Fernpiloten ID Frage ??

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Fernpiloten ID Frage ??

      Hallo Forum

      Ich hab mich jetzt beim LBA registriert und eine E-ID bekommen.
      Auf der Seite ist aber der Bereich der Fernpiloten-ID leer. Wie bekomme ich die?
      Den Drohnenführerschein hab ich vor 3 Jahren schon mal gemacht. Den hab ich als Karte (EC-Größe) zuhause liegen.

      Danke
      Christian
    • Hi,
      die aktuell gültigen "Führerscheine" sind der EU-Kompetenznachweis A1/A2, oder das Fernpilotenzeugnis A2. Diese kannst du vor 3 Jahren noch nicht gemacht haben, weil sie erst am 31.12.2020 eingeführt wurden. Also wirst du die, je nachdem mit welcher Drohne du in welcher Betriebskategorie fliegen willst, noch machen müssen.
    • Der bleibt bis zum Ablaufdatum gültig, erlaubt jedoch nur den Betrieb im Rahmen der Betriebserlaubnis des DMFV, siehe Schaubild hier.
      Bedeutet also bspw. Verbot von Nachtflügen, oder auch keinerlei Annäherung an unbeteiligte Personen unter 25m und an Menschenansammlungen unter 50m, unabhängig von der Drohne.
      Auf der anderen Seite hat ein solcher Betrieb Vorteile für den FPV-Flug, der im Gegensatz zu einem Betrieb in der regulären Offenen Kategorie dann unter 30m Höhe ohne Spotter möglich ist, sollte das für dich relevant sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Moin!

      Ich habe meinen A1/A3-Nachweis kostenlos in Luxemburg gemacht. Da ich die Prüfung nicht über das LBA abgelegt habe, ist dort auf meiner Portalseite im Dashboard natürlich keine Fernpiloten-ID eingetragen.
      Siehe Bild.

      Laut Hinweisen auf der Seite exam.lba-openuav.de/#/uasDashboard gilt jedoch auch folgendes:
      Als UAS-Betreiber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre hier hinterlegten Daten nach § 66a Absatz 3 LuftVG stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich zu übermitteln.

      Ich bin mir unsicher, ob ich nun der LBA meine Registrierungsnummer der DAC (das ist doch die Fernpiloten-ID oder?) nun doch mitteilen muss, damit das dort hinterlegt ist.

      Diese schaut in etwa so aus (natürlich nicht meine echte Reg): LUX-RP-19750509abc7.
      Vermutlich nicht, aber vielleicht hat der eine oder andere da ja eine Idee, was das richtige ist.

      Grüße aus Hamburg!
      Bilder
      • Clipboarder.2023.08.17.png

        479,31 kB, 1.024×644, 57 mal angesehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von MaWil ()

    • Siehe LBA Fragen und Antworten:

      Können Fernpiloten-Nachweise aus anderen Mitgliedsstaaten (z.B. der Niederlande) in meinem LBA-Nutzerkonto ergänzt werden?

      Wenn Sie ein offiziellen Fernpiloten-Nachweis (EU-Kompetenznachweis A1/A3, EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedsstaates erhalten haben, ist dieses in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Bitte beachten Sie, dass Sie in solchen Fällen als Fernpilot ebenfalls in dem Mitgliedsstaat geführt werden, von welchem der Nachweis ausgestellt wurde. Es ist keine Übertragung von Nachweisen andere EU-Mitgliedsstaaten o.Ä. in Ihr Nutzerkonto als Fernpilot oder UAS-Betreiber beim LBA möglich oder erforderlich. Den Nachweis müssen Sie separat führen.

