Marburg Elisabethkirche

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    • Marburg Elisabethkirche

      Eine mir gut bekannte Person plant, ein Modell der Elisabethkirche in Marburg zu konstruieren und zu bauen. Dazu habe ich angeboten, mit der Mini 3 Pro entsprechende Fotos der Kirche zu machen, um Stellen und Bereiche, die von unten nicht oder nur schlecht zu sehen sind, besser zu erkennen.

      Westlich und südlich der Türme gibt es eine geografische Einschränkung durch eine Bundesbehörde (Denkmalamt), bei der eine entsprechende Erlaubnis angefragt wird.

      Die mir bekannte Person hat nun mit dem Pfarrer der Kirche gesprochen und von diesem erfahren, dass es für einen Drohnenflug an der Elisabethkirche grundsätzlich einer Erlaubnis des LBIH (Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen) bedürfe, da die Kirche Eigentum des Landes Hessen sei. Ist das tatsächlich der Fall? Laut Dipul liegt außer dem Denkmalamt keine Einschränkung vor, die einen Flug mit der Mini 3 Pro einschränken würden, so lange die üblichen Regeln der EU-Drohnenverordnung eingehalten werden.

      Die Drohne ist selbstverständlich haftpflichtversichert und ordnungsgemäß gekennzeichnet, ich bin als Drohnenpilot registriert und verfüge über den "kleinen" Drohnenführerschein.

      Schöne Grüße
      der Paderborner
    • Was zählt zu oberste Bundes- und Landesbehörde? Zählt das Landesamt für Denkmalpflege Hessen Außenstelle Marburg dazu ?

      Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen mit der Außenstelle in Marburg gehört zu den Landesbehörden in Hessen. Es ist nicht Teil der obersten Landesbehörden, wie etwa die Staatskanzlei oder die Landesministerien, sondern gehört zu den nachgeordneten Behörden auf Landesebene.

      Es ist wichtig, zwischen den obersten Landesbehörden (z.B. Staatskanzlei, Landesministerien) und nachgeordneten Landesbehörden (z.B. Landesämter, Landesämter für Denkmalpflege) zu unterscheiden, da ihre Aufgaben und Zuständigkeiten unterschiedlich sind.

      Was zählt zu obere Bundes- und Landesbehörde?
      Die Bezeichnung "Obere Bundes- und Landesbehörde" ist im deutschen Verwaltungsrecht nicht als offizieller Begriff gebräuchlich. Stattdessen gibt es den Begriff der "obersten Bundes- und Landesbehörden".

      Die Antworten stammen aus KI

      In Map2fly ist diese Einschränkung übrigens nicht aufgeführt. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Danke.
      Mit anderen Worten: Es gibt rund um die Elisabethkirche keine über die normalen Regeln in bebautem Gebiet hinausgehenden Einschränkungen des Fliegens mit einer Drohne. Also sehe ich das richtig, dass das Fliegen und Fotografieren der Kirche ohne weitere Genehmigungen erlaubt ist? (Die mir gut bekannte Person ist da etwas ängstlich ...)

      Schöne Grüße
      der Paderborner
    • Ich würde das für mich so interpretieren, aber ich bin kein Jurist und kann Dir das nicht verbindlich beantworten!
      Und - sowohl dipul, wie auch map2fly und andere sind nicht fehlerfrei und nicht rechtsverbindlich!
      Inwieweit und ob der, im deutschen Verwaltungsrecht, lt. KI nicht offizielle Begriff "obere...", der in §21h verwendet wird, durch Verwendung automatisch rechtwirksam wird, weiß ich auch nicht.
      Ich kenne keine Liste wo steht, welchen Status Behörde XY hat, also oberste, oder nachgeordnete, bzw. eben obere, sofern es das doch geben sollte.
      "Nachgeordnete" ist aber wiederum in der LuftVO eben nicht genannt.
      Es ist also schwierig. :/
    • Ich würd in erster Linie mal kein so Fass aufmachen für ein paar Kirchenaufnahmen. Versicherung und Registrierung vorhanden und mit Dipul und co. überprüft. Alles negativ soweit -> los gehts

      Je mehr Behörden etc. man anschreibt, desto mehr Leute wird es geben, die einem Steine in den Weg legen wollen. Manchmal ist unter dem Radar schweben einfach besser.
    • Paderborner schrieb:

      Westlich und südlich der Türme gibt es eine geografische Einschränkung durch eine Bundesbehörde (Denkmalamt), bei der eine entsprechende Erlaubnis angefragt wird.
      Das ist gut so, denn auch die Ordnungsbehörden orientieren sich am vom Ministerium bereitgestellten Dipul, insofern ist das maßgeblich, wenn man es nicht vor einem Gericht final aussortieren möchte.


      Paderborner schrieb:

      Die mir bekannte Person hat nun mit dem Pfarrer der Kirche gesprochen und von diesem erfahren, dass es für einen Drohnenflug an der Elisabethkirche grundsätzlich einer Erlaubnis des LBIH (Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen) bedürfe, da die Kirche Eigentum des Landes Hessen sei. Ist das tatsächlich der Fall? Laut Dipul liegt außer dem Denkmalamt keine Einschränkung vor, die einen Flug mit der Mini 3 Pro einschränken würden, so lange die üblichen Regeln der EU-Drohnenverordnung eingehalten werden.
      Luftrechtlich liegt dann keine Beschränkung vor, und für den Flug um die Kirche benötigst du dann luftrechtlich auch von niemanden eine Genehmigung, ausser vom Denkmalamt.
      Allerdings musst Du Deine Drohne ja auch irgendwo in Sichtweite abheben und landen lassen, und vom Eigentümer oder sonstigem Berechtigten dieses Grundstücks benötigst Du die Erlaubnis (Privatrecht).

      Ich kenne Marburg nicht, aber rechne bei einem innerstädtischen Flug über einen Kirchplatz damit, kontrolliert zu werden. Idealerweise setzt du vorab die Polizei von deinem Vorhaben in Kenntnis, dann wissen die Bescheid und müssen nicht ausrücken, wenn sie wegen dir gerufen werden. Selbiges würde ich mit dem Ordnungsamt machen, eine schlanke Email mit ein paar Tagen Vorlauf reicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Idealerweise setzt du vorab die Polizei von deinem Vorhaben in Kenntnis, dann wissen die Bescheid und müssen nicht ausrücken
      Bisher hat mir die Polizei, in verschiedenen Städten und Bundesländern, wenn ich denen Bescheid gesagt habe, immer geantwortet, dass sie, wenn jemand anrufen sollte, trotzdem ausrücken müssen.
    • Was soll ich dazu sagen? Dann ist es wohl eine Frage, wie und und wie umfänglich die eigenen denn ausfallen.

      Von mir gibt es vorab mein Standard-Formular zur Flugeinsatzinformation, mit allen Infos, die den Betrieb betreffen, ob und welche Betriebskategorien, Kontrollzonen, Flugplätze und GEO-Zonen betroffen oder nicht betroffen sind, usw., einschließlich Detailkarten zum Betriebsbereich und wo ich mich voraussichtlich aufhalte. Damit bleibe ich auch innerstädtisch meist unbehelligt. Ja, und man sich dennoch die Mühe machen will, mich zu besuchen, was ab und an durchaus vorkommt, nicht zuletzt der Neugier wegen, ja bitteschön. Ich fliege solche Vorhaben eben nicht "unter dem Radar", muss ich auch nicht.