Stromtrassen nun tlw. keine Energieverteilungsanlagen mehr?

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    • Stromtrassen nun tlw. keine Energieverteilungsanlagen mehr?

      Hallo zusammen,

      bei meiner heutigen Flugvorbereitung ist mir aufgefallen, dass Droniq Stromtrassen zwar weiterhin anzeigt, aber keine Flugeinschränkung mehr ausgibt (siehe Bild im Anhang). Bei Dipul werden auch nur noch ein paar "Powerlines" als solche überhaupt angezeigt. Hat sich bzgl. der Definition von "Anlagen der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung" (nach §21h Abs. 3 Punkt 3) etwas geändert, wurde etwas konkretisiert oder handelt es sich um einen Fehler?

    • § 3 Nummer 11 des Energiewirtschaftsgesetz, "Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet 11.dezentrale Erzeugungsanlage eine an das Verteilernetz angeschlossene verbrauchs- und lastnahe Erzeugungsanlage,"
      ist für einen Laien wie mich auch nicht eindeutig zu erkennen was genau alles damit genau gemeint ist.
      Viele Grüße aus der Eifel!
    • Ich empfand es auch immer plausibel, dass Strommasten/-trassen zur Energieverteilung gehören und das Drohnen einen Sicherheitsabstand halten sollen. Aber evtl. hat sich irgendeine Auffassung zur Interpretation geändert. Evtl. wurde auch das Wort "zentral" im Gesetzestext nun satzübergreifend ausgelegt.

      Aber das ist alles Spekulation, weswegen ich die Hoffnung habe, dass hier jemand evtl. etwas dazu gehört hat.
    • Das „zentral“ bezieht sich in der Aussage zur Erzeugungsanlage. Eine zentrale aka dezentrale Energieverteilung gibt es nicht. Zur zentralen Erzeugungsanlage zählen Anlagen die an das Verteilnetz angeschlossen sind und die keine dezentrale Erzeugungsanlage im Sinne des § 3 Nummer 11 des Energiewirtschaftsgesetzes sind.

      Was gehört dann zu Anlagen zur Energieverteilung. Eindeutig gehören dazu Umspann- und Schaltanlagen. Gehören aber auch Freileitungen dazu? Immerhin spricht man bei einer Trasse mit Masten und Stromkreisen auch von Leitungsanlagen. Aber wo fängt ein solches Verteilnetz an und wo hört es auf. Man unterscheidet in der Energiewirtschaft auch von Verteil- und von Transportnetzen. Das Transportnetz ist Teil des deutschen und europäischen Verbundnetzes. Inzwischen zählen alle Leitungen im 220- und 380-kV-Netz zum Transportnetz. Alles andere vom 110-kV-Netz bis zum Hausanschluss zählt zum Verteilnetz. Streng ausgelegt dürfte man dann auch nicht über ein Haus mit einer Freileitungsanschluss fliegen.

      Wie soll man das jetzt unterscheiden? Nur den wenigsten ist es gegeben, die Spannungsebenen eindeutig zu erkennen. Auch werden viele ehemalige 220-kV-Netze aus dem Transportnetz als 110-kV-Netz im Verteilnetz betrieben. Von daher sehe ich seit Anbeginn als Anlagen zur Energieverteilung eben Anlagen, wie Umspann- und Schaltanlagen die in einem eingezäunten Gebiet liegen. Die Gefahr einer Freileitung durch eine Drohne ist z.B deutlich geringer als bei z.B. einem Drachen, einer Pflanzfolie, einem Kran, etc. p.p.. Auch ist die Versorgungssicherheit beim Ausfall eines Stromkreises immer noch gegeben entgegen dem Ausfall einer Schalt- oder Umspannanlage oder eben einer Anlage zur zentralen Energieerzeugung. Hier haben wohl auch Droniq oder andere Stellen die Wertstellung dieser Aussage angepasst.
    • Mal angesehen von Definitionen und Regeln.
      Ist es überhaupt möglich, eine Freileitung mit 220 oder 300kV, durch eine Drohne sagen wir mal <250g zu beschädigen?
      Ich müsste lange überlegen, mir da irgendwas plausibles einfallen zu lassen.
      Isolatoren und Abstände sind so bemessen, dass die Luft-Kriechstrecken auch bei schwerstem Regen und gesättigtem Nebel, keine HV-Überschläge erfolgen.
      Insofern könnte man das sicher lockern, wenn die Drohne nicht störfest ist, dann fällt sie im schlimmsten Fall runter, und?
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Das sind Stahlseile mit Aluminumkern. Armdick.

