Erfahrung eines Anfängers mit DrohnenVersicherung

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Erfahrung eines Anfängers mit DrohnenVersicherung

      Ich habe mir die Versicherungsvorschläge aus dem Forum angeschaut und mir einen ausgesucht, den will ich der Neutralität wegen erstmal V1 nennen. Also angeklickt, Daten ausgefüllt, 1. mail bekommen, fast geschafft, Angebot mit Passwort geöffnet, 2. mail bekommen soll mir eine App aufs Phone laden. Bei apps geht mir immer eine Warnleuchte an, hab mal die Einzelheiten in den gefühlt 30 Seiten Details durchgelesen, mit der App und dem Vertrag wäre ich gefühlt mit dem gesamten amerikanischen cookie-und Schnüffelmarkt verlinkt und zusätzlich hätte ich dann plötzlich auch wieder Google auf meinem googlefreien Phone. Erster Stop-Versuch per Email-ich möchte keine app installieren und habe deshalb die Aktivierung nicht durchgeführt, 3.mail bekommen "hast du schon die Aktivierung durchgeführt?". Dann plötzlich auf einem privaten Emailkonto die 4.mail (k.A. woher der Anbieter die hat) ich soll letzten Schritt durchführen. Bis heute Vormittag keine Reaktion auf meine mittlerweile 3. Stopmail, also Telefon angeschmissen und da die 2 angebotenen Alternativen 1 oder 2 nicht passten wurde ich nach 2 Hinweisen "tut uns leid daß wir nichts für dich tun konnten, versuche es einfach später nochmal aus der Leitung geworfen. Na vielen Dank, gottseidank ist die Prämie noch nicht abgebucht, aber es kam schon mal der Hinweis unter "Widerruf" daß neben gefühlt 20 Widerrufsgründen für die Versicherung auch ich als Kunde widerrufen könnte, allerdings gleich mit Auflagen zeitlicher Art und dem zarten Hinweis,daß man nach entsprechendem Zeitablauf auf gleich anteilig 1/360tel entsprechend der vergangenen Tage von der eingezogenen Prämie als Entschädigung vor Rückerstattung einbehalten würde.
      Ich bin grad erstmal richtig bedient und wenn ich mir die threads über das Thema Lizenz,Pilotenschein etc. anschaue bin ich froh, noch nicht bestellt zu haben. Kein Deutschland-bashing aber einfach ein tiefer Seufzer: gehts eigentlich noch? <X
      "Wer fliegen will, muß loslassen was ihn runterzieht."
    • Ich habe einfach bei meiner Allianz angerufen und Bescheid gesagt. Hallo könnt ihr meine Drohne zur Haftpflicht einfach dazu packen? Und das war’s :)

      Hat nur zwei Sachen gekostet: Einmal einen Anruf, und circa 2-3 Euro mehr im Monat.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • So einfach sehe ich das nicht. Und als Krönung teilt man mir grade mit, daß keine Anfragen mehr beantwortet werden, soll man alles über die App abwickeln. Die Prämie für den nicht bestehenden Vertrag hat man von Seiten "GetSafe" aber bereits eingezogen, Anrufe werden nach Warteschleife mit dem Hinweis, man solle es später nochmal versuchen, abgebrochen. Gibt wohl Arbeit für den Anwalt.
      "Wer fliegen will, muß loslassen was ihn runterzieht."
    • OlliHH schrieb:

      Ich habe einfach bei meiner Allianz angerufen und Bescheid gesagt. Hallo könnt ihr meine Drohne zur Haftpflicht einfach dazu packen? Und das war’s …
      Wars das wirklich? Meine Allianz Privat Haftpflicht SicherheitPlus soll das angeblich auch enthalten. Habe mich dann aber dennoch ausgiebig mit dem Innendienst der Allianz in Sachen PHV in Stuttgart auseinander gesetzt. Ja wir versichern Drohnen im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung! Nein, es ist keine ausgewiesene Luftfahrthaftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung. Wir können Ihnen eine formlose Bestätigung zusenden, da wird nur bestätigt, was os oder so in den allgemeinen Versicherungsbedingungen so oder so steht. Nein, wir können Ihnen keine Bestätigung im Sinne LuftVZO §103 zukommen lassen! Eine ausgewiesen Luftfahrtversicherung wie in LuftVG §43 bzw. LuftVZO §103 gefordert können sie bei der Allianz nur dediziert über „Allianz Global Corporate & Specialty SE“ oder über einer der dort abgeschlossenen Rahmenverträge abschließen.
    • Also, ich hab da nicht genau nachgefragt so wie du, ich habe bloß gefragt, ob ich meine Drohne zu meiner Haftpflichtversicherung dazu packen kann … und da hieß denn ganz eindeutig aber natürlich. Und dann hab ich ja gesagt und dann zahle ich die 2-3 Euro Monat mehr. ich musste da auch von Basis auf Komfort umsteigen.

