Drohne behalten oder nicht? Bitte um Ratschläge

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drohne behalten oder nicht? Bitte um Ratschläge

      Hallo,

      Ich habe mir nach langem Hin und Her meine erste Drohne gekauft, und zwar eine DJI mini 2. Dass ich die Drohne versichern lassen und sie registrieren muss, ist mir bekannt. Dass es Flugbeschränkungen gibt, die man unter anderem in der DJI App sehen kann, aber auch in einzelnen nationalen Apps, wusste ich im Vorfeld auch.

      Etwas überrascht war ich, als ich - etwas zu spät - die ÖAMTC Drohnen-App installiert und gesehen habe, dass ganz Wien eine Flugverbotszone ist. Das ergibt zwar Sinn, ich hätte aber schon gehofft, dass Flüge in sehr geringer Höhe für solche kleinen Drohnen problemlos möglich sein würden. Leider ist dem (offenbar erst seit kurzer Zeit) nicht so.

      Für meinen Urlaub in Apulien hatte ich ebenfalls Hoffnung, schöne Videos an traumhaften Stränden drehen zu können, so wie ich sie zu Apulien auf Youtube auch schon gesehen habe. Die italienische D-flight Website zeigt leider mehr Einschränkungen an als die DJI App, sodass nahezu alle sehenswerten Gegenden in Apulien Flugverbotszonen (komplett oder für die Kategorie "Open") sind. Einige rote Flecken in der Karte weisen darauf hin, dass die Flugverbotszone nur in gewissen Zeiträumen gültig ist. Der Link zur italienischen Website, die diese zeitliche Einschränkung näher erläutert, führt aber zu einem Login, für das ich keine Zugangsdaten habe und zu dem man sich dort auch nicht neu registrieren kann. Also kann ich nur vermuten, dass das Flugverbot gerade in der Urlaubssaison gültig ist, da so keine Touristen durch Drohnen gefährdet oder belästigt werden. Wirkliche Klarheit habe ich aber nicht, und auch nicht das Gefühl, die Drohne im anstehenden Urlaub in Apulien wirklich sinnvoll nützen zu können.

      Ein weiterer Grund für den Kauf ist ein Ferienort in Ungarn, idyllisch mitten in der Natur gelegen, an dem ich die Drohne ebenfalls für schöne Fotos und Videos verwenden würde. Hier zeigt die DJI App keine Einschränkungen, alles sieht unproblematisch aus (eine eigene ungarische App, die ich im Playstore aber nicht finde und nach sideloading trotzdem nicht verwenden kann, sieht das vielleicht anders). Eine Google-Suche zu Drohnen in Ungarn ergibt aber, dass es in Ungarn gar kein Drohnengesetz gibt, und dass allgemeine Regeln für unbemannte Flugobjekte gültig sind, wonach man für jeden Flug (unabhängig von Größe, Gewicht, Höhe, Ort etc.) einen umständlichen Antrag mit mehreren Dokumenten auf Ungarisch stellen muss, und das idealerweise mindestens 30 Tage vor dem Flug. Wird dem Antrag stattgegeben, dann hat man 30 Tage lang das Recht, dort zu fliegen, muss jedoch jeden einzelnen Flug mindestens 30 Minuten vorher anmelden, und selbst dann kann es sein, dass man nicht fliegen darf.

      Ich gestehe, ich habe mich zu spät über die möglichen Schwierigkeiten und die Voraussetzungen an einzelnen Orten informiert.

