Gehört eine Drohne zur "Flugmodelle" bei Haftpflichtversicherung?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Gehört eine Drohne zur "Flugmodelle" bei Haftpflichtversicherung?

      Ich möchte eine Haftpflichtversicherung inkl. Drohneversicherung kaufen.
      Bei HUK Coburg muss man "PH PLUS" ergänzen. Eine "Flugmodelle bis 5 kg" wurde beschrieben. Ich weiß nicht, ob eine Drohne, also Mavic Air 2, zu einer Flugmodell gehört.
      Habt ihr Ideen? ?(
    • Flugmodelle... Deine Gewählte Versicherung ist wohl noch etwas hinter dem Mond. Früher gab es einen Unterschied zwischen Flugmodell (Privat zu Freizeitlichen gestaltung) und UAV´s (Gewerblich genutze Systeme). Inzwischen sind ALLE dinge die in der Luft Fliegen und kein Pilot drinn sitzt als UAV eingestuft (Spielzeug und dinge wie Papierflieger ausgenommen). Egal ob Drohne oder Scale RC Heli oder Flächenmodelle. Die frage ist was kostet dich diese Haftpflicht? Ich selbst habe eine Haftpflicht Versicherung aber die "Flugmodelle" haben ihre eigenständige Versicherung.

      LG Chris
    • Chris.B. schrieb:

      Flugmodelle... Deine Gewählte Versicherung ist wohl noch etwas hinter dem Mond. Früher gab es einen Unterschied zwischen Flugmodell (Privat zu Freizeitlichen gestaltung) und UAV´s (Gewerblich genutze Systeme). Inzwischen sind ALLE dinge die in der Luft Fliegen und kein Pilot drinn sitzt als UAV eingestuft (Spielzeug und dinge wie Papierflieger ausgenommen). Egal ob Drohne oder Scale RC Heli oder Flächenmodelle. Die frage ist was kostet dich diese Haftpflicht? Ich selbst habe eine Haftpflicht Versicherung aber die "Flugmodelle" haben ihre eigenständige Versicherung.

      LG Chris
      Hi Chris,

      danke für deine Erklärung, ich habe die Klassifizierung von "Flugzeuge" gelernt als Drohnenneuling (Meine Drohne ist noch unterwegs..)
      Ich habe heute einen A1/A3 Kompetenznachweis erworben, und habe ich das Wort "UAS"gelernt, die gleiche Bedeutung von UAV?
      Die Haftplichtversicherung in meinem Fall kostet €49 (€41+€8 Add-on für z.B. Flugmodelle) und ist günstig. Die "Drohne.de" hat auch viele Drohneversicherung empfohlen, aber die meisten decken nur die Fälle von Drohnen, und unter Berücksichtigung von Kosten kaufe ich lieber eine private Haftpflichtversicherung..
      Betreibst du Flugmodelle und Drohne, und dazu musst du zwei Versicherung kaufen?
      eine weitere Frage: betreiben viele Benutzer dieses Forums auch Flugmodellen?

      VG Siggi
    • Ich bin teilweise auch bei der HUK, habe mich aber gegen deren Haftpflicht entschieden weil das Thema Gefährderhaftung nicht klar benannt ist. Dementsprechend hatte ich das Gefühl dass ich da nur eine Pseudovesicherung hätte und habe mich für helden.de entschieden. Das soll keine Werbung sein aber da die HUK manchmal den Ruf haben kann die Regulierung zu verweigern bin ich da lieber auf der sicheren Seite
    • Motorisierte Flugmodelle bis 5kg, ausdrücklich auch Drohnen, sind bei meinem Tarif in der Privathaftpflicht mitversichert. Das würde zum Drohnenfliegen eigentlich ausreichen.

      Als Modellflieger bin ich außerdem im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft über den DMFV versichert. (Flugmodelle bis 25kg). Diese Versicherung beinhaltet auch Drohnen.

