Fliegen erlaubt oder nicht?

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    • Fliegen erlaubt oder nicht?

      Hallo,
      ich bin gerade ein wenig irritiert. Ich schaue gerade ob das Fliegen (mit einer Mini 2) am Nordufer des Steinhuder Meer's im Bereich Mardorf erlaubt ist. Laut der DJI Geo-Zone-Map ist es das. Hier sind die 5km Verlängerungen (2 km breit) des Militärflughafens Wunstorf eingezeichnet und liegen weit genug weg von Mardorf. Also bis auf vorhandene Naturschutzgebiete also kein Problem. Die Droniq- und Airmap-App zeigen aber dort einen großen Bereich als Kontrollzone (dieses Militär- und / oder auch des Flughafens Hannover) und zeigen somit an, dass das Fliegen hier nicht erlaubt ist.
      Was ist richtig?
    • Quacks4711 schrieb:

      ....erlaubt ist. Laut der DJI Geo-Zone-Map ist es das.
      Völlig ohne Belang. Die DJI Maps sind eine Hilfestellung mit eigener Interpretation, die dortigen Zonen lassen nicht auf bestehende oder nicht bestehende reale Verbotszonen schließen.


      Quacks4711 schrieb:

      Die Droniq- und Airmap-App
      Besser, insbesondere Droniq.

      Am verlässlichsten, da vom Ministerium herausgegeben, ist www.dipul.de. Wie alle anderen rechtlich auch nicht verbindlich, lässt sich darauf im Fall der Fälle aber zumindest am besten verweisen.


      Quacks4711 schrieb:

      Was ist richtig?
      Ohne Angabe eines genauen (Besipiel-)Standpunkts lässt sich dazu nicht viel sagen.
    • @Quacks4711: Ohne genaue GPS-Koordinaten oder eine. google-Maps ausschnitt, wird Dir hier keiner weiter helfen können.

      Nur soviel: Weder die DJI-Informationen noch jene der Droniq, Map2Fly oder Airmap sind letztendlich rechtsverbindlich, da alle doch Ihre Abweichungen und Fehler haben. Wobei letztere doch Verläßlicher sind als die von DJI. Deren Fly-Syave-Datenbank ist da auch nur sehr rudimentär und kennt z.B. kaum die deutschen Geo-Zonen wie z.B. Bundesfern- und -wasserstraßen, Bahnanlagen etc. p.p.. Auch die Lufträume, und das ist m.E. dar Hauptbereich den DJI abzudecken versucht ist nicht zuverlässig.

      Weiter zu Deinem Fall: Zum einen gibt es die Geo-Zonen rund um Flughäfen und -plätzen. Bei ersteren ist ein Abstand von 1000 m zur Flughafenabgrezung sowie seitlich zur virtuell um 5000 m verlängerten Startbahn zu halten. Zu letzterem und dazu zählen auch Helilandeplätze ist wie bisher ein Abstand von 1,5 km einzuhalten.

      Soweit zu den generellen Verboten. Jetzt gibt es auch noch weitere Punkte die beachtet werden müssen. Einen Flughafen umgibt i.a.R. auch ein kontrollierter Luftraum, den sog. Luftraum D/CTR. Lt. LuftVO ist hierin das fliegen bis zu einer Höhe von 50 m frei. Dennoch beötigt man für das fliegen in einem kontrollierten Luftraum die sog. Luftverkehrskontrollfreigabe. Diese erteilt die für den Luftraum zuständige Luftraumkontrolle und ist i.a.R. am Tower des Flughafens, den der Luftraum umgibt, erreichbar.

      Für die meisten der deutschen Flughäfen gibt es für einen solchen Luftraum CTR eine pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe für Flugmodelle und UAS bis zu einer Höhe von 50 m. Diese pauschalierten Freigaben sind in sog. NfL (Nachrichten für Luftfahrer) zu finden. Jedoch leider nicht für alle. Vor allem militärisch genutzte Flughäfen sind bei solchen Freigaben nicht berücksichtigt. Heißt dann soviel, ist der kontrollierte Luftraum nicht in einen der NfLs zu finden, ist für jeden Flug eine dedizierte Genehmigung beim zuständigen Tower einzuholen.

      Mit genauen GPS-Koordinaten oder eine aussagekräftigen Google-Maps-Ausschnitt können wir Dir weiter helfen, was dort zu beachten ist.

