Fliegen mit C0 Drohne in Bad Homburg auf öffentlichem Gelände über einigen Personen (A1, keine Versammlung)

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    • Fliegen mit C0 Drohne in Bad Homburg auf öffentlichem Gelände über einigen Personen (A1, keine Versammlung)

      Hallo,
      die Schule an der meine Frau unterrichtet macht ein Projekt zusammen mit einem Zirkus und dafür soll am kommenden So. auf einem öffentlichem Gelände (Festplatz Bad-Homburg) das Zelt aufgebaut werden.

      Gerne würe ich dies teilweise aus der Luft dokumentieren (für die Schule, nicht für mich).

      So wie ich auch die neue Verordnung verstehe, ist das mit einer kleinen Potensic ATOM rein kein Problem. Wenn keine Faktoren dagegensprechen ist fliegen bis 120m erlaubt. Über Personen nur möglichst kurz fliegen ist klar.

      Der Platz ist öffentlich. Es ist eine Veranstantung einer öffentlichen Grundschule. Aber keine mit einer Menschenversammlung sondern einige Leute bauen halt das Zelt auf. Daneben ist ein Parkplatz von dem aus ich wohl weiter weg von den Personen sicher Höhe gewinnen kann.

      In allen Dronen-Karten ist dieses Gebiet ohne UAS.

      Die Schulleiterin war sich sicher, dass man da dringend mit der Stadt und dem Ordnungsamt telefonieren müsste. Ist das so ? Ich denke nicht ...

      Anderswo habe ich gelesen, dass ein Drohnenpilot grundsätzlich die Polizei vorab informiert das geflogen wird, damit sie nicht gleich ausrücken wenn jemand anruft. Was haltet ihr davon ?

      Versicherung, A1/A3-Schein und Registrierung gibt es natürlich.
    • OK danke, lt. DIPUL ist da nichts. Das deckt sich mit den anderen Drohnenkarten (werde jetzt auf DIPUL umsteigen, die scheint ja eh die Referenz zu sein, und die NOTAMs sind auch gleich nebenan)

      Dann werde ich mal NICHT die Gemeinde fragen. Hinterher hat das Ordnungsamt da nur beschränkt Ahnung und macht es unnötig kompliziert oder unmöglich.

      Das mit der Polizei informieren überlege ich mir, ich schaue nochmal genau ob da überhaupt Wohnhäuser im Wahrnehmungsbereich der Drone sind.

      Die Schule muss bei der ganzen Veranstaltung vom Ordnungsamt her unglaublich viel berücksichtigen deshalb dachte die Schulleitung man muss sicherlich auch das beim ordnungsamt melden/genehmigen lassen.

      Nebenan ist eine Feuerwehrstation aber die sollte bei C0 und A1 auch kein Problem sein soweit ich das recherchiert habe. Zudem ich deutlichen Abstand (50-100m) von dieser halten kann.
    • Hm, wobei ich denn Flug wohl sicherlich als privat deklarieren könnte. Er findet weder zu einer regulären Arbeitszeit statt noch fließt Geld noch wird es eine Rechnung geben. Ich fliege dort und nebenan wird ein Zirkuszelt aufgebaut. Sollte ja eigentlich kein Problem sein das als privat anzusehen.

      Ich könnte ja auch einfach so dort fliegen. Bei so einen Hobby-Flug würde ich auch keine Polizei informieren von daher machte es vielleicht auch dann keinen Sinn. Zumal sogut wie keine Wohnungen in der Nähe sind. Der Platz ist ja sehr groß. Sonst findet dort die Kirmes (Rummel) statt.
    • Die Polizei vorher, über das Vorhaben und den Grund, zu unterrichten ist nicht falsch, aber auch nicht zwingend vorgeschrieben. Am besten ist ggf. dann auch recht genau anzugeben, z.B. wo/womit man fliegen/machen will. Kenntnissicherheit sollt sein. Die Polizei könnte "Nein" sagen, ob sie das begründen müsseten, weiß ich nicht sicher.
      Ausrücken tun (müssen) sie aber so oder so, wenn jemand anruft. Das habe ich inzwischen mehrfach als Anwort bekommen. Dabei ist es egal ob die Bescheid wissen oder nicht. Könnte ja auch wer anders sein.
      Versicherung - privat/gewerblich - beachten wurde schon erwähnt.
      Ich würde wohl noch die Beteiligten (Zirkus, (Aufbau)Mitarbeiter - recht am eigenen Bild beachten) über das Vorhaben und dessen Grund informieren. Ggf., z.B. falls wer zögert, genau erklären, dass die Personen auf den Bildern nicht identifizerbar sein werden, oder ggf. darum bitten, dass die Person sich vllt. kurzzeitig unsichtbar macht. (weg-/reingeht).
      Sind alles nur Wenn's. Vermutlich gibt es gar ja aber auch gar keine Schwierigkeiten.

      asplenium schrieb:

      In allen Dronen-Karten ist dieses Gebiet ohne UAS.
      Wenn dort, lt. Karten "keine UAS (Drohnen) sind" (fliegen dürfen?) - habe nicht nachgeschaut - dann hat sich das sowieso erledigt, denn vermutlich gibt es so schnell keine Sondergenehmigung.
      Wenn keine(!) Geozonen aus der LuftVO §21h dagegensprechen bzw. beachtet werden (z.B. Wohngrundstück) und auch alles Weitere (evtl. Menschenansammlung etc.) dürftest Du da m.M.n. wohl fliegen.
    • lt. DIPUL: "Es liegen keine Einschränkungen durch geografische Gebiete vor."

