Amtshilfe BOS

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Amtshilfe BOS

      Abend zusammen,

      da in Deutschland rechtlich mal wieder alles etwas undurchsichtig ist hätte ich zwei Fragen an euch.

      Wir haben einen gemeinnützigen Verein im Bereich der Motorsportrettung, seit diesem Jahr haben wir eine Drohen Gruppe gegründet um die Veranstalter ebenfalls mit Luftaufnahmen zu unterstützen.

      Durch die BOS im Leitstellenbereich unseres Vereinssitzes haben wir nun vor kurzem die Anfrage erhalten, ob wir auch im Rahmen der Amtshilfe mit unseren Drohnen z. B. bei Personensuchen zum Einsatz kommen können. Genau hier stellen sich jetzt die Fragen auf, welche ich bisher nicht beantwortet bekommen habe.

      1. Wie verhält sich das mit dem Versicherungsschutz, da ja grundsätzlich das Überfliegen von Einsatzstellen von BOS Organisationen durch die EU-Drohnenverordnung untersagt ist und somit auch nicht Bestandteil der Drohnenhaftpflicht der Vereins ist. Benötigt man hierzu eine eigene BOS Drohnenversicherung oder ist man im Rahmen des Einsatzes über die Versicherungen der BOS mitversichert? (Der Verein ist jedoch keine Organisation im Sinne der BOS)

      2. Wie verhält sich hier die rechtliche Situation auch im Bezug auf das Überfliegen von Einsatzstellen, dies ist ja Grundlegend für private/gewerbliche Anwender verboten. Genügt hier zur Erlaubnis die Anforderung durch den etwaigen Einsatzleiter/Leitstelle oder muss hierfür eine gesonderte Ausnahmegenehmigungen bei der jeweils zuständigen Flugsicherung beantragt werden.

      Ich hoffe ihr könnt uns hier etwas Licht ins Dunkel bringen.

      Bereits jetzt Dankeschön für eure Nachrichten.

      Viele Grüße Tobias
    • TobiasWagner schrieb:

      ja grundsätzlich das Überfliegen von Einsatzstellen von BOS Organisationen durch die EU-Drohnenverordnung untersagt ist

      TobiasWagner schrieb:

      dies ist ja Grundlegend für private/gewerbliche Anwender verboten.
      Wo steht das?
      Lies mal LuftVO §21h (3) Pkt. 11 - und vllt. auch alles andere darin. ;) :)
      "...
      (3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
      ...
      11. über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Unfallorten und Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Streitkräfte im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen, wenn der zuständige Einsatzleiter dem Betrieb zustimmt."

      Hättest Du die vorher gelesen, wäre der Großteil Deiner Frage m.E. unnötig gewesen.

      Bzgl. Versicherung - da würde ich in den Bedingungen nachlesen, bzw. mit denen sprechen.
      Allerdings bin ich der Meinung, wenn es sich um eine reguläre Luftfahrt-HPflV handelt, dass diese vermutlich mit abdeckt, was im Auftrag und mit Zustimmung der BOS erfolgt.
      Vllt. ist aber dafür auch eine gewerbliche Luftfahrt-HPflV notwendig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Versicherungen BOS: BOS sind m.W. hoheitliche Aufgaben die durch die Organisation und somit über den Bund abgesichert sind. Die persönlich mit der Drohne abgeschlossene Versicherung ist da raus. Wichtig, wie @Jens Wildner bereits rausgestellt hat, der BOS-Betrieb ist durch den für jeweiligen Gesamteinsatz zuständigen Einsatzleiter legitimiert.

      Soviel mir bekannt ist, kann hier jeder Drohnenpilot von der Einsatzleitung ad hoc für den BOS-Einsatz legitimiert werden. Klar ist auch hier der Pilot für seinen Flug-Einsatz Verantwortung trägt und kann dass, soweit er Bedenken hat auch ablehnen. Aber bei einem BOS-Einsatz sind erst mal so ziemlich alle Regelungen außer Kraft. Letztendlich Verantwortung trägt der jeweilige Einsatzleiter.

      Das ist jedoch nicht der Leiter einer Drohnengruppe der sich für den Einsatz zuständig fühlt. Das ist immer der für den gesamten Einsatz legitimierte Leiter der über alle an diesem BOS-Einsatz beteiligten Organisationen den Überblick hat und diese koordiniert.