      Wer also Flugmodelle und Drohnen fliegen will könnte sich mal da erkundigen:


      dmfv.aero/files/DMFV-Broschüre…cherungsschutz_x4_web.pdf

      LG Elmo
    • Nach wie vor gibt es Unterschiede sowohl beim klassischen Medellflug als auch bei Drohnen, der nicht durch das eingesetzte Luftfahrzeug sonder durch den Zweck des Fluges definiert wird.

      Flugmodell: Alles was mit unbemannten Luftfahrzeugen zur „Sport- und Freizeitgestaltung“ betrieben wird.

      UAS ( =UAV inkl. SteuereinheitI: Alles was mit unbemannten Luftfahrzeugen nicht zur „Sport- und Freizeitgestaltung“ betrieben wird. Vorrangig sind hie Zwecke im Auftrag bzw. auf Veranlassung Dritter gemeint, auch wenn diese unentgeltlich statt finden. Aber auch gewerbliche Zwecke.

      Auch wenn das Luftrecht kaum noch Unterscheidungen dahingehend macht, machen gerade Versicherungen diese Unterschiede die nicht außer Acht gelassen werden sollten.
    • quadle schrieb:

      Auch wenn das Luftrecht kaum noch Unterscheidungen dahingehend macht
      Das LuftVG unterscheidet in §1 nach wie vor zwischen "Flugmodelle" und "sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte",
      darunter "unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)"

      Von "hinter dem Mond" kann also gar keine Rede sein bei der Nutzung des Begriffes "Flugmodell".
    • Oh, @RC-Role: Ich kann jetzt Deine Antwort nicht wirklich verstehen. Muss ich auch nicht und macht auch nichts! Nur soviel!

      Ja, die LuftVG kennt den Unterschied, wo auch sonst sollten die Versicherungen die Unterscheidung definiert bekommen? Habe aber auch nicht geschrieben, dass es keinen Unterschied gibt, nur soviel, dass das Luftrecht kaum (nicht gleich zu setzen mit keine) noch Unterscheidungen bei der Anwendung zwischen Flugmodell und UAS macht. Daran ist wohl nichts falsch! Anders herum, machen, wie ich geschrieben habe, vorrangig die Versicherungen Unterscheidungen zu welchem Zweck ein unbemanntes Luftfahrzeug eingesetzt wird.

      Deinen letzten Satz mache ich mir jetzt auch nicht zu eigen, auch wenn Du meinen Beitrag zitiert hast.
    • Generell ist eine Versicherung für Modelle jeglicher Art zu empfehlen, egal ob zu Land,Wasser oder Luft.Ich bin bei der DMO deutsche-modellsport-organisation.de/home.html Versichert und kann wie einige meiner Fliegerkollegen nichts negatives sagen.
      "Gruß Marcel"

      Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, verändert sich nicht der Teufel, der Teufel verändert Dich
    • Elmo schrieb:

      siggii schrieb:

      Ich weiß nicht, ob eine Drohne, also Mavic Air 2, zu einer Flugmodell gehört.
      Hier kannst du nachlesen, dass Drohnen bis 5kg bei HUK Privathaftpflicht Plus mitversichert sind. Drohnen bis 250g sind sogar im Classic-Tarif drin.
      Ich würde mir das zur Sicherheit schriftlich bestätigen lassen.

      huk.de/haus-haftung-recht/ratgeber/drohnen.html

      LG Elmo
      Danke Elmo, das ist sehr hilfreich! Fragen kann man schriftlich online stellen, aber braucht man sogar die Adresse einzugeben, keine Ahnung wofür wird die Adresse benötigt :(
    • Elmo schrieb:



      Als Modellflieger bin ich außerdem im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft über den DMFV versichert. (Flugmodelle bis 25kg). Diese Versicherung beinhaltet auch Drohnen.
      Der DMFV scheint eine lange Geschichte zu haben. Nutzen seine Mitglieder ihre Drohnen eher für sportliche Zwecke, oder für Foto(nicht kommerziell)? Ich habe mich nie mit Modellflug beschäftigt. Montieren die Mitglieder des DMFVs eher selbst die Drohnen?