      Das mit der Versicherung wgn. gewerblich lasse ich mir durch den Kopf gehen.

      Wenn die Polizei eh raus muss spare ich mir das.

      Worauf beruht denn die Annahme, dass es ein gewerblicher Flug ist ?

      Ich wurde nicht beauftragt auch wenn das in Eingangspost vielleicht so klang. Es war meine Initiative weil ich ein interessantes Motiv vermutete. Klar würde ich die Bilder zur Verfügung stellen (ala. Abdruck o.ä. mit freundlicher Genehmigung von xyz). Damit habe ich dir Bilder ja weder verkauft noch verschenkt.
    • Habe eben mit meine VHV Privat-Haftpflicht telefoiniert. In ihrem Sinne wäre diese Dronennutzung nicht gewerblich. Auch wenn ich die Bilder für das Projekt machen würde und die Bilder dann "schenken" würde.

      Trotzdem nochmal die Frage wo die Meinung herkommt, das könnte eine gewerbliche Nutzung sein. Ich melde doch kein Gewerbe an weil ich Bilder verschenken will !? das müsste ich dann ja wohl auch machen oder wie ?
    • willi62 schrieb:

      geht nicht darum, ob er schon gewerblich ist, sondern darum, ob er noch zu reinen Sport- und Freizeitzwecken stattfindet. Denn nur diese Flüge sind von den herkömmlichen Versichetungen abgedeckt. Schau vorher mal in deine Police.
      Also es sind explizit private Flüge abgedekt. Sport und Freizeit wird nicht erwähnt. Private Flüge sind dann aber wohl nicht automatisch Sport- und Freizeitflüge !?

      Also gibt es private Flüge die nicht gewerblich sind und auch nicht sport- und freizeitflüge sind ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von asplenium ()

    • asplenium schrieb:

      Das stärkste Argument scheint mir zu sein, dass ich nicht im Auftrag handle sondern die Aufnahmen auf freien Stücken mache. Das ist dann wohl privat und nichtmal gelogen.
      Es gibt da nichts zu argumentieren, das Thema Betriebszweck hinsichtlich des Einsatzes noch als Flugmodell oder doch als UAS ist seit vielen Jahren ausdebattiert (und prozessiert).

      Du betreibst die Drohne nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung, wenn du Aufnahmen für andere machst. Es ist dabei völlig egal, ob du ein Gewerbe hast oder nicht, ob du dafür Geld bekommst oder nicht, oder ob der andere eine Schule, ein Nachbar, oder sonst wer ist.
      Auch schlanke vorherige Auskünfte deiner Versicherung sind recht unerheblich, spätestens wenn es zum Schadensfall kommt und der Betriebszweck aufs Tableau kommt, und Gutachter oder Richter sich damit beschäftigen.

      Schildere dein Vorhaben gegebenenfalls schriftlich und haarklein einschließlich aller Parameter der Versicherung, unterschlage dabei keine Informationen, und lass dir die Haftungsdeckung schriftlich bestätigen. Oder sicher dich eben über eine ordentliche Luftfahrthaftpflichtversicherung ab. Alles andere ist ein Ritt auf der Rasierklinge, die mancher ja durchaus - wenn auch unverständlicherweise - gerne reitet, andere halt nicht.

      ___

      Was das Vorhaben an sich angeht, gibt es nicht nur hier, aber insbesondere bei Vorhaben dieser Art einiges mehr zu beachten als nur das Luftrecht. Selbst wenn diesbezüglich keine geografischen Verbote an diesem Ort ersichtlich ist, gibt es dennoch einige Mittel (bspw. hinsichtlich Datenschutz, öffentliche Sicherheit, usw.), die dir das Vorhaben versauern könnten, spätestens sobald sich irgendjemand beschwert.

      Ein klärendes Gespräch vorab mit Ordnungsamt und Polizei ist daher bei so was nie verkehrt. Es geht dabei auch nicht um eine Freigabe oder luftrechtliche Genehmigung, sondern darum, über das Vorhaben zu informieren, so dass sie nicht völlig im Dunklen tappen, wenn Dritte auf sie zukommen. Kommt in der Regel gut an.
      Ansonsten wird ein Gespräch dann vor Ort, ja nachdem wie lange du vorhast da zu fliegen, recht wahrscheinlich und sicher dann wenig erfreulich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • asplenium schrieb:

      ... meine VHV Privat-Haftpflicht ...
      Ob du über die tatsaächlich ausreichend versichert sein kannst? Hast du dich mal hier im Forum zu dem Thema eingelesen?

      Die Haftung aus deiner Halter-Eigenschaft muss abgesichert sein. Egal wer die von dir betriebenen Kopter fliegt.

      edit: habe deinen Hinweis auf HELDEN überlesen ... ja, da könnte das inkludiert sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

    • asplenium schrieb:

      Kann Bad Homburg einfach so seinen "Luftraum" schließen ?
      Nein kann sie nicht, aber sie kann Start und Landung von ihren Grundstücken verbieten. Einem Aufstieg von einem Privatgrundstück, mit Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten, wäre dann möglich.

      willi62 schrieb:

      asplenium schrieb:

      ... meine VHV Privat-Haftpflicht ...
      Ob du über die tatsaächlich ausreichend versichert sein kannst? Hast du dich mal hier im Forum zu dem Thema eingelesen?
      Viele Privathaftpflichtversicherungen haben nur die Verschuldungshaftung und keine Gefärdungshaftung.