Fliegen über dem eigenen/erlaubten Grundstück

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  • Fliegen über dem eigenen/erlaubten Grundstück

    Tag zusammen,

    ich hab mal eine naive Nachfrage: Mit einer C2 Drohne darf man mit der Remote Pilote License meines Wissens nach über Wohngebieten fliegen. Über meinem eigenen Grundstück darf ich das innerhalb von 0 bis 120 Metern AGL soviel ich will. Nur, was bringt das dann dem Nachbarn bzgl. Privatsphäre? Aus 20 Metern Höhe kann ich dem genauso in die Kaffeetasse knipsen wie von seinem eigenen Grundstück?

    Ich kapier es nicht so ganz, tut mir leid. Wenn ich jetzt von meinem Balkon aus ein Filmchen über die nächste Alm dokumentieren will, muss ich dann mit nach unten gestellter Kamera hier im Garten starten, dann raus auf die Straße, in der Mitte lang bis zum Ortsrand, von da aus in beliebiger Höhe bis zur Alm fliegen, umdrehen und anschließend diesen Weg wieder zurück? Oder kann ich einfach im Garten abheben, 100 Meter nach oben steigen, kerzengerade aus dem Ort raus fliegen usw.?
  • PatrickBaer schrieb:

    Nur, was bringt das dann dem Nachbarn bzgl. Privatsphäre?
    Bezüglich Privatsphäre gibt es noch ein paar andere Gesetze zu beachten, das regelt nicht das Luftrecht.

    Und da du konkret von C2 sprichst, 30 m Abstand zu Unbeteiligten. Dürfte in vielen Fällen das Starten vom eigenen Grundstück auch erschweren, wenn der Nachbar im Garten ist.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tokon ()

  • skyscope schrieb:

    Absolutes Basiswissen und Drohnen 1x1 gibt es hier: lba-openuav.de/onlinekurs/lehrmaterial/
    Vielleicht besonders mal auf die Begriffe "VLOS" / "BVLOS" achten...

    Und was soll jetzt das mit meiner Schilderung zu tun haben?

    tokon schrieb:

    PatrickBaer schrieb:

    Nur, was bringt das dann dem Nachbarn bzgl. Privatsphäre?
    Bezüglich Privatsphäre gibt es noch ein paar andere Gesetze zu beachten, das regelt nicht das Luftrecht
    Und da du konkret von C2 sprichst, 30 m Abstand zu Unbeteiligten. Dürfte in vielen Fällen das Starten vom eigenen Grundstück auch erschweren, wenn der Nachbar im Garten ist.

    Und wenn daneben ein Flugplatz ist, darf ich auch nicht, ja ich weiss, ist aber nicht der Fall.

    Nichtsdestotrotz fliegt eine Drohne nach dem was ich da geschildert habe im erlaubten Luftraum mit hervorragender Sicht zum Nachbarn (der nicht im Garten ist)
  • Das versuchte man dir zu vermitteln, dass es nicht nur um Luftrecht geht, sondern auch Persönlichkeitsschutz rechtlich zu beleuchten gilt. Insofern darfst du auch über deinem eigenen Grundstück nicht uneingeschränkt auf und ab und hin- und herfliegen.

    Und bei deiner Schilderung - vom Balkon, übers Haus, entlang der Straße, aus dem Ort raus, hinauf zur Alm - da geht es um VLOS/BVLOS und umd Mindesabstände von Unbeteiligten und wieder auch um ihre Persönlichkeitsrechte ...

    Keinen "Luftraumverstoss" zu begehen, ist nur die erste Seite der Medaille.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

  • PatrickBaer schrieb:

    Und was soll jetzt das mit meiner Schilderung zu tun haben?
    Schon das kannst du dir nicht selbst beantworten?

    Ein minimales Mass an Eigeninitiative kann man wohl voraussetzen. Jedenfalls überlasse ich das Zufüttern von Infos an jemanden, der noch nicht mal gewillt ist, sich wenigstens die ÜBERALL zu findenden absolut grundlegenden Basics anzueignen, anderen. Viel Glück weiterhin. :rolleyes:

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Ich kann mir auch nicht selbst beantworten, wieso manche Menschen Abflußreiniger trinken. Dennoch gibt es sowas und das Nichtwissen empfinde ich persönlich nicht als weiter tragisch.

    willi62 schrieb:

    Das versuchte man dir zu vermitteln, dass es nicht nur um Luftrecht geht, sondern auch Persönlichkeitsschutz rechtlich zu beleuchten gilt. Insofern darfst du auch über deinem eigenen Grundstück nicht uneingeschränkt auf und ab und hin- und herfliegen.

