Fliegen über Privatgrund

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Fliegen über Privatgrund

      Hallo, zwei kurze Fragen:

      Ist das fliegen über dem Privatgrund von Firmen oder öffentlichen Einrichtungen (Universitäten..) erlaubt, wenn ich nicht niedrig genug fliege, dass ich jemanden oder etwas sensibles Filmen könnte? Die Droniq App sieht hier keine Probleme..

      Gelten für Landeplätze für Hubschrauber z. B. an Krankenhäusern die gleichen Regeln wie bei Flugplätzen? (1,5 km)

      Danke für die Antworten.. :)
    • konrad_ljbe schrieb:


      Ist das fliegen über dem Privatgrund von Firmen oder öffentlichen Einrichtungen (Universitäten..) erlaubt, …
      So einfach ist das nicht zu beantworten! Hierfür gibt es klare Regularien durch die EU-Verordnung bzw. durch die natinale LuftVO insbesondere durch den §21h. Während lt. EU-Verordnungen das was Du darfst erst einmal vom eingesetzten Luftfahrzeug sowie von Deiner persönlichen Qualifikation abhängt, gelten die Maßgaben lt. LuftVO für alle unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) gleichermaßen.

      Da Du in Deutschland für UAS ab 250 gr in jedem Fall einen kleinen Drohnenführerschein benötigst, erfährst Du dabei auch wann, wie und wo Du mit Was fliegen darfst. Auch wenn Du ein UAS kleiner 250 gr fliegen möchtest, mach zumindest das online Training des LBA dafür durchaus Sinn, gerade wenn man solche Fragen hat, bekommt man dazu Antworten.

      konrad_ljbe schrieb:

      … wenn ich nicht niedrig genug fliege, …
      Die Höhe ist erst einmal Irrelevant, wobei die LuftVO in einzelnen Bereichen eine Ausnahme macht, wenn die Flüge in einer bestimmten Höhe statt finden. (Z.B. bei berechtigtem Interesse und Schutz der Privatsphäre über Wohngrundstücken >100 m AGL). Ab wann jemand entsprechend in seiner Privatsphäre gestört Gefilmt wird oder was denn Sensibel ist, ist immer recht subjektiv und vom entsprechend dem eingesetzten Equipment vom Boden aus gar nicht zu beurteilen.

      konrad_ljbe schrieb:


      Gelten für Landeplätze für Hubschrauber z. B. an Krankenhäusern die gleichen Regeln wie bei Flugplätzen? (1,5 km)

