Welche Versicherung (Frage zu Typ/Deckung) ?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Welche Versicherung (Frage zu Typ/Deckung) ?

      Hallo,

      Ich bin gestern von netten Usern hier nach anfänglichen Zweifeln überzeugt worden, meine DJI mini 2 trotz der vielen Kontrollzonen und Verbote zu behalten. Die Akkus werden schon geladen :) .

      Nun möchte ich die Drohne natürlich versichern und registrieren. Die Haftpflichtversicherung meines Hauses deckt leider nur Leichtdrohnen ohne Sensor ab.

      Als ÖAMTC-Mitglied schwebt mir folgende Versicherung vor:

      airandmore.at/versicherung-mini-drohnen-antrag-haftpflicht/

      Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das Basispaket um knapp 40 Euro ausreicht oder ob ich den "Privacy Shield" ("Echter Schutz gegen immaterielle Schäden aus Privatsphären-Verletzungen bis EUR 7.500" sh Screenshot) dazunehmen soll - in Summe wären das dann 75 Euro pro Jahr.

      Mit anderen Worten: Wie oft kommt es in der Praxis vor, dass man von jemandem belangt wird, der sich von einer Drohne beobachtet oder aufgezeichnet fühlt (oder es tatsächlich ist)? Mir ist schon klar, dass das je nach Nutzer und Umgebung unterschiedlich ist.


      Wenn ich also nicht vorhabe, jemanden aus der Nähe ohne seine Zustimmung aufzuzeichnen, aber dennoch zB bei Landschaftsaufnahmen einmal jemand als "Kollateralschaden" ins Bild kommt und sich die Mühe macht, mich anzuzeigen, dann wäre der Privacy Shield wohl sinnvoll (35 Euro mehr im Jahr sind ja sicher wenig im Vergleich zum Streitwert in so einem Verfahren).

      Wie sieht es aber in der Praxis aus? Haben die meisten von euch so einen "Rechtsschutz" dabei, oder reicht es aus eurer Sicht wahrscheinlich aus, das erforderliche Minimum abzudecken?


      Danke für eure Einschätzung!
      Bilder
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    • Das Thema Privatsphäre besteht eigentlich immer, dennoch wird sie zu einem substanziellen Problem erst dann, wenn Du Bilder oder Aufnahmen davon (im Netz oder anderen Medien) veröffentlichen möchtest. Das Thema hat dabei nichts speziell etwas mit Drohnen zu tun sondern unabhängig davon mit jeglicher Art von Aufnahmen. Man geht aber davon aus, dass man als Drohnenpilot unbedarfter damit umgeht das die Möglichkeiten mannigfaltiger sind. Von daher mach Dir Gedanken was Du mit Deinen Aufnahmen machen möchtest. Machst Du Aufnahmen ausschließlich für Dein privates Fotoalbum, ist die Gefahr damit in Konflikt zum kommen sehr gering. In einem anderen Fall müsste man sich auch hinsichtlich des weiteren Versicherungsschutzes Gedanken machen. Je höher der Verbreitungsgrad desto geringer wird der ursprüngliche Einsatzzweck mit einer reinen Flugmodellversicherung abgedeckt sein.
    • quadle schrieb:

      Das Thema Privatsphäre besteht eigentlich immer, dennoch wird sie zu einem substanziellen Problem erst dann, wenn Du Bilder oder Aufnahmen davon (im Netz oder anderen Medien) veröffentlichen möchtest. Das Thema hat dabei nichts speziell etwas mit Drohnen zu tun sondern unabhängig davon mit jeglicher Art von Aufnahmen. Man geht aber davon aus, dass man als Drohnenpilot unbedarfter damit umgeht das die Möglichkeiten mannigfaltiger sind. Von daher mach Dir Gedanken was Du mit Deinen Aufnahmen machen möchtest. Machst Du Aufnahmen ausschließlich für Dein privates Fotoalbum, ist die Gefahr damit in Konflikt zum kommen sehr gering. In einem anderen Fall müsste man sich auch hinsichtlich des weiteren Versicherungsschutzes Gedanken machen. Je höher der Verbreitungsgrad desto geringer wird der ursprüngliche Einsatzzweck mit einer reinen Flugmodellversicherung abgedeckt sein.
      Vielen Dank! Das ist ein sehr gutes Argument, an das ich gar nicht gedacht hatte!

      Da es mir überhaupt nicht um die Veröffentlichung oder ums Teilen der Aufnahmen geht und ich in den wenigen Fällen, wo ich doch etwas teilen würde, problemlos darauf achten würde, dass niemand drauf bzw. zu erkennen ist, wird in meinem Fall demnach wohl der Basisschutz ausreichen. Wenn sich dann doch jemand beschwert, weil er - in der Öffentlichkeit - aufgenommen worden sein könnte, kann ich ja entgegnen, dass nichts dagegen spricht, da die Bilder eben nicht veröffentlicht werden.
    • @nyrk, so wie von Dir beschrieben, benötigst du nach meinem Dafürhalten keine zusätzliche Absicherung.

      Rechtlich fällt das Anfertigen von Bildaufnahmen in den Bereich der DSGVO, die auch in Österreich Anwendungsvorrang vor eventuell anderslautenden nationalen Bestimmungen hat. Wie die Datenschutzbestimmungen in Österreich aber im Detail ausgestaltet sind, entzieht sich aber meiner Kenntnis.

      Achtung: "Anfertigen von Bildaufnahmen" ist dabei nicht nur auf das Fotografieren oder Filmen beschränkt, sondern schließt bereits das Übertragen des Live-Bildes auf deinen Controller/dein Smartphone mit ein.

      Die DSGVO findet allerdings dann keine Anwendung, wenn Bilder "durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" angefertigt werden (Artikel 2 DSGVO i.V.m Erwägungsgrund 18).
      Diese Ausnahme wird bei Dir wohl zum Tragen kommen, ist aber sehr strikt auszulegen. Google bei Bedarf nacht dem Satz in Anführungszeichen.

      Völlig davon unabhängig und nochmals wesentlich kritischer ist das Thema Veröffentlichung von Personenaufnahmen, was Du aber ja eh nicht machen willst.