Hallo, habe heute Post von der Luftfahrtbehörde bekommen. (LBM-Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz)
davon das ich erst mal entsetzt war wo die meine Anschrift her haben, hat sich das später heraus gestellt.
Durch das schreiben war ich auf 300 und mehr und habe dort direkt angerufen und die Sachbearbeiterin erklärte es mir dann das ganze nochmal.
Jede Flugmodell das eine Kamera mit sich führt um Luftbildaufnahmen zu machen ist kein Flugmodel mehr, sondern nach §1 Abs 2 Satz 3 LuftVG ein Luftfahrtsystem welche eine Aufstiegserlaubnis bedarf. Da es nicht zum reinem hin und her Fliegen dient sondern zwecks Bild Aufnahmen.
Fakt is...jeder der jetzt mit seinem Kopter oder anderem Fluggerät aufsteigt und eine Kamera zur Luftbildaufnahme mit sich führt bedarf einer Aufstiegserlaubnis gemäß §16 Abs 1 Ziffer 7 LuftVO. Und es ist egal ob für Private oder Gewerbliche Zwecke.
Wir brauchen uns wohl kaum über diese Finanzelen kosten dafür zu unterhalten und Wissen was doch der Staat für ein Scheiss Abzocker is. Weil wenn ich keine Kamera drunter habe bin ich ein Flugmodell und wenn ich ne Kamera drunter habe bin ich ein Luftfahrtgerät. Wo bitte is dann der Unterschied in Sachen Sicherheit?? ich bin also mit Kamera eine Gefahr für den Luftraum wären ohne nicht????
FUCK DEUTSCHLAND .
dropbox.com/s/b743yw5ytxas68l/Schreiben LBM vom 22.01.2014.pdf
davon das ich erst mal entsetzt war wo die meine Anschrift her haben, hat sich das später heraus gestellt.
Durch das schreiben war ich auf 300 und mehr und habe dort direkt angerufen und die Sachbearbeiterin erklärte es mir dann das ganze nochmal.
Jede Flugmodell das eine Kamera mit sich führt um Luftbildaufnahmen zu machen ist kein Flugmodel mehr, sondern nach §1 Abs 2 Satz 3 LuftVG ein Luftfahrtsystem welche eine Aufstiegserlaubnis bedarf. Da es nicht zum reinem hin und her Fliegen dient sondern zwecks Bild Aufnahmen.
Fakt is...jeder der jetzt mit seinem Kopter oder anderem Fluggerät aufsteigt und eine Kamera zur Luftbildaufnahme mit sich führt bedarf einer Aufstiegserlaubnis gemäß §16 Abs 1 Ziffer 7 LuftVO. Und es ist egal ob für Private oder Gewerbliche Zwecke.
Wir brauchen uns wohl kaum über diese Finanzelen kosten dafür zu unterhalten und Wissen was doch der Staat für ein Scheiss Abzocker is. Weil wenn ich keine Kamera drunter habe bin ich ein Flugmodell und wenn ich ne Kamera drunter habe bin ich ein Luftfahrtgerät. Wo bitte is dann der Unterschied in Sachen Sicherheit?? ich bin also mit Kamera eine Gefahr für den Luftraum wären ohne nicht????
FUCK DEUTSCHLAND .
dropbox.com/s/b743yw5ytxas68l/Schreiben LBM vom 22.01.2014.pdf