Fliegen mit C0 Drohne in Bad Homburg auf öffentlichem Gelände über einigen Personen (A1, keine Versammlung)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Die Karten zeigen doch Bereiche in denen je nach Umstand unbemannte Flüge eingeschränkt sind. Wohngebiete werden scheinbar dazugezählt.
      Stadtgebiete scheinbar nicht ? Wird ein Park der einer Stadt gehört die dort Drohnenflüge genehmigungspflichtig macht nicht zu einem UAS ?

      Muss das dann nicht in der offiziellen Karte auftauchen ?

      Dann könnten ja alle vermeindlich freien Bereiche der Karte in wahrheit Genehmigungspflichtig sein. Jeder Feld gehört ja jemanden ...
    • Speedy HW schrieb:

      asplenium schrieb:

      Kann Bad Homburg einfach so seinen "Luftraum" schließen ?
      Nein kann sie nicht, aber sie kann Start und Landung von ihren Grundstücken verbieten. Einem Aufstieg von einem Privatgrundstück, mit Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten, wäre dann möglich.

      willi62 schrieb:

      asplenium schrieb:

      ... meine VHV Privat-Haftpflicht ...
      Ob du über die tatsaächlich ausreichend versichert sein kannst? Hast du dich mal hier im Forum zu dem Thema eingelesen?
      Viele Privathaftpflichtversicherungen haben nur die Verschuldungshaftung und keine Gefärdungshaftung.
      Stimmt, danke für den Hinweis. Ich schaue ja jetzt, das ich die Helden.de - Versicherung vorziehe die sowohl gewerblich abdeckt als auch die Gefährdungshaftung.
    • skyscope schrieb:

      Einsteigen bitte, die nächste Fahrt geht rückwärts.
      Wichtig ist, dass die Versicherung den Anforderungen lt. LuftVZO §106 genügt und auch die sog. Gefährdungshaftung abdeckt. Dies sollte in einem mitzuführenden Schreiben explizit bestätigt werden. Viel Haftpflicht-Versicherung decken nur Schäden unter den Bedingungen der eigenen AVBs. Das entspricht nicht der Gefährdungshaftung und somit nicht der LuftVZO. Das Thema ist aber auch bereits ausgiebig durchexerziert.
    • asplenium schrieb:

      Wird ein Park der einer Stadt gehört die dort Drohnenflüge genehmigungspflichtig macht nicht zu einem UAS ?
      Evtl. solltest Dich zuerst einmal, neben der LuftVO §21h, mit Begrifflichkeiten vertraut machen!
      Z.B., was ist UAS, Geozone, VLOS, BVLOS, Wohngrundstück, etc. pp. .
      Denn Du hast immer noch meine versteckte Frage, in #8, und die Frage von Willi62, in #23, nicht beantwortet, was für Dich ein UAS ist!?
      Wenn Du, bei evtl. (Nach)Fragen mit falschen Begriffen und Abkürzungen argumentierst, macht das nicht unbedingt einen kompetenten/vertrauten Eindruck ggü. Behörden.
    • Wenn du in Dipul nichts findest, dann legt das lediglich nahe, dass dort mit einiger Wahrscheinlichkeit (Rechtssicherheit besteht nicht!) der Luftraum von deinem UAS (Unmanned Aircraft System) uneingeschränkt genutz werden darf.

      Aber es wird lediglich über Luftraumnutzung eine Aussage gemacht. Also das Überfliegen ist dann i. O.

      Aber ob du von dem Grundstück starten und auf ihm landen darfst, ob du es mglw. gar nicht betreten darfst, wird nicht vom Luftrecht geregelt, das kann der Eigentümer einschränken und das kannst du in Dipul nicht erkennen.

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    • Speedy HW schrieb:

      skyscope schrieb:

      Einsteigen bitte, die nächste Fahrt geht rückwärts.
      Wichtig ist, dass die Versicherung den Anforderungen lt. LuftVZO §106 genügt und auch die sog. Gefährdungshaftung abdeckt. Dies sollte in einem mitzuführenden Schreiben explizit bestätigt werden. Viel Haftpflicht-Versicherung decken nur Schäden unter den Bedingungen der eigenen AVBs. Das entspricht nicht der Gefährdungshaftung und somit nicht der LuftVZO. Das Thema ist aber auch bereits ausgiebig durchexerziert.

      Das war keine Aufforderung zur Erläuterung, sondern die sarkastische Beschreibung eines müden Gähnens. Denn zum Thema Versicherungen gibt es zig Threads hier, und alles ist diesbezüglich bereits thematisiert worden.

      Daher auch als Tipp: Solltest du mal versucht sein, Steven Spielberg das Kino zu erläutern, auch dann vorher mal auf die Suche gehen. Was mich angeht, würdest du bspw. auf das hier stossen (aufs Datum achten) - unter vielem anderen.

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    • Speedy HW schrieb:

      Nein kann sie nicht, aber sie kann Start und Landung von ihren Grundstücken verbieten.
      Das kommt drauf an... ob der Start einer kleinen (C1) Drohne zu nicht gewerblichen Zwecken eine den Gemeingebrauch übersteigende Nutzung ist oder eben nicht. Ich denke nicht, das man die Sondernutzung bedingungslos unterstellen kann, die Gemeinde hat keine der Privatautonomie ähnelnde Verfügungsgewalt über ihre als öffentlich gewidmeten Flächen.

