Offene Kategorie A3

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Offene Kategorie A3

      Hallo zusammen,

      ich wollte mal wieder mit meiner Mavic Air fliegen und wollte mich in die neuen EU regelungen einlesen.
      Ich muss ja mit meiner Bestandsdrohne in der Offenen Kategorie A3 fliegen.

      Ich nutze hierfür die Seite:
      lba-openuav.de/onlinekurs/lehr…it/uas-klassifizierungen/

      Was bedeutet "Es ist sicherzustellen, dass im gesamten Betriebsbereich keine unbeteiligten Personen zu erwarten sind."

      Was zählt als Betreibsbereich? Wenn ich mitten auf einen Feld fliege können da immer Menschen vorbeikommen auf zb Feldwegen oder Staßen in der nähe.
      Wenn zb Mais die Sicht auf die Feldwege verdeckt kann ich da nicht fliegen weil ich nicht Sicherstellen kann das da keine Personen sind oder?

      Oder kann ich normal Fliegen solange ich den "sicheren Abstand" einhalte.
    • Wenn du einen Bereich nicht einsehen kannst, in dem sich mglw. unbeteiligte Personen bewegen, dann musst du diesen in deinem Flugbetrieb aussparen. Dann wird er zum erlaubten Betriebsbereich für deinen Flugbetrieb unter A3. Es darf nicht zu einer Gefährdung kommen. Von unbeteiligten Personen dürfen nicht gefährdet werden. Wenn eine auftaucht, dann musst du 50 30 m Abstand halten (oder 1:1 Regel oder 2"-Flugstrecke).

      Es heißt aber eben auch, dass es nicht ausreicht, dass mal grade eben keine Personen dort sind. Es muss zudem erwartungsgemäß mit dem Erscheinen unbeteiligter Personen nicht gerechnet werden, da eine gefährdung ausgeschlossen werden muss. Je weiter das freie Sichtfeld ist, um so einfacher kann man das abschätzen. Mitten auf einem großen Stoppelfeld kannst du natürlich deine Runden drehen, denn, wenn dort eine unbeteiligte Person die Szene betritt, dann ist sie ja nicht gleich mitten auf dem großen Stoppelfeld ... und du kannst auf Abstand gehen. Gegenbeispiel wäre die kleine Lichtung und wenn da eine Person aus dem Schatten tritt, wäre mithin nicht genug Abstand mehr möglich - da geht's dann halt nicht.

      Wenn du den erforderlichen Abstand zum (wg. hohem Mais nicht einsehbaren) Feldweg einhältst, dann ist allerdings egal, ob da nun Menschen unterwegs sind oder ob sie nicht unterwegs sind oder nicht unterwegs, aber zu erwarten sind. Im hohen Mais selber würde ich (für mich, wenn es mein Flugbetriebsbereich wäre) keine unbeteiligten Personen erwarten und wenn nichts anderes dagegen spricht, zum erlabten betriebsbereich zählen.

      Korrektur: 30 Meter, nicht 50 Meter

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    • Booom schrieb:


      ...keine unbeteiligten Personen...
      Das würde mich auch interessieren was das genau heißt. Das ist sowas von ungenau formuliert....

      Jemand "fremder" der nichts mit dem Flug zu tun hat? Wenn ich bei uns am offiziellen Flugplatz fliege, würde das sicher auf einige Leute zutreffen, weil ich nicht alle kenne die bei uns fliegen und die nichts mit meinem Flug zu tun haben....

      Wenn meine Familie dabei ist, gelten die als beteiligt? (abgesehen vom Spotter falls nötig)

      Bei uns am Platz grenzen Felder an, auf denen gelegentlich mal ein Bauer mit dem Traktor fährt, das liegt im zugelassenen Flugbereich des Vereinsgeländes. Das hat in den letzten 20 Jahren keinen der Bauern gekümmert. Ich sehe aber nicht wie der Bauer als beteiligte Person gelten könnte..... Klar fliegen wir nicht absichtlich über einem Bauern herum, aber wenn man in >200m Höhe etwas in der Thermik segelt (bevor wieder ganz kluge Aussagen kommen, wir haben eine Genehmigung für die Höhe > bis 300m) fliegt man durchaus in etwas mehr Abstand und es wird zunehmend schwieriger den horizontalen Abstand zu dem Modell zu schätzen, kann also durchaus vorkommen, dass man kurz über dem Bauern fliegt.

