Mavic 2 Pro ab 01.01.2024

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    • Mavic 2 Pro ab 01.01.2024

      Hallo

      ich habe jetzt hier einige Stunden gelesen, aber eine Sache ist meiner Meinung nach noch unklar. Es heisst, ab dem 01.01.2024 darf eine Mavic 2 Pro nur noch unter A3 geflogen werden. ABER, A3 erfordert doch auch eine Fernidentifizierung, was die Mavic 2 Pro nicht hat ?

      Wie seht ihr das ? Was ist nach dem 01.01.2024 mit meiner MAVIC 2 Pro ?

      Danke
    • Vlotho schrieb:

      Die Mavic 2 Pro muss man doch jetzt schon mit A3 fliegen,oder?
      Soweit ich weiß, wurde die Frist auf 01.01.2024 verschoben. Whatever, das mit der Fernidentifizierung irritiert mich. Ich habe gelesen dass dann die "Schonfrist" für die Mavic 2 Pro wegfällt und diese eigentlich nicht mehr geflogen werden darf.
    • Vlotho schrieb:

      Die Mavic 2 Pro muss man doch jetzt schon mit A3 fliegen,oder?

      lox33 schrieb:

      … Ich habe gelesen dass dann die "Schonfrist" für die Mavic 2 Pro wegfällt und diese eigentlich nicht mehr geflogen werden darf.
      Das betrifft ausschließlich das Thema, wenn Du die Mavic 2 Pro mit EU-Fernpilotenzeugnis (A2) betrieben hast. Damit darfst noch dieses Jahr unter Beachtung eines Mindestabstandes von min. 50 m zu unbeteiligten Personen unter den weiteren Bedingungen der „offenen“ Unterkategorie A2 fliegen. Ab dem 01.01.2024 fällt die Möglichkeit weg und Du darfst die Mavic 2 Pro dann nur noch in der „offenen“ Unterkategorie A3 oder der „speziellen“ Kategorie, fliegen. Auch das wie bisher ohne Fern-Identifizierung.
    • quadle schrieb:

      Vlotho schrieb:

      Die Mavic 2 Pro muss man doch jetzt schon mit A3 fliegen,oder?

      lox33 schrieb:

      … Ich habe gelesen dass dann die "Schonfrist" für die Mavic 2 Pro wegfällt und diese eigentlich nicht mehr geflogen werden darf.
      Das betrifft ausschließlich das Thema, wenn Du die Mavic 2 Pro mit EU-Fernpilotenzeugnis (A2) betrieben hast. Damit darfst noch dieses Jahr unter Beachtung eines Mindestabstandes von min. 50 m zu unbeteiligten Personen unter den weiteren Bedingungen der „offenen“ Unterkategorie A2 fliegen. Ab dem 01.01.2024 fällt die Möglichkeit weg und Du darfst die Mavic 2 Pro dann nur noch in der „offenen“ Unterkategorie A3 oder der „speziellen“ Kategorie, fliegen. Auch das wie bisher ohne Fern-Identifizierung.
      OK Danke für die Info.
    • Zur Info vom LBA:

      Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verringerung des zulässigen Mindestabstandes zu unbeteiligten Personen für den Betrieb von Bestandsdrohnen entsprechend Artikel 22 Buchstabe b) der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die nicht zu Sport- und Freizeitzwecken betrieben werden.
      Gültigkeit: 1. September 2022 bis 31. August 2023
      I.
      Das Luftfahrt-Bundesamt erlässt gemäß § 35 S.2 VwVfG die folgende Allgemeinverfügung durch öffentliche Bekanntgabe:
      Abweichend von der Regelung des Artikels 22 Buchstabe b) der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 gilt für den dort genannten Betrieb von Unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS), die nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden, folgende Abstandsregelung:
      Zu unbeteiligten Personen muss grundsätzlich ein horizontaler Mindestabstand von 30 Metern eingehalten werden. Wenn das UAS in einem gesonderten Langsamflugmodus betrieben wird und die Betreiberin oder der Betreiber sicherstellt, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 3 m/s nicht überschritten wird, beträgt der horizontale Mindestabstand 5 Meter.