      Ich frage mich, wie man dieses Hobby genießen kann, wenn einem derart viele Steine in den Weg gelegt werden. Ich verstehe ja Sicherheitsbedenken, denke jedoch auch, dass einem im Gegenzug für die Versicherung und Registrierung ein klein wenig Eigenverantwortung zugetraut werden sollte. Dass ich am Strand nicht über Menschengruppen fliege und im Stadtgebiet nicht über private Grundstücke fliege oder in große Höhen aufsteige, ist doch klar. Aber wenn ich in ganz Wien (das ist nun einmal meine Heimatstadt) nicht einmal im eigenen Garten 5 Meter aufsteigen darf, um mein eigenes Haus zu fotografieren, ohne dass mich der Nachbar wegen des Flugverbots theoretisch anzeigen könnte, dass ich weiters im Italienurlaub die Drohne offenbar kaum sinnvoll verwenden kann und dass ich für einen kurzen und niedrigen Flug mitten im grünen Nirgendwo in Ungarn die schwierige Landessprache lernen (oder Formulare übersetzen) und vor jedem Flug zig Dokumente ausfüllen muss, verdirbt mir ehrlich gesagt ein wenig die (Vor-)Freude und lässt mich zögern, die Drohne auch nur auszupacken und sie zu registrieren. EIne Rücksendung fühlt sich momentan viel unkomplizierter an, aber ganz aufgeben will ich die Hoffnung noch nicht.

      Was würdet ihr mir raten? Wird in der Praxis vielleicht gar nicht so heiß gegessen wie gekocht? Nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter? Habe ich mit den drei Gebieten, die mir bisher vorschweben (Wien, Apulien, ungarische Seite vom Neusiedlersee), einfach besonders großes Pech?
      Wenn ihr auch in einer Großstadt wohnt, müsst ihr zum Fliegen auch nach Orten suchen, wo das Fliegen erlaubt ist? Könnt ihr euren Urlaubsort noch unabhängig von der Drohnenkarte auswählen und dann dort vor Ort Spaß mit der Drohne haben, oder muss man gerade an den interessantesten Orten zunehmend nach Lücken in der Verbotskarte suchen? Mir kommt es jedenfalls so vor, als sollte es einem unnötig schwer gemacht werden.

      Ich habe gesehen, dass Berlin (bis auf Flughafen und Mitte) in der DJI App relativ frei zu sein scheint. Hier ist die einzige Einschränkung dann wohl das Verbot, über bewohntem Gebiet zu fliegen. Schaut man nach Rom oder Wien, sieht man eine einzige Flugverbotszone. Wenn ich nun die Drohne behalte und immer mehr Städte immer restriktiver werden, wird das Gerät irgendwann zum Museumsstück werden.


      Kurz gefasst - meine Frage ist eigentlich simpel und doch auch schwierig:
      Soll ich die Drohne behalten, werde ich trotz der ernüchternden Einschränkungen damit Spaß haben können, oder vermiesen es einem die Regularien zunehmend, sodass man die Drohne aus Sorge, irgendein Verbot (nicht jede App deckt offenbar überall alles ab) zu übersehen, erst gar nicht startet? Da ich keinerlei Erfahrung habe und mich derzeit einfach unsicher fühle, zähle ich auf eure Erfahrung!


      Danke im Voraus für eure Kommentare und Ratschläge!


      Liebe Grüße,

      Alex

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von nyrk ()

    • Als österreichischer Jurist kann ich dir zumindest für Wien etwas Erfreuliches ankündigen. Aufgrund der Novelle zu den Luftverkehrsregeln darfst du ab 12. August mit der Mini 2 in Wien bis 30 Meter Höhe fliegen ohne dich beim Tower in Schwechat anmelden zu müssen. Allerdings musst du die 2,5 KM-Sperrzone um jedes Krankenhaus, das einen Hubschrauberlandeplatz hat, meiden. Diese 30 Meter-Regelung für Drohnen unter 250g gilt für alle Kontrollzonen in Österreich.
      Ich versuche derzeit diese unüberlegte und ausnahmslose 2,5 KM-Flugverbotszone rund um die Krankenhäuser durch eine parlamentarische Anfrage aufzuweichen. So wie die derzeitige Rechtslage ist, kann selbst die Austro Control für diese Zonen keine Ausnahme erteilen. Das bedeutet z.B. dass auch dort die Drohnen der Polizei und Feuerwehr nicht fliegen dürfen. Es wurde bei dieser Regelung auch nicht darauf Rücksicht genommen in welcher Höhe die Hubschrauberlandeplattform ist. Wenn diese beispielsweise 30 Meter hoch liegt, warum sollte man dann nicht bis knapp darunter mit einem Sicherheitsabstand von beispielsweise 200 Meter mit einer Drohne fliegen dürfen?
    • Mal theoretisch gedacht: Du würdest un Wien im Sommer in einem Park in Wien morgens um 6 oder 7 Uhr Deine Drohne einfach mehr oder minder senkrecht steigen lassen für Fotoaufnahmen und sie nicht wild durch die gegend fliegen lassen, wäre das unproblematisch. Es ist halt nur schwer das in allgemeingültige gesetzliche Regelungen zu bringen. Schließlich sind wir eine Nischengruppe mit leider einigen schwarzen Schafen dabei. Deswegen haben sich eben viele Städte für ein generelles Verbot entschieden.