      Wenn man sich die Zugbelastung verdeutlicht hat man eine Ahnung, wie stabil diese Strippen sind. Nichts unterhalb der erlaubnispflichtigen Kategorie könnte die Seile beschädigen.

      Ein größerer Kopter könnte -wenn es ganz dumm läuft die Isolierung brücken und zu einer Störung führen.
    • Die Drohne selbst muss den Leiter auch gar nicht beschädigen, um für eine Sicherheitsabschaltung, und sehr viel Arbeit für den Netzbetreiber zu sorgen. Der Grund, dass die einzelnen Leiter so große Abstände zueinander haben ist ja, dass es bei 220kV schon bei ca. 2m Distanz zu einem Überschlag durch die Luft kommen kann. Eine Drohne die einfach nur an einem der Leiter hängt kann dem Strom einen kürzeren Pfad zu einem benachbarten Leiter bieten, und dadurch einen Überschlag verursachen.
      Und man darf ja nicht vergessen, dass die LuftVO nicht nur für DJI Minis geschaffen wurde. Ein Sub-250g UAV kann auch ein Segelflieger sein, und der kann bei diesem Gewicht schon eine beträchtliche Spannweite haben.

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    • MajorGriffon schrieb:

      Das sind Stahlseile mit Aluminumkern. Armdick.


      Anders herum wird ein Schuh draus. Das sind Aluminiumseile mit einem Stahlkern. Armdick ist dabei auch ziemlich übertrieben. Große Querschnitte sind da schon 300/50 qmm. Da hat das Seil dann einen Durchmesser von 24,5 mm. Es gibt zwar auch größere Querschnitte die nimmt man aber nicht, da zum einen das Gewicht aber vor allem in der Hochspannung mit Wechselspannung die Probleme mit Corona- und Skineffekten immer größer werden. Da werden dann lieber 2er, 3er oder auch 4er-Bündel gemacht, die durch eine größere Oberfläche vor allem die Skineffekte minimieren. Bei so einem 3er oder 4er-Bündel könnte man ggf. von Armdick dann reden.

      Eine normale Drohne kann da jetzt im ersten Moment kaum einen mechanischen Schaden hervorrufen. Schlimm wird es, wenn ein Lichtbogen entsteht, da ist in aller Regel immer auch eine thermische Seilbeschädigung mit verbunden. So ein Lichtbogen läßt sich auch mit einer kleinen Drohne wie die Mini-Serie zünden. Die möglichen Szenarien (und davon gibt es diverse) möchte ich hier aber nicht auch noch vorstellen. Es gibt schon genug Irre die man nicht noch mit Ideen unterstützen muss.
    • quadle schrieb:

      MajorGriffon schrieb:

      Das sind Stahlseile mit Aluminumkern. Armdick.


