Abstand von Flughäfen und Zonen in Drohnen Apps / Karten

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    • Abstand von Flughäfen und Zonen in Drohnen Apps / Karten

      Guten Tag zusammen,

      ich frage mich, wie es zu den großen Flugverbotszonen kommt, die in den Drohnen-Apps und Karten (Droniq, Dronemaps24, etc) um Flughäfen gezeichnet werden. Beim Dortmunder Flughafen ist z.B. eine Zone, die ca. 14km in beide Richtungen des Flughafens geht eingezeichnet. Die Drohnenverordnung sag ja, 5km in jede Richtung der Landebahn und dann 1km breit. Wie kommt der vergrößerte Raum zustande? Die Drohnenkarten sagen, dass ich dort wegen dem "Delta-CTR" nicht fliegen darf, ist das tatsächlich richtig? Und wenn ja, warum? Ich kann das aus den Gesetzestexten und entsprechenden Erklärungen im Netz nicht erkennen.

      Ich habe einen entsprechenden Screenshot mit hochgeladen um das besser zu erklären. Hier auch bei Imgur gehostet:

      Hat jemand von euch eine Erklärung für die Größe des gesperrten Raumes?

      Grüße,
      citizen
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      • 2021-10-02 23_02_15-Window.png

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    • Ok, inzwischen habe ich noch die DJI Fly Safe entdeckt, die das ganze vollkommen anders darstellt. Laut dieser Karte wäre es also vollkommen in Ordung in z.B. Unna zu fliegen, wenn man nicht über 60m aufsteigt, oder ab Mülhausen unter 150m bleibt, was mit dem generellen Limit von 120m ja erschlagen wäre.

      Was meint ihr, wer hat Recht?? Ich beziehe mich im Übrigen auf A1 / A3. Bin mit etwa 450g unterwegs, daher aktuell noch A1 und bald A3.

      Bilder
      • 2021-10-02 23_19_14-GEO-Zonenkarte - Sicher Fliegen - DJI.png

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    • citizen schrieb:

      Was meint ihr, wer hat Recht?
      was das Thema Luftfahrt betrifft, wie @WiGiNo schon schrieb, einzig und alleine die ICAO-Karten.
      Die apps und sonst. Webseiten sind Hilfsmittel und als solche (da sie auch Auflagen aus z.B. dem Naturschutz mit anzeigen) schon mal besser wie nichts aber eben nicht rechtsverbindlich, siehe z.b. Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw. zweiter Satz ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • Du solltest erstmal lernen auch diese dronemaps Karte richtig zu lesen. Der Luftraum, den du meinst ist kein verbotener, sondern ein kontrollierter. Das heißt mit Freigabe der Luftaufsicht darfst du dort fliegen. Der Luftraum wurde z.B. für diesen Bereich zur Vereinfachung bis auf 50m Höhe generell freigegeben. Steht ja auch so in der Dronemaps24 Beschreibung.
      Oder nimm einer dieser Apps, da wird dir das dann vorgedeutet und bei grün darfst fliegen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • WiGiNo schrieb:

      Moin.

      Unter dem nachfolgenden Link kann man die rechtsverbindlichen Grenzen etc. um Flughäfen etc. einsehen. Oben rechts in der Karte auf ICAO klicken.

      ais.dfs.de/pilotservice/service/aup/aup_edit_map.jsp?lang=de

      Dortmund sieht da so aus:


      Hallo WiGiNo,

      kannst du mir helfen die Karte zu interpretieren? Was heißen die ganzen Zahlen, die da mit an die Zonen gedruckt sind? Also z.B. das 2500 / GND und das 4500 / 2500?

      @RC-Role Vielen Dank, diesen Hinweis habe ich übersehen und jetzt gefunden. Bis 50m Höhe ist für mich für den Anfang völlig ausreichend. Die ganzen Apps sagen leider pauschal "Flug verboten" (z.B. Droniq), und die 50m Generalaußnahme ist da nicht gekennzeichnet, obwohl man die Flughöhe angeben kann. Als neuer Pilot muss man sich erstmal durch die ganzen wiedersprüchlichen Quellen durchkämpfen und für sich selbst bewerten welchen Info nachher stimmt. Dabei habt ihr mir schon sehr weitergeholfen!


      Hier noch ein Zitat aus dem FAQ der Droniq-App das ich gerade gefunden habe. Das hätte man auch in den Hinweis integrieren können :D


      Droniq App schrieb:

      droniq.de/pages/faq
      DIE GESAMTE KARTE WIRD IN HELLROT DARGESTELLT. BEDEUTET DAS, DASS DROHNENFLÜGE IN DIESEM GEBIET NICHT ERLAUBT SIND?Nein. Die Anzeige bedeutet lediglich, dass Sie sich in einer Flughafen-Kontrollzone befinden. In dieser sind Drohnenflüge möglich, sofern die aktuellen Flugvorgaben eingehalten werden. Zu beachten ist, dass die maximale Flughöhe in zivilen Kontrollzonen 50 Meter beträgt. In militärischen Kontrollzonen ist der Flug grundsätzlich nicht gestattet.
    • citizen schrieb:

      ich frage mich, wie es zu den großen Flugverbotszonen kommt, die in den Drohnen-Apps und Karten (Droniq, Dronemaps24, etc) um Flughäfen gezeichnet werden.
      Schau dazu mal hier, ein Abschnitt der Online-Schulung des Luftfahrtbundesamtes zum Kompetenznachweis: lba-openuav.de/onlinekurs/lehr…nschutz-und-versicherung/

      Solltest Du den Kompetenznachweis noch nicht haben, müsstest Du ihn sowieso machen, da Du ja offenbar nicht mit einer Drohne unterwegs bist, die weniger als 250g wiegt. Siehe auch lba-openuav.de/einstieg/
    • Wenn Drone Maps in seine Karten schreibt, dass die Flugverbotszone bis 15km der Bahnverlängerung reicht, dann ist das Quatsch. Es sind 5km.
      Die Fly Safe Karte ist nur zu gebrauchen, um aufzuzeigen, ob DJI dich überhaupt starten lässt. Deren Flugverbotszonen haben nichts mit denen unserer Gesetze oder Verordnungen zu tun.
      Nutze lieber eine der Apps Droniq oder Map2Fly. Oder beide.
      Die einzig verbindlichen sind die aktuellen ICAO Karten, dort sind auch temporäre Flugbeschränkungszonen vermerkt.
    • RC-Role schrieb:

      Ist auch wieder ein Bedien"fehler" von dir. Wenn du auf die rote Anzeige tippst, wird dir alles genau erklärt.
      Naja, ich habe da schon draufgeklickt, aber zu dem Zeitpunkt kannte ich den Unterschied zwischen kontrolliertem Luftraum und Flugverbotszonen nicht, sowie die 50m Ausnahme für die Flughöhe.. Das habt ihr jetzt geändert ;)