      Sie muss vielmehr alle dem Gemeingebrauch entsprechenden Tätigkeiten dulden und selbst Sondernutzung muss sie grundsätzlich wohlwollend beurteilen.

      Da wir so lange das Ding am Boden ist noch im Ordnungsrecht sind gilt für "gewerblich" die allg. Definition, also die mit dauerhaft und auf Gewinnerzielung.
    • skyscope schrieb:

      (aufs Datum achten)
      Ja, genau. Gerade ist die Verordnung aktualisiert worden und da soll ich mir 5 Jahre alte Themen anschauen.

      Blöd genug, dass man bei vielen Infos nicht weiß wie alt das zugrundeliegende Wissen ist.

      So kann sich ein Forum nicht entwickeln und aktuell halten. Deshalb muss Fragen erlaubt sein. Die Dinge ändern sich.

      Davon abgesehen hat sich meine ursprüngliche Frage garnicht um die Versicherung gedreht. Die kam dankenswerter Weise von jemand anderem ins Spiel und da werde ich jetzt auch auf Nummer sicher gehen.

      Es ging ursprünglich darum, ob noch etwas wichtiges zu beachten ist bei dem Vorhaben.

      Da sich auch hier die Leute nicht einig sind werde ich bei Bad Homburg anfragen ob es irgendwelche besonderen Regelungen gibt, die über die allgemein geltenden Bestimmungen hinausgehen. Alles andere ist soweit klar.
    • skyscope schrieb:

      Denn zum Thema Versicherungen gibt es zig Threads hier, und alles ist diesbezüglich bereits thematisiert worden.
      Da weißt du und ich, der TE vielleicht nicht. Dein Gähnen kannst du vielleicht für dich behalten. das hilft dem TE nicht, im Gegenteil.


      MajorGriffon schrieb:

      die Gemeinde hat keine der Privatautonomie ähnelnde Verfügungsgewalt über ihre als öffentlich gewidmeten Flächen.
      sie kann aber die Nutzung einschränken.
      delmenews.de/stadt-verbietet-d…t-beschwerde-wegen-laerm/
    • Speedy HW schrieb:

      Da weißt du und ich, der TE vielleicht nicht. Dein Gähnen kannst du vielleicht für dich behalten. das hilft dem TE nicht, im Gegenteil.
      Ich habe mein Gähnen ja zurückgehalten, was dich zur Erläuterung längst bekannter Umstände zwang. Daher versuche ich es ganz im Gegenteil nächstes Mal erst gar nicht zu unterdrücken.
      Im Übrigen bin nicht ganz so pessimistisch anzunehmen, dass auch der TE die Suchfunktion nicht zu nutzen weiß.
    • skyscope schrieb:

      Im Übrigen bin nicht ganz so pessimistisch anzunehmen, dass auch der TE die Suchfunktion nicht zu nutzen weiß.
      ohne Worte

      asplenium schrieb:

      So kann sich ein Forum nicht entwickeln und aktuell halten. Deshalb muss Fragen erlaubt sein. Die Dinge ändern sich.
      Selbstverständlich sind Fragen erlaubt. In der Suche findet man auch Uralte Posts, und wer weß ob sie noch gültig sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Speedy HW ()

    • Speedy HW schrieb:

      sie kann aber die Nutzung einschränken.
      delmenews.de/stadt-verbietet-d…t-beschwerde-wegen-laerm/
      Jain. Also hier wurde einer Gruppe die Nutzung einer Naherholungsfläche verboten, weil ihre Nutzung deutlich über den Gemeingebrauch hinaus ging. Ob eine allgemeine Verfügung, die auch filmende GPS-Schubser trifft vor Gericht stand hält halte ich mindestens mal für fraglich.

      Bad Homburg? Sind da nicht diese... Externsteine? Schade das man da nicht fliegen kann ||
    • So, ich habe jetzt mal mit Bad Homburg telefoniert (Ordnungsamt).

      Die Dame meinte, dass ich selbstverständlich eine Genehmigung einholen muss. Das es gar nichzt anders sein kann weil das Grundstück der Stadt Bad Homburg gehört.

      Gerade weil es öffentlicher Raum ist und der Allgemeinheit zugänglich müssen sie das erstmal genehmigen. Auch das mit der Feuerwehrstation nebenan ginge garnicht ...

      Auch, so meinte sie, kann man nicht einfach an dem Acker oder einer Wiese neben einem Dorf fliegen ohne den Eigentümer gefragt zu haben. Das ist natürlich idR. Blödsinn.

      Ich finde das verrückt. Ich habe doch als Dronenpilot ein Verantwortung die ich bereit bin zu tragen. So habe ich dafür zu sorgen, dass ich alle nötigen Unterlagen, Versicherungen, ggf. Fähigkeitsnachweise etc. habe.

      Einerseits kann ich das verstehen, andererseits ist die Gesetzeslage so klar, dass ich nicht weiß warum die Stadt sich hier extra meint absichern zu müssen. Wenn was passiert hafte doch ich. Und selbst mit Genehmigung könnten die nicht verhindern, dass ich mit der Drohne potentiell Amok laufe.
    • asplenium schrieb:

      Auch, so meinte sie, kann man nicht einfach an dem Acker oder einer Wiese neben einem Dorf fliegen ohne den Eigentümer gefragt zu haben. Das ist natürlich idR. Blödsinn.
      So ganz Unrecht hat sie nicht. Jeder Acker und jede Wiese gehört jemand. Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte kann bestimmen was er auf seinem Grundstück erlaubt oder duldet.