Hallo!
Ich würde gerne meine DJI Mini 2 am Rand von Natuara2000 Vogelschutzgebieten aufsteigen lassen. Mit Rand meine ich 30m ausserhalb der in der Landkarte eingezeichneten Schutzgebiete.
Im §21h LuftVO heißt es hierzu nur "über Naturschutzgebieten". Bei den anderen Punkten in diesem Paragrafen steht immer "seitlichen Abstands von 100 Meter" dabei, nur bei den Naturschutzgebieten findet sich dieser Passus nicht.
Meiner Meinung nach dürfte ich somit 30m ausserhalb der Schutzgebiete fliegen. Leider finden sich bei Google aber auch gegenteilige Aussagen, und auch bei der Droniq-App bekomme ich erst ab 100m Abstand ein grünes Licht. Ich bin nun sehr verunsichert. Vielleicht kann jemand von euch mir eine fundierte Antwort geben?
Ich habe mir erlaubt diese Frage auch den Unteren Naturschutzbehörden zweier Landkreise in Bayern zu stellen, aber auf eine Antwort warte ich bislang seit 3 Monaten Auf mein Antrag zur auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bekomme ich auch keine Antwort.
Vielen Dank
Hans
Ich würde gerne meine DJI Mini 2 am Rand von Natuara2000 Vogelschutzgebieten aufsteigen lassen. Mit Rand meine ich 30m ausserhalb der in der Landkarte eingezeichneten Schutzgebiete.
Im §21h LuftVO heißt es hierzu nur "über Naturschutzgebieten". Bei den anderen Punkten in diesem Paragrafen steht immer "seitlichen Abstands von 100 Meter" dabei, nur bei den Naturschutzgebieten findet sich dieser Passus nicht.
Meiner Meinung nach dürfte ich somit 30m ausserhalb der Schutzgebiete fliegen. Leider finden sich bei Google aber auch gegenteilige Aussagen, und auch bei der Droniq-App bekomme ich erst ab 100m Abstand ein grünes Licht. Ich bin nun sehr verunsichert. Vielleicht kann jemand von euch mir eine fundierte Antwort geben?
Ich habe mir erlaubt diese Frage auch den Unteren Naturschutzbehörden zweier Landkreise in Bayern zu stellen, aber auf eine Antwort warte ich bislang seit 3 Monaten Auf mein Antrag zur auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bekomme ich auch keine Antwort.
Vielen Dank
Hans