Mini 4 pro - legaler Nachtflug. Wie soll das gehen?

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    • Mini 4 pro - legaler Nachtflug. Wie soll das gehen?

      Ich bin den Schritt des Upgrades von der Mavic Mini zur Mini 4 pro gegangen. Einer der vielen Gründe - endlich ordentliche Aufnahmen zur blauen Stunde und in der Nacht.
      Aber vor den ersten Nachtaufnahmen habe ich mich gefragt wie das überhaupt legal funktionieren soll. Von wegen regelkonformer Beleuchtung mit grünem Blinklicht. Auf die notwendige Erkennung der Fluglage möchte ich gar nicht eingehen. Ich will mal versuchen die vielen Aspekte einigermaßen geordnet zu beleuchten.

      1. Die Mini 4 pro hat im normalen Flugbetrieb grün blinkende LED's. Das sind aber ja Statusleuchten, die durchaus auch in anderen Farben leuchten. Also schon von daher für den Nachtflug eigentlich nicht tauglich. Ganz abgesehen davon, dass sie erlischen sobald die Aufnahme gestartet wird.

      2. Also muss ein zusätzliches grünes Blinklicht montiert werden. Dadurch steigt das Gewicht aber auf über 250g. Was wiederum mehrere Konsequenzen bzw. Fragen nach sich zieht.

      a) Kann die Mini 4 auch mit über 250g geflogen werden? Natürlich dann mit Kompetenznachweis. Oder verliert sie die Betriebserlaubnis, da C0 zertifiziert.
      b) Verliert sie nicht sowieso die Betriebserlaubnis durch Anbau von nicht zulässigem Zubehör? Wenn ich Paragraphenreiterei betreibe müsste die Antwort hier klar ja lauten, denn in der Betriebsanleitung von dji ist deutlich aufgeführt welches Zubehör zulässig ist. Und das heißt man dürfte nicht einmal einen ND Filter eines Drittanbieters verwenden.

      Ich habe dazu beim LBA nachgefragt und die Antwort war ebenfalls so gehalten, dass hier wohl mehrere Sachverhalte zu beurteilen sind. Zuerst wurde darauf verwiesen, dass möglicherweise die Betriebserlaubnis erlischt, was mit dem Hersteller zu klären wäre. Meine Interpretation nach Studium der Betriebsanleitung. Es handelt sich um eine C0 klassifizierte Drohne mit einem MTOM von 249g. Damit erlischt die Betriebserlaubnis wenn dieses überschritten wird. Ganz abgesehen von der Zubehörnummer.

      Zweitens die klare Aussage, dass die Mini 4 bei einem Abfluggewicht von über 250g die C0 Zertifizierung verliert. Und damit ziemlich sicher auch die Betriebserlaubnis.

      Drittens, und diese Aussage interpretiere ich als 'wir suchen mal nach einer Lösung für das Problem', nach Anbringen eines externen Lichtes handelt es sich um eine Selbstbaudrohne, die bis Ende 2023 noch in A1 und ab dem 1.1.24 dann nur noch in A3 betrieben werden darf. Also das geht für mich in die Richtung - eigentlich verliert Deine Drohne die Betriebserlaubnis, aber durch den 'Umbau' fällt sie halt in die Kategorie Selbstbau und darf noch geflogen werden.

      Genau diese Variante habe ich jetzt mal für erste Flüge bei Nacht genutzt, damit wäre aber ja in 2 Monaten Schluß. Und bei Nacht nach A3 über dunklen Feldern fliegen macht ja keinen Sinn. Das würde aber ja bedeuten, der großartige Nachtmodus ist zumindest in Europa völlig unbrauchbar.

      Erstaunlich dabei ist auch der Punkt, dass in der delegierten Verordnung die Hersteller dazu verpflichtet werden Einschränkungen des Betriebes in der Betriebsanleitung klar zu benennen. Dji schreibt aber 'Das Fluggerät kann jederzeit tagsüber oder nachts fliegen'. Sollte also doch daher alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

      Interessant in diesem Zusammenhang sicher auch der Thread zur Wahl der Klassifizierung Mini 4 Pro - C0 / C1 / ohne C-Klasse (wahlweise). Denn mit der Möglichkeit auf C1 zu wechseln könnte ja zumindest das Gewichtsproblem beseitigt werden. Oder braucht es dann nicht auch eine ganz neue Betriebsanleitung für die Version Mini 4 pro mit C1?

