Umgang Autorisierungszone

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    • Umgang Autorisierungszone

      Hallo zusammen,

      ich hoffe, ich bin hier mit meinem Anliegen richtig.

      Die blaue Autorisierungszone ist mir etwas unschlüssig und ich bin nicht sicher, was sie mir sagen soll.
      In Kroatien habe ich nach Recherche die blaue Zone vor dem Flug bei einer verlassenen Airbase einfach weggeklickt. Ich bin nur kurz und nicht hoch geflogen, wollte den Prozess einfach durchspielen.
      Bei einem aktiven Flughafen würde ich das sicher nicht machen, da selbsterklärend.

      Aber an manchen Stellen ergibt sich mir die Kennzeichnung nicht, auch nach Prüfung weshalb es so ist.

      Daher meine Frage: wenn es sich bei einer blauen Zone um eine kritische Umgebung handelt, wieso ist das Freischalten dermaßen einfach?
      Ich wage zu behaupten, dass nicht wenige einfach den Haken bei "ich bin berechtigt hier zu fliegen" setzen.


      Danke schonmal und viele Grüße!
    • wolf_niklas schrieb:

      an manchen Stellen ergibt sich mir die Kennzeichnung nicht,
      weil alle DJI-Geo-Zonen, egal ob blau, gelb, rot, ..., nur bedingt mit den real geltenden lokalen Regularien überein stimmen (und man sich keinesfalls in Sicherheit wiegen sollte, nur weil keine DJI-"Problemzone" angezeigt wird)

      warum das so ist ... das wird wohl DJIs Geheimnis bleiben und wurde hier schon rauf und wieder runter diskutiert - einfach mal die SuFu mit "Geo Zonen" füttern aber nicht erschrecken, kommt einiges zu, z.B. DJI Geomap Ungenauigkeit oder Erweiterte Warnzone starten? oder ...
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • @wolf_niklas: Mich wundert, dass Du die Meldung einer blauen Authorisationszone einfach so wegklicken und „normal“ fliegen kannst. Für das „normale“ Fliegen ist ein Freischalten Deiner Drohne über Deinen DJI Account erforderlich. Ohne eine solche Freischaltung ist nur ein eingeschränkter Flug möglich. Meines Wissens max. 30 m in alle Richtungen.

      Nur die gelben Warnzonen bzw. orangefarbenen, erweiterten Warnzonen lassen sich einfach wegklicken und der Betrieb liegt vollumfänglich im Verantwortungsbereich des Piloten. In den roten Flugbeschränkungsgebieten ist das Fliegen nur auf Antrag, Prüfung und Freischaltung durch DJI möglich.

      Detaillierte Information mit einer interaktiven Karte solcher Zonen findest Du unter Link zur DJI Webseite
    • @quadle wie erwähnt habe ich bei der blauen Zone einfach alle Haken gesetzt und somit scheinbar eine Freischaltung erwirkt. Aber es war nur ein kurzer Flug, mit geringer Höhe.
      Deshalb sagte ich ja, dass (zumindest bei dieser blauen Zone) die Freischaltung erschreckend einfach war.
      Der Haken "ich bin berechtigt zu fliegen" ist meiner Meinung nach keine große Hürde. Ein Formular oÄ musste ich nicht einreichen.

      Danke für den Link!