      Generell tut man gut daran, diese Antwort mit „Ja“ zu beantworten. Es gibt zwar ein paar Unterschiede die in der Betrachtung (offiziell eingerichteter oder im vereinfachten Verfahren eingerichteter Landeplatz) heran gezogen werden können, die sind aber rein von Außen betrachtet nicht zu unterscheiden und erst nach Studium der offiziellen Luftfahrtkarten an Ihrer Symbolik auszumachen. Man tut hier gut daran, die verbotenen Lufträume lt. Droniq- oder Map2Fly-App dann auch zu meiden. Aber vorsichtig, diese Apps sind gut aber auch nicht zu 100% Zuverlässig. Sie sind ein gutes Werkzeug jedoch bist Du für Dein Handeln allein Verantwortlich, auch wenn die App eigentlich sagt, hier ist es kein Problem zu fliegen.
    • Danke für die ausführliche Antwort.. Tatsächlich habe ich den kleinen Führerschein des LBA. Ich habe ihn während einer 45 minütigen Zugfahrt ohne mir die Unterlagen anzusehen mit 75% bestanden.. Vielleicht sollte ich mir nachträglich doch die Unterlagen ansehen.. :) Könntest du mir vielleicht trotzdem die erste Frage nochmal klar beantworten. Hier stellt sich mir die Frage: darf der Eigentümer von einem Firmengrundstück nur darüber verfügen ob ich auf dem Grundstück starten/landen darf. Oder darf er auch entscheiden was in dem Luftraum über dem Grundstück passiert..
    • Du solltest wirklich die BASICS lesen wenigstens…
      Drohnen mit Kamera dürfen UNABHÄNGIG vom Gewicht nur über Wohngrund fliegen, wenn der Besitzer dem ausdrücklich zugestimmt hat! Hinzu kommen noch weitere Einschränkungen ab 250g aufwärts. Sprich: selbst mit einer kleinen Indoordrohne mit grottenschlechter Minicam darfst du NICHT über fremde (bewohnte) Grundstücke fliegen ohne Erlaubnis!
      Ich hoffe, dass ich jetzt keinen Quatsch geschrieben hab - gerne notfalls korrigieren bitte!
      Mag sein, dass diese Regelungen bei Firmengelände etwas entspannter sind als über privatem Wohngrund. Allerdings halte ich mich persönlich lieber an die strengsten Regeln - die man ja dennoch oftmals (sei es ausversehen, oder aus purer Unwissenheit) bricht. Die beste App bringt wenig, wenn irgendwo ne Firmengrenze ist, die man vorher nicht gesehen hat. Ein gutes Beispiel ist ein Zaun im Wald um einen Steinbruch herum. Diese Grundstücksgrenze wird man nicht sehen, und diese Zäune sind oftmals weiter als 100m von der Steinbruchkante entfernt. Da rutscht man also durchaus ausversehen gern mal zu nah an oder ins Firmengelände. Auch das mit der Flughöhe über Grund ist so ne Sache, sobald man in bergigem Gelände ist: einerseits kann es durchaus passieren, dass man ausversehen die 120m überschreitet - anderseits kann man ab Talsohle ja gut am Hang entlang „hochschleichen“ und ist dabei deutlich unter 120m über Grund, aber locker mal 200-300m über dem Startpunkt….
      Daher: Versuche möglichst gut dich an die Gesetzeslage zu halten - immerhin dann, wenn du leicht und eindeutig dies kannst!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Chorge1972 ()

    • konrad_ljbe schrieb:

      Hier stellt sich mir die Frage: darf der Eigentümer von einem Firmengrundstück nur darüber verfügen ob ich auf dem Grundstück starten/landen darf. Oder darf er auch entscheiden was in dem Luftraum über dem Grundstück passiert.
      Luftrechtlich kann ein Eigentümer eines Firmengrundstückes grundsätzlich nicht darauf einwirken, ob und wie der Luftraum über seinem Grundstück genutzt wird (§1 Abs. 1. LuftVG),, sofern keine Normen der LuftVO (§21h) und auch keine anderen Rechtsgrundsätze dagegenstehen.

      Denn das Luftrecht ist eben nur ein einzelner rechtlicher Teilbereich, der mit Kameradrohnen tangiert wird. Man sollte es nicht isoliert betrachten, vielleicht feststellen, dass keine Einschränkungen diesbezüglich bestehen, und loslegen.
      Nur als ein Beispiel von vielen: Ist das Firmengrundstück für einen Einblick von Außen geschützt und/oder birgt sensible Bereiche/Verfahren/Prozesse/Produkte (simples Beispiel: Erlkönige bei Automobilherstellern), und Du fliegst da mit einer Kameradrohne drüber, könntest Du ganz sicher auf privat- und eventuell auch strafrechtlicher Ebene Probleme bekommen, obwohl rein luftrechtlich betrachtet vielleicht nichts gegen den Überflug spräche.

      Fingerspitzengefühl ist angesagt, wenn man Grenzen ausloten will.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • konrad_ljbe schrieb:

      … Oder darf er auch entscheiden was in dem Luftraum über dem Grundstück passiert..
      Der Luftraum über einem Grundstück gehört auch zu diesem dazu. Dabei ist zu beachten, dass die Nutzung des Luftraums erst einmal hoheitlich beim jeweiligen Land, in dem sich das Grundstück befindet, liegt. Und da gelten dann die jeweiligen nationalen Regelungen in unserem Fall sind das die LuftVO und LuftVG. Als Mitgliedsstatt der EU steht darüber auch noch die EU. Für unser Hobby sind das die Regelungen DVO (EU) 2019/947. heißt dann auch soviel, obwohl es im Deinem Eigentum steht, hast Du die entsprechenden Regelungen zu befolgen und darfst in Deinem Eigentum erst mal nicht machen oder erlauben, was Du möchtest.

