A1 - Kategorie in der Nähe vom Flughafen

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    • A1 - Kategorie in der Nähe vom Flughafen

      Hallo zusammen,

      ich bin neu in der Welt und habe mir ein DJI Mini 2 besorgt. Da ich jedoch noch am Fuß verletzt bin habe ich sehr viel Zeit mich in die Rechte & Pflichten eines Drohnenpiloten einzulesen.
      Jedoch bin ich sehr verwirrt.

      Ich habe mir die APP Droniq heruntergeladen. Diese zeigt mir an, das ich in einem kontrollierten Luftraum lebe. Die exakte Luftlinie zum Flughafen beträgt etwa 6 KM. Droniq zeigt jedoch ein Flugverbot weitaus über 10 KM Luftlinie zum Flughafen. Ich habe so das Gefühl, das die App mir garnicht sagen kann, ob ich hier fliegen darf, weil gefühlt alles rot ist...
      Naja, nachdem was ich gelesen habe, sollte man einen Abstand von 1,5 KM zum Flughafen halten oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

      Ich hoffe hier kann mir jemand bei dem Thema weiterhelfen.

      Vielen Dank und Grüße
      Philipp
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    • Hallo,
      du befindest dich mitten im kontrollierten Luftraum des Flughafens Köln-Bonn. Wenn du in einer solchen Kontrollzone fliegen willst benötigst du eine Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Behörde. Das sagt dir auch die Droniq App.

      Die Flugverkehrskontrollfreigabe gilt für die von der DFS betreuten Flughäfen allerdings unter bestimmten Vorraussetzungen generell als erteilt.
      Drohnen in Flughafennähe

      Im markierten Bereich darfst du also fliegen, allerdings nicht höher als 50 Meter.

      Zudem musst du auch in beide Richtungen der Start und Landebahn min. 5 Km Abstand halten (dunkelroter Bereich in der APP).
    • Auch wenn du dich >1,5Km neben der Landebahn befindest, befindest du dich immer noch im kontrollierten Luftraum.
      Von daher gilt die Allgemeinverfügung der DFS welche auch für den Flughafen Köln/Bonn (EDDK) greift. Die besagt: Flughöhe max. 50m.
      Die zugehörige NFL findest du hier.
      _________________________________________________________
      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Bernd Q schrieb:

      Auch wenn du dich >1,5Km neben der Landebahn befindest, befindest du dich immer noch im kontrollierten Luftraum.
      Von daher gilt die Allgemeinverfügung der DFS welche auch für den Flughafen Köln/Bonn (EDDK) greift. Die besagt: Flughöhe max. 50m.
      Die zugehörige NFL findest du hier.
      Das heißt, wenn ich mich nicht in der Nähe des Flughafens aufhalte (1,5 KM neben dem Flughafen, in meinem Fall 4,5 KM Luftlinie), darf ich unter Betrachtung weiterer Regeln und Bestimmungen in einer Flughöhe von max. 50m fliegen? In dem Fall ist die Aussage von Droniq mit meiner Konfiguration (DJI Mini 2 249g, Höhe 30m, Offen - A1) falsch bzw. nicht eindeutig.

      Guenther J. schrieb:

      Was ist denn der Grund für das angezeigte Flugverbot? Das Bild lässt für mich keinen Rückschluss zu, ob die Markierung nicht auf eine Polizeistation gerichtet ist.
      Die App zeit an, weshalb diese Zone verboten ist. In meinem Fall wird hier nur der kontrollierte Luftraum bemängelt. Kritische Infrastrukturen wie Polizei und Krankenhaus befinden sich auch in meiner Nähe, aber nicht in meinem Wunsch Flugort. Dort bin auch mehr als 1 KM Luftlinie entfernt.

      Die App meckert demnach in einem Radios von 10-20 KM einen kontrollierten Luftraum, was das Fliegen einer UAS unmöglich macht.
    • @Philoy,
      Wenn ich in der Droniq App eintrage:
      - DJI Mavic Mini
      - Offen - A1
      - Flughöhe 50m
      und auf Troisdorf tippe (liegt ja nicht weit weg von mir) zeigt mir die App natürlich "Flug verboten".
      Nun den Daumen länger auf den roten Punkt gedrückt zeigt die App
      - Name: KOELN/BONN (EDDK)
      - Kategorie: Kontrollierter Luftraum
      - Untergrenze: GND
      - Obergrenze: 2500 Fuß AGL



      Was du im kontrollierten Luftraum darfst, hatten wir schon beschrieben.

      Wichtig ist nicht immer die Anzeige "Flug verboten" sondern "warum ist der Flug verboten" bzw. wann ist er nicht verboten.
      _________________________________________________________
      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bernd Q ()

    • Bernd Q schrieb:

      @Philoy,
      Wenn ich in der Droniq App eintrage:
      - DJI Mavic Mini
      - Offen - A1
      - Flughöhe 50m
      und auf Troisdorf tippe (liegt ja nicht weit weg von mir) zeigt mir die App natürlich "Flug verboten".
      Nun den Daumen länger auf den roten Punkt gedrückt zeigt die App
      - Name: KOELN/BONN (EDDK)
      - Kategorie: Kontrollierter Luftraum
      - Untergrenze: GND
      - Obergrenze: 2500 Fuß AGL

      Was du im kontrollierten Luftraum darfst, hatten wir schon beschrieben.

