Sächsische Schweiz, Rathener Gebiet

    • Panorama

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    • Sächsische Schweiz, Rathener Gebiet

      Hab mal wieder die Sächsische Schweiz und speziell das Rathener Gebiet abgelichtet.
      Das Pano sieht zwar recht nett aus, aber mit dem Stitching bin ich noch nicht zufrieden und Hugin macht da bissel Unfug.
      Was die Drohne selbst als Panos liefert ist auch eher nur ne Vorschau und arg ungenau gestitcht. Das kann man nicht verwenden ... logo, auf dem kleinen Arm CPUchen. ;)

      Geflogen wurde 6:30Uhr rum, damit die Sonne schön tief im Osten steht und das Profil der Landschaft schön hervortritt.

      Ich werde das mal benutzen, um markante Felsen und Berge zu benamsen, denn das ist ein schöner Übersichtsstandort.

      In der Ortslage ist Starten und Landen erlaubt und überfliegen des LSG ist ebenfalls erlaubt. Nur keines Falls dürft ihr über eine NSG-Fläche fliegen!!!

      ... oh, wird stark verkleinert hier... schade!
      Dann tu ich ne schmalere Version noch rein ... :)
      Zugehöriger Ort

      K8735 51, 01814 Bad Schandau, DeutschlandAlle Orte anzeigen

      Bilder
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      • pano.jpg

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      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Jojo F ()

    • Ja, schönes Licht, alles saftig grün und beeindruckendes Panorama (soweit man das in der Briefmarkengröße erkennen kann).

      An deinem Aufstiegsort bist du umzingelt vom Nationalpark Sächsische Schweiz. Und wenn dir ein Nationalpark-Ranger im LSG begegnet, weist er dich darauf hin, dass du auch im LSG nicht mit der Drohne fliegen solltest. Spreche aus Erfahrung.

      Also wenn du in die LSG-Verordnung geschaut hast und da steht was positives zu Drohnen bzw. explizit kein Verbot drin, poste das mal, damit man für die nächste Begegnung mit den Rangern besser vorbereitet ist.
    • Die NP-VO, mit LSG-Bestimmungen, von der sächsischen Schweiz, die ich gefunden habe, ist von 2003. Gab es da schon Drohnen? ^^
      Dennoch könnte der Passus im Abschnitt 3 (LSG-Bestimmungen)

      "7. Motorgeländesport oder Motorrennsport durchzuführen sowie mit Luftfahrzeugen zu starten oder zu landen,"

      - genaugenommen - vllt. nachteilig ausgelegt werden.
      Auch wenn das, ausgehend von der VO-Zeit, m.E. jetzt nicht einfach auf UAV bezogen sein/werden kann und jetzt auch nicht einfach so bezogen werden dürfte, denn dort ist, mit Luftfahrzeug, m.M.n. ziemlich sicher, manntragendes Fluggerät Personen tragende Fluggeräte/-zeuge gemeint, so könnte das im Streitfall evtl. doch schwierig werden, da Drohen ja nun mal leider auch pauschal und begrifflich als Luftfahrzeug definiert sind.

      Aber bei dipul ist, entgegen Map2Fly, die Stelle ja nicht als LSG gekennzeichnet. ;)
      Bei dronid wiederum als NP! =O ?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • prima Begriff: "manntragendes Fluggerät"

      weil sich keine vernünftige Frau in einem sogenannten UL (besser ULF) unter einen an einem Rasenmähermotor befestigten Propeller hängen würde?


      Die Ranger waren im übrigen freundlich und nett. Haben mich gebeten, meine Drohne runterzuholen, damit ich die Vögel im LSG nicht beeinträchtige. Dem bin ich sofort nachgekommen und habe sie gebeten, zurückzutreten, damit ich sie mit meiner Drohne beim Landen nicht verletze. Dann haben wir uns freundlich voneinander verabschiedet.
    • Ich habe dazu schon im betreffenden Thread mal geantwortet, da ich mich tiefergehend erkundigt habe.
      Das offizielle Fazit dazu derzeit (neue Regelung kommt in den nächsten Jahren):
      - Überfliegen des LSG erlaubt, nur Start und Landung nicht
      - Ortslagen sind absichtlich aus dem LSG ausgespart und Starten und Landen ist dort erlaubt (soweit ihr eine 250g Drohne oder sonstige Befähigung habt)
      - NSG Flächen, natürlich alles verboten

      Es gibt also doch viele Möglichkeiten da, wenn man sich nicht ganz doof anstellt und eine min. Überflughöhe gibt es auch nicht.
      Was das Starten und landen betrifft (das Ganze ist von 2003 und damals gabs nur Modellflieger und größeres, da war das alles etwas anders) und wer angibt, im Ort gestartet zu sein und mit der Drohne im Flug zum Zielgebiet gelaufen zu sein ... wer soll Gegenteiliges beweisen, wenn euch flux die Drohne aus der Hand entweicht und es wichtigtuerische Korintenkacker nicht sehen. ;)
      Das Ganze ist Schildbürgerei und das wissen die Behörden auch, aber die müssen noch warten, bis da der Chef endlich in Rente geht, denn der hat keine Lust drauf, was neues anzuschieben ... Beamte eben. Die müssen garnix...

      Ich habe aber mal eingeworfen, dass es schön wäre, wenn man einfach nur gerade hoch aufsteigen dürfte mit der Drohne im LSG, denn das unterbindet Drohnenrennen im LAG aber ermöglicht es uns, schöne Fotos zu machen, ohne Unruhe zu stiften.