      Noch einmal, nachdem ich nicht weis, mit was Du fliegst, kann ich auch keine eindeutige Ausführungen machen. Angenommen Du fliegst mit einer Bestandsdrohne die mehr als 500 gr. wiegt und Du hast „nur“ den EU-Kenntnisnachweis A1/A3, dann fliegst Du in der offenen Unterkategorie A3. Das heißt für Dich, mind. 150 m weg von Wohn- Erholungs- Industrie- und Gewerbegebieten. Da kann Dir noch nicht einmal die Zustimmung des Eigentümers weiter helfen und die LuftVO wird in dem angesprochenen Zusammenhang erst einmal Belanglos.

      Fliegst Du eine Bestandsdrohne kleiner 250 gr. (bzw. bis 31.12.2022 kleiner 500 gr) fliegst Du dann in der offenen Unterkategorie A1. Heißt Du musst die oben genannten Abstände erst mal nicht einhalten. Jetzt kommt aber die LuftVO §21h Abs. (3) Ziffer 3 und auch Ziffer 7 ins Spiel. Hier darf man u.a. über Industrieanlagen und sowie generell über Wohngrundstücken nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers, Besitzers und/oder sonstigen Nutzungsberechtigten, fliegen.

      Soweit erst einmal zum Luftrecht. Wie aber @skyscope schon ausführte, ist das nur eine Seite der Medaille. Neben dem Luftrecht, kommen (wie übrigens auch bei allen in anderer Form gemachte Aufnahmen) die Persönlichkeits- und die Kunsturheberrechte hinzu. Die werden ob der mannigfaltigen Möglichkeiten mit einer Drohne dann auch mal ziemlich komplex.
    • konrad_ljbe schrieb:

      ohne mir die Unterlagen anzusehen ... trotzdem die erste Frage nochmal klar beantworten
      aha, Du hast keine Lust/Zeit/was-auch-immer relevante Basisinformationen anzusehen aber die Leute hier sollen Deine Fragen klar beantworten (die im übrigen schon mehrfach diskutiert und beantwortet wurde - Stichwort: Suchfunktion) ... sorry to say: :thumbdown:

      PS: scope-design.de/drohnen-forum-regeln/ ... insb. C.3 ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Fliegen über eigenes Grundstück und evtl. auch andere

      Hallo zusammen,

      ich bin neu hier, weil ich im Sommer eine Mavic Mini geschenkt bekommen habe, soweit bin ich mit den Regeln vertraut und ich bin schon einige male damit geflogen. Ich habe mir auch eine App heruntergeladen, die mir anzeigt, wo ich überall nicht Fliegen darf (da ist mehr rot als Grün) :S Jetzt zu meiner eigentlichen frage, ich kann ja auf meinem Grundstück fliegen wie ich will, jetzt ist es auch so das man ab 20 Metern schon die Grundstücke der anderen mit Filmt bzw. sieht. Jetzt würde ich gerne bisschen in der Gegend rumfliegen, natürlich dann auch über andere Grundstücke, ich sage mal so ab 100 Metern. Im Gesetz steht, dass es geht, wenn man gewisse Punkte erfüllt (z. B. eine Reportage dreht, es ist unvermeidbar oder man hat die Zustimmung der Nachbarn), was ich nicht habe. Hat da jemand Erfahrungen, die er mit mir teilen kann? Fliegt ihr dann trotzdem oder eher nicht. Es geht jetzt nicht darum irgendwelche Menschen zu spionieren, sondern paar schöne Videos oder Fotos von meinem Stadtteil zu machen.
    • Hallo und willkommen im Forum!

      Zu Deiner Frage: wichtig sollte nicht sein, wie einzelne Individuen bestimmte Situationen handhaben, wichtig ist noch nicht mal, was Deine eigentlichen Absichten sind. Relevant sollten in erster Linie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Deine Vorhaben seien. Diese findest Du in der aktuellen EU-Verordnung. Hier kommen auf Dich sowohl luftrechtliche, als auch Datenschutz relevante Themen zu. Im konkreten Fall: Nachbars Garten zu Überfliegen und/oder zu filmen ist in die Kategorie der eher weniger guten Ideen einzusortieren. Auch wenn Du theoretisch auf 100-120 Meter aufsteigen könntest, stellt sich zum einen die Frage, ob das jetzt wirklich unvermeidbar war und -das will jetzt keiner hören - wie es mit der Sichtverbindung/Lageerkennung bei einer Mini in >100m Höhe aussieht. Kurzum: willst Du keinen Ärger mit den Nachbarn, dann lass es - oder besorg Dir die Genehmigung.
    • Hallo @Kennedy01
      dann lasse ich es lieber, denn wir wohnen in einer Siedlung mit Doppelhaushälften, dementsprechend haben wir einige Nachbarn, und da dann bei jedem eine Genehmigung anzufragen ist zu übertrieben.

