Eine mir gut bekannte Person plant, ein Modell der Elisabethkirche in Marburg zu konstruieren und zu bauen. Dazu habe ich angeboten, mit der Mini 3 Pro entsprechende Fotos der Kirche zu machen, um Stellen und Bereiche, die von unten nicht oder nur schlecht zu sehen sind, besser zu erkennen.
Westlich und südlich der Türme gibt es eine geografische Einschränkung durch eine Bundesbehörde (Denkmalamt), bei der eine entsprechende Erlaubnis angefragt wird.
Die mir bekannte Person hat nun mit dem Pfarrer der Kirche gesprochen und von diesem erfahren, dass es für einen Drohnenflug an der Elisabethkirche grundsätzlich einer Erlaubnis des LBIH (Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen) bedürfe, da die Kirche Eigentum des Landes Hessen sei. Ist das tatsächlich der Fall? Laut Dipul liegt außer dem Denkmalamt keine Einschränkung vor, die einen Flug mit der Mini 3 Pro einschränken würden, so lange die üblichen Regeln der EU-Drohnenverordnung eingehalten werden.
Die Drohne ist selbstverständlich haftpflichtversichert und ordnungsgemäß gekennzeichnet, ich bin als Drohnenpilot registriert und verfüge über den "kleinen" Drohnenführerschein.
Schöne Grüße
der Paderborner
Westlich und südlich der Türme gibt es eine geografische Einschränkung durch eine Bundesbehörde (Denkmalamt), bei der eine entsprechende Erlaubnis angefragt wird.
Die mir bekannte Person hat nun mit dem Pfarrer der Kirche gesprochen und von diesem erfahren, dass es für einen Drohnenflug an der Elisabethkirche grundsätzlich einer Erlaubnis des LBIH (Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen) bedürfe, da die Kirche Eigentum des Landes Hessen sei. Ist das tatsächlich der Fall? Laut Dipul liegt außer dem Denkmalamt keine Einschränkung vor, die einen Flug mit der Mini 3 Pro einschränken würden, so lange die üblichen Regeln der EU-Drohnenverordnung eingehalten werden.
Die Drohne ist selbstverständlich haftpflichtversichert und ordnungsgemäß gekennzeichnet, ich bin als Drohnenpilot registriert und verfüge über den "kleinen" Drohnenführerschein.
Schöne Grüße
der Paderborner