Batterie mit 4300mAH

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • [Klugscheißermodus an]
    Nein!
    Wenn, kann es nur wegen des Gewichts (rettet den Genitiv) Probleme geben.
    [Klugscheißermodus aus]
    Achtung: Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten und zu Missstimmung bei Menschen mit Humordefiziten führen! Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Psychiater.
    Es gibt Menschen, die sind mir im ersten Moment unsympathisch. Dann lerne ich sie besser kennen und dann werden sie mir noch unsympathischer.
  • Wie viel schwerer ist sie denn? Bei kaum mehr als 10% höherer Kapazität als die Batterie Plus dürfte das Gewicht nicht großartig anders ausfallen.
    10% höhere Kapazität wären für mich aber überhaupt kein Argument in der Frage, ob ich einen originalen oder einen Noname Akku kaufe. Das einzige was dabei zählt ist, ob er günstig genug ist, dass man ggf. falsche Angaben und kürzere Lebensdauer in Kauf nehmen würde. Das muss jeder für sich entscheiden.

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  • kthch schrieb:

    Bei Aliexpress gibts's eine Batterie mit 4300mAh für die Minipro3.
    Ich verstehe nicht warum man sich so einen Schrott antut?
    Du überschreitest die Gewichtsgrenze, verlierst jeden Garantieanspruch, und wenn du einen Schaden anrichtest wird auch die Versicherung genau schauen ob alles genehmigt war.
    Und das wegen 10 Minuten mehr Flugzeit.
    Ich würde die Finger davon lassen.
    DJI Mini 3 Pro RC
  • Wo bekommt man eine Genehmigung für Anbauteile für Drohnen damit die Versicherung ihren Segen gibt ?
    Warum sollte da ein anderer Akku ein Problem darstellen, die hier vielfach angepriesenen Zusatzbeleuchtungen und Landegestelle aber nicht ?
    Was macht man mit einem Selbstbau ? Kann man den nicht Versichern oder muss man vorher eine Typprüfung durchführen ?

    Die Versicherung als "Argument" gegen den Akku aufzuführen halte ich für nicht haltbar. Da macht keiner Theater.
    Die Gewichtsgrenze ist auch kein Thema solange man seine Flugplanung der Klassifizierung anpasst.

    Letztendlich muss man schauen ob es sich lohnt.
  • Ich habe keine Ahnung ob das so richtig ist, aber:
    - Die Drohne hat als Ganzes, also so wie sie vom Hersteller ausgeliefert wird eine Typenzulassung. Verändert man die relevanten Teile, dann erlischt die Typenzulassung. Ein vom Hersteller nicht freigegebener Akku ist auf jeden Fall ein relevantes Teil, ergo erlischt die Typenzulassung. Und eins könnt Ihr glauben, die Versicherungen nehmen Euer Geld sehr gerne an, und warten auf den kleinsten Anlass um sich vor Zahlungen zu drücken. Sollte der Schaden teuer werden, dann hat die Versicherung gutes Recht die Zahlung zu verweigern
    - Akkus kosten in guter Qualität nicht umsonst viel Geld, siehe Markenteile, wie Makita usw. Jeder der die Orginalteile und günstigen Kopien kennt, weiss warum.
    - Versagt ein Nachbauakku während des Fluges seinen Dienst, kann man weder von Hersteller oder DJI auf Kulanz hoffen
    - Schafft der 4300 mAh Akku auch so viele Ladezyklen wie der orginale Akku?
    - Hat der 4300 mAh Akku auch so viel Kapazität wie angegeben?
    Muss letztendlich jeder selber entscheiden.
  • Bei dem Thema bin ich auf der Seite von @Daru.

    Die Versicherungen die eine "Drohnenversicherung" anbieten, bieten auch bzw. beinhaltet diese Versicherung nicht nur einen Versicherungsschutz für RTF-Drohnen, sondern auch von Selbstbaucoptern und allen weiteren unbemannten Fluggeräten bis zu einer gewissen Gewichtskategorie. Bei meiner Versicherung ist z.b. bei einem MTOM von max. 5 kg Schluß mit der Versicherung.

    In meinen Versicherungsunterlagen, in denen ich interessehalber gerade einmal reingesehen habe steht, dass erlaubte Flüge versichert sind. Also muss man sich an die EU-DrohnenVO halten, alle erforderlichen Kenntnisnachweise, Aufstiegsgenehmigungen, Kennzeichnungen usw. vorweisen können sollte ein Versicherungsfall eintreten. Weiterhin muss die Fernsteuerung der Drohne eine CE-Kennzeichnung haben...kein Wort davon, dass ein Versicherungsfall nicht abgedeckt ist sobald etwas verändert wurde. Logisch, dass grob fahrlässige Veränderungen jeglicher Art davon ausgeschlossen sind. Hier könnte man sich jedoch streiten ob ein größerer Akku oder ein No-Name Akku grob fahrlässig ist oder nicht.

