Drohnenaufnahmen in den Alpen und allgemeine Fragen

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    • Drohnenaufnahmen in den Alpen und allgemeine Fragen

      Servus zusammen!

      Ich überlege gerade mir eine Drohne anzuschaffen, da ich gerne für Videos auf Youtube Aufnahmen in den Alpen machen möchte.

      Allerdings zögere ich noch stark, da ich Bedenken habe, ob es sich lohnt, da die Gesetzeslage für Naturschutzgebiete usw. ja extrem drohnenfeindlich ist und wollte euch darum um eure Erfahrungswerte bitten.

      - Kann ich mich auf diese Karte verlassen, wo Flugverbotszonen sind und wo nicht?: Drohnen-Karte für Deutschland (drohnen-camp.de)
      Demnach dürfte ich z.B. im Bereich der Benediktenwand, Geierstein und anderen Bayerischen Voralpenbereichen wohl ohne Genehmigungsverfahren und Probleme aufnehmen, im ganzen Karwendelgebiet wegen dem Tierschutz aber zum Beispiel nicht? Oder gibt es weitere Zonen, die auf dieser Karte nicht aufgeführt sind? Ich würde gerne auf den Gipfeln Aufnahmen machen, oder hat vllt. schon jemand sich die Mühe gemacht aufzulisten, auf welchen Bergen es kein Problem ist?
      - Wie hoch könnte eine durchschnittliche Strafzahlung ausfallen, wenn sie auf Youtube sehen, dass ich z.B. im Karwendel eine kurze Aufnahme gemacht habe?
      - Genehmigen Behörden eurer Erfahrung nach auch einmal ausnahmsweise Flüge im Naturschutzgebiet, wenn ich z.B. beantrage, für 10 min am Gipfel etwas aufzunehmen? Oder sind die Behörden militant dagegen und helfen einem nicht?

      Die Anschaffung ist halt schon teuer und es soll sich lohnen. Versteht mich nicht falsch, ich bin auch für Umweltschutz und will keine Tiere stören, ich begreife nur nicht was so schlimm daran ist, wenn man z.B. in der Eng hinten, da wo hunderte Wanderer entlanglatschen, für 10 min eine Aufnahme machen will (ohne die Leute zu filmen, nur die Landschaft neben dem Weg).

      Ich danke euch für eure Antworten!

      Ludwig
    • In einem Naturschutzgebiet hast du überhaupt nichts zu machen mit der Drohne, da sind die Höhe der Strafzahlungen für dich auch vollkommen irrelevant. Du hast da nicht zu fliegen und fertig. Alleine schon die Frage, wie groß die Strafe wäre … sagt ja schon einiges darüber aus, dass du es eventuell in Kauf nehmen würdest.

      Man darf zum Beispiel auch in Naturschutzgebiete mit Autos oder mit Moped durchfahren. Das wundert hier auch jemanden viele, ist aber leider so.

      Genehmigungen für Naturschutzgebiete gibt es generell nicht, es sei denn, du bist gewerblich unterwegs und hast gute Gründe dafür.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Ich habe halt Youtuber gesehen, die z.B. am Gipfel vom Bayerischen Schinder etwas aufgenommen haben und in den Kommentaren geschrieben, sie haben eine Genehmigung von der Behörde für diesen Tag erhalten. Andere haben auch Aufnahmen beim Großen Ahornboden hochgeladen, obwohl all das tiefstes Naturschutzgebiet ist und sie es augenscheinlich nicht gewerblich gemacht haben. Es scheint mir also möglich zu sein (die Aufnahmen waren auch nicht älter).

      Daher wollte ich andere Drohnennutzer hier fragen, ob sie das auch schon geschafft haben und wie.