    Und bei deiner Schilderung - vom Balkon, übers Haus, entlang der Straße, aus dem Ort raus, hinauf zur Alm - da geht es um VLOS/BVLOS und umd Mindesabstände von Unbeteiligten und wieder auch um ihre Persönlichkeitsrechte ...

    Nein, es geht nicht um Sichtflug oder Abstände zu Unbeteiligten. Und auch nicht um die Tageszeit oder ob Nebel ist oder nebenan eine Autobahn und ein Konzert der Rolling Stones mit 5000 Zuschauern. Es ist zwar schön, wenn man mir darüber Wissen vermitteln will, aber ist hier schlicht nicht relevant.

    Ich habe - wie Du genau richtig feststellst - eine Frage zum Thema „Schutz von Persönlichkeitsrechten im Rahmen des Drohnenfluges” gestellt. Wieso man mir da jetzt mit Gewalt was zu völlig anderen Dingen erzählen will, ich weiss es nicht.

    Kann man nicht einfach davon ausgehen, daß es eine Sichtverbindung von meinem Balkon bis zum Berg gibt (ich kann auch gern ein Foto einstellen, wenn ich das im Forum beweisen muß bevor ich Fragen stelle, daß es heller Tag ist, klare Sicht, niemand im Garten oder auf der Straße ist, es ist kein Flughafen in der Nähe und keine Millitärbasis auf dem Nachbargrundstück.

    Genau in dieser Situation möchte ich wissen, wie man die geltenden Gesetze und Vorschriften auszulegen hat. Nicht mehr und nicht weniger. Das konnte mir bis dato nur leider keiner beantworten
  • PatrickBaer schrieb:



    ich hab mal eine naive Nachfrage
    Gesunde Selbsteinschätzung ist ja schon mal vorhanden.
    Für dich am ehesten relevant was deine Nachbarn betrifft: "Kein Überflug ohne Erlaubnis des * Eigentümers / * Grundstücks-Nutzungsberechtigten."
    Also ohne großen Drohnenführerschein und eine schriftliche Einverständniserklärung aller umliegenden Nachbarn(*), wird das nix.....
    ..
    Mini 3 Pro, Macbook Air M2
  • Und es kommt der nächste. Erstmal anständig ins Schienbein treten, damit man den anderen auf dem Boden hat und dann was daherbringen, das absolut nichts mit meiner Frage zu tun hat.

    Hab ich geschrieben ich will über das Nachbargrundstück fliegen (unter 100 Meter)? Nein, hab ich nicht.
  • PatrickBaer schrieb:

    Erstmal anständig ins Schienbein treten, damit man den anderen auf dem Boden hat
    geht's auch ne Nummer kleiner?
    weiß ja nicht wie Du' die Antwort gerne formuliert hättest aber indirekt ist Deine Frage beantwortet, ergänzt um einen wichtigen Hinweis, bei dem Du nicht der erste wärst den Punkt zu übersehen ...

    also, Vorschlag: für heute das angehende Wochenende genießen und 'ne Nacht drüber schlafen und morgen nochmal in Ruhe den thread lesen ;)
    "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
  • Hallo Patrick,
    weiter als ein paar 100m fliegen ist nicht, da Du die Drohne visuell unter Kontrolle haben mußt (VLOS)
    Ich durfte für das Hinterfliegen eines Baumes zahlen, da Drohne nicht mehr direkt zu sehen war (BVLOS).
    Da lauert eine große juristische Gefahr, kurz mit Kamerablick steuern kann teuer werden.
  • PatrickBaer schrieb:

    .....und dann was daherbringen, das absolut nichts mit meiner Frage zu tun hat.

    Hab ich geschrieben ich will über das Nachbargrundstück fliegen (unter 100 Meter)? Nein, hab ich nicht.
    Die meisten Menschen können von ihrem Grundstück nicht so starten, das angrenzende Nachbargrundstücke bzw. DSGVO relevante Details nicht grundsätzlich verletzt werden können. Deine Absicht die Kamera nach unten zu richten interessiert bei der Bewertung nicht, auch nicht, ob du überhaupt Aufnahmen machst.