      Ja, grundsätzlich hast Du recht, sehr viele verlockende Motive sind per se ausgeschlossen, andere lassen sich werktags mit wenig Menschen machen aber am Wochenende wenn es überlaufen ist eben nicht.
      Deswegen hatte ich auch schon den ketzerischen Gedanken ob sich die Mini 3 überhaupt lohnt und nicht die Mini 2 weiterhin gereicht hätte? Wahrscheinlich werde ich dann eben bei einer Mini 4 sehr streng sein und da bei der Mini 3 bleiben.
    • RC-Role schrieb:

      Hallo im Forum,
      du willst jetzt hinschmeißen, nachdem du dir die Mühe gemacht hast, die ganzen Fluginfos zusammen zu suchen? Mach doch was draus, ist nicht so schlimm, wie an der Spree Angeln zu wollen.
      Viel Spaß dabei und lass dir hier ruhig für deine einzelnen Vorhaben gezielt helfen...
      Danke für die aufmundernden Worte, die mich tatsächlich motivieren, das Hobby nicht aufzugeben, noch ehe ich damit begonnen habe. Mir geht es halt nur darum, dass ich den Kauf nicht bereuen möchte, wenn ich (zu spät) erkennen sollte, dass man an den schönen und interessanten Orten mit immer mehr Vorschriften zu kämpfen hat. In diesem Sinne hat mir aber die Antwort von Redti zusätzlich Mut gemacht, denn diese Änderung verbessert die Lage für mich natürlich deutlich. Danke auch für das nette Willkommen! Ich werde mich gerne mit spezifischen Fragen (zB zu Apulien und Ungarn) an dieses Forum wenden!


      Redti schrieb:

      Als österreichischer Jurist kann ich dir zumindest für Wien etwas Erfreuliches ankündigen. Aufgrund der Novelle zu den Luftverkehrsregeln darfst du ab 12. August mit der Mini 2 in Wien bis 30 Meter Höhe fliegen ohne dich beim Tower in Schwechat anmelden zu müssen. Allerdings musst du die 2,5 KM-Sperrzone um jedes Krankenhaus, das einen Hubschrauberlandeplatz hat, meiden. Diese 30 Meter-Regelung für Drohnen unter 250g gilt für alle Kontrollzonen in Österreich.
      Ich versuche derzeit diese unüberlegte und ausnahmslose 2,5 KM-Flugverbotszone rund um die Krankenhäuser durch eine parlamentarische Anfrage aufzuweichen. So wie die derzeitige Rechtslage ist, kann selbst die Austro Control für diese Zonen keine Ausnahme erteilen. Das bedeutet z.B. dass auch dort die Drohnen der Polizei und Feuerwehr nicht fliegen dürfen. Es wurde bei dieser Regelung auch nicht darauf Rücksicht genommen in welcher Höhe die Hubschrauberlandeplattform ist. Wenn diese beispielsweise 30 Meter hoch liegt, warum sollte man dann nicht bis knapp darunter mit einem Sicherheitsabstand von beispielsweise 200 Meter mit einer Drohne fliegen dürfen?
      Auch dir ein großes Danke, das ist ja wirklich sehr erfreulich und gibt mir einen guten Grund, die Drohne zu behalten. Mir wird selten eine Wartezeit so lange vorgekommen sein wie diese bis zum 12. August. :D
      Ich bin mit 30 Metern natürlich mehr als zufrieden, und das nächste Krankenhaus mit Hubschrauberlandeplatz (SMZ-Ost) liegt ziemlich genau 4 km von meinem Haus entfernt.

