Abend zusammen,
da in Deutschland rechtlich mal wieder alles etwas undurchsichtig ist hätte ich zwei Fragen an euch.
Wir haben einen gemeinnützigen Verein im Bereich der Motorsportrettung, seit diesem Jahr haben wir eine Drohen Gruppe gegründet um die Veranstalter ebenfalls mit Luftaufnahmen zu unterstützen.
Durch die BOS im Leitstellenbereich unseres Vereinssitzes haben wir nun vor kurzem die Anfrage erhalten, ob wir auch im Rahmen der Amtshilfe mit unseren Drohnen z. B. bei Personensuchen zum Einsatz kommen können. Genau hier stellen sich jetzt die Fragen auf, welche ich bisher nicht beantwortet bekommen habe.
1. Wie verhält sich das mit dem Versicherungsschutz, da ja grundsätzlich das Überfliegen von Einsatzstellen von BOS Organisationen durch die EU-Drohnenverordnung untersagt ist und somit auch nicht Bestandteil der Drohnenhaftpflicht der Vereins ist. Benötigt man hierzu eine eigene BOS Drohnenversicherung oder ist man im Rahmen des Einsatzes über die Versicherungen der BOS mitversichert? (Der Verein ist jedoch keine Organisation im Sinne der BOS)
2. Wie verhält sich hier die rechtliche Situation auch im Bezug auf das Überfliegen von Einsatzstellen, dies ist ja Grundlegend für private/gewerbliche Anwender verboten. Genügt hier zur Erlaubnis die Anforderung durch den etwaigen Einsatzleiter/Leitstelle oder muss hierfür eine gesonderte Ausnahmegenehmigungen bei der jeweils zuständigen Flugsicherung beantragt werden.
Ich hoffe ihr könnt uns hier etwas Licht ins Dunkel bringen.
Bereits jetzt Dankeschön für eure Nachrichten.
Viele Grüße Tobias
da in Deutschland rechtlich mal wieder alles etwas undurchsichtig ist hätte ich zwei Fragen an euch.
Wir haben einen gemeinnützigen Verein im Bereich der Motorsportrettung, seit diesem Jahr haben wir eine Drohen Gruppe gegründet um die Veranstalter ebenfalls mit Luftaufnahmen zu unterstützen.
Durch die BOS im Leitstellenbereich unseres Vereinssitzes haben wir nun vor kurzem die Anfrage erhalten, ob wir auch im Rahmen der Amtshilfe mit unseren Drohnen z. B. bei Personensuchen zum Einsatz kommen können. Genau hier stellen sich jetzt die Fragen auf, welche ich bisher nicht beantwortet bekommen habe.
1. Wie verhält sich das mit dem Versicherungsschutz, da ja grundsätzlich das Überfliegen von Einsatzstellen von BOS Organisationen durch die EU-Drohnenverordnung untersagt ist und somit auch nicht Bestandteil der Drohnenhaftpflicht der Vereins ist. Benötigt man hierzu eine eigene BOS Drohnenversicherung oder ist man im Rahmen des Einsatzes über die Versicherungen der BOS mitversichert? (Der Verein ist jedoch keine Organisation im Sinne der BOS)
2. Wie verhält sich hier die rechtliche Situation auch im Bezug auf das Überfliegen von Einsatzstellen, dies ist ja Grundlegend für private/gewerbliche Anwender verboten. Genügt hier zur Erlaubnis die Anforderung durch den etwaigen Einsatzleiter/Leitstelle oder muss hierfür eine gesonderte Ausnahmegenehmigungen bei der jeweils zuständigen Flugsicherung beantragt werden.
Ich hoffe ihr könnt uns hier etwas Licht ins Dunkel bringen.
Bereits jetzt Dankeschön für eure Nachrichten.
Viele Grüße Tobias