    Die Versicherung fragt nicht welche Drohne im Einsatz ist und gerade bei selbst zusammengebauten Flugmodellen, die besonders im Flächenbereich hoch anteilig vertreten sind, ist es unmöglich das die Versicherungen sich vorher die Fluggeräte anschauen und die Verwendung abnicken oder eben nicht.

    Ob die Drohne jetzt also eine Masse von 249 g oder 289 g mit einem größeren Akku hat sollte im Versicherungsfall also keine Rolle spielen. Bei der Garantie oder Gewährleistungsansprüchen sieht es natürlich anders aus, hier hat der Hersteller das Recht zu entscheiden wie er vorgeht.

    Grüße
  • @Daro: Das kann gut sein, dass das mit der Typenzulassung nicht stimmt. Aber ein richtiges Argument, warum das falsch sein sollte hast Du auch nicht gebracht. Das Ganze aus der anderen Seite betrachtet: ich baue mir aus einem Fön, paar Zellen und ein bisschen Elektronik was zusammen, was mit viel Glück kurz fliegt, dann abschmiert, und jemand unglücklich auf dem Kopf landet. Und dann? Kein Problem? Ich bin doch versichert?! Hast Du das von einer Versicherung so bestätigt bekommen, dass diese Konfiguration versichert ist? Aber eigentlich müsste das doch in den AGB´s zu finden sein, habe jetzt aber kein Bock danach zu suchen....
  • Franky2 schrieb:

    ich baue mir aus einem Fön, paar Zellen und ein bisschen Elektronik was zusammen, was mit viel Glück kurz fliegt, dann abschmiert, und jemand unglücklich auf dem Kopf landet. Und dann? Kein Problem? Ich bin doch versichert?!
    Ja, genau so läuft es. Ein Selbstbau ist genauso versichert wie eine nigelnagelneue Mavic solange du dich beim Betrieb des Fliewatüüts an geltendes Recht gehalten hast.
  • Moin zusammen,
    Ich frage mich gerade wer hier überhaupt einen Kenntnisnachweis besitzt,vom DMFV oder MFSD oder einen der anderen Dachverbände...
    Oder beim LBA A1/A3 gemacht hat??,
    Man sollte sich auch mal wirklich mit der Materie auseinandersetzen bevor man öffentlich Blödsinn schreibt und neu Einsteiger völlig verunsichert.
    :whistling:
  • Performance schrieb:

    Moin zusammen,
    Ich frage mich gerade wer hier überhaupt einen Kenntnisnachweis besitzt,vom DMFV oder MFSD oder einen der anderen Dachverbände...
    Oder beim LBA A1/A3 gemacht hat??,
    Man sollte sich auch mal wirklich mit der Materie auseinandersetzen bevor man öffentlich Blödsinn schreibt und neu Einsteiger völlig verunsichert.
    :whistling:
    Ich denke die Mehrheit der Forenmitglieder werden einen EU-Kompetenznachweis besitzen, der beim LBA gemacht wurde. Für alle Drohnen mit mehr als 250 g ist dieser nämlich Pflicht. Da nicht jeder eine Mini fliegt oder schon immer flog, wird hier auch niemand verunsichert und Blödsinn wird hier auch nicht geschrieben. Wenn man mit nur 249 g unterwegs ist, benötigt man logischerweise keinen Kenntnisnachweis um einen legalen, erlaubten Flug durchzuführen. Sollte klar sein.


    fred999 schrieb:

    Daru schrieb:

    Die Versicherung als "Argument" gegen den Akku aufzuführen halte ich für nicht haltbar. Da macht keiner Theater.
    Ich habe meiner Versicherung den Typ der Drohne, Seriennummer und die Gewichtsklasse angegeben. (in meinem Fall <249g)
    Da habe ich mit dem größeren Akku definitiv Pech wenn was passiert!
    Bevor du eine solche Behauptung anstellst würde ich vorher aber mal in die Versicherungsunterlagen reinschauen. Oft sind mehrere Fluggeräte versichert und das bis zu einer viel höheren Gewichtsgrenze.

    Wo bist du denn versichert?

    Denke allerdings das Thema wird langsam etwas abwegig vom Thread…
  • Lorch83 schrieb:

    Bevor du eine solche Behauptung anstellst würde ich vorher aber mal in die Versicherungsunterlagen reinschauen
    Na bin ich froh, dass du weißt was ich mit meiner Versicherung vereinbart habe!

    ...ich schreibe ja von mir, heißt ja nicht dass es bei anderen auch so ist.

    Und mir dann eine Behauptung zu unterstellen ohne zu wissen was ich für einen Vertrag habe ist schon sehr gewagt!
    DJI Mini 3 Pro RC