      Hoffentlich kommst du mit deinem Versuch der Aufweichung durch und die Tendenz geht allgemein eher in Richtung Liberalisierung, denn meine Sorge ist ja gerade, dass am Ende der Entwicklung die Karten aller einigermaßen interessanten Gebiete nur noch in roter Verbotsfarbe leuchten.


      Hast du vielleicht etwas Schriftliches, etwa einen Link zu jener Novelle, damit ich mich da einlesen und dann gegebenenfalls auch darauf berufen kann? EDIT: Ich hätte zuerst suchen sollen, manchmal wird man auch selbst fündig: ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/213 Super !! :)

      Meine Zweifel, ob ich die Drohne in Apulien und in Ungarn ohne größeren bürokratischen Aufwand legal verwenden kann, bleiben zwar noch bestehen, aber jetzt blicke ich doch schon viel optimistischer auf den Beginn meines neuen Hobbys.


      Vielen Dank euch beiden dafür!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von nyrk ()

    • ayreon schrieb:

      Mal theoretisch gedacht: Du würdest un Wien im Sommer in einem Park in Wien morgens um 6 oder 7 Uhr Deine Drohne einfach mehr oder minder senkrecht steigen lassen für Fotoaufnahmen und sie nicht wild durch die gegend fliegen lassen, wäre das unproblematisch. Es ist halt nur schwer das in allgemeingültige gesetzliche Regelungen zu bringen. Schließlich sind wir eine Nischengruppe mit leider einigen schwarzen Schafen dabei. Deswegen haben sich eben viele Städte für ein generelles Verbot entschieden.

      Ja, grundsätzlich hast Du recht, sehr viele verlockende Motive sind per se ausgeschlossen, andere lassen sich werktags mit wenig Menschen machen aber am Wochenende wenn es überlaufen ist eben nicht.
      Deswegen hatte ich auch schon den ketzerischen Gedanken ob sich die Mini 3 überhaupt lohnt und nicht die Mini 2 weiterhin gereicht hätte? Wahrscheinlich werde ich dann eben bei einer Mini 4 sehr streng sein und da bei der Mini 3 bleiben.
      Also trifft wohl meine Hoffnung zu, dass in der Praxis "situationselastisch" (in Österreich ist das quasi ein geflügeltes Wort geworden) nicht alles ganz so strikt gehandhabt wird. Solange niemand auf die Idee kommt, mich gleich anzuzeigen oder die Polizei zu rufen, wird ein kurzer Flug im Park in den frühen Morgenstunden also nicht gleich die Austro Control auf mich aufmerksam machen. Richtig? :)

      Und ja, ich kann dich da gut verstehen! Nach der Mini 4 kommt die Mini 5, dann die Mini 5 Ultra vor der 6, und das neueste Smartphone kann auch immer viel mehr als jenes davor. Irgendwo muss man wohl für sich einen Punkt finden, an dem man sagt: für die nächsten Jahre bin ich fürs Erste mit dem zufrieden, was ich habe. Es ist ja nicht nur eine Frage der Leistbarkeit, sondern (finde ich) schon auch eine der Nachhaltigkeit. Und natürlich spielt es eine Rolle, ob man das Gerät auch wirklich ausgiebig verwenden und Spaß daran haben kann/darf.

