Anhörung wegen Ordnungswidrigkeit DJI Mini 2 - Anwalt nötig?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Anhörung wegen Ordnungswidrigkeit DJI Mini 2 - Anwalt nötig?

    Hallo zusammen,

    Ich hatte keine Ahnung, dass man mit einem Modellflugzeug, das man beim Karstadt in der Spielzeugabteilung kaufen kann soviel Unfug anstellen kann. Es war mein erster Flug in Düsseldorf und sofort gab es Ärger.

    Habe jetzt eine Anhörung bekommen und muss sicherlich bald etwas bezahlen. Was war denn bisher die höchste Strafe, die jemand wegen einer DJI Mini bekommen hat?

    Jetzt ist auch die Frage, ab welchen Betrag lohnt sich ein Einspruch mit bzw. ohne Anwalt? Haben die Detektoren der Beamten vor Gericht überhaupt Bestand als Beweismittel?

    Liebe Grüße und vielen Dank für den Rat!
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  • Du erwartest wirklich Mitleid?

    An keine Regeln halten, und dann meckern?

    Schon witzig …

    Eine Drohne muss eine ID haben (registriert sein), diese muss sichtbar sein, haftpflichtversichert sein, und die Regeln kann man sich zb auch hier durchlesen. Auch in der FlyApp oder beim anmelden steht das man sich an örtliche Regeln halten muss. Deine Behörde war sogar so nett diese dir mit dem Anschreiben mitzuteilen.

    drohnen.de/vorschriften-genehi…drohnen-und-multicoptern/

    Übrigens, ein Anwalt wird dich da nicht rausholen, und das ist auch gut so.
    "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

    Olli

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von OlliHH ()

  • Das hast Du aber absolut nichts ausgelassen. Sorry, Mitleid darfst Du dafür keines erwarten! Steh dazu und übernimm für Dein verantwortungsloses Verhalten dann auch die Verantwortung. Immer und überall wird darauf hingewiesen, dass es beim Fliegen Regeln zu beachten gibt. P.S.: Billig wird das nicht werden! Ich denke mit einer reinen Ordnungswidrigkeit wird es dabei nicht bleiben!
  • Alle Achtung, die ganze Bandbreite an Verstößen, mehr geht fast nicht. Auf welche Weise wurde die Entfernung / Höhe gemessen ? Was waren das für Detektoren ? Es muss ja noch jemand vor Ort gewesen sein ? War das die Luftaufsicht ? Aber so wie es aussieht ist ja im gesamten Schreiben nur von Ordnungswidrigkeiten die Rede. Das finde ich witzig.
  • quadle schrieb:

    Das hast Du aber absolut nichts ausgelassen. Sorry, Mitleid darfst Du dafür keines erwarten! Steh dazu und übernimm für Dein verantwortungsloses Verhalten dann auch die Verantwortung. Immer und überall wird darauf hingewiesen, dass es beim Fliegen Regeln zu beachten gibt. P.S.: Billig wird das nicht werden! Ich denke mit einer reinen Ordnungswidrigkeit wird es dabei nicht bleiben!
    Wieso sollte es nicht bei einer Ordnungswidrigkeit bleiben? Das bleibt es ganz sicher, sonst wäre die Post von anderer Stelle gekommen (Stichwort Strafklageverbrauch). Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr scheidet dem Schreiben nach aus, da keine Gefährdung für Leib oder Leben.

    Schon grob fahrlässig sowas zu machen und richtig, dass es sanktioniert wird. Bei einer Bundeswasserstraße oder Bundesstraße könnte man noch sagen „Shit happens“, aber bei den anderen Dingen wie Flughafen und 400 Meter hoch hört es halt auf.

    Ich bin mal gespannt wie es weiter geht. Normalerweise wird das alles als Tateinheit geahndet und es bleibt vielleicht bei einem leicht erhöhten Bußgeld. Ich kann nur für BaWü sprechen, da weiß ich was private und gewerbliche Piloten bezahlen beim Erstverstoß (nein, ich habe noch nie Post bekommen, weiß es aber trotzdem).
  • skyspy schrieb:

    Alle Achtung, die ganze Bandbreite an Verstößen, mehr geht fast nicht. Auf welche Weise wurde die Entfernung / Höhe gemessen ? Was waren das für Detektoren ? Es muss ja noch jemand vor Ort gewesen sein ? War das die Luftaufsicht ? Aber so wie es aussieht ist ja im gesamten Schreiben nur von Ordnungswidrigkeiten die Rede. Das finde ich witzig.
    Owis sind meist schlimmer als Straftaten ;). Werden nicht eingestellt und (meist) bis zum Ende verfolgt
  • Wenn einem 250g aus 400m auf den Kopf fällt, könnte das für mich final enden (Es gab ja eine Veranstaltung) Also Leib und Leben sehe ich da schon etwas gefährdet.
    "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

    Olli
  • Black Forest Drone schrieb:

    … Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr scheidet dem Schreiben nach aus, da keine Gefährdung für Leib oder Leben. …