      Edit: Habe wohl etwas zu lange für meinen Beitrag benötigt :D
    • Auf die schnelle konnte ich erkennen, dass das gesamte Steinhuder Meer, vom CTR des Flughafen Wunstorf umgeben wird und bei Steinhude die Verbotszone der Startbahn bis ins Steinhuder Meer reicht. Hier ist in jedem Fall kein fliegen möglich.

      Sieht man noch die Naturschutzgebiete im Osten und Westen des Steinhuder Meeres wird es so oder so eng bzgl. fliegen. Wie es im CTR, außerhalb der NSG und der Starbahnabgrezung aussieht muss ich noch eruieren, denke aber da es sich bei der Air Base Wunstorf um einen Militärflughafen handelt, dass Du hier jedes mal eine dedizierte Flugverkehrskontrollfreigabe beim Tower Wunstorf einholen müsstest.

      Gerade festgestellt, dass hier sich die Lufträume des Flughafens Air Base Wunsdorf (ETNW) mit dem des Flughafens Hannover (EDDV) überschneiden. I.a.R. übernimmt hier der Verkehrsflughafen die gemeinsame Kontrolle (keine Regel ohne Ausnahme). Für den Flughafen Hanover, der unter der Luftaufsicht des DFS steht, gibt es eine solche pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe. Muss jetzt noch weiterschauen, ob die auch für die Erweiterung über dem Steinhuder Meer der Air Base Wunstorf gilt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Quacks4711 schrieb:

      ....eine Wissenschaft für sich. …
      Hat niemand gesagt, dass das einfach ist. Ist eben kein Spielzeug sondern ein luftrechlich relevantes Fluggerät.

      Ergänzung: Lt. DFS scheint dies als ein Luftraum geführt zu werden der dem Flughafen Hannover (EDDV) zugeordnet ist. Von daher gilt hier die pauschle Luftverkehrskontrollfreigabe des DFS außerhalb der Naturschutzgebiete und neben Steinhude außerhalb der Geo-Zonenen der Air Bade Wunstorf (in der Droniq-App dunkel Rot sichtbar) bis auf eine Höhe von max. 50 m über Grund. Hier kannst Du ohne weitere luftrechtliche Aktion fliegen.

      Selbstverständlich sind weitere Geo-Zonen wie Bundesfern- und -wasserstraßen, Bahnanlagen, Wohngrundstücke und weitere sowie alle Persönlichkeitsrechte weiterhin zu beachten.
    • Vielen Dank, quadle,
      dann wird die Mini mitfahren! Mit den anderen rechtlichen Seiten denke ich, dass ich da gut informiert bin, nur die Kontrollzone hat mich doch sehr irritiert weil sie eben augenscheinlich für zwei Flughäfen galt.
      Wie könnte ich denn in Zukunft selbst in Erfahrung bringen ob in einer Kontrollzone die 50m pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe gilt oder ich mir eine Freigabe holen muss? @Hasron schrieb im Beitrag 2, dass man sich die Freigabe über die App holen könnte...welche App wäre das?

      Wobei ich denke, dass ich dann eher nicht fliegen würde wenn ich mir die Freigae expliziet holen müsste.

      Schönes sonniges Wochenende
      Gruß
      Quacks
    • Einfach mal hier im Forum nach „Flugverkehrskontrollfreigabe“ oder „Luftverkehrskontrollfreigabe“ suchen. Da gibt es mannigfaltige Informationen dazu die schon mehrfach eruiert wurden.

      Hier ein Beitrag von vor einem Jahr, wo die damals bekannten pauschalierten Freigaben der 3 in Deutschland tätigen Luftaufsichtunternehmen verlinkt sind. Da sind eigentlich alle etwas größeren deutsche zivil genutzte Flughäfen drin. Aber Achtung, die werden gelegentlich auch mal aktualisiert und verlieren dadurch ihre Gültigkeit. Wobei hier i.a.R. nur inhaltliche Änderungen die irgendwelchen aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst wurden und sehr selten die enthaltenen Flughäfen betrifft.

      Flugverkehrskontrollfreigaben bei Flughäfen die der DFS betreut (das sind in Deutschland eigentlich alle großen Verkehrsflughäfen) kann man Online über folgendes Formular beantragen. Einfach mal hier etwas weiter durcharbeiten. Oder eben wie bereits oben bemerkt, hier im Forum zum eigentlichen Thema die Suche bemühen. Das ist eigentlich alles, meist mehrfach, abgehandelt worden.
    • Sind die 50m-Freigaben nicht mittlerweile veraltet und ausgelaufen?