      Ich müsste jedoch lügen um zu behaupten, dass ich jetzt nicht doch ins Grübeln komme, ob ich mir nicht auch gleich die Mini 3 kaufen hätte sollen. Aber das ist ja genau diese Denkfalle, in die ich gar nicht erst tappen will. Nach einem Vergleich der Unterschiede (zugegeben: es sind nicht wenige) und des Preises (ca. das Doppelte bei Flymore und Care Refresh) rede ich mir halt ein: Die Mini 2 ist für mich als Hobby-/Urlaubsnutzer allemal ausreichend.

      Danke für deinen Kommentar!
    • Eine Nachfrage stellt sich für mich noch zur Erleichterung durch die Novelle:

      Derzeit ist es ja offenbar so, dass die DJI App für den Start in der (orange markierten) Kontrollzone Beschränkungen anzeigt, die eine Eingabe erfordern.
      Da ich die Drohne noch nicht in Betrieb genommen habe, weiß ich nicht, ob das bedeutet, dass die App den Start der Drohne tatsächlich verhindert, oder ob es sich nur um einen Hinweis handelt, den man mit einem Klick auf eine Schaltfläche à la "ich bin mir des Verbots bewusst und nehme die Risiken in Kauf" wegklicken kann, um zu starten. Irgendwo habe ich gelesen, dass die App je nach Beschränkung die Drohne einfach gar nicht starten lässt - das ergibt in besonders risikoreichen Gebieten ja sicher auch Sinn.

      Wenn das bei Kontrollzonen wie Wien der Fall ist: Kann man damit rechnen, dass eine solche Novelle, die den Start und das Fliegen einer leichten Drohne bis auf 30 Meter ermöglichen wird, auch zeitnah in die DJI App eingespeist wird, und dass daher nicht nur ab 12.8. kein rechtliches Hindernis mehr bestehen wird, sondern auch in der App diese technische Beschränkung fallen wird, man also diese Drohne (ohne längeres Warten auf ein Kartenupdate) einfach starten kann?

      Morgen werde ich mich also der Versicherung und Registrierung widmen! :thumbsup:
    • Ich bin überzeugt, dass DJI die neuen Wiener "Erleichterungen" nicht umsetzen wird, weil ich mich erinnern kann, dass mir vor längerer Zeit ein DJI-Mitarbeiter geschrieben hat, dass die NoFly-Zonen von DJI gewichtsunabhängig sind. Aber das ist ja kein unlösbares Problem. Ich wohne in der Kontrollzone des Flughafens Hörsching und benötige sehr oft die Freischaltung von DJI. Du solltest dir mal diesen Link zur DJI Webseite ansehen. Dort erfährst du, wie das Freischalten funktioniert.
    • Redti schrieb:

      Ich bin überzeugt, dass DJI die neuen Wiener "Erleichterungen" nicht umsetzen wird, weil ich mich erinnern kann, dass mir vor längerer Zeit ein DJI-Mitarbeiter geschrieben hat, dass die NoFly-Zonen von DJI gewichtsunabhängig sind. Aber das ist ja kein unlösbares Problem. Ich wohne in der Kontrollzone des Flughafens Hörsching und benötige sehr oft die Freischaltung von DJI. Du solltest dir mal diesen Link zur DJI Webseite ansehen. Dort erfährst du, wie das Freischalten funktioniert.
      Danke für die Antwort und für den Link, jetzt kenne ich mich einigermaßen aus!

      Ich stelle mir das wahrscheinlich am Anfang noch alles komplizierter vor, als es das tatsächlich ist.