    Da wäre ich mir nich so sicher. Einiges wird als OWI geführt. Die 400 m außerhalb von VLOS innerhalb eines kontrollierten Luftraums eben nicht. Letztendlich ist das erst mal nur eine Anhörung.
  • quadle schrieb:

    Black Forest Drone schrieb:

    … Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr scheidet dem Schreiben nach aus, da keine Gefährdung für Leib oder Leben. …
    Da wäre ich mir nich so sicher. Einiges wird als OWI geführt. Die 400 m außerhalb von VLOS innerhalb eines kontrollierten Luftraums eben nicht. Letztendlich ist das erst mal nur eine Anhörung.
    Nein, dann müsste von Anfang an die höhere Stelle ermitteln wenn es einen Anfangsverdacht gibt. Sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Und Leib oder Leben wurde durch das außerhalb VLOS nicht gefährdet. Ergo - Owi Anzeige.

    Ansonsten wäre der 315 StGB angezeigt und die Owi(s) mit aufgeführt worden. Kommt dann der Herr Staatsanwalt zum Entschluss, dass 315 nicht erfüllt ist, wird die Owi seitens der StA an die Bußgeldbehörde weitergeleitet.

    Den Strafklageverbrauch gibt es nicht umsonst.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Black Forest Drone ()

  • quadle schrieb:

    Black Forest Drone schrieb:

    …. Und Leib oder Leben wurde durch das außerhalb VLOS nicht gefährdet. …
    Aber mit Sicherheit durch das Fliegen im kontrollierten Luftraum. In diesem Fall im Luftraum D(CTR) des Flughafen Düsseldorf.
    ne, wirklich nicht. Die abstrakte Gefahr reicht da nicht aus für den 315er.

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
    2.als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.


    Hier mal die Kommentierung dazu. Ganz deutlich die konkrete Gefährdung.

    lecturio.de/magazin/§-315-stgb…aussetzungen-des-315-stgb

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Black Forest Drone ()

  • @qpdb
    Du hast ja echt nichts ausgelassen!
    Unwissenheit schütz nicht vor Strafe!
    Das Strafmaß hängt vermutlich nicht von der Drohne ab, sondern wohl eher vom Umfang der Verfehlungen. Und da hast Du ja echt nichts ausgelassen.
    Ich könnte mir vorstellen, dass vor allem die Flughöhe schon als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr bewertet werden könnte. Wenn dem so wäre, dann könnte echt bitter werden!
    "Nach § 315 StGB wird ein gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bestraft. In sogenannten minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren zu erkennen."
    Bzgl. Bußgeld steht hier, es kann bis zu Bußgeld bis zu 50.000,- Euro gehen.
    Ich denke, bei dem Umfang, der Vielzahl, der Verstöße, werden da wohl nicht nur ein paar Euro fällig, sondern das könnte vermutlich weh tun. Vermutlich wäre ein fachkundiger Anwalt, auch bzgl. Akteneinsicht, und z.B. zur Bewertung der Detektionsweise/-ergebnisse etc., vllt. schon anzuraten. Vorher aber unbedingt mit Rechtsschutzversicherung sprechen, die Du hoffentlich hast, ob die das überhaupt übernehmen würden. Denn der Preis für den Anwalt richtet sich i.d.R. nach der Höhe des Bußgeldes (Streitwert) und das kann ggf. noch zusätzlich recht teuer werden.
    Aber auch ohne RSV wäre zumindest eine Beratung bei einem fachkundigen Anwalt (Erstberatung - i.d.R. bezahlbar) vermutlich nicht verkehrt und empfehlenswert.
    Das zuvor geschrieben aber nur meine Gedanken ohne Rechtsicherheit.
    Aber evtl. antwortet ja hierzu noch ein Spezialist.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

  • Jens Wildner schrieb:

    @qpdb
    Du hast ja echt nichts ausgelassen!
    Unwissenheit schütz nicht vor Strafe!
    Das Strafmaß hängt vermutlich nicht von der Drohne ab, sondern wohl eher vom Umfang der Verfehlungen. Und da hast Du ja echt nichts ausgelassen.
    Ich könnte mir vorstellen, dass vor allem die Flughöhe schon als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr bewertet werden könnte. Das könnte echt bitter werden!
    "Nach § 315 StGB wird ein gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bestraft. In sogenannten minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren zu erkennen."
    Bzgl. Bußgeld steht hier, es kann bis zu Bußgeld bis zu 50.000,- Euro gehen.
    Ich denke, bei dem Umfang der Verstöße, werden da wohl nicht nur ein paar Euro fällig, sondern das könnte vermutlich weh tun. Vermutlich wäre ein fachkundiger Anwalt, auch bzgl. Akteneinsicht, und z.B. zur Bewertung der Detektionsweise/-ergebnisse etc., vllt. schon anzuraten. Vorher aber unbedingt mit Rechtsschutzversicherung sprechen, die Du hoffentlich hast, ob die das überhaupt übernehmen würden. Denn der Preis für den Anwalt richtet sich i.d.R. nach der Höhe des Bußgeldes (Streitwert) und das kann ggf. noch zusätzlich recht teuer werden.
    Aber auch ohne RSV wäre zumindest eine Beratung bei einem fachkundigen Anwalt (Erstberatung - i.d.R. bezahlbar) vermutlich nicht verkehrt und empfehlenswert.
    Das zuvor geschrieben aber nur meine Gedanken ohne Rechtsicherheit.
    Aber evtl. antwortet ja hierzu noch ein Spezialist.
    Bitte nicht auch noch nach persönlichem Empfinden den 315 StGB bejahen. Konkrete Gefahr = „Beinaheunfall“. Und den gab es nicht.

