Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage an die gewerblichen Piloten unter euch:
Für Naturschutzgebiete gelten folgende Regeln (in Nordrhein-Westfalen):
"über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, über Nationalparks im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften abweichend geregelt ist, oder, mit Ausnahme von Nationalparks,
b) in einer Höhe von mehr als 100 Metern stattfindet,
c) der Fernpilot den Schutzzweck des betroffenen Schutzgebietes kennt und diesen in angemessener Weise berücksichtigt und
d)die Luftraumnutzung durch den Überflug über dem betroffenen Schutzgebiet zur Erfüllung des Zwecks für den Betrieb unumgänglich erforderlich ist,"
Wie verhält sich Punkt b) bzgl. des Startens und Landens der Drohne?
Darf ich nur von außerhalb in das Naturschutzgebiet reinfliegen (gewerblicher Flug)?
Wenn man die Regel ganz zugespitzt auslegt, ist die Drohne beim Starten und Landen im Naturschutzgebiet unter 100 Meter.
Um mich über den Schutzzweck zu informieren nutze ich eine Kombination von:
geoportal.de/map.html?map=tk_01-naturschutzgebiet
nsg.naturschutzinformationen.n…e/fachinfo/gebiete/gesamt
geoportal.de/Themen/Umwelt_und_Energie/2_Schutzgebiete.html
Beste Grüße,
WF
ich hätte eine Frage an die gewerblichen Piloten unter euch:
Für Naturschutzgebiete gelten folgende Regeln (in Nordrhein-Westfalen):
"über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, über Nationalparks im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften abweichend geregelt ist, oder, mit Ausnahme von Nationalparks,
b) in einer Höhe von mehr als 100 Metern stattfindet,
c) der Fernpilot den Schutzzweck des betroffenen Schutzgebietes kennt und diesen in angemessener Weise berücksichtigt und
d)die Luftraumnutzung durch den Überflug über dem betroffenen Schutzgebiet zur Erfüllung des Zwecks für den Betrieb unumgänglich erforderlich ist,"
Wie verhält sich Punkt b) bzgl. des Startens und Landens der Drohne?
Darf ich nur von außerhalb in das Naturschutzgebiet reinfliegen (gewerblicher Flug)?
Wenn man die Regel ganz zugespitzt auslegt, ist die Drohne beim Starten und Landen im Naturschutzgebiet unter 100 Meter.
Um mich über den Schutzzweck zu informieren nutze ich eine Kombination von:
geoportal.de/map.html?map=tk_01-naturschutzgebiet
nsg.naturschutzinformationen.n…e/fachinfo/gebiete/gesamt
geoportal.de/Themen/Umwelt_und_Energie/2_Schutzgebiete.html
Beste Grüße,
WF