Ein paar Grundlegende Fragen zu Flugzonen und Verboten

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ein paar Grundlegende Fragen zu Flugzonen und Verboten

      Hi,

      sorry wenn das schon X-Fach geklärt wurde, aber eine fixe googlesuche hat mich ja jetzt nicht weitergebracht und lieber zwei mal Fragen als einmal Strafe zahlen :D

      Ich hab mir eine alte DJI Mavic Mini über Kleinanzeigen geholt. Einen Drohnenführerschein habe ich auch schon mal gemacht. Soweit so gut. Ich komme aus Hannover und in der DJI App wohne ich (wegen der Flughafennähe) in einem gelben Gebiet. D.h. ich kann fliegen, bekomme aber eine Warnung. 500 Meter weiter beginnt das blaue Gebiet und meine Drohne startet da auch gar nicht mehr. Soweit auch klar. Ist halt noch näher zum Flughafen hin.

      Jetzt habe ich mir mal zum Spaß die Droniq App installiert, damit ich schneller abchecken kann, wo ich fliegen darf und da ist jetzt über halb Hannover eine Flugverbotszone. Also noch viel viel weiter als der die DJI App das anzeigt. Airmap zeigt nur, dass es kontrollierter Luftraum ist, aber keine Verbotszone. Auf einer anderen Karte hab ich sogar nur die Höhenbeschränkungen direkt am Flughafen. Das kann ja gar nicht stimmen. Meine Frage nun worauf kann man sich da wirklich verlassen? Eigentlich muss man ja nur 1,5 Kilometer von einem Flughafen Abstand halten. Das würde bei der DJI App also stimmen. Die Droniq sagt ja aber bis Hannover Mitte ein Flugverbot wegen "Luftraum". Droniq ist ja aber doch auch von der Deutschen Flugsicherung. Die sollte es doch also besser wissen.

      Dann hätte ich mal noch ein paar weitere Fragen zum Anflug oder Überflug von Industrieanlagen. Man sieht ja immer die tollsten Videos von angeflogenen Windkraftanlagen oder Industrieschornsteinen. Laut Verordnung muss man sich aber min. 100 Metern von Industrieanlagen, Wasserstraßen etc. entfernt halten. Was passiert denn, wenn man das nicht macht? Wenn ich jetzt die tolle Raffinerie überfliege und das sieht einer, gibts dann schon einen mega Einlauf? Und was würde passieren, wenn mir meine Drohne da abstürzen würde? Markiert ist die ja und selbst wenn nicht, kann man bestimmt über die DJI Registrierung rausfinden, dass die zu mir gehört. Also klar, wenn was Kaputt geht, muss man das bezahlen. Aber wenn die abstürzt und der Hausmeister findet die dann Wochen später, was wären da Strafen, mit denen man rechnen kann?

      Irgendwie findet man zu so welchen Themen nicht viel. Außer:
      "Verstöße gegen die Durchführungsverordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Durchführungsverordnung 2019/947)bis 50.000 €"

      D.h. immer, wenn ich wo hinfliege, oder wo starte, wo ich es nicht darf, riskiere ich (bis zu) 50.000€?
      Ich frage hier nicht, um mögliche Schlupflöcher zu finden, sondern einfach nur um das Risiko abzuschätzen. Wenn mir aber schon unterschiedliche Karten unterschiedliche Flugverbotszonen anzeigen, dann wäre mir das Risiko manchmal schon zu hoch um überhaupt zu starten.

      Eine letzte Frage wäre das Überfliegen von Naturschutzgebieten. Gerne würde ich ein paar Aufnahmen vom Watt an der Nordsee machen. Ist zwar ein Naturschutzgebiet, aber Flüge über 100 Meter sind ja erlaubt. Was passiert, wenn mir die Drohne da abstürzt und im Watt landet? Oder in einem Vogelschutzpart oder Ähnliches? Gilt das dann als Unfall? Oder riskiert man hier auch was und sollte das auch besser lassen?
    • Ich weiss nicht wo ich anfangen soll...

      Nur Beispiele
      Die Drohne -auch eine mini- ist mit Deiner Registrierungsnummer zu bekleben! Hast Du eine?
      Du darfst NICHT über ein Naturschutzgebiet fliegen, auch nicht über 100m. Die Ausnahme gilt nicht für Freizeitgestaltung, d.h. nur gewerbliche Piloten können sich auf diese Ausnahme berufen. Und selbst diese haben den Schtzzweck des NSG zu kennen und zu berücksichtigen.

      Ich schlage vor, Du stellst die mini ne Weile ins Regal und machst erst mal Dich schlau. Ein Kompetenznachweis ist für die mini zwar nicht Pflicht, würde Dir auch nicht schaden.
    • Meine Drohe ist mit meiner Registriernummer markiert. Steht oben im Text. Den Drohnenführerschein habe ich auch, das steht auch oben im Text. Danke für deine Antwort. Aber das einzige, was mir von deinem Text hilft, ist nur, dass ich Naturschutzgebiete gar nicht überfliegen darf. Und wegen des "schlau machen" hab ich ja den kleinen Drohenführerschein gemacht und frag jetzt auch hier nach. Du rätst mir also das, was ich genau jetzt gerade schon mache.
    • Du darfst in der Kontrollzone bis 50 m hoch fliegen. Die Details findest Du hier:
      bvcp.de/multicopter-news/neue-…nfluege-in-kontrollzonen/

