Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) bietet nun offiziell die "Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt" an, kurz:
Neben allgemeinen rechtlichen Informationen und News gibt es auch einen Kartendienst ("Map-Tool"), Zitat:
Auch Wohngrundstücke werden ausgewiesen.
Nach erster Recherche geschieht dieses zum einen jedoch recht großzügig (Straßen in Wohngebieten werden mit ausgewiesen), zum anderen aber offenbar auch unvollständig. In beispielsweise meiner Umgebung gibt es zahlreiche Wohngrundstücke, die nicht im Map-Tool als solche ausgewiesen sind.
Letztlich dürfte es aber sicher die Referenz zu den offiziell gemäß Artikel 15 Absatz 3 (EU-Verordnung 2019/947) ausgewiesenen GEO-Zonen sein, und auch als solche für Ordnungsbehörden maßgeblich herhalten. Es fehlen jedoch wie überall woanders auch die Landschaftsschutzgebiete.
Diskussionen zum grundsätzlichen rechtlichen Rahmen der EU- und LuftVO bitte nicht in diesem Thread führen!
Hier soll es bitte ausschließlich um das Portal gehen, nicht um die grundsätzliche rechtliche Basis. Dafür bitte hier hin Luftverkehrsordnung (LuftVO) ab 2021, in einen der anderen Threads zum jeweiligen Thema, oder einen neuen erstellen. Danke.
dipul - uas-betrieb.de
Neben allgemeinen rechtlichen Informationen und News gibt es auch einen Kartendienst ("Map-Tool"), Zitat:
BMVI schrieb:
"Das Map Tool stellt eine Deutschlandkarte mit allen nach der gültigen LuftVO festgelegten geografischen Gebieten dar. Die Karte verfügt über eine Fluggebietsplanungsfunktionalität sowie einen Prüfmechanismus auf Überlappung mit geografischen Gebieten."
Auch Wohngrundstücke werden ausgewiesen.
Nach erster Recherche geschieht dieses zum einen jedoch recht großzügig (Straßen in Wohngebieten werden mit ausgewiesen), zum anderen aber offenbar auch unvollständig. In beispielsweise meiner Umgebung gibt es zahlreiche Wohngrundstücke, die nicht im Map-Tool als solche ausgewiesen sind.
Letztlich dürfte es aber sicher die Referenz zu den offiziell gemäß Artikel 15 Absatz 3 (EU-Verordnung 2019/947) ausgewiesenen GEO-Zonen sein, und auch als solche für Ordnungsbehörden maßgeblich herhalten. Es fehlen jedoch wie überall woanders auch die Landschaftsschutzgebiete.
Diskussionen zum grundsätzlichen rechtlichen Rahmen der EU- und LuftVO bitte nicht in diesem Thread führen!
Hier soll es bitte ausschließlich um das Portal gehen, nicht um die grundsätzliche rechtliche Basis. Dafür bitte hier hin Luftverkehrsordnung (LuftVO) ab 2021, in einen der anderen Threads zum jeweiligen Thema, oder einen neuen erstellen. Danke.
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