Hallo!
Ich wohne in einem kleinen Dorf, welches zudem auch noch etwa 6-8km von einem internationalen Flughafen entfernt liegt.
Die Drohne ist eine DJI Mavic 2 Pro. Wenn ich auf meinem Grundstück die Drohne anschalte, dann bekomme ich eine "NFZ" angezeigt. Fahre ich ausserhalb des Ortes, so kann ich meine Drohne starten. Dies habe ich vorab beim Flughafen erfragt, die mich auf ein NfL verwiesen haben, wo generell nichts dagegen spricht, wenn ich die Entfernungen zum Flughafen einhalte.
Nun aber meine dumme Frage, ich möchte gerne mein Grundstück filmen. Mit den Nachbarn kann ich das absprechen, aber es gibt immer einen Nachbarn weiter, der sich angepisst fühlt.
Ich habe einen Schein "A1/A3 open sub category" online beim LBA gemacht.
Nun lese ich das im Netz:
"In der neuen EU-Drohnenverordnung gelten die Auflagen für den Abstand zu Wohngebieten nur noch für Drohnen, die in der Kategorie OPEN und der Unterkategorie A3 (weit weg von Menschen) fliegen. Dort ist ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten vorgegeben. Für die Kategorie A2 (näher an Menschen) und Kategorie A1 (nahe an Menschen) gibt es laut EU-Verordnung keine weiteren Einschränkungen oder Mindestabstände für Wohngebiete."
Ich habe nun ja wohl A1/A3, wobei der A1 höherwertig ist. Dieser gibt keine Einschränkungen zu Wohngebieten vor und "nahe an Menschen" ist eine komische Aussage. Welchen Abstand benötige ich denn bei A1 zu Menschen? Ging es da wieder um Menschenmengen oder um einzelne Menschen?
Ich habe schon vieles im Netz geschaut, aber so wirklich schlauer werde ich nicht. Paragraphen, Beamtendeutsch..... Es wäre schön, wenn mir jemand einfach mal direkt sagen könnte was ich zum Fliegen und Filmen im Wohngebiet benötige. Wie gesagt, die Freigabe vom Flughafen habe ich gemäß NfL, die Freigabe der Nachbarn würde ich mir holen. Und die Freigabe von DJI wegen der "NFZ" sollte doch auch recht einfach sein?!
Aber darf ich es auch mit meiner Erlaubnis und Drohne? Wie gesagt, ich möchte keinen Nachbarn haben, der nicht gefragt wurde und sich hinteher beschweren könnte.
Vielen Dank schonmal!
Ich wohne in einem kleinen Dorf, welches zudem auch noch etwa 6-8km von einem internationalen Flughafen entfernt liegt.
Die Drohne ist eine DJI Mavic 2 Pro. Wenn ich auf meinem Grundstück die Drohne anschalte, dann bekomme ich eine "NFZ" angezeigt. Fahre ich ausserhalb des Ortes, so kann ich meine Drohne starten. Dies habe ich vorab beim Flughafen erfragt, die mich auf ein NfL verwiesen haben, wo generell nichts dagegen spricht, wenn ich die Entfernungen zum Flughafen einhalte.
Nun aber meine dumme Frage, ich möchte gerne mein Grundstück filmen. Mit den Nachbarn kann ich das absprechen, aber es gibt immer einen Nachbarn weiter, der sich angepisst fühlt.
Ich habe einen Schein "A1/A3 open sub category" online beim LBA gemacht.
Nun lese ich das im Netz:
"In der neuen EU-Drohnenverordnung gelten die Auflagen für den Abstand zu Wohngebieten nur noch für Drohnen, die in der Kategorie OPEN und der Unterkategorie A3 (weit weg von Menschen) fliegen. Dort ist ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten vorgegeben. Für die Kategorie A2 (näher an Menschen) und Kategorie A1 (nahe an Menschen) gibt es laut EU-Verordnung keine weiteren Einschränkungen oder Mindestabstände für Wohngebiete."
Ich habe nun ja wohl A1/A3, wobei der A1 höherwertig ist. Dieser gibt keine Einschränkungen zu Wohngebieten vor und "nahe an Menschen" ist eine komische Aussage. Welchen Abstand benötige ich denn bei A1 zu Menschen? Ging es da wieder um Menschenmengen oder um einzelne Menschen?
Ich habe schon vieles im Netz geschaut, aber so wirklich schlauer werde ich nicht. Paragraphen, Beamtendeutsch..... Es wäre schön, wenn mir jemand einfach mal direkt sagen könnte was ich zum Fliegen und Filmen im Wohngebiet benötige. Wie gesagt, die Freigabe vom Flughafen habe ich gemäß NfL, die Freigabe der Nachbarn würde ich mir holen. Und die Freigabe von DJI wegen der "NFZ" sollte doch auch recht einfach sein?!
Aber darf ich es auch mit meiner Erlaubnis und Drohne? Wie gesagt, ich möchte keinen Nachbarn haben, der nicht gefragt wurde und sich hinteher beschweren könnte.
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