      Anders herum wird ein Schuh draus. Das sind Aluminiumseile mit einem Stahlkern. Armdick ist dabei auch ziemlich übertrieben. Große Querschnitte sind da schon 300/50 qmm. Da hat das Seil dann einen Durchmesser von 24,5 mm. Es gibt zwar auch größere Querschnitte die nimmt man aber nicht, da zum einen das Gewicht aber vor allem in der Hochspannung mit Wechselspannung die Probleme mit Corona- und Skineffekten immer größer werden. Da werden dann lieber 2er, 3er oder auch 4er-Bündel gemacht, die durch eine größere Oberfläche vor allem die Skineffekte minimieren. Bei so einem 3er oder 4er-Bündel könnte man ggf. von Armdick dann reden.
      Eine normale Drohne kann da jetzt im ersten Moment kaum einen mechanischen Schaden hervorrufen. Schlimm wird es, wenn ein Lichtbogen entsteht, da ist in aller Regel immer auch eine thermische Seilbeschädigung mit verbunden. So ein Lichtbogen läßt sich auch mit einer kleinen Drohne wie die Mini-Serie zünden. Die möglichen Szenarien (und davon gibt es diverse) möchte ich hier aber nicht auch noch vorstellen. Es gibt schon genug Irre die man nicht noch mit Ideen unterstützen muss.
      bist du Starkstromelektriker ?
    • Die Abstände der Freileitungen von Höchstspannungsleitungen zueinander, sind sicher nicht grenzwertig festgelegt. Die Luftstrecke wird unter ungünstigsten Bedingungen sprich Eispanzer, Schlagregen und Sturm, immer noch ausreichend isolieren. Eine Mini 2 /3 oder ähnlich kleine Drohne bringt ohne Mitbringsel sicher keinen Überschlag zustande.
      Bei Hochspannungsleitungen, die mit viel geringeren Abständen der Leiterseile arbeiten, sieht das vermutlich ganz anders aus, da ist eine Mini ja quasi schon groß.

      Hier wurde ja auch schon viel technisches Hintergründe eingebracht und auch die Zugehörigkeit zu Energieverteilungsanlagen diskutiert.
      Wie handhabt ihr das (falls ihr euch an die Regeln halten wollt): Darf eine Hochspannungsleitung überflogen bzw nah beflogen werden?
      Sorry für meine Fragestellung oben, ist ja hier eigentlich gar nicht das Thema, wollte es nicht verwässern.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Warum soll das bei Hochspannung anders sein als bei Höchstspannung? Die Abstände sind entsprechend der angelegten Spannung festgelegt. Darin enthalten ist ein Sockelabstand, ein spannungsabhängiger Abstand (Daumenwert 1 cm / kV) sowie zwei Sicherheitsbeiwerte. Das ganze natürlich berücksichtigt bei maximalem Durchhang (der je nach Leiterseiltemperatur oder Zusatzlast wie Eisanhaftung oder Wind variiert) und bei unterschiedlich ausgeschwungenen Leiterseilen betrachtet wird.

      Um jetzt mal die Diskussion um einen durchfliegende Drohne und mögliche Gefahren zu relativieren, da fliegen auch Vogelschwärme oder Vögel in der Größe von Störchen, die einen deutlich geringeren inneren Wiederstand haben als Luft, zwischen den Leiterseilen durch ohne das es zu Überschlägen kommt. Also von einer Drohne allein geht erst mal keine Gefahr der Versorgungssicherheit aus. Es gibt auch seitens der Energieversorger einige Programme, wo Drohnen zur Wartung und Inspektion eingesetzt werden und die fliegen auch zwischen den Leiterseilen.
    • Da die LuftVO nicht nach UAV-Abmessungen, sondern ausschließlich nach Gewichtsklassen unterschiedet, macht es wenig Sinn darüber zu Diskutieren was Drohnen mit bestimmten Abmessungen anrichten könnten. Die Diskussion die eigentlich geführt werden müsste wäre, ob es sinnvoll wäre die LuftVO noch weiter mit UAV-Abmessungen zu verkomplizieren, nur um in solchen sehr speziellen Fällen noch genauer zwischen Handteller großen Drohnen und 2m Flächenfliegern unterschieden zu können? Oder ob die bestehende Regelung, und der Verzicht auf ein paar sehr wenige Flugspots, nicht für die meisten Piloten doch das geringere Übel ist?

      Solche Fälle, in denen ein Gefährt zu stark reglementiert wirkt, weil es dummerweise im gleichen Topf mit anderen steckt, gibt es auch in der StVZO zu Hauf. Irgendwo ist eben ein Punkt erreicht, an dem der Aufwand, die Gefährte noch weiter zu differenzieren, nicht mehr den Nutzen rechtfertigt.