Flug am Rande eines Naturschutzgebieters - erlaubt oder nicht?

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    • Flug am Rande eines Naturschutzgebieters - erlaubt oder nicht?

      Hallo!

      Ich würde gerne meine DJI Mini 2 am Rand von Natuara2000 Vogelschutzgebieten aufsteigen lassen. Mit Rand meine ich 30m ausserhalb der in der Landkarte eingezeichneten Schutzgebiete.
      Im §21h LuftVO heißt es hierzu nur "über Naturschutzgebieten". Bei den anderen Punkten in diesem Paragrafen steht immer "seitlichen Abstands von 100 Meter" dabei, nur bei den Naturschutzgebieten findet sich dieser Passus nicht.
      Meiner Meinung nach dürfte ich somit 30m ausserhalb der Schutzgebiete fliegen. Leider finden sich bei Google aber auch gegenteilige Aussagen, und auch bei der Droniq-App bekomme ich erst ab 100m Abstand ein grünes Licht. Ich bin nun sehr verunsichert. Vielleicht kann jemand von euch mir eine fundierte Antwort geben?

      Ich habe mir erlaubt diese Frage auch den Unteren Naturschutzbehörden zweier Landkreise in Bayern zu stellen, aber auf eine Antwort warte ich bislang seit 3 Monaten :( Auf mein Antrag zur auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bekomme ich auch keine Antwort.

      Vielen Dank
      Hans
    • Hans.G schrieb:

      ......und auch bei der Droniq-App bekomme ich erst ab 100m Abstand ein grünes Licht.
      Falsch. Vermutlich hast du unter Flugradius 50 oder 100m eingestellt, dann musst du natürlich Abstand halten.



      Schön, dass man DRONIQ als App auch auf Windows laufen lassen kann :)

      Hier mal ein Beispiel, Radius 1m eingestellt und im Vollzoom nahezu an das Ende des NSG Position gesetzt. Kein Flugverbot.
      Was nun unabhängig von Dronig Sache ist, kann ich dir nicht sagen. Ich denke 30-50m sollte Bewohnern und einem selbst etwas Sicherheit geben.


      Hans.G schrieb:

      Ich habe mir erlaubt diese Frage auch den Unteren Naturschutzbehörden zweier Landkreise in Bayern zu stellen, aber auf eine Antwort warte ich bislang seit 3 Monaten Auf mein Antrag zur auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bekomme ich auch keine Antwort.
      Ja, das geht mir hier im Norden (Segeberg) auch so. Mittlerweile weiß ich aber, wie doof meine Frage nach Ausnahmegenehmigung war, ich werde wohl nie eine Antwort erhalten ;)
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von TimDJI ()

    • TimDJI schrieb:

      Hans.G schrieb:

      Ich habe mir erlaubt diese Frage auch den Unteren Naturschutzbehörden zweier Landkreise in Bayern zu stellen, aber auf eine Antwort warte ich bislang seit 3 Monaten Auf mein Antrag zur auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bekomme ich auch keine Antwort.
      Ja, das geht mir hier im Norden (Segeberg) auch so. Mittlerweile weiß ich aber, wie doof meine Frage nach Ausnahmegenehmigung war, ich werde wohl nie eine Antwort erhalten ;)

      Achso, meine Bitte nach Ausnahmegenehmigung zielte auf Flug im NSG ab, aber ich bekomme leider keine Antwort. Dass die UntNSB sich nicht als Drohnenpolizei sieht und einem die Flugregeln erklärt, ok das kann ich nachvollziehen. Aber das man auf die Bitte auf Genehmigung keine Antwort erhält finde ich doch enttäuschend.
    • Hans.G schrieb:

      Achso, meine Bitte nach Ausnahmegenehmigung zielte auf Flug im NSG ab, aber ich bekomme leider keine Antwort.
      ...ja, ich hatte im Kreis Segeberg über das Kontaktformular um Auskunft zu einer möglichen Ausnahmegenehmigung erbeten, da hätte ich auch eigentlich eine Antwort erwartet, an wen ich mich speziell zu wenden habe. Antwort bleibt wie bei dir, aus...
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Sofern du eine Ausnahmegenehmigung (Naturschutzgebiet) als „Hobby-Pilot“ in Bayern anstrebst, solltest du dir nicht all zu viele Hoffnungen machen.

      Ich stand selbst mit dem Landratsamt und der Landesluftfahrtbehörde Bayern (Luftamt Nordbayern) in Kontakt, um auf meinem PRIVATGRUNDSTÜCK, welches sich innerhalb eines Naturschutzgebietes befindet, für Luftaufnahmen zu Dokumentationszwecken eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
      Es wurde abgelehnt, da es nicht dem allgemeinen/öffentlichen Interesse dient (oder so ähnlich) und noch andere harmlose Gründen…
      Zu Brutzeit, Tieren, Abstand kam kein einziges Wort.

      Aber ca. 50m weiter bollern Autos und LKWs auf der Landstraße vorbei, muss man nicht verstehen.
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • @TimDJI
      Schreib mal die Landesforsten SH an. Am besten nicht die Zentrale, sondern eine der "Niederlassungen". Hartenholm, Reinbek oder Lütjensee zum Beispiel.
      Die werden keine Entscheidung treffen, sondern dich an die Zentrale zu Herrn/Frau xxxxx verweisen. Damit hast du schon einmal einen Ansprechpartner, den du direkt ansprechen kannst. Das Daumendrücken nicht vergessen.
      Mein Vorhaben wurde nicht genehmigt.
    • Hallo zusammen,
      der Vollständigkeit halber:
      Die zuständige Fachkraft hat wohl hier im Forum mitgelesen :D
      Heute kam jedenfalls die Erlaubnis zum Flug im Naturschutzgebiet, es wurden einige Auflagen gemacht die aber leicht zu beachten und einzuhalten sind (Anzahl der Flüge, zeitliche Eingrenzung).
      Vielen Dank!