      Wichtig ist nicht immer die Anzeige "Flug verboten" sondern "warum ist der Flug verboten" bzw. wann ist er nicht verboten.
      Ich muss ehrlich sagen, dass ich nicht weiß, was ich im kontrollierten Luftraum darf und was nicht. Das Dokument welches du mir beigefügt hast, sagt für mich nicht aus, ob ich eine gesonderte Genehmigung benötige um in einer Höhe von max. 50m fliegen zu dürfen.
      Ich bin leider kein Fachmann, deswegen entschuldige ich mich für meine geballte Inkompetenz zu diesem Thema.
    • immer mit der Ruhe, kein Grund pampig zu reagieren ... der Hinweis von @Bernd Q ist insofern wichtig das es, obwohl in der Droniq-app ggf. im ersten Bildschirm "verboten" erscheint, von Bedeutung ist warum im konkreten Fall denn dieses warum muss ja nicht zwingend für Dich und Dein setup gelten
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Die Dornig App zeigt an, dass du dich im kontrollierten Luftraum befindest und der Flug dort verboten ist, wenn du keine Flugverkehrskontrollfreigabe hast. Das ist so richtig.
      Da die DFS diese aber für den Flughafen Köln-Bonn generell erteilt hat, darfst du dort trotzdem fliegen, allerdings bis max. 50 Meter Höhe.
    • Kein Problem, schau dir einfach den Punkt 2.2.2 Unbemannte Luftfahrsysteme an. Dort findest du alles was du wissen/beachten must.
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    • Ok jetzt habe ich es verstanden. Ich befinde mich in einem kontrollierten Luftraum, deshalb ist das Fliegen generell verboten, es sei denn, ich habe eine Genehmigung. Diese Genehmigung wurde jedoch von der DFS generell für EDDK erteilt, mit der Voraussetzung das unteranderem die Flughöhe von max. 50m nicht überschritten werden darf.

      Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege.

      Manno man, Ich habe über 600 Flugstunden in Microsoft Flight Simulator. Bin leidenschaftlicher Plane-Spotter, aber jetzt nervt mich der Flughafen ein wenig. :D

      Naja, vielen Dank euch allen für die ausführliche Erläuterung!
    • Fever schrieb:

      Die Dornig App zeigt an, dass du dich im kontrollierten Luftraum befindest und der Flug dort verboten ist, wenn du keine Flugverkehrskontrollfreigabe hast. Das ist so richtig.
      Da die DFS diese aber für den Flughafen Köln-Bonn generell erteilt hat, darfst du dort trotzdem fliegen, allerdings bis max. 50 Meter Höhe.
      Ich wohne auch in so einer Zone. Was mich nur wundert und ärgert, ist dass die Genehmigung seit Juni in Kraft ist, aber in Droniq immer noch nicht eingearbeitet worden ist. Dort kommt immer noch die Meldung, das der Betrieb in Kontrollzonen verboten ist, wenn keine Freigabe gemäß § 21 LuftVO eingeholt wurde. Da sollte doch wohl stehen, dass es für eine allgemeine Freigabe mit 50m Höhenbegrenzung gibt, bzw. die entsprechende Parameter eingegeben werden.
    • trolldji schrieb:

      Fever schrieb:

      Die Dornig App zeigt an, dass du dich im kontrollierten Luftraum befindest und der Flug dort verboten ist, wenn du keine Flugverkehrskontrollfreigabe hast. Das ist so richtig.
      Da die DFS diese aber für den Flughafen Köln-Bonn generell erteilt hat, darfst du dort trotzdem fliegen, allerdings bis max. 50 Meter Höhe.
      Ich wohne auch in so einer Zone. Was mich nur wundert und ärgert, ist dass die Genehmigung seit Juni in Kraft ist, aber in Droniq immer noch nicht eingearbeitet worden ist. Dort kommt immer noch die Meldung, das der Betrieb in Kontrollzonen verboten ist, wenn keine Freigabe gemäß § 21 LuftVO eingeholt wurde. Da sollte doch wohl stehen, dass es für eine allgemeine Freigabe mit 50m Höhenbegrenzung gibt, bzw. die entsprechende Parameter eingegeben werden.
      Genau eben deswegen habe ich hier nochmal nachgefragt, weil ich auch der Meinung bin, dass Droniq was "unkorrektes" anzeigt.
    • @trolldji,
      befindet sich deine Zone in einem von der DFS überwachtem Luftraum?
      Die hier im Beispiel angeführte NFL bezieht sich auf die Flughäfen:
      Berlin/Brandenburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg,
      Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken
      und Stuttgart.
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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.