      Wie seht Ihr das denn? Ist das jetzt die Sichtweise 'päpstlicher als der Papst'? Oder ist bei diesem ganzen Regelwahn mal wieder an der Praxis vorbei gehandelt worden? Könnte dji durch Softwareupdate die LED's bei Dunkelheit nicht dauerhaft grün blinken lassen und würde das ausreichen?
    • thhamb schrieb:

      Ist das jetzt die Sichtweise 'päpstlicher als der Papst'? Oder ist bei diesem ganzen Regelwahn mal wieder an der Praxis vorbei gehandelt worden? Könnte dji durch Softwareupdate die LED's bei Dunkelheit nicht dauerhaft grün blinken lassen und würde das ausreichen?
      Die Regulierung macht an der Stelle durchaus Sinn. Einzig DJI müsste das Grüne Blinklicht an der Mini 4 sicherstellen, was durch ein Firmwarupdate möglich sein sollte. Im Moment ist es nach meinem Dafürhalten schlicht nicht möglich mit der M4P regelkonform nachts zu fliegen.

      Auch der „Hack“ mit der Selbstbaudrohne funktioniert meines Erachtens nicht, da eine käuflich erworbene Drohne durch vom Hersteller nicht freigegebene Anbauteile nicht einfach zur Selbstbaudrohne wird.
    • Dasselbe Problem gibt es auch mit der Air3. Da gibt es zwar nicht das Klassifizierungsgewichtsproblem, aber ein externes Blinklicht ist ja von DJ nicht freigegeben als eigenes Zubehör. Da geht denn auch die Klassifizierung flöten zum Beispiel. Air3 Handbuch Seite 119, etwas ähnliches müsste auch bei der Mini vier pro irgendwo stehen.
      Bilder
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      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von OlliHH ()

    • B69 schrieb:

      gewagte These ...
      Ja diese Aussage hat mich auch völlig überrascht, aber im Zitat:

      "...wenn Sie zusätzlich ein Licht anbringen, gehört die UAS (Drohne) zu den "privat hergestellten" UAS und wird ab dem 01.01.2024 dann nur in A3 nutzbar sein."

      Das zumindest die Einschätzung durch das LBA.
      Ich habe auch bei der EASA angefragt, aber noch keine Antwort erhalten.
    • Der Vorteil bei der Air3 ist zum Beispiel, dass die Lichter an bleiben, wenn man ein Video macht. Ich hätte aber dennoch gerne ein anderes Licht angebracht, weil diese Flytron LED zum Beispiel deutlich heller sind als die Kirmeslichter von DJI.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Zunächst mal:

      thhamb schrieb:

      "...wenn Sie zusätzlich ein Licht anbringen, gehört die UAS (Drohne) zu den "privat hergestellten" UAS und wird ab dem 01.01.2024 dann nur in A3 nutzbar sein."

      Das zumindest die Einschätzung durch das LBA.
      Das ist völliger Blödsinn, und ein weiteres Beispiel dafür, dass schlanken Aussagen von LBA-Mitarbeitern hinsichtlich Rechtssicherheit nicht zu trauen ist. Sogar eine selbst gebaute Drohne aus einem Bausatz ist keine Selbstbau-Drohne im Sinne der VOs.

      Dann zum legalen Nachtflug:

      Wie du selbst oben schon auseinander dividiert hast, ist dieser mit einer C0 Mini 4 Pro nicht möglich.
      Über 250g verliert sie ihre Klassifizierung und darf in der Offenen Kategorie gar nicht mehr betrieben werden, auch nicht in A3. Siehe auch hier mit Verweisen zu den entsprechenden AMC/GM der EASA.

      Es bleiben zwei Möglichkeiten:
      1. Die C0 Klasse bis 31.12.23 entfernen lassen, dann gilt sie als Bestandsdrohne, und kann mit > 250g vermutlich auch in 2024 zumindest in A3 betrieben werden (und bis zum 31.12. unter 500g auch in A1.) Siehe Beitrag #45
      2. Wenn verfügbar, die C1 Klassifizierung anstreben, auch dann spielt Mehrgewicht keine Rolle. Unter deutlichem Vorbehalt, denn es kommt darauf an, ob DJI für eine C1 Mini 4 Pro auch ein MTOM über 250g angibt. Bleibt es aber für eine C1 Mini 4 Pro auch bei der aktuellen Angabe unter 250g, was ich für gar nicht so unwahrscheinlich halte, ist durch C1 hinsichtlich der Verwendung zusätzlichen Zubehörs nichts gewonnen.
      Was nebenbei ND-Filter von Fremdherstellern angeht: Da DJI selbst ND-Filter anbietet, dürfen auch ND-Filter von Fremdanbietern verwendet werden, die die gleiche Spezifikationen aufweisen, sprich mit denen das Startgewicht < 250g nicht überschritten wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • skyscope schrieb:

