Flugerlaubnis in Naturpark beantragen

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    • Flugerlaubnis in Naturpark beantragen

      Ich habe auf Map2Fly gesehen, dass der Reinhardswald als Naturpark eingestuft ist:

      Map2Fly schrieb:

      In Naturparks kann der Drohnenbetrieb verboten sein. Für Informationen zum Betrieb wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Naturschutzbehörde unter Angabe des Schutzgebietsnamen und der ID, in der obigen Klammer stehend. Informieren Sie sich zusätzlich über die landesrechtlichen Regelungen.
      Dementsprechend habe ich mich zunächst per eMail an das Forstamt Reinhardshagen gewandt, um das Prozedere zu klären. Nun möchte man neben meiner postalischen Adresse gerne wissen, was der Grund der Drohnenbefliegung, welches der Startort einschließlich der zu befliegenden Fläche sowie das Datum und die Uhrzeit des Vorhabens ist.

      Ich wundere mich über diese detaillierten Angaben, zu denen ich kaum in der Lage bin, da ich wahrscheinlich erst vor Ort überhaupt entscheide, wo ich fliegen werde. Abgesehen davon spielt das Wetter ja auch eine große Rolle und verhindert eine so genaue Planung im Vorfeld.

      Habt ihr ebenfalls entsprechende Erfahrungen? Oder ist das nur ein Trick mit dem Ziel der Abschreckung?

      Davon abgesehen verstehe ich nach wie vor nicht, wieso ein Naturschutzgebiet nicht überflogen werden sollte.

      Ideen?

      Thx,

      Sehfahrer
    • Sehfahrer schrieb:

      Ich habe auf Map2Fly gesehen, dass der Reinhardswald als Naturpark eingestuft ist:

      Map2Fly schrieb:

      In Naturparks kann der Drohnenbetrieb verboten sein. .....


      "Kann" heißt nicht "Ist".

      Verboten ist der Drohnenbetrieb generell in Nationalparks, sowie Naturschutzgebieten und gegebenenfalls - falls denn als Verbot tatsächlich jeweils ausgewiesen - in Landschaftsschutzgebieten, außerdem in Natura2000 Gebieten. Warum, weswegen, weshalb kann man sich immer fragen, tut aber nichts zur Sache, und wird es nie.

      Von allen relevanten Gebietskategorien gibt es jedenfalls kaum welche im o.g. Naturpark. Da gibt es also diesbezüglich nichts zu beantragen und auch nichts zu genehmigen.



      Dunkelgrün: NSG / Hellgrün: LSG / Gelb schraffiert: FFH / Quelle: geodienste.bfn.de/schutzgebiete

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