      Gelten die 150m Abstand horizontal oder ist das als absoluter Abstand zu verstehen? Dann könnte man in 200m Höhe über Leuten fliegen......

      Vielleicht hab ich es einfach übersehen, aber ich kann mich nicht erinnern dass diese Sachen irgendwo klar definiert sind.
    • Das ist nicht ungenau formuliert, dazu gibt es eine Legaldefinition in der (EU) 2019/947:

      ...
      18. „unbeteiligte Personen“ (uninvolved persons): Personen, die nicht am UAS-Betrieb beteiligt sind oder die die
      Anweisungen und Sicherheitsvorschriften des UAS-Betreibers nicht kennen;
      ...

      Dafür dass du offensichtlich im Verein fliegst, hast du dich mit A3 wohl noch nicht so recht beschäftigt. Der Abstand zu unbeteiligten Personen muss 50 30 m betragen (oder gem. 1:1-Regel oder 2"-Flugstrecke) - und ja, damit ist der horizontale Abstand gemeint.

      Korrektur: 30 Meter, nicht 50 Meter

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    • willi62 schrieb:

      Das ist nicht ungenau formuliert, dazu gibt es eine Legaldefinition in der (EU) 2019/947:

      ...
      18. „unbeteiligte Personen“ (uninvolved persons): Personen, die nicht am UAS-Betrieb beteiligt sind oder die die
      Anweisungen und Sicherheitsvorschriften des UAS-Betreibers nicht kennen;
      ...
      Dh wenn meine Familie neben mir steht wenn ich fliege, geht das nicht mehr, da sie nicht am UAS-Betrieb beteiligt sind.... Als beteiligt würde ich nur den Piloten und den Spotter (falls nötig) sehen.

      Sagen wir mal es ist so definiert, dann ist diese Regel fast unmöglich einzuhalten und jeder Verein kann zumachen, wenn er legal betrieben werden soll.....

      Edit: Wohlgemerkt, das gilt auch für einen 2m Eigenbau-Segler mit 500g, der etwas schneller als Schrittgeschwindigkeit fliegt und der selbst bei einem Einschlag in eine Person weniger Schaden anrichtet als eine Drohne mit 250g.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pcDoc ()

    • Weil da ein "ODER" dazwischen steht. Dh für mich, dass eines der beiden zutreffen muss um als unbeteiligt zu gelten.

      Korrekt müsste es eine Definition geben wer als beteiligt gilt, das wäre zielführender.

      Edit: Was sind eigentlich die Anweisungen des Drohene-Betreibers?

      (Ist nicht persönlich gemeint, aber so unsinnige Formulierungen und unklare Regeln regen mich auf. Das zeigt nur, dass sie in Eile erstellt wurden und sehr wahrscheinlich von Leuten die keine Ahnung von dem Thema haben.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pcDoc ()

    • Nehme ich auch nicht persönlich, denn es sind nicht meine Formulierungen. Sich über die für Gesetzestexte gewählte Sprache aufzuregen, denke ich, bringt nicht viel.

      Verein musst du natürlich nicht zumachen. Wenn du die Unbeteiligen hinterm Zaun/Sicherheitsnetz Aufstellung beziehen lässt, dann kannst du schon "nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen ..., dass keine unbeteiligte Person überflogen wird." Allerdings kann sich ein Vereinspilot ja aussuchen, ob er in der "Offenen Kategorie" fliegen will oder eher unter Einhaltung der Betriebserlaubnis des jeweiligen Verbandes in Deutschland abweichend von den europaweiten Regularien der "Offenen Kategorie“ fliegen will.

      Beim DMFV zB gilt, wenn ein Sicherheitszaun vorhanden ist, besteht keine weitere Abstandsregel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

    • Ok vielen Dank für die Antworten,

      das heist das ich mit meiner Mavic Air praktrisch nirgendwo mehr normal Fliegen kann außer ich kann wirklich alles einsehen und dann kommt auch noch die abstandsregel zu Ortschaften usw.
      Für mich ist das Fliegen dann erstmal beendet, vieleicht schau ich mich ja nach einer "A1Drohne" um
    • Das ist das traurige Fazit, richtig.