      Und nein ich nehme es nicht in Kauf, sondern ich wollte die Höhe der Strafe wissen, falls ich unwissentlich einen Fehler mache. Manche Gipfel liegen z.B. direkt an der Grenze und wenn ich nun Ausversehen ein paar Meter in eine Zone fliege, wo es nicht gestattet ist, wollte ich wissen, ob ich dann gleich massiv bestraft werde oder nicht. Man muss ja nicht immer gleich das Schlimmste annehmen ;)

      Ich halte mich immer an die Gesetze, daher frage ich ja und mache es nicht einfach, kritisieren darf ich diese aber durchaus. Ich empfände einen Kompromiss weitaus angemessener, z.B. dass man an vielbegangenen Wanderwegen, sofern keine Wanderer aufgenommen werden, ebenfalls filmen darf, da hier ja so oder so schon Unruhe ist.
    • Hallo und willkommen im Forum,

      Ludwig90 schrieb:

      Kann ich mich auf diese Karte verlassen
      siehe hier: Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw.

      Ludwig90 schrieb:

      Wie hoch könnte eine durchschnittliche Strafzahlung ausfallen
      ex ante nicht zu sagen, kommt immer auf den Einzelfall an

      Ludwig90 schrieb:

      genehmigen Behörden eurer Erfahrung nach auch einmal ausnahmsweise Flüge im Naturschutzgebiet
      für private Zwecke mehr oder weniger aussichtslos


      und noch am Rande, da Du die "extrem drohnenfeindlich(en)" Regularien erwähnst: das waren sie nicht immer, und geplante Flüge in gesperrten Gebieten mit bewusster Kalkulation von eventuellen Strafen nach etwaiger YT-Veröffentlichung tragen mit einigermaßen Wahrscheinlichkeit nicht dazu bei, dass sie wieder gelockert werden ... ;)

      edit:

      Ludwig90 schrieb:

      Ich habe halt Youtuber gesehen, die z.B. am Gipfel vom Bayerischen Schinder etwas aufgenommen haben und in den Kommentaren geschrieben, sie haben eine Genehmigung von der Behörde für diesen Tag erhalten
      ja mei, da kann man viel reinschreiben, das muss nicht immer stimmen
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Ludwig90 schrieb:

      Ich habe halt Youtuber gesehen, die z.B. am Gipfel vom Bayerischen Schinder etwas aufgenommen haben und in den Kommentaren geschrieben, sie haben eine Genehmigung von der Behörde für diesen Tag erhalten.
      Naja, um vom Amateur zum Gewerblichen fuer Drohnenflug zu werden, bei Youtube, braucht es nur eine selbststaendige und dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht!
      Das ist nicht meine Meinung, der Unterschied zu Liebhaberei , Hobby, ist eben die Absicht, damit Gewinn zu erzielen. Nicht immer erfuellt sich jede Absicht. Und schon gar nicht immer sofort!
      Weil dann MUSS man , im Grunde, schon Gewerbe anmelden, sogar wenn man noch nichts verdient hat, bzw. nicht mal weiss, ob Youtube je Geld zahlt!

      Zudem kann man ja auch noch Videobloggen, als freier Journalist, eben AUCH mit Gewinnerzielungsabsicht. (TikTok, X, ....)

      Wer es wirklich darauf anlegt, kann diese Erlaubnisse dann vermutlich sogar einklagen (imho), falls da ein Buerokrat seine eigenen Vorgaben nicht akzeptieren moechte!

      Nebenbei, macht man dann mal Geld mit Drohnenbildern,. kann das Equipment, EXTRA Schnittcomputer, Drohnen, Reisekosten, gegengerechnet werden, auf die Steuer. (Die ja zumeist der Grund ist, das erfolgreiche Youtuber in Dubai leben, nicht in Laendern, wo sie Steuern zahlen muessten)

      Wer wirklich in Gebieten fliegen moechte, die "Amateuren" vorenthalten sind, sollte mal ein paar Euronen fuer eine Rechtsberatung bezueglich Gewerblich in die Hand nehmen.
    • Ludwig90 schrieb:

      Servus zusammen!