      Ich glaub, da muss ich auch einmal etwas genauer nachhaken …
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • @OlliHH: Frage nach ob Du als Halter/Besitzer der Drohne versichert bist und somit Gefährdungshaftung inbegriffen ist. Zudem eine Versicherungsbestätigung im Sinne der LuftVZO §103. Das ist die Erfordernis. Es gibt diverse private Haftpflichtversicherungen die das machen, die kann man aber an einer Hand abzählen. Die meisten Versichern nur die Verwendung der Drohne im Rahmen der Versicherungsbedingungen und da ist i.a.R. bei nicht rechts-/regelkonformen Flug der Schutz nicht mehr gegeben. Bei einer Versicherung mit Gefährdungshaftung steht das oftmals auch drin, zahlt dennoch bis zur Versicherungssumme kann dann je nach Vertrag sich wieder bei Dir ganz oder teilweise Schadlos halten. Halt so wie beim Auto auch!
    • quadle schrieb:

      @OlliHH: Frage nach ob Du als Halter/Besitzer der Drohne versichert bist und somit Gefährdungshaftung inbegriffen ist. Zudem eine Versicherungsbestätigung im Sinne der LuftVZO §103. Das ist die Erfordernis.
      Genau das war bei der VHV auch der Knackunkt. Mitversichert bis 5kg hiess es, dann las ich was gem. LuftVZO §103 in der Bestätigung stehen muss, stand nicht, also weg von denen.

      SuperConny schrieb:

      Gibt wohl Arbeit für den Anwalt.
      Unschön sowas....ich lasse mich vorab gerne von Portalbewertungen verwirren. Irgendwie haben Negativbewertungen immer einen Grund.
      Der Zufall, dass das alles nicht stimmt....ist sehr klein.
      z.B finanzfluss.de/anbieter/getsafe/erfahrungen

      wobei bei meiner Neuen, nichts steht...auch komisch
      finanzfluss.de/anbieter/helden-de/erfahrungen
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Danke Tim für die links. Sky geht Deine Frage an mich? Ja ich habe eine gute PHV, aber wie ich deutsches Beamtendenken kenne wird ohne die explicite Bestätigung für die Erfüllung der LuftVZO nur Schriftverkehr und Verzögerung entstehen, ist mir bei dem Betrag die Sache nicht wert. Wenn sie nicht zurückbuchen hole ich mir das Geld über meine Visakarte zurück, dann liegt die Beweislast bei Getsafe und da ist nix, kein Vertrag, keine Zustimmung. In ein paar Tagen kann ich wohl mehr berichten. Bis dahin hab ich zwar meine Bestellung von DJI aber noch nix erledigt X( .
      @ Lorch83 Als letzte Möglichkeit würde ich das machen, aber ich habe ja noch gar keinen Vertrag, nur ein Angebot und das habe ich nicht akzeptiert sondern per Mail abgelehnt.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SuperConny () aus folgendem Grund: Zusatz

    • Die Allianz beschreibt das auf der Webseite schon etwas ausführlicher, aber von inkludierter Gefährderhaftung und von Versicherungsbestätigung im Sinne der LuftVZO §103. steht nix spezielles. Es taucht schon auf, es steht aber nicht da das beides inkludiert ist.

      allianz.de/recht-und-eigentum/…erung/drohnen-versichern/
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • SuperConny schrieb:

      So einfach sehe ich das nicht. Und als Krönung teilt man mir grade mit, daß keine Anfragen mehr beantwortet werden, soll man alles über die App abwickeln. Die Prämie für den nicht bestehenden Vertrag hat man von Seiten "GetSafe" aber bereits eingezogen, Anrufe werden nach Warteschleife mit dem Hinweis, man solle es später nochmal versuchen, abgebrochen. Gibt wohl Arbeit für den Anwalt.
      Aber wenn du online abgeschlossen hast, gibt es doch ein Rücktrittsrecht, es sei denn, du hast es aus Gründen des sofortigen Versicherungsbeginnes abbedungen.
    • OlliHH schrieb:

      Die Allianz beschreibt das auf der Webseite schon etwas ausführlicher, aber von inkludierter Gefährderhaftung und von Versicherungsbestätigung im Sinne der LuftVZO §103. steht nix spezielles. Es taucht schon auf, es steht aber nicht da das beides inkludiert ist.

      allianz.de/recht-und-eigentum/…erung/drohnen-versichern/
      Der Passus mit dem Halter, und das Du dafür Verantwortlich bist, auch was andere mit Deiner Drohne tun und Du darauf achten sollst dass alle die mit Deiner Drohne fliegen auch im Vertrag mit aufgenommen sind, ist keine rypische Halterversicherung mit Gefährdungshaftung.
    • Hat sich wohl erledigt, zwar schreibt die KI immer noch ich soll den Vertrag aktivieren, aber die Buchungsmeldung ist von meinem KK-Konto verschwunden. Und mit Helden.de hab ich grade abgeschlossen, superschnell, sehr günstig, Benutzerkonto beim LBA auch schon gemeldet und bestätigt. Und morgen kommt die Drohne. ^^
      Falls jemand sparen möchte, mit der Helden-ID - 8FBG3 - können Interessierte den ersten Monatsbeitrag sparen, jedes Jahr.
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    • Also bei meiner Haftpflicht Versicherung habe ich reingeschaut (Grundeigentümer) und musste feststellen, das ich für die normale Haftpflicht mit dem damals abgeschlossenen Vertrag, viel Zu viel einbezahlt habe.
      Jetzt habe ich den Vertrag aktualisiert, bezahle nun die Hälfte von meinem bisherigen Betrag und unter anderem sind auch Drohnen beinhaltet.
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