      Großen Dank an den Kapitalismus, der verhindert, dass die Menschen bei DJI dafür sorgen, dass auch alte Drohnen wie eine Mavic 2 oder Air2S in den Genuss einer eID kommen, um auch in Zukunft noch als C1-Drohne genutzt werden zu können.

      Aber dann würde ja kaum jemand die neuen Drohnen kaufen :rolleyes:

      Das musste mal raus.
      Your homepoint has been updated.
    • Booom schrieb:

      Für mich ist das Fliegen dann erstmal beendet, vieleicht schau ich mich ja nach einer "A1Drohne" um

      Da wirst du leider nicht der einzige sein, dem es so geht.


      willi62 schrieb:

      Verein musst du natürlich nicht zumachen. Wenn du die Unbeteiligen hinterm Zaun/Sicherheitsnetz Aufstellung beziehen lässt, dann kannst du schon "nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen ..., dass keine unbeteiligte Person überflogen wird." Allerdings kann sich ein Vereinspilot ja aussuchen, ob er in der "Offenen Kategorie" fliegen will oder eher unter Einhaltung der Betriebserlaubnis des jeweiligen Verbandes in Deutschland abweichend von den europaweiten Regularien der "Offenen Kategorie“ fliegen will.
      Beim DMFV zB gilt, wenn ein Sicherheitszaun vorhanden ist, besteht keine weitere Abstandsregel.

      In Österreich gibt es keine Pflicht für einen Sicherheitszaun und ein solcher wurde auch bei der letzten Umfrage im Verein fast einstimmig abgelehnt und als nicht nötig empfunden. Wird also auch nicht so bald kommen. In den letzten 30 Jahren gab es lt. Obmann keinen einzigen Personenschaden und nur einen Sachschaden (abgesehen von dem Modell selbst) bei dem ein Auto getroffen wurde. Es gibt aber klare Regeln, dass es einen Bereich für Piloten gibt, den auch nur aktive Piloten betreten dürfen. Alle anderen müssen hinter einer Linie bleiben mit etwas Abstand zu den Piloten. Das überfliegen von Leuten und Autos (auch den parkenden) ist sowieso verboten. Bei A3 sind das aber 150m Abstand, selbst mit Zaun könnten wir die nie einhalten.

      Gibt es dazu irgendeine klare Aussage, ob es 150m horizontaler Abstand sind oder direkte "Luftlinie zwischen Modell und Leuten?




      Danke für die Links. Für mich liest sich das aber mehr als Vermutungen und Meinungen. Eine konkrete Definition im Gesetzt konnte ich dort nicht finden. Und gerade an Modellbauflugplätzen kann/will sicher kein Pilot jedesmal alle anwesenden um eine Schriftliche Zustimmung bitten um sie zu beteiligen Personen zu machen. Für "Wildflieger" oder Filmer macht das aber durchaus Sinn. Die Situation für Modellbauvereine ist das aus meiner Sicht nicht korrekt abgedeckt, auf der anderen Seite muss jeder Pilot in dem Verein die gleichen Regeln kennen, von daher könnte man eventuell so argumentieren, dass sie beteiligt sind....
    • Aus den FAQ der EASA:


      Who is an ‘uninvolved person’?

      ‘An uninvolved person is a person who is not participating in the UAS operation or who is not aware of the instructions and safety precautions given by the UAS (drone) operator’.

