Als unbeteiligte Personen galten bislang uneingeschränkt auch solche in Fahrzeugen (Kraftfahrzeuge, Züge, Schiffe, Flugzeuge, Raketen). Diese Personen sind aber meistens durch das Fahrzeug geschützt. Ausnahmen davon wären z.B. Cabrios und Schiffe mit Freideck. Nun können fliegende Drohnen eine Gefahr für sich bewegende Fahrzeuge wie fahrenden Autos und damit auch für die Personen in den Fahrzeugen darstellen, indem z.B. ein Verkehrsunfall herbeigeführt wird, aber bei stehenden Fahrzeugen ist das nicht der Fall. Ich denke da z.B. an den abgestellten Lkw, in dem der Fahrer seine Ruhezeit verbringt, oder vertäute Schiffe. Die Personen darin dürften nach der geänderten AMC&GM nicht mehr als unbeteiligte Personen gelten.Die liebe EASA schrieb:
DEFINITION OF ‘UNINVOLVED PERSONS’
An uninvolved person is a person that does not take part in the UAS operation, either directly or
indirectly, and that could be potentially affected by the UAS operation. Persons protected by a shelter
(e.g. a roof) are not considered to be affected by the UAS operation nor exposed to direct risks...
Personen in Fahrzeugen keine beteiligten Personen mehr?
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Das wäre mir neu, zumindest zum Zeitpunkt meiner A2 Ablage waren auch Personen in Fahrzeugen unbeteiligte, unabhängig von der Aufbauart des Fahrzeuges.
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Stand 9. Februar 2022
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In der Tat ist der oben zitierte Satz zum "Dach über dem Kopf" erst in einer späteren Version dazugekommen (siehe Versionshinweis).
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Als Cabrio Fahrer bin ich unbeteiligte Person. Ist das Dach geschlossen, falle ich nicht unters Luftrecht.
Richtig? -
Welche Vorteile hätte / hat man dadurch?
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Ab wann ist diese ganze sch... EU-VO denn mal endgültig/verbindlich ?
Kann jede Hanswurst-Behörde da reinschreiben/-interpretieren, ändern, wann und wie sie will ?
Kommt mir jedenfalls irgendwie so vor! -
Jens Wildner schrieb:
Ab wann ist diese ganze sch... EU-VO denn mal endgültig/verbindlich ?
Kann jede Hanswurst-Behörde da reinschreiben……
Aber sag mal, wo gibt es ein Gesetz, welches endgültig ist? Verbindlich ist es allemal. Und welche Behörde, ob Hanswurst sei einmal dahingestellt, hat etwas in die EU Verordnungen ‘reingeschrieben? -
Die EU-Verordnung bleibt ja unverändert. Sie enthält aber viele nicht eindeutige Begriffe und Formulierungen. Die Deutungshoheit dazu lag bislang auf nationaler Ebene, in Deutschland beim LBA. Und nun übernimmt die EASA das EU-weit einheitlich.
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Deutungshoheit gibt es nicht. Ausgelegt wird vom Gericht.
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skyscope schrieb:
Ausgelegt wird vom Gericht.
Das möchten wir doch alle vermeiden. Darum geht es ja dabei. -
Dann sollte man nicht behaupten, LBA oder EASA hätten irgendeine Deutungshoheit. Sonst könnte einem das Lachen auch mal im Hals stecken bleiben.
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Mal konkret gefragt, wer hat in die Welt gesetzt, dass Personen in Fahrzeugen Unbeteiligte sind?
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Unter anderem hat die EASA das mit Stand 13.10.2020 in Ihren FAQ geschrieben:
EASA schrieb:
An uninvolved person is not only a person who is directly exposed to a drone, but could also be a person who is in a bus, car, etc., and who is indirectly exposed. For example, if a drone is flying over a car, its dr!ver should be considered to be an ‘uninvolved person’. The reason is that a drone flying close to a car (even if it does not impact it) could possibly distract its dr!ver and therefore cause a car accident.
Argumentativ werden die Voraussetzungen für eine "beteiligte Person" angeführt, welche ein üblicher Autofahrer nicht erfüllt. Insgesamt finde ich es gut, dass Sie in der neuen Definition nun neben der Beeinflussung auch von einem Risikostandpunkt aus argumentieren.
Spekulativ gesprochen könnten die Schreiber der Änderungen bei "shelter" und "roof" primär an eine Art Bebauung gedacht haben. Sollte es sich also bzgl. Autodächern um eine unbeabsichtigte interpretative Lücke handeln, könnten sich somit noch weitere Änderungen in den Erklärungen ergeben.
Die Erklärung zur Änderung liefert dazu auch keine weitere Antwort, sondern wirf sogar in meiner Lesart einen Widerspruch auf (ich gehe hier von einem Formulierungsfehler aus):
EASA Explanatory Note schrieb:
GM1 to Article 2(18) has been amended to clarify that persons protected under a shelter are considered ‘uninvolved persons’.
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Exterra schrieb:
mit Stand 13.10.2020 in Ihren FAQ
Es ist ein grundsätzliches Problem mit Informationen auf Websites, dass sie sehr viel seltener aktualisiert werden, siehe auch LBA, und auch die EASA ist da keine Ausnahme. Insofern ist man insbesondere bei sich ständig bewegenden rechtlichem Rahmenbedingungen gut beraten, Primärquellen zu nutzen, statt solche Sekundärquellen (oder gar Tertiär-"Quellen" wie 08/15-YouTuber und Konsorten, die oft noch ihren eigenen interpretatorischen Senf darüber streuen).Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
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Da bin ich ganz bei dir! Insofern freue ich mich, dass in diesem Forum aktuelle Verweise zu eben diesen Quellen zufinden sind und gleichzeitig auch nachgefragt (/hinterfragt) wird wo eventuell veraltete Verständnisse herkommen. Die Gesetzgeber machen einem das Nachvollziehen manchmal ja auch nicht so leicht.
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Guenther J. schrieb:
Als Cabrio Fahrer bin ich unbeteiligte Person. Ist das Dach geschlossen, falle ich nicht unters Luftrecht.
Richtig?
EASA schreibt "shelter" --> damit sind eher feste Dächer gemeint (kann man aus den möglichen Übersetzungen hier ableiten).
Als Beispiel nennen sie "roof", was wiederum auch bei einem Auto vorkommen kann (car roof / car top).
Im Zweifel gilt aber ein Auto als unbeteiligte Person, es ist immer das Schadens-Minimierungsprinzip anzuwenden. -
Wedding-Alex schrieb:
das würde ich so im Moment noch nicht unterschreiben.EASA schreibt "shelter" --> damit sind eher feste Dächer gemeint. Als Beispiel nennen sie "roof", was wiederum auch bei einem Auto vorkommen kann (car roof / car top).
Im Zweifel gilt aber ein Auto als unbeteiligte Person, es ist immer das Schadens- Minimierungsprinzip anzuwenden.
Shelter bedeutet auch Schutz. Wenn ich in meinem offenen Wagen Schutz brauche, schließe ich das Verdeck, logisch, oder?
Ob ich unbeteiligte Person bin, muss doch der Pilot für sich entscheiden.
-Edit- Wieso ist ein Auto eine unbeteiligte Person?
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