      Kennedy01 schrieb:

      Im konkreten Fall: Nachbars Garten zu Überfliegen und/oder zu filmen ist in die Kategorie der eher weniger guten Ideen einzusortieren.
      Wie ich die EU-Verordnung verstehe, heißt es aber dennoch, dass ich auf meinem Grundstück fliegen kann, solange ich die Nachbarn nicht filme. Nur für den Überflug über sein Grundstück oder das Filmen dessen benötigt eine Genehmigung.
    • Die Mavic Mini (bzw. Mini 1 wenn man sie so nennen will) wiegt auch schon unter 250 Gramm? Wenn ja dürftest Du damit nach meiner Auffassung über eigenem Boden machen was Du möchtest. Also wenn Du Bilder Deines eigenen Grundstücks aus 120 Metern Höhe willst, wird's schwierig, Dich daran zu hindern solange Du die Drohne noch auf Sicht fliegst.

      Ein Überflug fremder Grundstücke ist ohne Erlaubnis aber zumindest in Deutschland verboten, die Ausnahmen gelten nur für professionelle Einsätze und da dürfte strittig bleiben, inwieweit solche Überflüge nur um schöne Bilder vom Stadtteil zu machen gerechtfertigt ist. Für Dein eigenes Grundstück oder Grundstück mit Nutzungsrechten würde ich ein gerechtfertigtes Interesse annehmen, bzw. Du kannst Dir die Erlaubnis zum Überflug selbst geben, aber die anderen Grundstücke drum herum zu überfliegen ist nicht erlaubt.

      Was das Filmen angeht darfst Du die Privatsphäre anderer Personen nicht verletzen. Sprich keine Aufnahmen von unbeteiligten Personen, die den Aufnahmen nicht zugestimmt haben und erst recht keine Veröffentlichung z.B. auf Youtube. Aber solange man nur das leere Nachbargrundstück sieht... Google Earth ist ja auch nicht verboten.

      Du brauchst für die Drohne zwingend eine Haftpflichtversicherung und musst Dich beim LBA als Betreiber registrieren, weil die Drohne eine Kamera mitführt. Dabei bekommst Du eine eID, die sichtbar an der Drohne befestigt sein muß. Ohne diese beiden Sachen zu fliegen ist generell nicht erlaubt.
    • Doctor Doom schrieb:

      … Aber solange man nur das leere Nachbargrundstück sieht...
      Ganz so einfach ist das nicht! Sobald das private Grundstück durch Einrichtungen (wie z.B. einem Zaun) ohne Hilfsmittel vor Einblicken aus dem öffentlichen Raum geschützt wird, kann man von einem persönlich geschützten Raum (nicht zu verwechseln mit dem Recht am eigenen Bild) und dem Schutz der Privatsphäre ausgehen.

      Wikipedia schrieb:

      Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) abzuleiten. Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung. Dem Menschen soll dadurch ein spezifischer Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn sogar beobachten bzw. abhören können. Durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wird der Schutzbereich konkretisiert. Die Ausnahmen hiervon (Abhören von Telefongesprächen und Wohnungen) werden als Lauschangriff bezeichnet und sind ebenfalls gesetzlich geregelt.
      Was man durch Google Earth/Maps aus großen Höhen erkennen kann ist dann noch einmal was anderes, als das was man mit einer Drohne aufnehmen kann. Darüber hinaus kann man auch bei Google-Maps die Darstellung seines eigenen Grundstücks ohne Angabe von Gründen verpixeln lassen,
    • Ich sag ja das ist ein schwieriges Thema. Aber wie soll ich denn bitteschön z.B. meinem Nachbarn verbieten, seine <250 Gramm Drohne gelegentlich über dem eigenen Grund und Boden zu nutzen, solange er mich damit nicht gezielt belästigt, also z.B. die Kamera gezielt auf meine Fenster richtet? Das endet doch wie bei allen Nachbarschaftskriegen ohne endgültige Klärung wenn man es darauf anlegt, weil sich irgendwelche Rechte überschneiden und dann gegeneinander abgewogen werden müssen. Ich bin kein Anwalt, ich weiß nicht wie das endet - aber die Anwälte sind die Einzigen, die sich am Ende drüber freuen.