    Eine konkrete Gefährdung liegt vor, wenn der Eintritt des Schadens wahrscheinlicher war, als dessen Ausbleiben und es lediglich vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht
  • @Black Forest Drone Endlich einer, mit dem vernünftig diskutieren kann!

    Loide, wenn sich nicht noch etwas zugetragen hat, was sie jetzt einem Strafprozess zuführen wollen wars das. "Nur" eine OWi, aber es wird m.M. teuer.

    @qpdb
    Also es wird etwas teurer, darauf kannst Du Dich einstellen. Wie teuer wird sich zeigen, da gibt es nicht so viel Spruchpraxis zu... Könnte teurer werden, als die Drohne war, die Du ins Feld geführt hast. Der Anwalt kann Dir m.A. hier nur noch bei der Höhe das Bußgeldes helfen, da einfach zu viel zusammen kommt und die Deinen Flug m.M. rechtssicher vom Flughafen DDorf aufgezeichnet haben (Stichwort Aeroscope). Da ist die Frage, ob Du verbotswidrig über Ausflugsschiffe geflogen bist oder nicht eigentlich wumpe.

    Du kannst zum Anwalt gehen, der will nat. auch Geld. Ob er es insgesamt preiswerter macht..?

    Ich würde an Deiner Stelle folgendes tun:
    Einlassung dahin gehend, das Du die Vorwürfe nicht abstreiten kannst. Nicht zugeben, sondern "nur" nicht abstreiten. Führe aus, das Du keine Ahnung davon hattest, das es überhaupt Regeln gibt. Ja, das war dumm. Und Du hast (damit fängst Du gleich an) den Kompetenznachweis gemacht. Jetzt weisst Du Bescheid und sowas wird sich nicht wiederholen.
    Dann wartest Du den OwiG-Bescheid ab und überlegst, ob Du das zahlst oder zum Anwalt gehst, der die Höhe des Bußgeldes angreift. Das müsste aber schon deutlich 4stellig ausfallen, das sich das lohnt und... toitoitoi wird es nicht.
  • qpbd hat Scheisse gebaut. Und zwar so richtig. Eine Strafe wird er zu Recht bekommen. Hoffentlich lernt er, das ein 4-500€ Gerät kein Spielzeug ist, nur weil er das bei Karstadt gekauft hat. (Ich glaube nicht das man eine DJI in der Spielwarenabteilung kaufen kann)

    Wünschen wir ihm, das er halbweg nur leicht verletzt aus der Nummer rauskommt.

    Zu den fliegerischen Dingen die wir angesprochen hatten, kommt ja noch dazu: Nicht registriert und nicht versichert.
    "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

    Olli
  • MajorGriffon schrieb:

    Du mußt jetzt nicht noch nachtreten... Bei tätiger Reue (Kompetenznachweis machen) erwartet den Kollegen nach meiner unprofessionellen Einschätzung immer noch ein Bußgeld zwischen 500,- und 1000,-.
    Seh Ich auch so. Der K***stift wird schon weit genug draußen sein. Da muss man nicht noch rumhacken…

    Schließe mich mit den ca. 500€ - 1000€ an. Definitiv wird es bei Tateinheit bleiben. Kenne es nicht anders.
  • Nur zur Info für Aussenstehende, es war ja nicht irgendein Tag im Jahr. Der alljährliche Japantag ist in Düsseldorf ein Großereignis, mit dem größten japanischen Feuerwerk ausserhalb Japans. Am besagten Tag waren 600.000 Besucher in der Stadt, die Rheinwiesen und die angesprochenen Rheinbrücken sind einige Zeit vor und während des Feuerwerks voll Menschen, und der Rhein voll Boote. Die Luftaufsicht fährt übrigens in Düsseldorf während solcher Ereignisse immer und regelmäßig mit ihren Bullis aktiv Streife.
    Ob zur Zeit des Feuerwerks geflogen wurde, ist durch Schwärzung der Uhrzeit aber ungewiss, vielleicht könntest Du dazu noch mal was sagen, @qpdb.

    Wie auch immer, es kommt bei all den Verstössen hinsichtlich der Bemessung des Bussgelds daher auch ein wenig darauf an, ob die Bezirksregierung da ein Exempel statuieren möchte. Was dabei raus kommt, werden wir aber vermutlich eh nie erfahren, so wie sich manche hier gebärden.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()