      (Hier kommt's:)
      A person is considered involved if he/she decides to be a part of the operation, understands the risk and is able to check the position of the drone while it is flying.
      Therefore, in order to be considered ‘involved’ in the operation, a person needs to:
      • give consent to be a part of the operation (e.g. consent to be overflown by the drone); the consent needs to be explicit;
      • receive from the drone operator/remote pilot instructions and safety precautions to be applied in case of an emergency situation; and
      • not be busy with any other activities that would make the person unable to check the position of the drone and, in case of an incident, take action to avoid being hit.
      Writing on a ticket that a drone will be used during an event is not considered sufficient, since the drone operator needs to receive individual explicit consent and make sure people understand the risk and the procedures to be taken in case of an emergency.
      During the operation, it is expected that involved persons will follow the trajectory of the drone and be ready to take action to protect themselves in case the drone behaves unexpectedly. If, during the UAS operation, people are busy working or watching something that is not compatible with monitoring the trajectory of the drone, than they cannot be considered to be involved.
      Examples of uninvolved people:
      • spectators gathered for sport activities, concerts or other mass events;
      • people in a beach or in a park, or walking on the streets.
      An uninvolved person is not only a person who is directly exposed to a drone, but could also be a person who is in a bus, car, etc., and who is indirectly exposed. For example, if a drone is flying over a car, its drivre* should be considered to be an ‘uninvolved person’. The reason is that a drone flying close to a car (even if it does not impact it) could possibly distract its drivre* and therefore cause a car accident.
      Regulatory reference: GM1 Article 2(18) Definitions, ED Decision 2019/021/R.

      REM: *) musste das Englische Wort für dt. "Fahrer" zweimal verunglimpfen, weil ich beim Absenden meines Posts erstmals eine Zensurmeldung erhielt: dieses Englische Wort für dt. "Fahrer" scheint ein ganz schlimmes zu sein.
    • willi62 schrieb:

      Aus den FAQ der EASA:


      Who is an ‘uninvolved person’?

      ‘An uninvolved person is a person who is not participating in the UAS operation or who is not aware of the instructions and safety precautions given by the UAS (drone) operator’.

      (Hier kommt's:)
      A person is considered involved if he/she decides to be a part of the operation, understands the risk and is able to check the position of the drone while it is flying.
      Therefore, in order to be considered ‘involved’ in the operation, a person needs to:
      • give consent to be a part of the operation (e.g. consent to be overflown by the drone); the consent needs to be explicit;
      • receive from the drone operator/remote pilot instructions and safety precautions to be applied in case of an emergency situation; and
      • not be busy with any other activities that would make the person unable to check the position of the drone and, in case of an incident, take action to avoid being hit.
      Writing on a ticket that a drone will be used during an event is not considered sufficient, since the drone operator needs to receive individual explicit consent and make sure people understand the risk and the procedures to be taken in case of an emergency.
      During the operation, it is expected that involved persons will follow the trajectory of the drone and be ready to take action to protect themselves in case the drone behaves unexpectedly. If, during the UAS operation, people are busy working or watching something that is not compatible with monitoring the trajectory of the drone, than they cannot be considered to be involved.
      Examples of uninvolved people:
      • spectators gathered for sport activities, concerts or other mass events;
      • people in a beach or in a park, or walking on the streets.
      An uninvolved person is not only a person who is directly exposed to a drone, but could also be a person who is in a bus, car, etc., and who is indirectly exposed. For example, if a drone is flying over a car, its drivre* should be considered to be an ‘uninvolved person’. The reason is that a drone flying close to a car (even if it does not impact it) could possibly distract its drivre* and therefore cause a car accident.
      Regulatory reference: GM1 Article 2(18) Definitions, ED Decision 2019/021/R.
      Danke, das ist leider die bist jetzt ausführlichste Beschreibung. Leider deshalb, weil das genau das bestätigt was ich vorhin geschrieben habe. Für Modellflugvereine würde, dass das Aus bedeuten....

      Es ist absolut lächerlich zu erwarten, dass jeder andere Pilot am Flugplatz jedes Modell im Auge behält, sind doch teilweise bis zu 5 Modelle in der Luft. Und selbst wenn die Motivation da wäre, dürfte man die Augen nicht vom Himmel nehmen, da quasi ständig irgendwer in der Luft ist. Die meisten bereiten aber ihre eigenen Modelle vor, sitzen im gemütlichen Kreise und unterhalten sich oder machen sonst irgendwas.

      "not be busy with any other activities that would make the person unable to check the position of the drone" > schon mal nicht erfüllt

      Diese ganzen Regeln sind für Videodrohenen und Wildflieger gedacht. Aus meiner Sicht sollten diese Regeln überhaupt nicht für offizielle Flugplätze gelten, bzw. sollte den Vereinen die Freiheit eingeräumt werden diese Regeln selbst zu definieren.