      Meine Nachbarn dürfen z.B. auch irgendwelche Kadaver über glühender Holzkohle rösten (glaube, die nennen das grillen) obwohl ich der Meinung bin das stinkt zum Himmel und das Essen auch anders zubereitet werden könnte. Den Gestank hat man hier über den ganzen Sommer regelmäßig in der Bude wenn man beim Fenster schließen zu langsam ist. Das lasse ich denen genau so obwohl ich's für ziemlich nervig halte und es meine Wohnqualität nicht gerade positiv beeinflusst. Wenn ich da jetzt probieren würde gegen vorzugehen, kommt auch nur sowas schwammiges dabei raus, daß ich ein "im Sommer übliches Grillen im üblichen Rahmen" hinzunehmen habe. Ich weiß jetzt nicht obs schon Urteile bezüglich "bei Drohnenflügen über eigenem Grund mitgefilmten Nachbargrundstücken" gibt... und wenn, dann ist die Rechtssprechung bei sowas auch noch selten einheitlich. Da müsste man sich wirklich von einem Anwalt beraten lassen, der sich mit Persönlichkeitsrechten auskennt.
    • Du darfst durchaus über Deinem eigenen Grundstück fliegen und Deine Liegenschaften aufnehmen. Wegen dem Krach der dafurch verursacht wird, wird er in einem bestimmten Rahmen wenig tun können. Fühlt er sich jedoch beobachtet bzw. kontrolliert oder seine Privatsphäre verletzt wird es schon schwieriger. In erster Linie steht er in der Beweispflicht. Hat er jedoch (und sei es nur) einen Angehöriger der seine Beobachtung bestätigt, könnte sich das Ganze umdrehen und Du musst beweisen, dass Du nur Deine Interessen verfolgt hast und Aufnahmen von Nachbars Garten nur Beiwerk im Rahmen Deines eigentlichen Ansinnen ist. Soweit mal die Grenzen außerhalb des Luftrechtes.

      Möchtest Du hingegen um Dein Häuschen in einer besseren Perspektive zu haben, etwas mehr Abstand haben und gerätst über Deine Grundstücksgrenzen hinaus, wird es schwierig. Da greift das Luftrecht und Du benötigst zwingend die Zustimmung der Nutzungsberechtigten des/der benachbarten Wohngrundstücks/e.
    • Das ist korrekt, in dem Fall fliegst Du ja auch nicht mehr über Deinem Grundstück. Evtl. dürfte man noch über öffentlichem Boden fliegen falls das nicht durch andere Regeln blockiert ist (z.B. Bundesstraße), mehr geht nicht wenn der Nachbar das nicht will.

      quadle schrieb:

      [..] und Du musst beweisen, dass Du nur Deine Interessen verfolgt hast und Aufnahmen von Nachbars Garten nur Beiwerk im Rahmen Deines eigentlichen Ansinnen ist.
      Das sollte ja - Vorsicht, persönliche Meinung, im Zweifel Anwalt fragen - anhand der Aufnahmen kein Problem sein wenn dort überwiegend nur Dein eigenes Grundstück drauf zu sehen ist.
    • Wo steht noch mal, das es eine Rolle spielt, was auf den Aufnahmen zu sehen ist?

      Nachbar steigt auf eine hohe Leiter und beobachtet Euch mit dem Handy über Eure blickdichte Hecke hinweg. Oder schaut so in eines Eurer Fenster. Aufnahmen fertigt er keine an. Hinzunehmen? (Spoiler 7 Beiträge weiter oben, Grundlage § 201a StGB).

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()