      Das kam meines Wissens nach von der alten LuftVO, in der stand, dass man Flugmodelle in Kontrollzonen bis 50m Höhe generell fliegen darf.
      Und daraufhin gab es dann auch entsprechende Freigaben der Flugsicherung.

      Die 50m-Klausel ist aber Geschichte und mit der EU-Verordnung entfallen.
      Hat das tatsächlich mal jemand seit Einführung der neuen Verordnung bei den entsprechenden Stellen (z.b. DFS) angefragt?
      Würde mich sehr interessieren.
    • Das sind in aber viele Begriffe, und damit einhergehende Definitionen, die da mit Vorsicht zu genießen sind, gerade wenn man Alte und neue Regelungen betrachtet. Allein der Begriff Flugmodell, welcher in diesem Fall nicht mal Relevanz hat, da eine Mini 2 eben kein solches ist.
    • @Schwurbelmeister
      Schau einmal hier.
      Laut §21 LuftVO benötigt man zum Flug in einer Kontrollzone eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Und diese hat die DFS mit obenstehender Allgemeinverfügung unter gewissen Auflagen erteilt.
      Vorsicht Falle: lt. §21h LuftVO muss man bei Flughäfen einen Mindestabstand zur Begrenzung einhalten. Das bedeutet, ab einer Entfernung von >1000m darf man nach Luftrecht starten. Die DFS erteilt allerdings ihre Flugverkehrskontrollfreigabe erst ab einer Entfernung von 1500 m. In diesem Fall muss man sich also selbst um eine Flugverkehrskontrollfreigabe kümmern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Guenther J. ()

    • Hasron schrieb:

      … Allein der Begriff Flugmodell, welcher in diesem Fall nicht mal Relevanz hat, da eine Mini 2 eben kein solches ist.
      Wer sagt denn so etwas? Wusste gar nicht das das LuftVG §1 keine Gültigkeit mehr hat!

      Lt. LuftVG §1 Abs. (2) Ziffer 9 gibt es nach wie vor Luftfahrzeuge und im 2. Nachsatz zum Abs. (2) findest sich das „unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation„ als UAS bezeichnet, welches ebenfalls ein Luftfahrzeug darstellt. Die Unterscheidung beider ist nach wie vor der Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung.

      Versicherungen machen dahingehend nach wie vor eine Differenzierung. Von daher muss man eindeutig wissen als was man unterwegs ist, sonst könnte der Versicherungsschutz verloren gehen.

      Spätestens wenn man im Rahmen einer Allgemeinverfügung unterwegs ist, sollte man auch den Unterschied kennen, denn oft sind dort genannte Freizügigkeiten nicht für Flugmodelle möglich.

      Nur weil die LuftVO bzw. die aktuelle EU-VO in der „offenen Kategorie“beide Arten annähernd (spätestens wenn es um Freizügigkeiten geht kennt auch die EU-VO Differenzierungen) gleich behandelt, heißt es nicht, dass es diese Differenzierung nicht mehr gibt.

      Und die Mini 2 wie alle anderen Drohnen auch, die zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung eingesetzt werden (was lt. Versicherung für die allermeisten hier gilt) gelten sehr wohl als Flugmodell!
    • Schwurbelmeister schrieb:

      Sind die 50m-Freigaben nicht mittlerweile veraltet und ausgelaufen?
      Veraltet ist die 30m Höhenbegrenzung für Hobbypiloten. Jetzt sind es 50m für alle, wie damals nur für gewerbliche Piloten.


      Und schau hier
      Freundlichkeit ist wie ein Bumerang - sie kommt zurück

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mickel_Deval ()

    • quadle schrieb:

      @skyscope: Ich glaube er meint die pauschale Flugverkehrskontrollfreigabe: Da wurde eine Zeit lang tatsächlich zwischen Flugmodell und UAS in der frei gegebene Höhe unterschieden.
      Nein, es wurde zwischen Hobbypilot und gewerblicher Pilot unterschieden. Kann sein, dass damals Hobbykopter als Flugmodelle gesehen wurden. Ist aber schon lange her (so 2015) kann man schon mal vergessen :D


      skyscope schrieb:

      Die 50m Freigabe in Kontrollzonen der von der DFS (und ehemals TowerCompany) kontrollierten Flughäfen gab es schon immer für alle.
      Wieder falsch! Die Freigabe gab es erst seit 2017 für alle. Guckst du NfL 1-681/16
      Freundlichkeit ist wie ein Bumerang - sie kommt zurück

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mickel_Deval ()