Hallo Zusammen,
wie ist die rechtliche Lage für Überflug zwecks Luftaufnahmen wenn es sich um einen Vereinshafen (ist als Geozone markiert) handelt? Muss man da noch eine Genehmigung beim WSA oder anderweitig einholen wenn der Betreiber des Hafens seine Zustimmung, bzw. den Auftrag dafür gegeben hat?
wie ist die rechtliche Lage für Überflug zwecks Luftaufnahmen wenn es sich um einen Vereinshafen (ist als Geozone markiert) handelt? Muss man da noch eine Genehmigung beim WSA oder anderweitig einholen wenn der Betreiber des Hafens seine Zustimmung, bzw. den Auftrag dafür gegeben hat?
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