      Ich überlege gerade mir eine Drohne anzuschaffen, da ich gerne für Videos auf Youtube Aufnahmen in den Alpen machen möchte.
      .............
      - Wie hoch könnte eine durchschnittliche Strafzahlung ausfallen, wenn sie auf Youtube sehen, dass ich z.B. im Karwendel eine kurze Aufnahme gemacht habe?
      ............
      Ludwig
      Bitte beachten: Die Frage stellst Du in einem öffentlich zugänglichen Forum. Jeder kann hier mitlesen.
      Könntest Dich also auch mit einem Megaphon in eine belebte Fussgängerzone stellen und in die Menge hineinfragen, ob es schlimm oder teuer wäre mit einer Drohne verbotenerweise im Naturschutzgebiet herum zu fliegen. Den Leuten, die Dir antworten geben wollen gibst Du dann das Megaphon in die Hand.

      Die Spanne für Bußgelder geht hoch bis zu 50.000,00€. Bei Gefährdungen können bis zu 10 Jahre Bau verordnet werden.

      Und ja, es gibt Beispiele wo Youtuber wegen Verstößen beim Droheneinsatz zur Kasse gebeten wurden.
      Wer dort die Verstöße herausfindet und diese zur Anzeige bringt ????? ....ist nach der Einleitung einer Strafverfolgung für den Piloten eigentlich ohne Belang.
      Youtube ist genau wie dieses Froum hier, öffentlich ( weltweit ) zugänglich.
    • Seit ihr da nicht etwas streng mit Ludwig? Er fragt ja nur und hat nichtmal noch eine Drohne... Er hat in keinster Weise behauptet, dass er vor hat gegen das Gesetz zu brechen und möchte sich einfach nur informieren bevor er da viel Geld investiert und eventuell straffällig wird.

      Bzgl. warum fliegen in Naturschutzgebieten MEINER MEINUNG nach eingeschränkt sein sollte ist, dass wenn die Drohne irgendwo runterfällt nicht unbedingt gut für die Umwelt ist. Allein das Lithium der Akkus ist schon mal problematisch für die Umwelt und der das restliche Plastik und der Elektroschrott gehören einfach nicht in ein Naturschutzgebiet. Dass ein weggeworfenes/verlorenes Handy auch nicht besser wäre ist klar, aber bei einer Drohne ist halt die Gefahr, dass man sie in so einem Fall nicht mehr findet oder dort einfach nicht hinkommt deutlich höher. Von der Lärmbelästigung mal abgesehen.

      Für diese Art von Aufnahmen noch wichtig: Du darfst die Drohne nur in Sichtreichweite (VLOS) fliegen, dh die Aufnahmen die du da machen kannst sind grundsätzlich schon mal SEHR eingeschränkt worden durch die aktuellen Regeln.
    • YourMum schrieb:

      Ludwig90 schrieb:

      Ich habe halt Youtuber gesehen, die z.B. am Gipfel vom Bayerischen Schinder etwas aufgenommen haben und in den Kommentaren geschrieben, sie haben eine Genehmigung von der Behörde für diesen Tag erhalten.
      Weil dann MUSS man , im Grunde, schon Gewerbe anmelden, sogar wenn man noch nichts verdient hat, bzw. nicht mal weiss, ob Youtube je Geld zahlt!
      Um mit Fotos (etwas) Geld zu verdienen braucht es nicht unbedingt ein Kleingewerbe. Wenn man (wie ich) gelegentlich Bilder von meinen Reisen (keine Auftragsarbeiten) über Bildagenturen verkauft gilt dies für die Steuer als künstlerische selbstständige Nebentätigkeit. Ich überfliege bislang stressfrei NSG in 100 m Höhe, musste mein berechtigtes Interesse noch nie mit jemand diskutieren. Zu Coronazeiten hat ein Schreiben meiner Bildagentur gereicht um auf Campingplätzen trotz Lockdown mit dem Camper übernachten zu können.
      Alternativ empfehle ich die schweizer Alpen, ist dort wesentlich leichter möglich.