      Leider sind damit wahrscheinlich auch die Meisten Veranstalltungen wie Flugtage nicht mehr oder nur mehr sehr eingeschränkt möglich.... echt traurig und wenn diese Sachen auch wirklich so streng kontrolliert werden wie formuliert, dann bedeutet das für SEHR viel das Aus für das Hobby Modellbau...
    • pcDoc schrieb:


      In Österreich gibt es keine Pflicht für einen Sicherheitszaun und ein solcher wurde auch bei der letzten Umfrage im Verein fast einstimmig abgelehnt und als nicht nötig empfunden. Wird also auch nicht so bald kommen. In den letzten 30 Jahren gab es lt. Obmann keinen einzigen Personenschaden und nur einen Sachschaden (abgesehen von dem Modell selbst) bei dem ein Auto getroffen wurde. Es gibt aber klare Regeln, dass es einen Bereich für Piloten gibt, den auch nur aktive Piloten betreten dürfen. Alle anderen müssen hinter einer Linie bleiben mit etwas Abstand zu den Piloten. Das überfliegen von Leuten und Autos (auch den parkenden) ist sowieso verboten. Bei A3 sind das aber 150m Abstand, selbst mit Zaun könnten wir die nie einhalten.

      Gibt es dazu irgendeine klare Aussage, ob es 150m horizontaler Abstand sind oder direkte "Luftlinie zwischen Modell und Leuten?
      Vorab: alles von mir ("hier") nur vor deutschem Hintergrund. Sichehreitszaun ist hier mE auch kein unabdingbares Modellfluggelände-Erfordernis. Wie gesagt, die Verbandsfliegerei findet hier idR gem. Standardisierter Regeln für Flugmodelle (StRF) statt, auf deren Grundlage die Genehmigung für den UAS-Betrieb im Rahmen des Flugmodell-Vereins oder der Flugmodell-Vereinigung erteilt wird. In dem Augenblick haben sich A3-Überlegungen gem. DVO-EU erledigt.

      Und nochmal: aus welchem Hut ziehst du die 150 m horizontaler Mindestabstand zu Unbeteiligten?
    • willi62 schrieb:

      Vorab: alles von mir ("hier") nur vor deutschem Hintergrund. Sichehreitszaun ist hier mE auch kein unabdingbares Modellfluggelände-Erfordernis. Wie gesagt, die Verbandsfliegerei findet hier idR gem. Standardisierter Regeln für Flugmodelle (StRF) statt, auf deren Grundlage die Genehmigung für den UAS-Betrieb im Rahmen des Flugmodell-Vereins oder der Flugmodell-Vereinigung erteilt wird. In dem Augenblick haben sich A3-Überlegungen gem. DVO-EU erledigt.
      Und nochmal: aus welchem Hut ziehst du die 150 m horizontaler Mindestabstand zu Unbeteiligten?
      Wenn das so ist und die Vereine eine Genehmigung für den UAS Betrieb bekommen und damit die Regeln von A3 (oder den anderen Kategorieren) außer Acht gelassen werden können, bin ich wieder etwas beruhigter, aber ist das wirklich so?


      Die 150m Abstand (ob horizontal oder direkt, war ja meine Frage) kommen von der Kategoriebeschreibung A3: weit entfernt von Menschen und der damit verbundenen Regel, dass 150m zu Häuser und Industrie eingehalten werden müssen. A2 erfordert ja schon einen Mindestabstand von 50m. An anderer Stelle wurde behauptet, dass für A3 die 150m auch für Personen gelten. Aber wenn nicht würde es mich freuen, nur was bedeutet dann "weit entfernt" bei A3?
    • Du wirst nicht drumrum kommen, mal die (Gesetzes-)Quellen zu studieren. Die Texte, die dir zur Information dienen, scheinen die Sachverhalte entweder unzulässig zu verkürzen oder sind einfach falsch oder veraltet oder beides. (Auch bei A2 sind es nicht 50 m.)

      Ich schicke dir eine PN ... will hier nichts verlinken, womit ich evtl. Ärger bekomme.

      Der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen (und somit Ausnahmen zu den Regelungen der "Offenen Kategorie") sind in Art. 16 der DVO (EU) 2019/947 beschrieben.