Darf ich meine Frau fliegen lassen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Darf ich meine Frau fliegen lassen?

      Hallo und liebe Grüße!

      Sicher kam die Frage schon mehrmals auf, aber am Handy habe ich mit der Suchfunktion nur "Haftpflichtversicherungs-Threads" gefunden - es geht mir aber eher um die Verwendung der E-ID. Mit der HPV ist alles geklärt.

      Also:
      Ich bin Drohnen-Neuling mit der FIMI X8 Mini und sehr begeistert von dem Ding. Durch (un)glückliche Umstände habe ich gleich 2 Drohnen gekauft (lange Geschichte).
      Natürlich habe ich mir eine E-ID besorgt und diese an die Drohnen angebracht. Bei meiner Familienhaftpflicht sind Drohnen auch definitiv mitversichert (extra nachgefragt).

      Meine Frau ist ebenfalls sehr technikbegeistert und fragte jetzt, ob wir zusammen fliegen dürfen, auch wenn sie keine eigene E-ID hat. Wenn ich nach einer Antwort suche, steht entweder da, dass der PILOT registriert sein muss, woanders steht, es wäre der HALTER der Drohne.

      Meine Interpretation ist, dass gemeinsam fliegen kein Problem ist, aber sie alleine nicht mit meiner Drohne losziehen sollte.

      Ist meine Interpretation korrekt? Danke für alle Antworten!
    • Wenn deine Frau schon 16 Jahre alt ist, darf sie fliegen. In Gesetzen und Verordnungen gibt es den Begriff e-ID nicht. Dort heißt es Betreiber ID. Die wird vom Betreiber beantragt und nach Erteilung an der Drohne sichtbar angebracht. An dieser Drohne darf nur eine ID vorhanden sein.
      Also lass deine Frau ruhig losziehen und fliegen, du brauchst nicht dabei zu sein.
      Interpretationen sind schön und gut, die Verordnungen lassen aber keinen Spielraum zu. Lass dich nicht von irgendwelchen Seiten beeinflussen, maßgeblich sind die EU Verordnungen und die LuftVO.
    • Wenn du dabei bist, dann muss der Flieger nicht einmal älter sein als 16. Das gilt nur, wenn du alleine fliegen willst.

      Siehe:
      lba-openuav.de/onlinekurs/lehr…-und-grundlegende-regeln/

      Zitat:
      „Qualifikation: das Mindestalter

      Fernpiloten haben eine Reihe von Pflichten in Verbindung mit der ausgeübten Tätigkeit und müssen dementsprechend auch eine hinreichende Qualifikation nachweisen, um fliegen zu dürfen. Dies sind:
      • das vorgeschriebene Mindestalter und
      • angemessene Kenntnisse.
      Das Mindestalter für Fernpiloten in der OFFENEN Kategorie beträgt 16 Jahre. Die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU können auf einzelstaatlicher Ebene dieses Alter um bis zu 4 Jahre herabsetzen. Daher können unterschiedliche Regelungen innerhalb der EU gelten – zwischen 12 und 16 Jahren. In Österreich findet eine Herabsetzung des Mindestalters nicht statt.

      Die Regelungen über das Mindestalter kommen nicht zur Anwendung, wenn:
      • ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse C0 in der Unterkategorie A1 betrieben wird und
      • ein qualifizierter Fernpilot den ‚jungen‘ Fernpiloten direkt beaufsichtigt.


      Wichtig der letzte Absatz, zweiter Spiegelpunkt.

      Bei dem Thema „Führerschein“: wichtig ist, dass du, sofern nötig (siehe Klasse C0 oder Spielzeug), eine entsprechende Kenntnisprüfung abgelegt hast. Deine Frau braucht keine, solange du dabei bist. DU bist dann verantwortlich für ihr Flugtalent.
    • natürlich könnte sich deine Frau ja trotzdem die 15 minuten Zeit nehmen um die 2 Scheine zu machen.
      Die Online Prüfung ist ja aktuell (in der schweiz) noch gratis.
      Und dazu auch witzig einfach, so das man sich kurz durcklicken kann und in 15 minuten die Scheine hat.

      Damit währt ihr dann in jedem Fall save.
    • HopeOne schrieb:

      Meine Interpretation ist, dass gemeinsam fliegen kein Problem ist, aber sie alleine nicht mit meiner Drohne losziehen sollte.

      Guenther J. schrieb:

      Lass dich nicht von irgendwelchen Seiten beeinflussen, maßgeblich sind die EU Verordnungen und die LuftVO.

      Und demnach benötigt bis 01.01.24 auch niemand einen Kenntnisnachweis für Bestandsdrohnen unter 500g ( @Hasron ) so wie auch die FIMI X8 Mini eine ist.

      Deine Frau kann also auch ohne weitere Qualifikation alleine losziehen.
    • Definitiv hätten wir Lust, die Scheine zu machen, wenigstens den "kleinen":
      Vor allem weil mir schon aufgefallen ist, wie erschreckend wenig Freunde/Kollegen über den rechtlichen Rahmen bescheid wissen (-> keine Versicherung, nicht registriert, Autobahnen, Flughäfen, Bahnschienen, Wasserstraßen, Naturschutzgebiete etc) und trotzdem einfach irgendwo losfliegen.

      Da ist eine kurze Onlineprüfung schon sinnvoller als nichts.

      Danke für Zitate & Links!
    • HopeOne schrieb:

      Definitiv hätten wir Lust, die Scheine zu machen, wenigstens den "kleinen":
      Vor allem weil mir schon aufgefallen ist, wie erschreckend wenig Freunde/Kollegen über den rechtlichen Rahmen bescheid wissen (-> keine Versicherung, nicht registriert, Autobahnen, Flughäfen, Bahnschienen, Wasserstraßen, Naturschutzgebiete etc) und trotzdem einfach irgendwo losfliegen.
      VORBILDLICH! :thumbup:
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