      Und bei Industrieanlagen etc. musst Du die 100 m Abstand einhalten, Für Niedersachsen kannst Du eine Befreiung beantragen, allerdings benötigst Du dafür den A2-Schein und es kostet Geld, siehe das erste PDF auf dieser Seite:
      strassenbau.niedersachsen.de/s…tfahrtgeraete-114884.html
    • trashit schrieb:

      Meine Frage nun worauf kann man sich da wirklich verlassen
      auf ICAO-Karten, plus die entsprechenden Infoseiten bzgl. der Schutzgebiete (Naturschutz etc.) ... am besten hier mal durchlesen: Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw.

      zum Rest wurde in der Tat u.a. hier im Forum schon viel geschrieben, SuFu oben rechts (am besten via "Erweiterte Suche") kennst Du?
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • @B69
      hi, danke für den Link, da ist echt einiges dabei, was man sich vorher durchlesen sollte. Die ICAO Karte ist also immer Rechtssicher, das ist auf jeden Fall gut zu wissen. Dann nehm ich die und Droniq auf dem Handy bzw dronemaps24 auf dem PC. Da gibts zu allem auch direkt die Legende.
      Dann weiß ich da, dass der schnelle Check in der DJI App höchstes eine allgemeine Übersicht darstellt.

      @Drohnen-Andi

      danke auch für die Info, dass bis 50m erlaubt ist. Deswegen ja meine Verwunderung, dass die Dronic App halt halb Hannover als Flugverbot abdeckt.
    • trashit schrieb:

      Die ICAO Karte ist also immer Rechtssicher
      bezogen auf die Richtlinien der Luftfahrt, ja (in Kombination mit z.B. NOTAMs)
      Das ist aber nur ein Aspekt denn darüber hinaus müssen wir auch Regularien bzgl. Schutzgebiete, Persönlichkeitsrechte, ... beachten und die finden sich nicht in den ICAO-Karten.

      Und einer denkbaren Folgefrage vorgreifend: nein, es gibt nicht DAS EINE, alle Regularien umfassende, immer aktuelle (und idealerweise kostenlose) tool ... leider ... zumindest noch nicht bzw. mir ist keines bekannt, aber sollte jemand eines kennen: immer her damit :)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • trashit schrieb:

      dronemaps24 auf dem PC
      Besser das Kartentool bei DIPUL verwenden, das ist letztlich das offizielle Verzeichnis der GEO-Zonen gemäß LuftVO vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI).

      trashit schrieb:

      Dann weiß ich da, dass der schnelle Check in der DJI App höchstes eine allgemeine Übersicht darstellt.

      So ist es, die DJI Geo-Zonen orientieren sich nicht zwingend an den ausgewiesenen luftrechtlichen GEO-Zonen. und sind daher weder rechtssicher noch verbindlich.
    • In Flugverkehrskontrollzonen ist das fliegen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sonst verboten. Insoweit hat Droniq meiner Meinung nach recht.
      Eine dieser Bedingungen ist, dass du eine Flugverkehrskontrollfreigabe erhalten hast. Diese hat dir die DFS generell erteilt. Aber auch nur unter bestimmten Bedingungen.
      dfs.de/homepage/de/flugsicheru…nien/nfl-2248.pdf?cid=72a

      Aber Achtung, sie gilt erst ab 1,5 km Entfernung von Flughafenbegrenzung. Laut §21h darfst du aber schon ab 1 km Entfernung fliegen.
      Das bedeutet, du musst dir selbst eine Freigabe bei der DFS einholen, wenn du zum Beispiel in 1,1 km Entfernung fliegen möchtest.
      Geht aber ganz einfach.
      ais.dfs.de/pilotservice/bnl/le…irdrone/airdrone_edit.jsp

      Probier’s einfach mal aus, such dir irgendeinen Punkt, der zwischen diesen Grenzen liegt und ab mit dem Formular. Bei mir hat es zwischen einer Stunde und einem Tag gedauert, bis die Genehmigungen erteilt waren.
    • LuftVO §21h Abs. 3 Pkt. 1 besagt: "... Zustimmung der Luftaufsichtsstelle, der Flugleitung oder des Betreibers am Flugplatz eingeholt ..." d.h. die Form der Kontaktaufnahme, Anruf oder E-mail, ist nicht definiert, beides ist möglich (siehe das PS hier Fliegen im Umkreis von 1,5 km zu Flugplätzen) ... wenn keiner ans Telefon geht ist das bitter für denjenigen der spontan dort fliegen will, dennoch ist die Zustimmung erforderlich d.h. besser mit ausreichen Vorlauf einholen
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Guenther J. schrieb:

      @Giuseppe1979
      Eine Möglichkeit: viele von diesen kleineren Flugplätzen haben feste Betriebszeiten. Zu einer solchen könnte man einmal im Tower anrufen oder selbst vorbeigehen und fragen, ob man da außerhalb dieser Zeiten fliegen darf ohne jedes Mal anzufragen.
      Das lässt du dir schriftlich geben und fertig ist die Laube.
      Danke für den Tipp. Werde ich direkt versuchen, da ich bei mir auch direkt einsehen kann, ob in dem Moment Flugbetrieb stattfindet.