Fliegen über eigenem Grundstück?!

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Fliegen über eigenem Grundstück?!

      Hallo!
      Ich wohne in einem kleinen Dorf, welches zudem auch noch etwa 6-8km von einem internationalen Flughafen entfernt liegt.
      Die Drohne ist eine DJI Mavic 2 Pro. Wenn ich auf meinem Grundstück die Drohne anschalte, dann bekomme ich eine "NFZ" angezeigt. Fahre ich ausserhalb des Ortes, so kann ich meine Drohne starten. Dies habe ich vorab beim Flughafen erfragt, die mich auf ein NfL verwiesen haben, wo generell nichts dagegen spricht, wenn ich die Entfernungen zum Flughafen einhalte.
      Nun aber meine dumme Frage, ich möchte gerne mein Grundstück filmen. Mit den Nachbarn kann ich das absprechen, aber es gibt immer einen Nachbarn weiter, der sich angepisst fühlt.
      Ich habe einen Schein "A1/A3 open sub category" online beim LBA gemacht.
      Nun lese ich das im Netz:
      "In der neuen EU-Drohnenverordnung gelten die Auflagen für den Abstand zu Wohngebieten nur noch für Drohnen, die in der Kategorie OPEN und der Unterkategorie A3 (weit weg von Menschen) fliegen. Dort ist ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten vorgegeben. Für die Kategorie A2 (näher an Menschen) und Kategorie A1 (nahe an Menschen) gibt es laut EU-Verordnung keine weiteren Einschränkungen oder Mindestabstände für Wohngebiete."
      Ich habe nun ja wohl A1/A3, wobei der A1 höherwertig ist. Dieser gibt keine Einschränkungen zu Wohngebieten vor und "nahe an Menschen" ist eine komische Aussage. Welchen Abstand benötige ich denn bei A1 zu Menschen? Ging es da wieder um Menschenmengen oder um einzelne Menschen?
      Ich habe schon vieles im Netz geschaut, aber so wirklich schlauer werde ich nicht. Paragraphen, Beamtendeutsch..... Es wäre schön, wenn mir jemand einfach mal direkt sagen könnte was ich zum Fliegen und Filmen im Wohngebiet benötige. Wie gesagt, die Freigabe vom Flughafen habe ich gemäß NfL, die Freigabe der Nachbarn würde ich mir holen. Und die Freigabe von DJI wegen der "NFZ" sollte doch auch recht einfach sein?!
      Aber darf ich es auch mit meiner Erlaubnis und Drohne? Wie gesagt, ich möchte keinen Nachbarn haben, der nicht gefragt wurde und sich hinteher beschweren könnte.
      Vielen Dank schonmal!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Crow ()

    • Hey!

      kann es sein, dass du die Bezeichnungen A1, A2, A3 zwischen der salopp gesagt, Drohnenführerschein-Einstufung und der offenen Kategorie bzw. Unterkategorien-Einstufungsskala miteinander vermischt bzw. niedriger und höher in seiner Gewichtung wertest? Wenn ja, verwechsle das nicht. ;)

      Du gibst an, dass es sich um die DJI Mavic 2 Pro handelt. Die hat 907 g (MTOM) laut Datenblatt, sofern du keine weiteres Zubehör dran hast.

      Deine Drohne zählt als "Altbestand", also Bestandsdrohne, da diese Drohnen noch keine offizielle CE-Klassenmarkierungen besitzt. Daher hat diese keine Klasse von C0 bis C4 in den Unterkategorien A1 bis A3.

      Bis 31.12.2023 gelten für die Bestandsdrohnen nationale Übergangsregeln. UAS bis 2 kg dürfen in einer Entfernung von mindestens 50 m zu unbeteiligten Personen betrieben werden, sofern der Pilot über das entsprechende Kompetenzniveau verfügt. Man hat dieses Niveau erreicht, wenn man entweder über ein EU-Fernpilotenzeugnis A2, also den großen EU-Drohnenführerschein verfügt, oder über einen nationalen Kenntnisnachweis, sowie über den EU-Kompetenznachweis A1/A3 und eine Selbsterklärung über den Abschluss eines praktischen Selbststudiums gemäß UAS.OPEN.030 Nummer 2 Buchstabe b verfügt.

      Dann gibt es hier aber, je nach dem was man für einen Schein hat folgendes zu beachten:
      • EU-Kompetenznachweis A1/A3 = Kategorie OPEN, Unterkategorie A3 (weit weg von Menschen, mind. Abstand 150 m zu Wohngebieten/Wohngrundstücken etc.)
      • EU-Fernpilotenzeugnis A2 = Kategorie OPEN, Unterkategorie A2 (bis 01.01.2024, Übergangsregel) (50 Meter Abstand von Menschen, keine Beschränkungen bzgl. Mindestabstand zu Wohngebieten etc.)
      Wärst du im Besitz der EU-Fernpilotenzeugnis A2, dürftest du in Geographische Gebiete ohne gesondert beantragte Genehmigung, bei Thema Wohngrundstücke (LuftVO, § 21h, Abs. 3, Nr. 7), unter Berücksichtigung der Punkt a bis c.

      Beim Thema internationalen Flughafen bist du nach LuftVO § 21h, Abs. 3, Nr. 2 mit deinen angegeben 6 - 8 km raus aus dem Geographischen Gebiet.

      Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, aber mit bestem Gewissen überbracht.

      Quellen: EASA, Droniq, LBA und Regierungspräsidium Stuttgart
    • Ganz ehrlich... ich mag etwas verwechselt haben, aber mitllerweile weiß ich auch nicht mehr so wirklich bescheid. Das ist ja auch das, warum ich hier frage. Ganz ehrlich, im habe im Netz gesucht, vieles über A1-A3 gelesen, aber schlau geworden bin ich auch nicht. Also benötige ich noch den A2, um in Wohngebieten zu fliegen? Macht ja Sinn, wenn ich A1/A3 habe, das ich den mittleren noch benötige. Das ist der Grund, warum niemand was versteht ;)
    • Ich hab erst beim 10 Mal lesen deines Beitrags den möglichen Verwirrungsfehler festgestellt, den Du fälschlicherweise vermischt. ;)

      Richtig. Sobald du das EU-Fernpilotenzeugnis A2 in der Tasche hast, kannst du die Geographischen Gebiete ohne gesondert beantragte Genehmigung-Thematik, ohne eben extra Genehmigungsverfahren/Antrag, durchführen. Einhalt des § 21h, Abs. 3, Nr. 7 vorausgesetzt.