer Bundesstraße fliegen darf, jedoch ist die Wiese, auf der man fliegen kann + mein Garten innerhalb dieser 100m. (etwa 70m weg) Meine Frage an euch: Kann ich da trotzdem fliegen oder kann ich da Ärger bekommen?
    • Marcel1105 schrieb:

      ... jedoch ist die Wiese, auf der man fliegen kann + mein Garten innerhalb dieser 100m. (etwa 70m weg) ...
      Sorry, wenn ich das so sagen muss: Das ist völlig irrelevant. Die 100 m musst Du auch auf / über Deinem eigenen Grundstück einhalten.

      Zur Info: Ich selbst wohne ebenfalls direkt an einer Bundesstraße und darf auch hinter meinem Haus im eigenen Garten nicht fliegen.
    • Hallo, es ist gut wenn du fragst. Aber ein Forum steht nicht immer zur Verfügung und dann ist es immer gut als Copterpilot zu fragen:

      Warum besteht diese Regelung.

      Ich gebe dir mal drei Möglichkeiten:
      A: Weil der Fluglärm meiner Drohne das Autoradio übertönt.
      B: Weil jemand aus dem Forum , der seine e-ID persönlich abholen will abgelenkt wird
      C: Weil der Copter auf die Straße stürzen könnte.

      Nun fragst du dich ob es relevant ist, ob dein Copter aus der Wiese oder von deinem Grundstück aus aufstieg.

      Dann kommst du zu dem Ergebnis, dass es irrelevant ist und du es folglich nicht darfst.
    • Geht nur im Rahmen einer Allgemeinerlaubnis.
      Habe auch ein Haus an der Bahnlinie, und im den Baufortschritt filmen zu können, habe ich die AE gebraucht. Damit kann man dann nach der 1:1 Regel fliegen. Bedeutet 10m weg maximal 10m hoch, 20m weg 20 und so weiter.
    • So eine Allgemeinverfügung ist jedoch je nach Bundesland unterschiedlich. In Baden-Württemberg und Bayer gilt eine Ausnahme von den meisten der aufgeführten Verbote nicht für Flugmodelle, also nicht zur Sport- und Freizeitgestaltung. Sehe aber auch gerade, dass beide nicht mehr verfügbar sind.
    • Eine Allgemeinverfügung gilt außerdem auch nur, wenn diese vor dem 01.01.2021 bestand, und auch nur für das Übergangsjahr 2021.

      Eine neue Allgemeinverfügung ab 01.01.2021 zu bekommen ist aktuell nicht möglich.
      (Aussage vom Luftamt Nordbayern auf Anfrage per E-Mail.)
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    • _Markus_ schrieb:

      Eine neue Allgemeinverfügung ab 01.01.2021 zu bekommen ist aktuell nicht möglich.
      Das habe ich von SH und Bremen auch so gehört und mir die, noch kurz vor Ende 2020, jeweils geholt.
      In Hamburg gab und gibt es diese Möglichkeit m.W. nicht. Da galt/gilt nur die offizielle Allgemeinverfügung (Hafen, BAB und Bundesstraßen :) ). Für jeden anderen Fall muss man m.W. ggf. jeweils einzeln löhnen. :( Ob das aktuell überhaupt möglich wäre weiß ich noch nicht. :)
    • Für NRW:

      Beantragung bereits möglich, eine Erlaubnis kostet 12,50 pro Monat für den ersten Verbotsbestand, 6,75 € / Monat für jeden weiteren, mindestens aber 100 €. Voraussetzung ist u.a. ein Versicherungsnachweis gemäß §§ 37 Abs. 1a, 43 LuftVG (heißt i.d.R. keine Versicherung über PHV).

      Sich also nur vom Mindestabstand für Bundesfernstraßen (und gleichzeitig Bundeswasserstrassen und Bahnanlagen) befreien zu lassen, würde also mindestens 100 € kosten, und gälte dann 8 Monate.
      Zu beachten: Im Gegensatz zu Bundeswasserstrassen und Bahnanlagen dürfen aber Bundesfernstraßen dabei dennoch nicht überflogen werden. Eine solche Erlaubnis gibt es nur einzelfallbezogen.

      Als Beispiel meine Rechnung für mich persönlich: Erlaubnis für a) Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, b) Wohngrundstücke, c) Flug in Kontrollzonen höher als 50m (alles aber selbstverständlich unter Nebenbestimmungen): 26 € monatlich, also 286 € für 11 Monate.

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    • Jetzt muss ich aber mal nachfragen: Wodurch sollte es möglich sein, sich pauschal vom 21b befreien zu lassen? Ich muss ständig meiner Kundschaft sagen, dass keine Copteraufnahmen möglich sind, weil die Drehorte zum ganz überwiegenden Teil im Bahnbereich liegen. Gerade habe ich erstmals auch den Fall, wo die Leute innerhalb des Unternehmens gespalten sind: Die für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Leute wollen die Copteraufnahmen unbedingt haben, aber die Betriebler lehnen kategorisch ab. Da gingen richtig böse Mails hin und her.

      Meiner Meinung nach wäre es wirklich am besten, wenn das Regelwerk so geändert wird, dass Copter unter 250 Gramm überhaupt nicht als Luftfahrzeug, sondern als "Kamera mit Luftstativ" gelten. Ich bin es leid, ständig irgendwo irgendwas beantragen zu müssen, um der Kundschaft ihre Wünsche zu erfüllen. Am Ende bekommen dann diejenigen die Aufträge, die sich einfach nicht an die Regeln halten...

      Matthias
    • Weil ich es hasse, irgendwo etwas beantragen zu müssen, zumal das zeitlich in der Regel nicht hinhaut, dafür ist der Vorlauf zu kurz. Den Leuten fällt doch sowas immer erst zwei Tage vorher ein. Soweit ich weiß, erteilt DB Netz ohnehin keine Copter-Erlaubnisse für Filmzwecke, allenfalls mal für BIM- oder Vermessungszwecke. Konkret habe ich es gerade bei einem Straßenbahntrieb, wo die Öffentlichkeitsarbeit das unbedingt haben möchte, der Betriebsleiter es aber vehement ablehnt.

      Wenn es sich um ein Dreiecksverhältnis handelt, also wenn ein Eisenbahnverkehrsunternehmen oder ein Hersteller einen bestimmten Zug zeigen möchte, dann hatte ich schon mehrmals das Glück, dass die Fahrt nicht auf DB-Infrastruktur, sondern auf nichtbundeseigener Infrastruktur erfolgte, und bei den privaten Eisenbaninfrastrukturunternehmen sind die Eisenbahnbetriebsleiter da bisher immer entspannt gewesen und haben mir das erlaubt.

      Auf DB-Infrastruktur wurde es bisher nicht mal dann erlaubt, wenn alle Gleise baustellenbedingt gesperrt waren.

      Matthias
    • Darf der Betreiber bzw. die deutsche Bahn das überhaupt verbieten?

      Der Luftraum gehört ja nicht der DB, die Zuständigkeit liegt doch bei der Luftfahrtbehörde?!

      Wenn zum Beispiel für Baumaßnahmen oder Planung der Infrastruktur ein Kopter gewisse Flächen vermisst wird ja auch kein Eigentümer der Grundstücke gefragt.
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