      Mit ein wenig Praxis und Übung wird so eine kurzfristige Freischaltung wahrscheinlich auch für mich Routine sein.
    • nyrk schrieb:

      Soll ich die Drohne behalten, werde ich trotz der ernüchternden Einschränkungen damit Spaß haben können, oder vermiesen es einem die Regularien zunehmend, sodass man die Drohne aus Sorge, irgendein Verbot (nicht jede App deckt offenbar überall alles ab) zu übersehen, erst gar nicht startet? Da ich keinerlei Erfahrung habe und mich derzeit einfach unsicher fühle, zähle ich auf eure Erfahrung!
      hm, ist wie Du schon schriebst schwer zu beantworten da für jeden hier andere Rahmenbedingungen gelten. Das fängt mit Wohnort an und geht über "wie weit bin ich bereit zu fahren um zu fliegen" und anderen Aspekten weiter. Die Strategie "wo kein Kläger ..." mag ein paar mal gut gehen aber eine Dauerlösung ist das nicht, von daher ist vor dem Flug ein gewisses Invest in Zeit für Recherche nötig aber nach und nach erarbeitet man sich damit ein ganzes "Bündel" an guten Plätzen rund um seinen Wohnort an denen man immer wieder gerne fliegt. Dazu gibt es eine Reihe von "Helferlein" (web-Seiten, apps), die DJI-site mit den Geo-Zonen zähle ich nicht dazu da sie nicht die aktuellen lokalen Regularien kennt (die braucht man eigentlich nur falls das o.g. Freischalten Thema wird).

      Das gleiche gilt im Prinzip für Fliegen im Urlaub - auch hier gibt's Webseiten die die Regelungen vor Ort zusammenfassen (Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw., Kapitel 10) oder Du stöberst mal hier ein wenig in den Erfahrungsberichten anderer Kopter-Piloten: Drohne fliegen im Ausland / Urlaub: Gesetze und Bestimmungen
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • @B69 hat das meiste schon vorweggenommen.
      Zu den DJI Geo Zonen kann ich für D sagen, schätzungsweise 80% der wirklichen noFlyZones fehlen. Und fast alle, die hier aufgelistet sind, scheinen verkehrt zu sein. Ausgenommen die militärischen NFZ. Da kann ich nichts zu sagen.
      Also bitte, bei deiner Flugvorbereitung die DJI nur dahingehend verwenden, ob dort irgendwelche NFZs eingezeichnet sind, die du freischalten musst.
      Und wie B69 richtig bemerkte, in kurzer Zeit hast du es im Hinterkopf, wo sich diese in deinen bevorzugten Fluggebieten befinden.
      Mein Fazit auf deine Eingangsfrage: unbedingt behalten.
    • Guenther J. schrieb:

      Deine beiden anderen Fluggebiete sind völlig in den Hintergrund geraten. Hier ist noch ein Link für Drohnenflug je nach Land.
      drohnen-camp.de/
      Super, vielen Dank für den Link!

      Ungarn stellt offenbar tatsächlich sehr große bürokratische Voraussetzungen. Ich glaube, das Prozedere werde ich mir nicht antun, sondern eher kurze unangemeldete Flüge in geringer Höhe riskieren, zumal ich mich im angedachten Fluggebiet quasi "mitten im Grünen" befinde und es mir hauptsächlich um Fotos oder Videos von einer privaten Ferienanlage geht, die idyllisch um einen Teich herum angelegt ist.
      Italien ist offenbar nicht ganz so strikt wie befürchtet, denn ich habe jetzt verstanden, was es bedeutet, wenn in der d-flight-Karte von Italien gewisse geographische Zonen als "ab xx Meter" eingetragen sind: bis zu dieser Höhe darf man in der Open Kategorie fliegen, nur darüber nicht. Das ist erfreulich, denn mit 50 Metern Höhe kann ich für Strandfotos udgl. glaube ich sehr gut leben!
      Ich habe nur noch keine Möglichkeit gefunden, bei temporären Verbotszonen in Italien (zB ganz im Süden von Apulien) Details zu den zeitlichen Befristungen zu finden. Es wird auf eine Website verlinkt, die aber einen Login erfordert, den ich nicht habe und auch nicht anlegen kann. Vielleicht bekomme ich das bis zu meinem Urlaub auch noch heraus oder finde hier jemanden, der sich damit bereits auskennt.

      Diese Übersichtsseite ist jedenfalls schon sehr hilfreich, nochmals danke dafür!