    Ehe du dich zu sehr angepisst fühlst, rate ich dir mal das Training vom LBA zu machen. Das sorgt schon mal für eine gute Grundbasis an Wissen und mit etwas Willen, kannst du dann auch zum Thema DSGVO etwas quereinsteigen.
    lba-openuav.de/onlinekurs/lehrmaterial bzw. lba-openuav.de/onlinekurs/lehr…eb-und-verantwortlichkeit
    ..
    Mini 3 Pro, Macbook Air M2

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TimDJI ()

  • @PatrickBaer: Ich glaube, dass die vielen Nebenbemerkungen und plastischen Situationsbeschreibungen aus deinem Beispiel im Anfangspost etwas von deiner eigentlichen Frage abgelenkt haben. Da hier im Forum häufiger Personen Fragen stellen, welche erkennen lassen, dass diese noch nicht alle Regeln verstanden haben, wurdest du durch deine pauschalen Aussagen zum Start hin sicherlich schnell in diese Schublade gesteckt.

    Mit dem Thema "Privatsphäre" machst du rechtlich ein großes Fass auf, bei dem es in der Regel auf eine Betrachtung des Einzelfalls (wenn es schief läuft, vor Gericht) hinausläuft. Dabei spielt es eine Rolle, dass die Drohne permanent Bilder zur Fernsteuerung sendet, auch wenn diese nicht gespeichert werden (ob/wann die DSGVO greift, da gibt es hier verschiedene Auffassungen - ggf. auch in Abwägung deines evtl. vorhandenen berechtigten Interesses), und dass es durch die nicht gewöhnliche Aufnahmehöhe schnell möglich ist, den ggf. im Garten schon vorhandenen höchstpersönlichen Lebensbereich zu verletzen (siehe § 201a StGB).

    Somit glaube ich nicht, dass dir hier im Forum gesagt werden kann, wie du in deinem Fall die geltenden Gesetze und Vorschriften auszulegen hast.
  • PatrickBaer schrieb:

    skyscope schrieb:

    Absolutes Basiswissen und Drohnen 1x1 gibt es hier: lba-openuav.de/onlinekurs/lehrmaterial/
    Vielleicht besonders mal auf die Begriffe "VLOS" / "BVLOS" achten...
    Und was soll jetzt das mit meiner Schilderung zu tun haben?

    tokon schrieb:

    PatrickBaer schrieb:

    Nur, was bringt das dann dem Nachbarn bzgl. Privatsphäre?
    Bezüglich Privatsphäre gibt es noch ein paar andere Gesetze zu beachten, das regelt nicht das LuftrechtUnd da du konkret von C2 sprichst, 30 m Abstand zu Unbeteiligten. Dürfte in vielen Fällen das Starten vom eigenen Grundstück auch erschweren, wenn der Nachbar im Garten ist.
    Und wenn daneben ein Flugplatz ist, darf ich auch nicht, ja ich weiss, ist aber nicht der Fall.

    Nichtsdestotrotz fliegt eine Drohne nach dem was ich da geschildert habe im erlaubten Luftraum mit hervorragender Sicht zum Nachbarn (der nicht im Garten ist)
    Was soll man da sagen ? "Mach es oder lass es" Ist mir sowieso unverständlich so etwas zu fragen, wenn du der Meinung bist du fliegst im legalen Luftraum ohne die Privatsphäre deines Nachbarn zu beeinträchtigen(da nicht im Garten ;) )Manchmal muss man einfach selbser Entscheidungen treffen und die Konsequenzen, falls es überhaupt jemanden juckt, dann eben in Kauf zu nehmen.
  • Ja, du liegst falsch. Es reicht, wenn der Nutzungsberechtigte des Wohngrundstückes zugestimmt hat (Ziffer 7 a). Bei < 250g muss er nicht einmal zustimmen, wenn die Drohne keine Kamera hat. Zwischen Ziffer 7 a, b, c besteht eine ODER-Verknüpfung.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

  • Ich war mir zu 150% sicher, dass ich richtig liege. Die direkte Quelle für diese Behauptung konnte ich nicht wiederfinden und hatte dann einen Teil vom Paragraf 21 zitiert.

    Schön dass ich mich geirrt habe.
    Beitrag habe ich dann mal gelöscht.

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