      Ist ja auch logisch, denn ansonsten müsste das LBA die Echtheit prüfen, was Personal binden würde und mit Sicherheit nicht günstiger wäre, als den Kompetenznachweis einfach beim LBA (nochmal) zu machen.
      Und mangels Möglichkeit der Ordnungsbehörden zur digitalen Abfrage wirst du eben bei einer Kontrolle noch mal selbst nachweisen müssen, dass du dir den Kompetenznachweis nicht selbst gebastelt hast.
    • Hallo Skyscope,

      vielen Dank für den Hinweis. Das habe ich in der Tat nicht gefunden.

      Nun, ich denke nicht zwingend, dass dafür eine Personalbindung entstehen müsste. Diese Zertifikate sind ja in jedem Land eindeutig und mittels Qr-Code auch verifizierbar.
      Daher lag es für mich nahe, dass man diese Fernpiloten-ID de man eben woanders erhalten hat dann der jeweiligen Landesbehörde, halt bei uns der LBA, selbst melden müsse.
      So zumindest verstand ich den Hinweis auf dem dashboard, denn immerhin ist diese F-ID ja auch Teil meines Datensatzes.
    • MaWil schrieb:

      Nun, ich denke nicht zwingend, dass dafür eine Personalbindung entstehen müsste. Diese Zertifikate sind ja in jedem Land eindeutig und mittels Qr-Code auch verifizierbar.
      Das müsste man dann wohl dem LBA klären. Im Allgemeinen wird aber deutlich überschätzt, wie viele Mitarbeite dort (oder auch bei den LLFB) denn überhaupt für UAS-Betrieb zuständig sind, und selbst die haben idR noch anderes zu tun.
    • MaWil schrieb:

      Laut Hinweisen auf der Seite exam.lba-openuav.de/#/uasDashboard gilt jedoch auch folgendes:Als UAS-Betreiber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre hier hinterlegten Daten nach § 66a Absatz 3 LuftVG stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich zu übermitteln.
      Das ist relativ eindeutig: Deine hinterlegten Daten, also deine Anschrift, Name etc, müssen aktuell sein. Die e-ID usw. wird nicht von dir, sondern vom LBA ausgegeben, also musst du dort nichts ändern.
      Die e-ID und der Rest sind auch unabhängig voneinander. Genauso wie ein registrierter Pilot mit A(x) aus Luxemburg mit einer bei einem Betreiber in DE registrierten Drohne fliegen darf, ist das auch umgekehrt möglich.
      Du kannst ja auch mit e-ID, aber komplett ohne A(x) fliegen, z.B. bei Verbandsmitgliedschaft. Das interessiert das LBA auch nicht die Bohne, solange die e-ID existiert und deine persönlichen Daten stimmen.
      Einfach Anschrift (und Versicherung) aktuell halten und gut ist.
    • skyscope schrieb:

      Es geht hier nicht um die Betreiber-Registrierung / eID, weder im Titel noch in den Beiträgen #1 oder #6.
      Man wird doch noch mal verallgemeinern dürfen? Ist doch völlig egal ob e-ID, Piloten-ID oder sonstwas. Alle Einträge dort, bis auf die eigene Adresse und Name, werden vom LBA vorgenommen und verwaltet.
      Darum gehts doch. Nur die persönlichen Daten müssen aktuell gehalten werden und mehr habe ich doch gar nicht geschrieben

      Schwurbelmeister schrieb:

      [...] Die e-ID usw. [...]
      Man beachte das usw.
      MOD: A1. entfernt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • Schwurbelmeister schrieb:

      Ist doch völlig egal ob e-ID, Piloten-ID oder sonstwas.
      nein, so völlig egal ist das nicht denn insb. für Anfänger kann das schnell zu zusätzlicher Verwirrung führen.
      Selbstverständlich kann man relevante zusätzliche Informationen aus dem thematischen Umfeld ergänzen, aber da in der Ausgangsfrage explizit nach der Fernpiloten-ID gefragt wurde wär's schon gut sich darauf zu fokussieren.

      Und damit bitte alle zurück zum Thema Fernpiloten-ID, Danke :thumbup:
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!