      Zunächst mal:

      thhamb schrieb:

      "...wenn Sie zusätzlich ein Licht anbringen, gehört die UAS (Drohne) zu den "privat hergestellten" UAS und wird ab dem 01.01.2024 dann nur in A3 nutzbar sein."

      Das zumindest die Einschätzung durch das LBA.
      Das ist völliger Blödsinn, und ein weiteres Beispiel dafür, dass schlanken Aussagen von LBA-Mitarbeitern hinsichtlich Rechtssicherheit nicht zu trauen ist.
      Das ist so typisch deutsch, da ist eine Institution, eine Behörde und die haben das Wissen gepachtet. Ne, so ist die Welt nicht! Die mögen gut sein, aber da arbeiten Menschen.......
      Sitzen da ausschließlich A-Mitarbeiter? Also ist die Eigenverantwortung wichtig, hinterfragen und gegebenenfalls neu bewerten.
    • MardanTopic schrieb:


      Das ist so typisch deutsch, da ist eine Institution, eine Behörde und die haben das Wissen gepachtet. Ne, so ist die Welt nicht! Die mögen gut sein, aber da arbeiten Menschen.......Sitzen da ausschließlich A-Mitarbeiter? Also ist die Eigenverantwortung wichtig, hinterfragen und gegebenenfalls neu bewerten.

      Ich glaube man sollte sich generell vor Augen halten, dass wir im Moment nur Interpretationen der Rechtslage haben. Wie ein Richter im Ernstfall entscheiden wird - und ob der dann das Wissen und die vermeintliche richtige Auslegung der Regeln gepachtet hat - ist ja auch nicht klar. ;)
    • Dronepilot schrieb:

      Ich glaube man sollte sich generell vor Augen halten, dass wir im Moment nur Interpretationen der Rechtslage haben.
      Aber die sind (nach zahlreichen Diskussionen inkl. der Richtigstellungen) verdammt gut hier.
      Wie man sieht, ist man inzwischen sogar besser bedient, wenn man hier mitliest und nicht einzelnen Aussagen seitens der Behörden vertraut.
      Also immer an der richtigen Stelle (nicht hier) zweifeln.
    • Dronepilot schrieb:

      Ich glaube man sollte sich generell vor Augen halten, dass wir im Moment nur Interpretationen der Rechtslage haben.

      Na ja, Interpretieren ist aber ungleich Spekulieren. Ersteres lässt sich auf Grundlage aller verfügbarer Informationen vornehmen, Letzteres ignoriert diese jedoch insgesamt oder in wichtigen Teilen.

      So wie hier der LBA-Mitarbeiter nicht interpretiert sondern nur spekuliert, denn die diesbezüglich doch sehr konkreten AMC/GM sind ihm ganz offensichtlich unbekannt. Und damit bleibt ein maßgeblicher Teil der Rechtslage in seiner dann recht wilden Auskunft unberücksichtigt.
    • thhamb schrieb:

      1. Die Mini 4 pro hat im normalen Flugbetrieb grün blinkende LED's. Das sind aber ja Statusleuchten, die durchaus auch in anderen Farben leuchten. Also schon von daher für den Nachtflug eigentlich nicht tauglich. Ganz abgesehen davon, dass sie erlischen sobald die Aufnahme gestartet wird.
      Ich denke, dass die Statusleuchten grün blinkend in der Nacht schon die Anforderungen an ein grünes Blinklicht erfüllen.

      thhamb schrieb:

      Erstaunlich dabei ist auch der Punkt, dass in der delegierten Verordnung die Hersteller dazu verpflichtet werden Einschränkungen des Betriebes in der Betriebsanleitung klar zu benennen.
      Flugbetrieb(!) (oder Betrieb? Hab nicht nachgelesen)

      thhamb schrieb:

      Dji schreibt aber 'Das Fluggerät kann jederzeit tagsüber oder nachts fliegen'. Sollte also doch daher alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
      Macht sie ja, solange du nur fliegst 8)
      Wenn du in der Nacht filmen willst, dann geht es natürlich nicht. Der Nutzer weiß um die Pflicht zum grünen Blinklicht, geht das aus und die Drohne ist am Nachthimmel unsichtbar...ist DJI ja raus und du als Fernpilot gefragt dein VLOS und Lagesicht einzuhalten :D

      Aber mal Ernst, ich denke da kommt noch eine FW Änderung zu, da hacken ja viele schon seit der Mini 3 pro drauf rum.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Ich ja, wozu sollten sonst die LED´s leuchten wenn nicht zur Einschätzung der Drohne und ihrer Fluglage durch mich?
      Wenn ich selten mal Video machen möchte, dann kommt das kleine Flytron drunter und fertig, dann befinde ich mich mit 0,728 % Übergewicht im rechtlich unerlaubten Bereich; mit allen theoretischen wie realen Konsequenzen.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • TimDJI schrieb:

      Ich denke, dass die Statusleuchten grün blinkend in der Nacht schon die Anforderungen an ein grünes Blinklicht erfüllen.
      Das denke ich nicht, denn es sind laut DJI Status-LED und die wechseln nunmal je nach (Flug-)Status Farbe, Frequenz etc. Und DJI gibt selbst einen Hinweis, dass man auf die örtlichen Vorschriften achten muß.



      TimDJI schrieb:

      Flugbetrieb(!) (oder Betrieb? Hab nicht nachgelesen)
      Betrieb

      8. Es wird mit einem Benutzerhandbuch in Verkehr gebracht, das Folgendes enthält:
      ...
      c) betriebliche Einschränkungen (einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf meteorologische Bedingungen, Bedingungen für den Tag-/Nachtbetrieb usw.)
      ...

      TimDJI schrieb:

      Macht sie ja, solange du nur fliegst
      Wenn du in der Nacht filmen willst, dann geht es natürlich nicht.
      Ja schon, aber wir sind uns doch einig, dass der Betriebszweck dieser Drohne das Aufnehmen von Video und Bildern ist. Hätte sie keine Kamera wäre der ganze Aufwand ja nicht nötig. Ich halte DJI zu Gute, und das habe ich jetzt gerade noch einmal nachgelesen, dass eine C0 Drohne nicht über Lichter für die Nacht verfügen muss. Dann wäre aber m.E. ein eindeutiger Hinweis auf diese betriebliche Einschränkung notwendig. Der lapidare Hinweis auf regionale Vorschriften reicht da nicht.

      Und ja ich hoffe auch auf ein FW update und denke damit könnten alle - also auch die Aufsichtsbehörden - leben.
    • Smurf511 schrieb:

      Laut DJI soll ja noch eine Möglichkeit der Online c1 Zertifizierung kommen, dann schalten sie wahrscheinlich auch die Lichter mit ein, oder ?
      Es gibt eigentlich keinen Grund das Verhalten der Lichter von der Drohnenklasse abhängig zu machen. Eingeschaltet sind sie ja - lediglich gibt es mögliche Flugzustände, wo sie die Vorschriften für Nachtflug nicht erfüllen würden.
    • Smurf511 schrieb:

      Laut DJI soll ja noch eine Möglichkeit der Online c1 Zertifizierung kommen, dann schalten sie wahrscheinlich auch die Lichter mit ein, oder ?

      Muss, sonst würde sie ja keine C1-Zertifizierung erhalten können.


      Dronepilot schrieb:

      Es gibt eigentlich keinen Grund das Verhalten der Lichter von der Drohnenklasse abhängig zu machen. Eingeschaltet sind sie ja - lediglich gibt es mögliche Flugzustände, wo sie die Vorschriften für Nachtflug nicht erfüllen würden.

      Laut airandmore.at/drohnen-ce-kennzeichnung-klasse-eu/ hat eine C1-zertifizierte Drohne "Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung und Identifikation der Drohne bei Nacht." zu haben.
    • Koenig.Frank schrieb:


      Laut airandmore.at/drohnen-ce-kennzeichnung-klasse-eu/ hat eine C1-zertifizierte Drohne "Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung und Identifikation der Drohne bei Nacht." zu haben.

      Ich meine es in dem Sinne, dass es für DJI keinen Grund gibt dies nur freizuschalten, wenn die Drohne C1 klassifiziert ist. Oder anders: wenn sie es wegen der C1-Klassifizierung ändern müssen wird es wohl für alle geändert.